Diese Meldung war vom 12.01.2023 bis zum 13.01.2023 gültig
Meldung für Peru (PE)
Grund letzte Änderung: Aktuelles – Aktuelle SicherheitslageRedaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen nach Peru wird derzeit abgeraten.
Von Reisen in die Regionen Cusco, Arequipa, Puno und Apurímac wird derzeit dringend abgeraten.
Aktuelle Sicherheitslage
Die peruanische Regierung hat am 14. Dezember 2022 einen 30-tägigen landesweiten Notstand ausgerufen.
Seit den innenpolitischen Entwicklungen in Peru, die am 7. Dezember 2022 zur Amtsenthebung von Präsident Castillo führten, kommt es immer wieder in verschiedenen Regionen des Landes zu Demonstrationen und Unruhen. Teilweise sind Strecken nicht passierbar, betroffen sind vor allem die Regionen Cusco (insbesondere die Strecke Cusco - Puno), Puno und Arequipa.
Seit dem 4. Januar 2023 gilt in den Regionen Cusco und Puno ein unbegrenzter Streik. In verschiedenen Regionen des Landes, vor allem im Süden in den Regionen um Cusco, Arequipa und Puno, wurden erneut Straßenblockaden errichtet. Es kommt zu Demonstrationen, die unter Umständen gewalttätig werden können.
In Puno hat es bei Unruhen mehrere Tote durch Schusswaffeneinsatz gegeben. Die Gewalt der Demonstranten richtet sich gegen die Einsatzkräfte vor Ort, ein Polizist wurde in seinem Dienstfahrzeug verbrannt; Justizgebäude, Busse und auch Mautstationen wurden angezündet. Die Grenzübergänge nach Bolivien werden zeitweise blockiert und werden aufgrund der Sicherheitslage seitens der peruanischen Behörden geschlossen. Mit einem schnellen Abflauen der Proteste kann nicht gerechnet werden.
In der Region Puno gilt seit dem 11. Januar 2023 für drei Tage eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 4 Uhr des nächsten Morgens.
Der Zugverkehr von und nach Machu Picchu wurde aus Sicherheitsgründen am 4. Januar 2023 bis auf Weiteres eingestellt; dies gilt auch für die Zugstrecken Cusco – Titicacasee und Cusco –Juliaca - Arequipa. Die Überlandbusse haben ihre Fahrten in den Süden zum Großteil eingestellt. Der Flughafen in Juliaca hat ebenfalls seinen Betrieb aus Sicherheitsgründen eingestellt.
- Verfolgen Sie die aktuelle Sicherheitslage in den peruanischen Medien, so z.B. über den Twitterkanal der peruanischen Polizei und bleiben Sie wachsam.
- Folgen Sie den Anweisungen der peruanischen Behörden.
- Halten Sie sich von Menschenansammlungen fern.
- Informieren Sie sich bei der peruanischen Regierung über die Straßensituation mit Blockaden und anderen Unterbrechungen. Planen Sie hinreichend Zeit ein und machen Sie ggf. alternative Reisepläne.
- Registrieren Sie sich bei der peruanischen Tourismusbehörde, wenn Sie durch Straßenblockaden an der Weiterreise gehindert sind. Dies bedeutet aber nicht, dass Ihnen bei Ihrer Aus- und Weiterreise sofort geholfen wird, sondern dient der Information der Behörde über festsitzende Reisende im Land.
- Fragen Sie ggf. in Ihrem Hotel nach, wie die Situation vor Ort aktuell ist, und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Bleiben Sie aus Sicherheitsgründen ggf. länger vor Ort, bevor Sie sich bei einem Ortswechsel in Gefahr begeben.
Bitte denken Sie auch daran, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.
Versuchen Sie nicht, die Straßenblockaden zu überwinden. Dies kann zu aggressiven Handlungen der Demonstranten führen. Warten Sie mit Ihrer Weiterreise, bis die Straßen passierbar sind oder Sie einen bestätigten Flug nach Lima haben.
Begeben Sie sich nicht zum Flughafen, wenn Sie keinen bestätigten Flug haben, der Zutritt zum Flughafengebäude wird Ihnen nur gegen Vorlage eines Flugtickets gewährt.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen den Stellen Perus.
Der Ausnahmezustand und alle im Zusammenhang mit COVID-19-bedingten Beschränkungen wurden aufgehoben.
Kurzfristige Änderungen der Erfordernisse, sowie stichprobenartige PCR-Tests durch die peruanischen Behörden, sind nicht auszuschließen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Maskenpflicht besteht bei Atemwegserkrankungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gesundheitseinrichtungen. Grundsätzlich sind zwei Masken übereinander (eine chirurgische und eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken) oder eine KN95-Maske zu tragen.
Empfehlungen
Prüfen Sie vor Abreise die geltenden Bestimmungen Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, die von den offiziellen Bestimmungen abweichen können.
Bitte beachten Sie bei Flughafentransit auch die COVID-19-bedingten Beschränkungen Ihrer Umstiegs- und Weiterreiseländer.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des peruanischen Gesundheitsministeriums.
- Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der Deutschen Botschaft Lima.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
S. Abschnitt Aktuelles – Aktuelle Sicherheitslage.
Im Kampf gegen den Drogenhandel wurde in einigen Provinzen der Notstand ausgerufen. Betroffen sind Provinzen des sogenannten VRAEM, also das Gebiet der Flüsse Ene, Apurímac und Mantaro und Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien. Polizei und Streitkräfte verfügen über weitreichende Sonderrechte, es kommt dort dennoch weiterhin zu Überfällen bewaffneter Gruppen auf Angehörige und Einrichtungen der Sicherheitskräfte. Mit Einschränkungen im Reiseverkehr ist dort zu rechnen.
- Meiden Sie grundsätzlich Demonstrationen sowie die Elendsviertel in Großstädten.
- Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden zu passieren, sondern weichen Sie aus oder warten Sie die Normalisierung der Lage ab.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Peru und das Risiko, Opfer von Überfällen, Diebstählen oder Entführungen zu werden, ist insbesondere in den Elendsvierteln der Großstädte, im öffentlichen Nahverkehr, an Busbahnhöfen, in Einkaufsstraßen und auf Märkten hoch.
Besonders in den Regionen um Ica, Arequipa, Puno sowie zwischen Puerto Maldonado und Cusco gibt es vereinzelte nächtliche Überfälle auf Überlandbusse; vereinzelt kommt es zu sexuellen Übergriffen und Waffengewalt.
In der Region um Puerto Maldonado erfolgten im Frühjahr 2019 vereinzelte Raubüberfälle sowohl auf Touristengruppen als auch auf ein Hotel.
Auch auf den Strecken von Huánuco über Tingo Maria - Tocache nach Tarapoto und weiter nach Yurimaguas bzw. nach Pucallpa wurden Überlandreisende überfallen.
In Lima kommt es besonders abends in der Innenstadt und in den auch von Touristen häufig besuchten Bezirken Miraflores und Barranco zu Diebstählen, ebenso auf Märkten und in Busbahnhöfen.
Beim Besuch von Bars und Diskotheken kann es zum Einsatz von K.O.-Tropfen kommen.
Insbesondere in Lima, Arequipa und Cusco sind Taxifahrer gelegentlich in Verbrechen wie Raub und Vergewaltigung involviert. Mit „Express-Entführungen“ soll Bargeld mittels Abheben per Kreditkarte am Geldautomaten erzwungen werden.
Raubüberfälle erfolgten auch wiederholt während des Taxitransfers vom Flughafen Lima „Jorge Chavez“, der am Rande der Stadt in Callao liegt.
Touristen wurden des Öfteren gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht. Hierzu wurden diese oftmals längerfristig über das Internet angeworben mit dem Versuch, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.
- Seien Sie abends in der Innenstadt von Lima und den Bezirken Miraflores und Barranco wie auch immer in Menschenmengen besonders vorsichtig.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Führen Sie keine nächtlichen Bus- und Überlandfahrten durch.
- Organisieren Sie den Flughafentransfer nach Lima nur über die innerhalb des Ankunftsbereichs ansässigen lizensierten Taxi- und Busgesellschaften.
- Nutzen Sie nur Taxis von offiziell zugelassenen Unternehmen, nehmen Sie kein Taxi von der Straße.
- Seien Sie nachts möglichst nicht allein unterwegs und halten Sie sich immer in gut beleuchteten Straßen und Zonen auf.
- Leisten Sie bei Überfällen keine Gegenwehr und provozieren Sie die Täter nicht.
- Achten Sie bei der Wahl der Unterkunft auf Sicherheitsaspekte wie Nachtwächter, Hotelsafe und Zimmertelefon.
- Lassen Sie Getränke nicht unbeaufsichtigt und nehmen Sie keine Getränke von Unbekannten an.
- Tragen Sie bei Bahn- und Busreisen Wertsachen nicht im Handgepäck, sondern am Körper.
- Verzichten Sie auf das öffentliche Vorzeigen von großen Geldbeträgen oder wertvollem Schmuck und Uhren und bewahren Sie diese in Fahrzeugen außer Sichtweite auf.
- Rufen Sie im Notfall die „Policía de Turismo“ (Touristenpolizei) in Lima in der Calle General Vidal 230, Tel. +511 4601060, 4600849, 4600921.
- Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren Sie den Inhalt des eigenen Gepäcks, siehe auch Abschnitt Strafrecht.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter und insbesondere bei Lockangeboten (z.B. Angebote über das Internet, auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen) skeptisch und wenden Sie sich ggf. an die Polizei.
Natur und Klima
Erdbeben
Peru liegt in einer sehr seismisch aktiven Zone, sodass es regelmäßig zu Erdbeben kommt. Stärkere Erdbeben ereigneten sich zuletzt im August 2016 in der Provinz Caylloma, im Januar 2018 im Süden und Ende Mai 2019 im Norden Perus. Im August 2007 forderte ein Erdbeben in der Region Ica Hunderte von Todesopfern.
Vulkane
Die Vulkane Sabancaya und Ubinas im Süden des Landes sind weiter aktiv. Es kommt vor allem zum Ausstoß von Asche, im Umkreis des Vulkans Ubinas wurden Evakuierungen angeordnet. Einschränkungen im Reiseverkehr in dieser Region gab es jedoch bisher nicht.
Überschwemmungen
Das Klima ist im östlichen Amazonasgebiet feuchttropisch, im Hochland herrscht tropisches Hochgebirgsklima. An der Küste ist es im Sommer heiß und im Winter kühl.
Insbesondere in der Regenzeit von Dezember bis März können starke Regenfälle zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Behinderungen und Gefährdungen im Reiseverkehr führen. Hiervon können auch touristische Sehenswürdigkeiten betroffen sein, so etwa in der Region Cusco, wo sich die Inkastadt Machu Picchu und der „Inka-Trail“ befinden.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Halten Sie sich über die lokale Lage über die regionalen Büros der peruanischen Touristeninformation “iPeru“ und die Medien informiert und beachten Sie Hinweise der staatlichen Behörde für Katastrophenschutz (INDECI).
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles.
Infrastruktur/Verkehr
Der technische Zustand der Kleinflugzeuge, die vom Flughafen „Maria Reiche“ in Nazca für Flüge über die Nazca-Linien eingesetzt werden, sowie die Qualifikation der Piloten und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften entsprachen in der Vergangenheit nicht europäischem Standard. So kam es 2007 und 2016 zu mehreren Zwischenfällen und 2007 bzw. 2008 zu drei Abstürzen mit Todesfolgen. Die Standards am Flughafen in Pisco, wo ebenfalls Überflüge der Nazca-Linien angeboten werden, sind nach derzeitigen Erkenntnissen besser.
Die Städte und Sehenswürdigkeiten entlang der Küste können über die gesamte Länge mit privaten Pkws oder öffentlichen Verkehrsmitteln befahren werden. Dies gilt auch für Fahrten in die „Sierra“ (Andenhochland) nach Cajamarca, Huaraz (Callejón de Huaylas) Chanchamayo, von Pisco nach Ayacucho, von Nazca nach Cusco und weiter nach Puno, und nach Arequipa, einschl. Cañón de Colca sowie die Weiterfahrt nach Puno.
Die von Ecuador nach Chile führende gebührenpflichtige Haupttransitstrecke „Panamericana“ ist durchgehend gut befahrbar, in Teilen jedoch mautpflichtig.
Im Landesinneren sind einige weitere Hauptverbindungsstraßen gut ausgebaut. In abgelegenen Gegenden sind Verbindungen zwischen größeren Orten oft nicht befestigt und im Hochland gelegentlich – insbesondere wegen Erdrutschen während der Regenzeit – nicht oder nur schwer befahrbar.
Unfälle von Überlandbussen mit einer großen Anzahl von Toten und Verletzten passieren häufig, auch auf dem Weg nach Machu Picchu mit dem Bus über Santa Teresa und Hidroelectrica, bei der unbefestigte Gebirgsstraßen befahren werden. Sicherer ist die Anreise nach Machu Picchu mit dem Zug über Aguas Calientes.
Die Nutzung innerperuanischer Flüge und die Mitnahme in Überlandbussen ist nur gewährleistet, wenn ein Pass (bei Busreisen reicht zumeist eine Passkopie) vorgelegt werden kann. Gelegentlich wird auch eine Diebstahlsanzeige ersatzweise anerkannt.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt; siehe auch Abschnitt Gesundheit. Notfallmedizinische Dienstleistungen entsprechen, vor allem außerhalb Limas, nicht dem europäischen Niveau.
- Führen Sie keine Nachtfahrten mit eigenem Fahrzeug durch; es besteht ein erhöhtes Unfall- und Überfallrisiko.
- Bewahren Sie die an den Mautstationen (peajes) ausgegebenen Tickets gut auf, da Ihnen bei Unfällen oder Pannen damit kostenlose Hilfe zusteht; Notrufnummern sind auf dem Mautticket abgedruckt.
- Nutzen Sie bei Überlandreisen mit dem Bus möglichst nur tagsüber und nur die landesweit operierenden, größeren Busunternehmen (z. B. Cruz del Sur, Peru Hop, Oltursa sowie Excluciva).
- Nehmen Sie Dienstleistungen stets nur von bekannten/empfohlenen Reisebüros und Reiseführern in Anspruch und lassen Sie sich nicht „auf der Straße“ überreden. Fremdenführer sollten sich entsprechend ausweisen können. Die lokalen Büros von „iPeru“ helfen rund um die Uhr weiter.
- Achten Sie bei Anreise mit Flussschiffen von Pucallpa oder Yurimaguas aus/nach Iquitos auf die Qualität des Anbieters und der eingesetzten Schiffe und nutzen Sie nur moderne Schiffe. Ansonsten besteht die Gefahr schlechter hygienischer Zustände und schlechter Verpflegung an Bord.
- Führen Sie bitte stets Ihren Reisepass mit.
- Wenden Sie sich bei Beschwerden über die Behandlung oder vermeintliche Übervorteilung durch Hotels, Fluglinien oder Reiseunternehmen an das Amt für Verbraucherschutz INDECOPI.
Wanderungen/Bergtouren/Besuch von Nationalparks
Bergsteiger in der Region Ancash um die Stadt Huaraz können die peruanische Bergwacht „Unidad de Salvamento de Alta Montaña“ vorab kontaktieren. Einige der touristischen Zentren Perus liegen in großer Höhe wie z.B. Cusco auf 3.500, Titicacasee, Puno auf 3.800 und Arequipa auf 2.400 Metern).
Die, in manchen archäologischen Parks bestehenden, Verbote von Picknicks, Lagerfeuern, Campen u. Ä. sollten unbedingt respektiert werden. Bei Verstößen muss mit Strafverfolgung gerechnet werden.
- Buchen Sie in Iquitos Ausflüge in den Urwald grundsätzlich nur bei offiziellen Agenturen und keinesfalls bei informellen Anbietern auf der Straße.
- Berücksichtigen Sie die große Höhe der genannten Reiseziele bei Ihrer Reisevorbereitung und holen Sie ggf. vorherigen ärztlichen Rat ein, siehe Gesundheit.
Führerschein
Für touristische Aufenthalte werden der deutsche und der Internationale Führerschein anerkannt. Eine spanischsprachige Übersetzung des nationalen deutschen Führerscheins ist allerdings empfehlenswert.
Der Internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein.
Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien
Bei der Teilnahme an Schamanen-Ritualen in den peruanischen Urwaldregionen ist es durch den Genuss der halluzinogen wirkenden Mittel Ayahuasca und San Pedro bereits zu schweren Erkrankungen und sogar Todesfällen gekommen.
- Lassen Sie sich vor der Teilnahme zu solchen Ritualen unbedingt bei „iPeru“ oder bei formell registrierten Tourismusagenturen beraten und nutzen Sie keinesfalls inoffizielle Anbieter.
- Machen Sie offiziellen Anbietern vor einer Teilnahme unbedingt vollständige Angaben zum Gesundheitszustand, um Risiken zu minimieren.
LGBTIQ
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogenbesitz und Drogenhandel gelten als Verbrechen und werden mit sehr hohen Gefängnisstrafen geahndet. Personen, bei denen Kokain oder andere Drogen gefunden werden, müssen, auch bei Mitführung „nur“ kleinerer Mengen, mit sofortiger Verhaftung sowie einer Haftstrafe in Höhe von zwei bis 25 Jahren rechnen. Die Gefängnisse in Peru entsprechen nicht europäischem Standard und sind in der Regel extrem überbelegt. Hygienische Verhältnisse sowie die Versorgung mit Lebensmitteln sind schlecht.
- Vermeiden Sie bitte jede Berührung mit Drogen aller Art. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
- Führen Sie keinesfalls ohne vorherige Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde Kulturgüter aus. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und haben zudem die Einziehung der Kulturgüter zur Folge.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Peruanische Sol (PEN). Die Abhebung von Bargeld an Geldautomaten ist grundsätzlich mit Kreditkarte, hingegen nur sehr eingeschränkt mit Bankkarte möglich. Mit Bankkarten des „V-Pay“-Systems sind grundsätzlich keine Barabhebungen möglich. Mit USD kann vielerorts direkt gezahlt werden.
Bei Problemen mit der Geldversorgung können Sie sich mit den einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleistern in Verbindung setzen. EUR können zumindest in Lima, Arequipa, Puno und Cusco in Wechselstuben umgetauscht werden. Außerhalb größerer Orte ist der Umtausch von EUR und gelegentlich auch USD in PEN problematisch.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Sollte der Pass nicht die erforderliche Gültigkeitsdauer enthalten, erfolgt eine Zurückweisung an der Grenze (beziehungsweise am Flughafen), auch wenn nur ein kurzer Aufenthaltszeitraum in Peru vorgesehen ist.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum.
Einreisekontrolle
Der Reisepass wird nicht mehr gestempelt.
Bei der Einreise werden die Einreise- und Aufenthaltsdaten elektronisch von der peruanischen Grenzbehörde erfasst. Die Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer werden nicht im Reisepass vermerkt.
Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer muss bei der Ausreise eine Geldstrafe in Höhe von derzeit 4,60 PEN pro Tag der Überschreitung bezahlt werden, bevor das Land verlassen werden kann.
Einreisende Touristen müssen gelegentlich Weiterreise- oder Rückflugtickets vorlegen, obwohl dies nicht den offiziellen Einreisevorschriften entspricht.
Die Entscheidung, welche Aufenthaltsdauer im Einzelfall bewilligt wird, obliegt den Grenzbehörden.
- Bitte beachten Sie: es wird nicht automatisch eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen bewilligt, sondern bestimmt sich nach Ihren Angaben bei der Einreise.
Bei einer nicht registrierten Einreise gehen die peruanischen Behörden von einem illegalen Aufenthalt aus, der zu erheblichen Problemen und Verzögerungen bei der Ausreise und im ungünstigen Fall zu einer kostenpflichtigen Abschiebung führen kann. Manche Grenzübergänge (etwa bei Einreise aus Bolivien) können nachts nicht besetzt sein, sodass die Registrierung dort nicht erfolgen kann.
- Achten Sie unbedingt darauf, dass das Grenzpersonal Ihre Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer korrekt vermerkt.
- Reisen Sie möglichst tagsüber ein und suchen Sie notfalls bei nicht erfolgter Registrierung umgehend und spätestens im nächstgrößeren Ort die Einwanderungsbehörde auf.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine nachträgliche Verlängerung der 90-tägigen Aufenthaltsdauer ist nur ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen möglich und muss über die peruanische Einwanderungsbehörde "Migraciones" beantragt werden.
Detaillierte Informationen sind in spanischer und englischer Sprache bei der „Superintendencia Nacional de Migraciones“ oder bei den peruanischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. Ihrem Wohnsitzland erhältlich.
Sollten Sie in Peru einen Daueraufenthalt anstreben, beantragen Sie bitte das notwendige Einreisevisum bei der für Ihren Wohnort zuständigen peruanischen Auslandsvertretung. Für die dann in Peru zu beantragende Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie ein aktuelles deutsches Führungszeugnis mit Apostille und Übersetzung. Dies sollte bei Einreise mitgeführt werden.
Ein- oder Ausreise über die USA
- Beachten Sie für Reisen über die USA die Einreisebestimmungen für die USA.
Minderjährige
Zur Ausreise aus Peru ist gemäß Mitteilung der peruanischen Einwanderungsbehörde für Minderjährige, die nicht von beiden sorgeberechtigten Eltern begleitet werden, die Vorlage einer von einem peruanischen Notar ausgestellten Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils oder eine gerichtliche Ausreisegenehmigung erforderlich:
- für Minderjährige, die (auch) die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, bei Wohnsitz in Peru oder bei im Ausland wohnhaften Peruanern nach einem Aufenthalt in Peru von über 90 Tagen;
- für Minderjährige, die nicht die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, nur bei Wohnsitz („Residencia“) in Peru.
- Beachten Sie hierzu die Informationen (auf Spanisch und Englisch) der Einwanderungsbehörde "Migraciones".
Einfuhrbestimmungen
Informationen über Zollvorschriften in Peru auf Spanisch und Englisch bietet die peruanische Zollbehörde.
Die Ausfuhr von Kulturgütern bedarf der vorherigen Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und können die Einziehung der Kulturgüter zur Folge haben.
Für die Rückreise aus Peru nach Deutschland wird in Ergänzung der allgemeinen deutschen Zollvorschriften darauf hingewiesen, dass selbst kleine Mengen von losem oder auch abgepacktem Coca-Tee vom deutschen Zoll beschlagnahmt werden und die versuchte Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz darstellt.
Beim Versand von elektronischen Apparaten, Ersatzteilen, Kamerazubehör, Kosmetika u. ä. per Post oder Kurier nach Peru ist die Zollauslösung kostspielig und zeitaufwändig. Sendungen, die für Empfänger in der Provinz bestimmt sind, werden zum Teil in Lima zurückgehalten. Eine Inanspruchnahme deutscher Vertretungen ist hierfür nicht möglich.
Einreise mit einem Fahrzeug
Die temporäre Einfuhr eines Pkws oder Motorrads für Reisen in Peru ist möglich, aber kompliziert. In aller Regel erteilen die peruanischen Zollbehörden Genehmigungen für 90 Tage, die nicht verlängert werden können. Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig ausgeführt wird, ist das Risiko einer Beschlagnahmung oder Enteignung sehr hoch.
Heimtiere
Für Heimtiere muss am Schalter des National Agricultural Sanitation Service (SENASA) die Ausstellung der Einfuhrlizenz („licencia de internación“) gegen eine Gebühr in Höhe von rund 50 EUR beantragt werden. Hierfür müssen ein mind. 30 Tage, höchstes 12 Monate altes Impfzeugnis gegen Tollwut sowie ein max. zehn Tage vor Ankunft ausgestelltes Gesundheitszeugnis mit Auflistung aller Impfungen vorgelegt werden. Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Peru in Berlin.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Bitte beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
- Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Bei direkter Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten empfohlen, die in Gebiete unterhalb von 2.300 Metern in folgenden Regionen reisen: Amazonas, Loreto, Madre de Dios, San Martín, Ucayali, Puno, Cusco, Junín, Pasco, Huánuco, hoher Norden von Apurimac, hoher Norden von Huancavelica, Norden und Nordosten von Ayacucho und der Osten von Piura. In Gebieten oberhalb von 2.300 Metern (inklusive der Stadt Cusco, Lima, Machu Picchu und dem Inka Trail) ist keine Gelbfieberimpfung empfohlen. Aus Peru kommend kann der Nachweis der Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender dämmerungs- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Personen nicht selten tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Hohes Risiko in der Provinz Loreto (hier überwiegenden Malaria tropica) und den nördlichen Regionen der Provinz Amazonas, nordöstliche Teilgebiete der Provinz San Martín. Geringes Risiko besteht in den Provinzen über 2.500 Metern östlich der Anden und im Stadtgebiet von Iquitos
Minimales Risiko im Rest des Landes über 2.500 Metern einschl. der nördlichen Provinzen im Westen der Anden (Tumbes, Piura, Lambayeque, La Libertad u.a.). Malariafrei sind Lima, die Provinzen westlich der Anden südlich der Provinz Libertad sowie die touristischen Hochlandgebiete (Cusco, Machu Picchu, Titicacasee). Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird ggfs. empfohlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
- Tragen von körperbedeckender, heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden)
- wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue!) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria!)
- Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Seit Mai 2019 wird zudem in Lima, Junín, La Libertad (einschließlich Trujillo), Lambayeque (einschließlich Chiclayo) und Piura Regionen über mehr als 200 Fälle des neurologischen Guillan-Barre-Syndrom berichtet. Die Ursache ist vermutlich auf einen durch die Atemwege oder Lebensmittel übertragenen Krankheitserreger zurückzuführen. Für Reisende besteht ein minimales Risiko. Reisende in Risikobereichen sollten jedoch Vorsichtsmaßnahmen für Lebensmittel und Getränke sowie Maßnahmen zur Händehygiene beachten.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Leishmaniasis
Landesweit kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch selten die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilende Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering.
Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder selten auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen kommen.
- Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.
Oropouche-Fieber
Das Oropouche-Virus ruft ein Dengue-ähnliches Krankheitsbild hervor (s. o.) und wird ebenfalls durch Mücken übertragen.
Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.
Höhenkrankheit („Soroche“)
In Lagen über 2.500 Meter häufigere, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 Metern. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig Touristen bei Flugreisen nach Cusco oder Puno, also nicht nur Bergsteiger. Mate de Coca hat keine sichere vorbeugende Wirkung. Die gegen die Höhenkrankheit eingesetzten Medikamente sind verschreibungspflichtig.
HIV/AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist in Lima im privaten Sektor z. T. auf international hohem Standard. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen meist defizitär strukturiert.
Das Auswärtige Amt empfiehlt sich im Erkrankungsfall auf der Internetseite der Deutschen Botschaft über Ärzte und Krankenhäuser in Peru zu informieren oder im Notfall ggf. die entsprechenden Honorarkonsuln zu kontaktieren.
In der Regel reichen die Behandlungsmöglichkeiten in Cusco nicht aus, um schwere Notfälle adäquat zu versorgen. Sobald es der medizinische Zustand zulässt, sollten schwer Kranke oder Verletzte deshalb nach Lima verlegt werden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
- Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt