Diese Meldung war vom 30.04.2024 bis zum 26.07.2024 gültig

Flagge PEMeldung für Peru (PE)

Grund letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen

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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Aktuelles

Aktuelle Sicherheitslage

Im Zuge der verschlechterten Sicherheitslage in Ecuador (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Ecuador) hat Peru für die fünf an Ecuador grenzenden Regionen im Norden des Landes (Tumbes, Piura, Cajamarca, Amazonas und Loreto) den Notstand ausgerufen und die Präsenz des Militärs und der Polizeibehörden verstärkt. Die Landgrenzen zu Ecuador bleiben für den Personenverkehr geöffnet.

Aufgrund einer Anordnung des ecuadorianischen Innenministeriums, wonach alle nicht in Ecuador lebenden Ausländer bei Einreise auf dem Landweg ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, kann es zu Verzögerungen bei oder Verweigerungen der Einreise von Peru nach Ecuador kommen, siehe Reiseinfos.

In verschiedenen Regionen des Landes gilt ebenfalls weiterhin der Notstand, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.

Während des Notstands sind einige von der Verfassung geschützten Rechte der Bevölkerung eingeschränkt, so u.a. das Recht auf Versammlungsfreiheit und Bewegungsfreiheit, aber auch das Recht auf Unverletzbarkeit des Wohnraums. Zum anderen wird dem Militär die Möglichkeit eröffnet, die Polizei bei ihren Aufgaben zu unterstützen.

Im Amazonasgebiet Loreto besteht ein Konflikt um die Erdölförderung, der teilweise zur Blockade des Schiffsverkehrs auf dem Ucavali (Canal Puinahua) führt. 

  • Informieren Sie sich bei der peruanischen Regierung über die Straßensituation bezüglich Blockaden und anderer Unterbrechungen. Planen Sie hinreichend Zeit ein und machen Sie ggf. alternative Reisepläne.
  • Verfolgen Sie die aktuelle Sicherheitslage in den peruanischen Medien, so z.B. über den Kanal der peruanischen Polizei und bleiben Sie wachsam.
  • Folgen Sie den Anweisungen der peruanischen Behörden.
  • Halten Sie sich von Menschenansammlungen fern.
  • Fragen Sie ggf. in Ihrem Hotel nach, wie die Situation vor Ort aktuell ist, und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. 
  • Bitte denken Sie auch daran, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.

  • Versuchen Sie nicht, die Straßenblockaden zu überwinden. Dies kann zu aggressiven Handlungen der Demonstranten führen. 

  • Begeben Sie sich nicht zum Flughafen, wenn Sie keinen bestätigten Flug haben, der Zutritt zum Flughafengebäude wird Ihnen nur gegen Vorlage eines Flugtickets gewährt.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Siehe auch Abschnitt Aktuelles – Aktuelle Sicherheitslage.

Im Kampf gegen den Drogenhandel wurde in einigen Provinzen der Notstand ausgerufen. Betroffen sind Provinzen des sogenannten VRAEM, also das Gebiet der Flüsse Ene, Apurímac und Mantaro und Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien. Polizei und Streitkräfte verfügen über weitreichende Sonderrechte, es kommt dort dennoch weiterhin zu Überfällen bewaffneter Gruppen auf Angehörige und Einrichtungen der Sicherheitskräfte. Mit Einschränkungen im Reiseverkehr ist dort zu rechnen.

  • Meiden Sie grundsätzlich Demonstrationen sowie die Elendsviertel in Großstädten.
  • Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden zu passieren, sondern weichen Sie aus oder warten Sie die Normalisierung der Lage ab.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Peru und das Risiko, Opfer von Überfällen, Diebstählen oder Entführungen zu werden, ist insbesondere in den Elendsvierteln der Großstädte, im öffentlichen Nahverkehr, an Busbahnhöfen, in Einkaufsstraßen und auf Märkten hoch.
Besonders in den Regionen um Ica, Arequipa, Puno sowie zwischen Puerto Maldonado und Cusco gibt es vereinzelte nächtliche Überfälle auf Überlandbusse; vereinzelt kommt es zu sexuellen Übergriffen und Waffengewalt.
Auch auf den Strecken von Huánuco über Tingo Maria - Tocache nach Tarapoto und weiter nach Yurimaguas bzw. nach Pucallpa wurden Überlandreisende überfallen.
In Lima kommt es besonders abends in der Innenstadt und in den auch von Touristen häufig besuchten Bezirken Miraflores und Barranco zu Diebstählen, ebenso auf Märkten und in Busbahnhöfen.
Beim Besuch von Bars und Diskotheken kann es zum Einsatz von K.-o.-Tropfen kommen.

Insbesondere in Lima, Arequipa und Cusco sind Taxifahrer gelegentlich in Verbrechen wie Raub und Vergewaltigung involviert. Mit „Express-Entführungen“ werden Betroffene gezwungen, Bargeld am Geldautomaten abzuheben. Raubüberfälle erfolgten auch wiederholt während des Taxitransfers vom Flughafen Lima „Jorge Chavez“, der am Rande der Stadt in Callao liegt.

Touristen wurden des Öfteren gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht. Hierzu wurden diese oftmals längerfristig über das Internet angeworben mit dem Versuch, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

  • Seien Sie abends in der Innenstadt von Lima und den Bezirken Miraflores und Barranco wie auch immer in Menschenmengen besonders vorsichtig.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. 
  • Führen Sie keine nächtlichen Bus- und Überlandfahrten durch.
  • Führen Sie keine nächtlichen Bus- und Überlandfahrten durch.
  • Organisieren Sie den Flughafentransfer nach Lima nur über die innerhalb des Ankunftsbereichs ansässigen lizensierten Taxi- und Busgesellschaften.
  • Nutzen Sie nur Taxis von offiziell zugelassenen Unternehmen, nehmen Sie kein Taxi von der Straße.
  • Seien Sie nachts möglichst nicht allein unterwegs und halten Sie sich immer in gut beleuchteten Straßen und Zonen auf.
  • Leisten Sie bei Überfällen keine Gegenwehr und provozieren Sie die Täter nicht.
  • Achten Sie bei der Wahl der Unterkunft auf Sicherheitsaspekte wie Nachtwächter, Hotelsafe und Zimmertelefon.
  • Lassen Sie Getränke nicht unbeaufsichtigt und nehmen Sie keine Getränke von Unbekannten an.
  • Tragen Sie bei Bahn- und Busreisen Wertsachen nicht im Handgepäck, sondern am Körper.
  • Verzichten Sie auf das öffentliche Vorzeigen von großen Geldbeträgen oder wertvollem Schmuck und Uhren und bewahren Sie diese in Fahrzeugen außer Sichtweite auf.
  • Rufen Sie im Notfall die „Policía de Turismo“ (Touristenpolizei) in Lima in der Calle General Vidal 230, Tel. +511 4601060, 4600849, 4600921.
  • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren Sie den Inhalt des eigenen Gepäcks, siehe auch Abschnitt Strafrecht.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter und insbesondere bei Lockangeboten (z.B. Angebote über das Internet, auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen) skeptisch und wenden Sie sich ggf. an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben

Peru liegt in einer sehr seismisch aktiven Zone, sodass es regelmäßig zu Erdbeben kommen kann.

Vulkane

Die Vulkane Sabancaya und Ubinas im Süden des Landes sind weiter aktiv. Es kommt vor allem zum Ausstoß von Asche, im Umkreis des Vulkans Ubinas wurden Evakuierungen angeordnet. Einschränkungen im Reiseverkehr in dieser Region gab es jedoch bisher nicht.

Überschwemmungen

Das Klima ist im östlichen Amazonasgebiet feuchttropisch, im Hochland herrscht tropisches Hochgebirgsklima. An der Küste ist es im Sommer heiß und im Winter kühl.
Insbesondere in der Regenzeit von Dezember bis März können starke Regenfälle zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Behinderungen und Gefährdungen im Reiseverkehr führen. Hiervon können auch touristische Sehenswürdigkeiten betroffen sein, so etwa in der Region Cusco, wo sich die Inkastadt Machu Picchu und der „Inka-Trail“ befinden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Halten Sie sich über die lokale Lage über die regionalen Büros der peruanischen Touristeninformation “iPeru“ und die Medien informiert und beachten Sie Hinweise der staatlichen Behörde für Katastrophenschutz (INDECI).
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Ausreisen über den Landweg von Peru nach Ecuador

Vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitskrise im Nachbarland Ecuador muss beim Grenzübertritt von Peru nach Ecuador auf dem Landweg ab sofort ein aktuelles apostilliertes Führungszeugnis aus dem Staat, in dem Reisende in den letzten fünf Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, vorgelegt werden. Weitere Informationen (auch über evtl. Ausnahmen) bieten die Reise- und Sicherheitshinweisen für Ecuador.

Infrastruktur/Verkehr

Der technische Zustand der Kleinflugzeuge, die vom Flughafen „Maria Reiche“ in Nazca für Flüge über die Nazca-Linien eingesetzt werden, sowie die Qualifikation der Piloten und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften entsprachen in der Vergangenheit nicht europäischem Standard. So kam es zu mehreren Zwischenfällen und mehreren Abstürzen mit Todesfolgen. Die Standards am Flughafen in Pisco, wo ebenfalls Überflüge der Nazca-Linien angeboten werden, sind nach derzeitigen Erkenntnissen besser.

Die Städte und Sehenswürdigkeiten entlang der Küste können über die gesamte Länge mit privaten Pkws oder öffentlichen Verkehrsmitteln befahren werden. Dies gilt auch für Fahrten in die „Sierra“ (Andenhochland) nach Cajamarca, Huaraz (Callejón de Huaylas) Chanchamayo, von Pisco nach Ayacucho, von Nazca nach Cusco und weiter nach Puno, und nach Arequipa, einschl. Cañón de Colca sowie die Weiterfahrt nach Puno. Im Landesinneren sind einige weitere Hauptverbindungsstraßen gut ausgebaut. In abgelegenen Gegenden sind Verbindungen zwischen größeren Orten oft nicht befestigt und im Hochland gelegentlich – insbesondere wegen Erdrutschen während der Regenzeit – nicht oder nur schwer befahrbar.

Unfälle von Überlandbussen mit einer großen Anzahl von Toten und Verletzten passieren häufig, auch auf dem Weg nach Machu Picchu mit dem Bus über Santa Teresa und Hidroelectrica, wo unbefestigte Gebirgsstraßen befahren werden. Sicherer ist die Anreise nach Machu Picchu mit dem Zug über Aguas Calientes.

  • Informieren Sie sich daher fortlaufend über die aktuellen und zu erwartenden Witterungsbedingungen.

Die Nutzung innerperuanischer Flüge und die Mitnahme in Überlandbussen ist nur gewährleistet, wenn ein Pass (bei Busreisen reicht zumeist eine Passkopie) vorgelegt werden kann. Eine Diebstahlsanzeige ist nicht mehr ausreichend.

  • Bei Passverlust wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder an das Büro des für den Amtsbezirk zuständigen Honorarkonsuls.
  • Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt; siehe auch Abschnitt Gesundheit. Notfallmedizinische Dienstleistungen entsprechen, vor allem außerhalb Limas, nicht dem europäischen Niveau.
  • Führen Sie keine Nachtfahrten mit eigenem Fahrzeug durch; es besteht ein erhöhtes Unfall- und Überfallrisiko.
  • Bewahren Sie die an den Mautstationen (peajes) ausgegebenen Tickets gut auf, da Ihnen bei Unfällen oder Pannen damit kostenlose Hilfe zusteht; Notrufnummern sind auf dem Mautticket abgedruckt.
  • Nutzen Sie bei Überlandreisen mit dem Bus möglichst nur tagsüber und nur die landesweit operierenden, größeren Busunternehmen (z. B. Cruz del Sur, Peru Hop, Oltursa sowie Excluciva).
  • Nehmen Sie Dienstleistungen stets nur von bekannten/empfohlenen Reisebüros und Reiseführern in Anspruch und lassen Sie sich nicht „auf der Straße“ überreden. Fremdenführer sollten sich entsprechend ausweisen können. Die lokalen Büros von „iPeru“ helfen rund um die Uhr weiter.
  • Achten Sie bei Anreise mit Flussschiffen von Pucallpa oder Yurimaguas aus/nach Iquitos auf die Qualität des Anbieters und der eingesetzten Schiffe und nutzen Sie nur moderne Schiffe. Ansonsten besteht die Gefahr schlechter hygienischer Zustände und schlechter Verpflegung an Bord.
  • Führen Sie bitte stets Ihren Reisepass mit.
  • Wenden Sie sich bei Beschwerden über die Behandlung oder vermeintliche Übervorteilung durch Hotels, Fluglinien oder Reiseunternehmen an das Amt für Verbraucherschutz INDECOPI.

Wanderungen/Bergtouren/Besuch von Nationalparks

Bergsteiger in der Region Ancash um die Stadt Huaraz können die peruanische Bergwacht „Unidad de Salvamento de Alta Montaña“ vorab kontaktieren. Einige der touristischen Zentren Perus liegen in großer Höhe wie z.B. Cusco auf 3.500, Titicacasee, Puno auf 3.800 und Arequipa auf 2.400 Metern.

Die in manchen archäologischen Parks bestehenden Verbote von Picknicks, Lagerfeuern, Campen u. Ä. sollten unbedingt respektiert werden. Bei Verstößen muss mit Strafverfolgung gerechnet werden.

  • Buchen Sie in Iquitos Ausflüge in den Urwald grundsätzlich nur bei offiziellen Agenturen und keinesfalls bei informellen Anbietern auf der Straße.
  • Berücksichtigen Sie die große Höhe der genannten Reiseziele bei Ihrer Reisevorbereitung und holen Sie ggf. vorherigen ärztlichen Rat ein, siehe Gesundheit.

Führerschein

Für touristische Aufenthalte werden der deutsche und der internationale Führerschein anerkannt. Eine spanischsprachige Übersetzung des nationalen deutschen Führerscheins ist allerdings empfehlenswert.
Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein.

Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien

Bei der Teilnahme an Schamanen-Ritualen in den peruanischen Urwaldregionen ist es durch den Genuss der halluzinogen wirkenden Mittel Ayahuasca und San Pedro bereits zu schweren Erkrankungen und sogar Todesfällen gekommen.

  • Lassen Sie sich vor der Teilnahme zu solchen Ritualen unbedingt bei „iPeru“ oder bei formell registrierten Tourismusagenturen beraten und nutzen Sie keinesfalls inoffizielle Anbieter.
  • Machen Sie offiziellen Anbietern vor einer Teilnahme unbedingt vollständige Angaben zum Gesundheitszustand, um Risiken zu minimieren.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Drogenbesitz und Drogenhandel gelten als Verbrechen und werden mit sehr hohen Gefängnisstrafen geahndet. Personen, bei denen Kokain oder andere Drogen gefunden werden, müssen, auch bei Mitführung „nur“ kleinerer Mengen, mit sofortiger Verhaftung sowie einer Haftstrafe in Höhe von zwei bis 25 Jahren rechnen. Die Haftbedingungen in Peru sind hart und die Gefängnisse in der Regel extrem überbelegt. Hygienische Verhältnisse sowie die Versorgung mit Lebensmitteln sind schlecht.

  • Vermeiden Sie bitte jede Berührung mit Drogen aller Art. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
  • Führen Sie keinesfalls ohne vorherige Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde Kulturgüter aus. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und haben zudem die Einziehung der Kulturgüter zur Folge.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Peruanische Sol (PEN). Die Abhebung von Bargeld an Geldautomaten ist grundsätzlich mit Kreditkarte, hingegen nur sehr eingeschränkt mit Debitkarte (Girocard) möglich. Mit Debitkarten des „V-Pay“-Systems sind grundsätzlich keine Barabhebungen möglich. Mit USD kann vielerorts direkt gezahlt werden.

Bei Problemen mit der Geldversorgung können die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister in Anspruch genommen werden. EUR können zumindest in Lima, Arequipa, Puno und Cusco in Wechselstuben umgetauscht werden. Außerhalb größerer Orte ist der Umtausch von EUR und gelegentlich auch USD in PEN problematisch.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Perus sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Sollte der Pass nicht die erforderliche Gültigkeitsdauer enthalten, erfolgt eine Zurückweisung an der Grenze (beziehungsweise am Flughafen), auch wenn nur ein kurzer Aufenthaltszeitraum in Peru vorgesehen ist.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum.

Einreisekontrolle

Bei der Einreise über einen der internationalen Flughäfen und Seehäfen (Kreuzfahrtterminals) werden die Einreise- und Aufenthaltsdaten elektronisch von der peruanischen Grenzbehörde erfasst. Die Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer werden nicht im Reisepass vermerkt; sie wird in der Regel nur mündlich mitgeteilt.

Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer muss bei der Ausreise eine Geldstrafe in Höhe von derzeit 5 PEN pro Tag der Überschreitung bezahlt werden, bevor das Land verlassen werden kann.

Einreisende Touristen müssen gelegentlich Weiterreise- oder Rückflugtickets vorlegen, obwohl dies nicht den offiziellen Einreisevorschriften entspricht.

Die Entscheidung, welche Aufenthaltsdauer im Einzelfall bewilligt wird, obliegt den Grenzbehörden.

  • Bitte beachten Sie: es wird nicht automatisch eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen bewilligt, sondern diese bestimmt sich nach Ihren Angaben bei der Einreise.

Bei einer nicht registrierten Einreise auf dem Land- oder Wasserweg gehen die peruanischen Behörden von einem illegalen Aufenthalt aus, der zu erheblichen Problemen und Verzögerungen (mindestens zehn Tage) bei der Ausreise und im ungünstigen Fall zu einer kostenpflichtigen Abschiebung führen kann. Manche Grenzübergänge (etwa bei Einreise aus Bolivien oder Ecuador) können nachts nicht besetzt sein, sodass die Registrierung dort nicht erfolgen kann.

  • Achten Sie unbedingt darauf, dass das Grenzpersonal Ihre Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer korrekt vermerkt.
  • Falls das Grenzpersonal Ihnen die bewilligte Aufenthaltsdauer nicht von sich aus mitteilt, fragen Sie nach, um eine Überschreitung zu vermeiden. Diese zieht eine Strafe nach sich.
  • Bei Einreise auf dem Land- oder Wasserweg kümmern Sie sich bitte aktiv darum, einen Einreisestempel zu erhalten. Ohne diesen ist eine Ausreise aus Peru nicht möglich.
  • Reisen Sie möglichst tagsüber ein und suchen Sie notfalls bei nicht erfolgter Registrierung umgehend und spätestens im nächstgrößeren Ort die Einwanderungsbehörde auf.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Verlängerung der 90-tägigen Aufenthaltsdauer ist nicht möglich.
Detaillierte Informationen sind in spanischer und englischer Sprache bei der „Superintendencia Nacional de Migraciones“ oder bei den peruanischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. Ihrem Wohnsitzland erhältlich.

Sollte ein Daueraufenthalt in Peru angestrebt werden, muss das entsprechende notwendige Einreisevisum bei der für den Wohnort zuständigen peruanischen Auslandsvertretung beantragt werden. Für die dann in Peru zu beantragende Aufenthaltsgenehmigung wird ein aktuelles deutsches Führungszeugnis mit Apostille und Übersetzung benötigt. Dies sollte bei Einreise mitgeführt werden.

Ein- oder Ausreise über die USA

Minderjährige

Zur Ausreise aus Peru ist gemäß Mitteilung der peruanischen Einwanderungsbehörde für Minderjährige, die nicht von beiden sorgeberechtigten Eltern begleitet werden, die Vorlage einer von einem peruanischen Notar  oder von der zuständigen peruanischen Auslandsvertretung ausgestellten Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils oder eine gerichtliche Ausreisegenehmigung erforderlich:

  • für Minderjährige, die (auch) die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, bei Wohnsitz in Peru oder bei im Ausland wohnhaften Peruanern nach einem Aufenthalt in Peru von über 183 Tagen;
  • für Minderjährige, die nicht die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, bei Wohnsitz („Residencia“) in Peru oder bei einem Aufenthalt in Peru von mehr als 183 Tagen.
  • Beachten Sie hierzu die Informationen (auf Spanisch und Englisch) der Einwanderungsbehörde "Migraciones".

Einfuhrbestimmungen

Informationen über Zollvorschriften in Peru auf Spanisch und Englisch bietet die peruanische Zollbehörde.

Die Ausfuhr von Kulturgütern bedarf der vorherigen Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und können die Einziehung der Kulturgüter zur Folge haben.

Für die Rückreise aus Peru nach Deutschland wird in Ergänzung der allgemeinen deutschen Zollvorschriften darauf hingewiesen, dass selbst kleine Mengen von losem oder auch abgepacktem Coca-Tee vom deutschen Zoll beschlagnahmt werden und die versuchte Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz darstellt.

Beim Versand von elektronischen Apparaten, Ersatzteilen, Kamerazubehör, Kosmetika u. ä. per Post oder Kurier nach Peru ist die Zollauslösung kostspielig und zeitaufwändig. Sendungen, die für Empfänger in der Provinz bestimmt sind, werden zum Teil in Lima zurückgehalten. Eine Inanspruchnahme deutscher Vertretungen ist hierfür nicht möglich.

Einreise mit einem Fahrzeug

Die temporäre Einfuhr eines Pkws oder Motorrads für Reisen in Peru ist möglich, aber kompliziert. In aller Regel erteilen die peruanischen Zollbehörden Genehmigungen für 90 Tage, die nicht verlängert werden können. Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig ausgeführt wird, ist das Risiko einer Beschlagnahmung oder Enteignung sehr hoch.

Heimtiere

Für Heimtiere muss am Schalter des National Agricultural Sanitation Service (SENASA) die Ausstellung der Einfuhrlizenz („licencia de internación“) gegen eine Gebühr in Höhe von rund 50 EUR beantragt werden. Hierfür müssen ein mind. 30 Tage, höchstes 12 Monate altes Impfzeugnis gegen Tollwut sowie ein max. zehn Tage vor Ankunft ausgestelltes Gesundheitszeugnis mit Auflistung aller Impfungen vorgelegt werden. Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Peru in Berlin.

Gesundheit

Aktuelles

Dengue-Fieber

Seit Beginn des Jahres 2024 steigen die Dengue-Fälle kontinuierlich an und sind im Februar bereits doppelt so hoch wie im gleichen Monat 2023. Der Höhepunkt der Dengue-Epidemie wird im Mai 2024 erwartet. Die Regierung hat für große Teile des Landes am 26. Februar 2024 den Gesundheitsnotstand ausgerufen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

  • Achten Sie tagsüber und in den Abendstunden besonders auf guten Mückenschutz. Mückenschutzmittel sind im Land zwar verfügbar, aber nicht alle in der notwendigen Konzentration. Sie sollten daher zumindest für den Anfang aus Deutschland mitgebracht werden.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung individuell reisemedizinisch beraten. Der Impfstoff ist im Land derzeit nicht verfügbar.

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten empfohlen, die in Gebiete unterhalb von 2.300 m in folgenden Regionen reisen: Amazonas, Loreto, Madre de Dios, San Martín, Ucayali, Puno, Cusco, Junín, Pasco, Huánuco, hoher Norden von Apurímac, hoher Norden von Huancavelica, Norden und Nordosten von Ayacucho und der Osten von Piura. In Gebieten oberhalb von 2.300 m (inklusive der Stadt Cusco, Lima, Machu Picchu und dem Inka Trail) ist keine Gelbfieberimpfung empfohlen. Aus Peru kommend kann der Nachweis der Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Siehe Aktuelles

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern, Älteren und Menschen mit Vorerkrankungen schwerwiegende Komplikationen mit möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Der Impfstoff ist im Land derzeit nicht verfügbar.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender dämmerungs- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Personen nicht selten tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Hohes Risiko in der Provinz Loreto (hier überwiegenden Malaria tropica) und den nördlichen Regionen der Provinz Amazonas, nordöstliche Teilgebiete der Provinz San Martín. Geringes Risiko besteht in den Provinzen über 2.500 m östlich der Anden und im Stadtgebiet von Iquitos.

Minimales Risiko im Rest des Landes über 2.500 m einschließlich der nördlichen Provinzen im Westen der Anden (Tumbes, Piura, Lambayeque, La Libertad u.a.). Malariafrei sind Lima, die Provinzen westlich der Anden südlich der Provinz Libertad sowie die touristischen Hochlandgebiete (Cusco, Machu Picchu, Titicacasee). Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropen- oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird ggfs. empfohlen, siehe Malaria.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Tragen von körperbedeckender, heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden)
  • wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria; Oropouche)
  • Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Oropouche-Fieber

Oropouche-Fieber ist eine durch das gleichnamige Virus ausgelöste Infektionskrankheit, die ähnlich wie Dengue-Fieber mit plötzlichen Fieberanstieg, starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Gelenk- und Gliederschmerzen und selten einer Hirnhautentzündung verläuft. Die Erkrankung wird vorwiegend nachts über Stechgnitzen sowie Stechmücken übertragen. Eine Therapie oder Impfung existiert nicht.

Die Mehrzahl der Fälle tritt in den auch touristisch frequentierten Departamentos Madre de Dios, Cusco, San Martín, Cajamarca, Loreto und Ayacucho auf.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Oropouche Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Seit Mai 2019 wird zudem in Lima, Junín, La Libertad (einschließlich Trujillo), Lambayeque (einschließlich Chiclayo) und Piura Regionen über mehr als 200 Fälle des neurologischen Guillan-Barre-Syndrom berichtet. Die Ursache ist vermutlich auf einen durch die Atemwege oder Lebensmittel übertragenen Krankheitserreger zurückzuführen. Für Reisende besteht ein minimales Risiko. Reisende in Risikobereichen sollten jedoch Vorsichtsmaßnahmen für Lebensmittel und Getränke sowie Maßnahmen zur Händehygiene beachten.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen.

  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Leishmaniasis

Landesweit kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch selten die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilende Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)

In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering.

Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder selten auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen kommen.

  • Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.

Poliomyelitis

In Peru ist es 2023 zu einem Fall von Poliomyelitis (Kinderlähmung) durch mutierte Impfviren des Typs VDPV1 gekommen. Bekämpfungsmaßnahmen wurden durch die Landesbehörden eingeleitet. Trotz des Poliomyelitis-Falls wird Peru von der WHO bisher nicht als Staat, in dem cVDPV1 zirkuliert und von dem ein potentielles Risiko für eine internationale Ausbreitung ausgeht (Kategorie 1) eingeordnet. Dies würde bei Nachweis von Polio-Viren im Abwasser oder weiteren Polio-Fällen geschehen, siehe Poliomyelitis (Kinderlähmung). Aktuell wird noch kein Impfnachweis bei Ausreise entsprechend den WHO-Vorgaben gefordert.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.

Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.

Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden, siehe auch Leptospirose.

Höhenkrankheit („Soroche“)

In Lagen über 2.500 m häufigere, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung (s. Höhenkrankheit) durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 Metern. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig Touristen bei Flugreisen nach Cusco oder Puno, also nicht nur Bergsteiger. Mate de Coca hat keine sichere vorbeugende Wirkung. Die gegen die Höhenkrankheit eingesetzten Medikamente sind verschreibungspflichtig.

HIV/AIDS

Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist in Lima im privaten Sektor z. T. auf international hohem Standard. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen meist defizitär strukturiert.
In der Regel reichen die Behandlungsmöglichkeiten in Cusco nicht aus, um schwere Notfälle adäquat zu versorgen. Sobald es der medizinische Zustand zulässt, sollten schwer Kranke oder Verletzte deshalb nach Lima verlegt werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt