Diese Meldung war vom 28.02.2021 bis zum 19.03.2021 gültig

Flagge IEMeldung für Irland (IE)

Grund letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen

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Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Irland ist von COVID-19 stark betroffen. Die Infektionszahlen, die zu Ende 2020 stark angestiegen waren, sinken zwar wieder, bewegen sich aber weiterhin auf hohem Niveau. In Irland sind vermehrt Fälle der neuen, ansteckenderen Variante von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Irland als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.

Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus Irland nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und der grundsätzlichen Quarantänepflicht zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Schnelltest) in deutscher oder englischer Sprache mitführen. Bei Nutzung eines Beförderungsunternehmens (wie Flugzeug oder Fähre) muss der Nachweis bereits vor bzw. bei der Abreise/Check-In vorgelegt werden.
Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht zudem ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, siehe Reiseverbindungen.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.

Einreise

Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Quarantäne aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.

Alle Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
- Reisende aus Nordirland sofern die Reise dort beginnt,
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) in Ausübung ihrer Tätigkeit,
- Kinder unter 6 Jahren,
- Transitreisende, die den (Flug-) Hafen nicht verlassen,
- Reisende in humanitären Notfällen (vor Reiseantritt ist eine Kontaktaufnahme mit der nächstgelegenen irischen diplomatischen Vertretung erforderlich).

Verstöße gegen die Testpflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.

Grundsätzlich gilt für alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, eine verpflichtende, 14-tägige Quarantäne nach Einreise. Die Quarantäne muss in der im Passenger Locator-Formular angegebenen Anschrift absolviert werden. Ausgenommen von der Regelung sind:
- Reisende aus Nordirland, sofern die Reise dort beginnt,
- Patienten zur dringenden medizinischen Behandlung,
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, sofern sie in Besitz der Ausnahme-Bescheinigung sind (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
- Transitreisende, die den (Flug-) Hafen nicht verlassen,
- wenige weitere Sonderfälle.

Während der Quarantäne darf das Haus nur in unvermeidbaren Notfällen zum Schutz der Gesundheit verlassen werden.

Verstöße gegen die Quarantänepflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.

Nach frühestens fünf Tagen kann das Haus für einen PCR-Test verlassen werden. Auf dem Weg zum Testzentrum muss die Terminbestätigung für mögliche polizeiliche Kontrollen mitgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Das Testergebnis muss mindestens 14 Tage aufbewahrt werden.

Reisende, deren Reise in  einem sog. Kategorie-2-Staat nach Einschätzung der irischen Behörden begann oder die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben, müssen die Quarantäne von 14 Tagen in Irland ausnahmslos absolvieren. Eine Freitestung nach fünf Tagen ist nicht möglich. Ausführliche Informationen zur Quarantäneregelung bietet die irische Regierung.

Durch- und Weiterreise

Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.

Reiseverbindungen

Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen. (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen.)

Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und der Einstufung von Irland als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Irland nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden, Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden. 

Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.

Beschränkungen im Land

Es gilt uneingeschränkt Level 5 (Höchststufe) des „Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten damit zahlreiche Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.

Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, zum Beispiel zu notwendigen Einkäufen (Lebensmittel, Medikamente), für Arzttermine, zur Kinderbetreuung sowie für den Weg zur Arbeit, soweit diese unverzichtbar ist. Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten in einem Umkreis von bis zu fünf Kilometern verlassen werden. Fahrten außerhalb des Fünf-Kilometer-Radius um den Wohnort müssen unterbleiben, ausgenommen sind (Pendel-) Fahrten zu klar definierten essentiellen Zwecken. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Die irische Polizei führt verstärkt Kontrollen durch.

Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten.

Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiellen Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.

Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.

Hygieneregeln

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.

  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
  • Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
  • Beachten Sie bei Reisen von Irland nach Deutschland die Anmelde- und Testpflicht vor Einreise und grundsätzliche Quarantäneplicht nach Einreise und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

  • Beachten Sie hierzu unbedingt unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere belebten Orten wie z.B. Flughäfen und Bahnhöfen sowie an von Touristen stark frequentierten Orten wie z.B. Temple Bar in Dublin vor. Gewaltkriminalität ist selten.

Fahrzeugdiebstähle und –aufbrüche kommen insbesondere auf unbewachten Park- oder Campingplätzen vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch in Restaurants und Pubs besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie bei Pkw-Fahrten, insbesondere mit einem Mietwagen, auch bei kurzem Verlassen des Wagens keine Wertgegenstände im Fahrzeug.
  • Seien Sie bei Vorauszahlungen für die Anmietung von privaten Zimmern/ Wohnungen  über das Internet achtsam.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Seeklima mit milden Wintern und häufigen, schnellen Wetterwechseln.
Insbesondere von September bis Dezember können vereinzelt aus Hurrikanen bzw. Tropenstürmen entstandene ausgeprägte Tiefdruckgebiete mit Orkanstärke auch nach Irland ziehen und durch Sturm und Starkregen weitreichende Überschwemmungen und Schäden in der Infrastruktur verursachen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Inlandsflüge werden für die Strecken Dublin – Kerry und Dublin – Donegal angeboten. Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Dublin Straßenbahnen. Der Kauf einer aufladbaren Karte LeapCard ist möglich. Diese kann in Dublin, Cork, Galway, Limerick, Waterford, Sligo und Athlone genutzt werden.

Es herrscht Linksverkehr. Scheinwerfer sollten entsprechend eingestellt sein.

Im Straßenverkehr gilt eine Promillegrenze von 0,5 bzw. 0,2 für Berufsfahrer und Fahranfänger. Bei Verstoß drohen hohe Strafen.

Die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist verboten.

Es gibt mautpflichtige Straßen, die Bezahlung kann vor Ort oder online per eToll erfolgen.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Machen Sie sich mit den irischen Verkehrsregeln vertraut. Bei Nichtbeachtung drohen z.T. hohe Bußgelder.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

In Irland gelten strenge Waffengesetze. Die Einfuhr und das Mitführen folgender Waffen sind u.a. verboten: CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Elektroschockgerät, Schnappmesser und getarnte Messer.  

Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strafbar.

  • Erkundigen Sie sich vor Einreise mit einer Waffe oder mit Munition nach Irland frühzeitig bei der irischen Botschaft in Berlin oder beim irischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main, auch wenn Sie im Besitz eines deutschen Waffenscheins sind.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Ein- und Ausreise gültig sein.

Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, werden bei der Einreisekontrolle von der irischen Grenzpolizei eingezogen, wenn sie in der Interpol-Datenbank nicht als „wiedergefunden“ erfasst sind.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.

Minderjährige

Minderjährige, die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters reisen, sollten zusätzlich zum eigenen Reisepass eine Einverständniserklärung mit den Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters mitführen. Die Einverständniserklärung sollte mit einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie eines Identitätsnachweises, z.B. Reisepass oder Personalausweis, des gesetzlichen Vertreters verbunden sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme entsprechender Nachweise, z.B. Heiratsurkunden.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die genauen Bestimmungen bietet das Department of Agriculture, Food and Marine.

Bei Hunden ist zu beachten, dass mindestens einen Tag, maximal fünf Tage vor Einreise eine Bandwurmbehandlung durchgeführt und in den EU-Heimtierausweis eingetragen wird. Notfalls kann die Bandwurmbehandlung unverzüglich nach Einreise durch einen zugelassenen Tierarzt nachgeholt werden; der Nachweis ist den zuständigen Behörden nachzureichen.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Irland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch eine Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

In Irland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Handelt es sich nicht um eine dringende Behandlung müssen die Arztkosten, die in der Regel über dem deutschen Satz liegen, selbst getragen werden. Personen, die ein niedriges Einkommen haben, können bei der örtlichen Gesundheitsbehörde (Health Board) eine sog. "medical card" beantragen, die es ermöglicht, die meisten ärztlichen Leistungen kostenfrei in Anspruch zu nehmen.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt