Diese Meldung war vom 14.11.2021 bis zum 15.11.2021 gültig

Flagge NLMeldung für Niederlande (NL)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (COVID-19: Beschränkungen im Land)

Einschließlich Niederländische Überseegebiete

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande, mit Ausnahme von Aruba, Curaçao und St. Maarten, wird gewarnt.

Epidemiologische Lage

Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 betroffen. Die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande, mit Ausnahme von Aruba, Curaçao und St. Maarten, sind weiterhin als Hochrisikogebiete eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).

Einreise

Deutschland ist seit dem 4. September 2021 als „gelb“ eingestuft. Reisende ab 12 Jahren aus Deutschland müssen entweder nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Nähere Informationen und eine Liste der „sicheren Länder“ bietet die niederländische Regierung.

Die Niederlande unterscheiden zwischen „Hochrisikogebieten“ und „Sehr-Hochrisikogebieten“. Zusätzlich richten sich die jeweiligen Einreiseanforderungen nach einem Farbschema (grün, gelb, orange, rot). Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich. Bei Einreise aus einem „Sehr-Hochrisikogebiet“ kann für Genesene und Geimpfte ein zusätzlicher Test notwendig sein (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden). Weitere Informationen veröffentlicht die niederländische Regierung.

Außerdem besteht bei Einreise aus einem Sehr-Hochrisikogebiet grundsätzlich eine Quarantänepflicht von zehn Tagen (Ausnahmen für Geimpfte: Freitestung nach fünf Tagen möglich). Weitere Informationen zur Quarantänepflicht veröffentlicht die niederländische Regierung.

Reisende von außerhalb der EU unterliegen grundsätzlich einem Einreiseverbot. Es gibt Ausnahmen (z.B. für Geimpfte).

Alle Flugreisenden unabhängig von der Einstufung der Herkunftsregion, müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mit sich führen.

Durch- und Weiterreise

Transitreisen sind möglich. Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande - Aufenthalt von weniger als 12 Stunden - ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.

Reiseverbindungen

Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.

Beschränkungen im Land

Ab Samstag, den 13. November 2021 um 18 Uhr gelten verschärfte Maßnahmen: Gastronomie und lebensnotwendige Geschäfte (z.B. Supermärkte) schließen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Take away möglich). Nicht lebensnotwendige Geschäfte (z.B. Kleidungsgeschäfte) und Dienstleister (z.B. Friseure) schließen zwischen 18 Uhr und 6 Uhr. Der Zugang zu Innen- und Außengastronomie und kulturellen Veranstaltungen ist nur mit Zugangsbeweis (QR-Code, 3G) möglich. Bei Sportveranstaltungen ist kein Publikum zugelassen. In öffentlichen Innenräumen (wo kein Zugangsbeweis notwendig ist) gilt Maskenpflicht und die Pflicht 1,5 Meter Abstand zu halten. Es gilt die eindringliche Empfehlung nur vier Personen (über 13 Jahren) an einem Tag zuhause zu empfangen.

Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.

Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten.

Hygieneregeln

Die Regierung hat den dringenden Rat ausgesprochen, 1,5 Meter Abstand einzuhalten. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes gilt seit dem 6. November 2021 bei der Personenbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen und auch wieder in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten, Geschäften, Bibliotheken, Vergnügungsstätten. Bei Kontaktberufen gilt die Maskenpflicht auch für den Kunden. Das Nicht-Tragen kann mit einem Bußgeld über 95€ geahndet werden.

Besonderheiten in den Überseegebieten

Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich möglich, auf Curaçao unter Auflagen.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  •  Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
  • Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
  • Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.

    Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Maarten.

Brexit

Nach dem Ende der Übergangsfrist für den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union („Brexit“) am 31. Dezember 2020 muss in den Häfen der niederländischen Nordseeküste mit längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung des Güterverkehrs in Richtung Vereinigtes Königreich gerechnet werden.

Nähere Informationen bietet die Brexit-Webseite der niederländischen Regierung, auch mit Informationen für LKW-Fahrer in deutscher Sprache.

  • Rechnen Sie bei beabsichtigten Fährpassagen von den Niederlanden Richtung Vereinigtes Königreich mit längeren Wartezeiten bei der Abfertigung.
  • Erkundigen Sie sich über geänderte Zollvorschriften ab 1. Januar 2021 bei der niederländischen Zollverwaltung unter +31-45-574 3031.
  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen Get Ready for Brexit.

Sicherheit

Terrorismus

Die Sicherheitsmaßnahmen wurden aufgrund der weltweit erhöhten Terrorgefahr insbesondere auf Flughäfen und Bahnhöfen verstärkt.

  • Rechnen Sie insbesondere auf den Zufahrtswegen zum und vom Flughafen Amsterdam Schiphol mit Verzögerungen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt insbesondere in den Großstädten vor.
In letzter Zeit haben in Amsterdam Betrüger von Touristen finanzielle Hilfen erbeten, um nach dem angeblichen Diebstahl zumindest Fahrtkosten bestreiten zu können, siehe auch Hinweise der deutschen Vertretungen in den Niederlanden zu Warnung vor Trickbetrügern.

In den niederländischen Überseegebieten in der Karibik kommen neben Diebstählen und anderer Kleinkriminalität auch Überfälle sowohl auf der Straße als auch an Stränden vor, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Seien Sie vor allem an von Touristen stark frequentierten Orten in Großstädten, an Flughäfen und Bahnhöfen sowie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Vermeiden Sie in der Karibik Aufenthalte in abgelegenen Gegenden einschließlich Stränden nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Führen Sie wichtige Dokumente (Flugticket, Reisepass) stets nur in Fotokopie mit und hinterlegen Sie die Originale im Hotelsafe.
  • Lassen Sie sich aufgrund der zunehmenden Drogenproblematik nicht auf Bitten Dritter ein, für diese etwas zu transportieren.
  • Lassen Sie bei Hilfsersuchen Unbekannter Skepsis walten und vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Seeklima, in den Überseegebieten tropisches bzw. subtropisches Klima.

In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen.

Die karibischen Inseln der Niederlande und insbesondere Aruba liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erd- und Seebeben kommen kann.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden und den Ländern Curação, St. Maarten und Aruba, sowie den besonderen Gemeinden der Niederlande, Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil der Niederlande).
Das Generalkonsulat Amsterdam ist die zuständige konsularische Vertretung auch für den karibischen Teil der Niederlande.
In Oranjestad, Aruba und in Willemstad, Curação gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt in den Niederlanden ein sehr dichtes Eisenbahn- und Busnetz sowie guten lokalen öffentlichen Nahverkehr wie auch ein U-Bahnnetz in Amsterdam und Rotterdam. Als Routenplaner können Sie zum Beispiel 9292.nl nutzen.

Sie können in den meisten Hotels sowie an Bahnhöfen und touristisch stark frequentierten Punkten Fahrräder anmieten. Viele Einkaufszentren und öffentliche Gebäuden verfügen über überwachte Abstellmöglichkeiten. Bei Unfällen mit Radfahrern und Fußgängern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.

Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren 0,2.
Gelbe Markierungen an Bordsteinkanten bedeuten Parkverbot, bei blauen ist Parken mit Parkscheibe gestattet.

Bußgeld- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden sehr streng kontrolliert. Sie müssen damit rechnen, dass nichtgezahlte Bußgelder oder Gebühren bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet werden. Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird, auch wenn dieser nur Fahrer und nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Darüber hinaus können Kostenschuldner z. B. bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens fünf Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in Coffeeshops und der Besitz von höchstens fünf Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden, die in der Stadt Den Haag z.B. 95,- Euro betragen.

Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten.

Pfefferspray, Tränengas und CO2-Gas gelten als wehrlosmachende Gase und sind verbotene Waffen im Sinne des niederländischen Waffengesetzes. Deren Mitführen und Gebrauch ist daher verboten und wird mit hohen Geldbußen oder Freiheitsstrafe geahndet.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro. Auf den karibischen Inseln sind US-Dollar das Hauptzahlungsmittel.

Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Kartenzahlung wird an vielen Orten bevorzugt, teilweise ist es die einzige Möglichkeit.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise in die Niederlande (Teil des Königreichs in Europa) ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Karibische Teile der Niederlande

Für die überseeischen Länder des Königreichs – Aruba, Curação und St. Maarten – sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande.

Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen) müssen einen gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass mit sich führen.
Grundsätzlich können Grenzbeamte verlangen, dass das Reisedokument noch für weitere sechs Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist. Die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich.

Für Ihre Reisen nach Aruba und Curaçao benötigen Sie ab 1. Oktober 2019 eine digitale Einreisekarte. Ausführliche Informationen bietet Online-Einreisekarte (ED-Card) für Aruba und unter  Online ED Card für Curaçao.
Für die anderen Inseln gibt es bisher keine Änderungen der bisherigen Einreisevorschriften.

Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z.B. Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen, wie die Botschaft der Niederlande in Berlin.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren in die Niederlande unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise in die Niederlande sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

In Aruba, Curaçao und St Maarten sowie den besonderen Gemeinden Bonaire, St Eustatius und Saba gelten zusätzlich die folgenden Vorschriften und Hinweise:

  • In Aruba, Curaçao, St. Maarten und Bonaire müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, eine Gelbfieberimpfung nachweisen. In St. Eustatius ist eine Gelbfieberimpfung ab dem Alter von 6 Monaten vorgeschrieben. In Aruba, Curaçao und Bonaire gelten diese Vorschriften auch für alle Reisenden, die sich 12 Stunden oder länger im Transit eines Gelbfiebergebiets aufgehalten haben. In Saba besteht keine Impfpflicht für Gelbfieber.
  • Als Reiseimpfungen werden abhängig von den Aufenthaltsbedingungen Impfungen gegen Hepatitis A, Hepatitis B sowie ggf. Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Die folgenden Krankheiten treten mit Ausnahme von HIV/AIDS  nur auf den in der Karibik gelegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande, nicht aber in den Niederlanden selbst auf:

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Seit 2014 werden ausgehend von anderen karibischen Gebieten Fälle von Chikungunya-Fieber nachgewiesen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Alle Inseln der in der Karibik gelegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande gelten als malariafrei.

Aufgrund der anderen mückengebundenen Infektionsrisiken wird dennoch allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie ganztägig wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen (Dengue, Chikungunya, Zika).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis ist beim Baden in Süßwassergewässern in einigen Landesteilen nicht sicher auszuschließen, siehe Merkblatt Bilharziose.

  • Vom Baden in Süßwassergewässern sollten Sie generell absehen.

Ciguatera

Eine Intoxikation kann saisonal gehäuft beim Verzehr belasteter größerer Raubfische auftreten und ist unabhängig vom vorherigen Erhitzen, siehe Merkblatt Ciguatera.

  • Bitte beachten Sie die lokalen Warnhinweise.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in den Niederlanden entspricht europäischem Standard. In den in der Karibik gelegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande ist allerdings mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen.

Deutsche Staatsangehörige können wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in den Niederlanden (nicht aber in den in der Karibik gelegenen Gebieten) aufhalten, nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach niederländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt.

Die in der Karibik gelegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande deckt die deutsche gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht ab!

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. 

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt