Diese Meldung war vom 24.10.2024 bis zum 31.10.2024 gültig
Meldung für Sri Lanka (LK)
Grund letzte Änderung: AktuellesRedaktionelle Änderungen
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Es liegen Hinweise zu möglichen Anschlägen auf touristische Ziele in und um Arugam Bay vor. Die lokalen Sicherheitsbehörden führen als Vorsichtsmaßnahme vermehrte Sicherheitskontrollen durch, und zwar nicht nur in und um Arugam Bay, sondern auch in anderen Landesteilen (vor allem in touristischen Regionen). Dabei kann es teilweise auch zu Straßen- und Ausgangssperren kommen.
- Sehen Sie derzeit von Reisen nach Arugam Bay ab bzw. verlassen Sie das Gebiet so bald wie möglich.
- Verhalten Sie sich grundsätzlich sicherheitsbewusst und vorsichtig.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen Ereignissen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders vorsichtig.
- Leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge. Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Sicherheit
Terrorismus
Die Sicherheitsvorkehrungen in Sri Lanka wurden seit den Protesten 2022 deutlich und erkennbar erhöht und die Präsenz der Sicherheitskräfte landesweit verstärkt. Terroristische Anschläge können weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Ausgangssperren können je nach Lage weiterhin ad hoc verhängt werden. Auch Blockaden sozialer Medien sind möglich. Am Flughafen gelten weiterhin verstärkte Sicherheitsvorkehrungen.
- Reisen Sie trotz der wieder hergestellten öffentlichen Ordnung mit erhöhter Vorsicht.
- Verfolgen Sie die lokalen Medien, halten Sie engen Kontakt zu Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften.
- Treffen Sie mindestens drei Stunden vor Ihrem Abflug am Flughafen ein.
- Befolgen Sie stets die Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Für den 14. November 2024 wurde die Neuwahl des aufgelösten Parlaments angekündigt. Im Umfeld von Wahlkampfveranstaltungen empfiehlt sich besondere Aufmerksamkeit.
Spontane lokale Proteste können im ganzen Land auftreten, sind allerdings aufgrund der deutlich verbesserten Versorgungslage, siehe Reiseinfos – Versorgungslage, zurückgegangen. Gewaltsame Ausschreitungen während dieser Proteste können nicht ausgeschlossen werden.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen, politische Kundgebungen und größere Menschenansammlungen.
- Befolgen Sie Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Am häufigsten gibt es Gewaltkriminalität innerhalb der lokalen Gesellschaften. Ausländer bleiben allgemein unbehelligt. Gleichwohl sind vereinzelt Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen – auch in Touristenzentren – von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen. Dazu werden teilweise Drogen oder K.-o.-Tropfen über Getränke verabreicht.
Es gibt Einbrüche in Hotels und „Guesthouses“. Insbesondere bei Einkäufen hochpreisiger Güter (z.B. Edelsteine/Schmuck) sollten Besuchende sich vor Betrugsversuchen in Acht nehmen.
Die sri-lankische Polizei nimmt unter der rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer 1938 Beschwerden zu sexuellen Übergriffen auf. Sri Lanka verfügt in den Haupttourismusgebieten entlang der Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Bahnhöfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie beim Angebot von Getränken/Essen durch Fremde Vorsicht walten und lassen Sie diese auch im Restaurant oder in einer Bar nicht unbeaufsichtigt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Schützen Sie Ihre Daten und wenden Sie sich ggf. an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches, feucht-heißes Monsunklima.
Monsunartige Regenfälle können kurze, aber heftige Überschwemmungen in Sri Lanka verursachen.
Grundsätzlich erstreckt sich die Regenzeit im Nordosten von Dezember bis März und im Südwesten von Juni bis Oktober. Die klare zeitliche Abgrenzung fällt indes zunehmend schwer (Klimawandel), es kann in allen Regionen und über das ganze Jahr verteilt zu länger anhaltenden, ausgiebigen Regenfällen samt Überschwemmungen kommen.
Sri Lanka liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und Tsunamis kommen kann.
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Versorgungslage
Sri Lanka befindet sich seit dem Staatsbankrott 2022 in einer Wirtschaftskrise, gleichwohl verstetigen sich die Erfolge zur Stabilisierung des Landes. Temporäre Engpässe bei essenziellen Gütern wie Treibstoffen, Nahrungsmitteln und insbesondere Medikamenten können nicht ausgeschlossen werden, siehe Abschnitt Gesundheit – Medizinische Versorgung.
Die Importbeschränkungen wurden größtenteils aufgehoben. Die Wiederherstellung funktionierender Lieferketten ist aber noch nicht überall lückenlos erfolgt.
Strom ist immer noch knapp, sodass es überall im Land zu längeren Stromabschaltungen kommen kann. Allerdings hat die Regierung das staatliche Stromversorgungsunternehmen angewiesen, auf Stromabschaltungen in von Touristen frequentierten Gebieten zu verzichten.
Infrastruktur/Verkehr
Bei Überlandreisen ist die Eisenbahn vorzuziehen. Öffentliche Busse sind aufgrund rücksichtsloser Fahrweise häufig in schwere Unfälle verwickelt.
Es herrscht Linksverkehr. Nachtfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte nicht ratsam.
Touristische Infrastruktur ist in allen Landesteilen vorhanden. Reisen in den Norden und Osten des Landes sind aber mitunter beschwerlich und zeitaufwändig. Gebiete mit erhöhtem Minenrisiko (aus der Zeit des Bürgerkriegs 1983-2009) sind als solche kenntlich gemacht, ein Betreten ist unbedingt zu vermeiden. Insbesondere in der Nordprovinz herrscht seit Ende des Bürgerkriegs erhöhte Militärpräsenz.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Für den internationalen Führerschein muss durch den Inhaber bei der Automobile Association of Ceylon ein Antrag auf eine sogenannte „Recognition Permit“ als Anerkennung des deutschen Führerscheins gestellt werden. Oft unterstützen Autovermietungen gegen Aufpreise beim Antragsverfahren.
Besondere Verhaltenshinweise
Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden könnte, wird von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrtägige Inhaftierungen.
Es ist untersagt, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen. Respektlose Fotos vor religiösen Motiven können zu hohen Strafen bis hin zu Gefängnis führen. Das Fotografieren der sogenannten „Wolkenmädchen-Fresken“ am Sigiriya-Felsen ist verboten. Eine Hinwegsetzung über dieses Verbot kann hohe Strafen sowie eine Beschlagnahmung der Kamera durch die sri-lankischen Polizeibehörden nach sich ziehen. Ebenfalls untersagt ist das Fotografieren militärischer Einrichtungen.
Tempel dürfen nur mit bedeckten Schultern und über die Knie reichenden Hosen oder Röcken betreten werden.
- Begegnen Sie religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt und kleiden Sie sich angemessen beim Besuch von buddhistischen Tempeln.
- Zeigen Sie keine Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven, da sie als Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden können.
- Vergewissern Sie sich, Fotografieren zu dürfen bzw. fragen Sie um Erlaubnis.
- Leisten Sie den Anweisungen und Regelungen an sri-lankischen Kulturstätten unbedingt Folge.
LGBTIQ
Sowohl männliche als auch weibliche homosexuelle Handlungen sind in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen homosexueller Handlungen unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.
- Beachten Sie die allgemeinen Reisehinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das sri-lankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße wie auch das Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden kann, können sehr harte[SA(p1] Strafen zur Folge haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.
Besondere Vorsicht ist bei Grundstückskäufen geboten. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Touristen Grundstücke auf den Namen eines sri-lankischen Partners erwerben, um die hohen Steuern zu umgehen, die Ausländer beim Kauf von Grundeigentum zu entrichten haben. Hierauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen. In Sri Lanka gilt, wie in Deutschland auch, dass der im Grundbuch Eingetragene alleiniger Eigentümer sowohl von Land als auch aller darauf errichteten Gebäude ist, unabhängig davon, wer den Kauf bzw. Bau finanziert hat.
- Konsultieren Sie vor Erwerb stets einen Anwalt und achten Sie auf die Eintragung in den sri-lankischen Grundbüchern.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Sri Lanka Rupie (LKR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind zwar verbreitet, für entlegenere Regionen und kleinere Geschäfte empfiehlt sich aber die Mitnahme von Bargeld. Bargeld darf nur bei autorisierten Stellen (z.B. Flughafen), Banken und Hotels umgetauscht werden, die den Wechsel auf einem Formular bestätigen.
Auch in Sri Lanka treten Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist deshalb stets ratsam zu prüfen, ob kleinere Rechnungen bar beglichen werden können.
Vor einer Behandlung im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgeführt werden. Ausländische Debitkarten können in Sri Lanka nicht benutzt werden.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sri Lankas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Einreise
Nach einem positiven COVID-19-Test soll eine siebentägige Isolation in einem privaten Krankenhaus, einem Hotel oder der Wohnung auf eigenen Kosten erfolgen.
Weitergehende Informationen zu den vorgenannten Einreisebestimmungen bietet das sri-lankische Gesundheitsministerium.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das entweder vor der Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA)-Portal der Einwanderungsbehörde oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden kann.
Touristenvisa werden entweder für eine Dauer von 30 Tagen und für zwei Einreisen oder für 180 Tage und eine Einreise ausgestellt. Verlängerungen von Touristenvisa sind möglich, aber äußerst zeitaufwändig. Eine frühzeitige Aufnahme mit der Einwanderungsbehörde „Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8“ per E-Mail adcvisa@immigration.gov.lk wird dringend empfohlen.
Visum vor der Einreise
Das erforderliche Visum sollte vor Einreise online im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) beantragt werden. Bei der Beantragung im Online-Verfahren achten Sie bitte unbedingt darauf,
- dass Sie ausschließlich die offizielle Webseite ETA nutzen, um gegebenenfalls Vermittlungsgebühren zu vermeiden,
- dass alle Angaben korrekt sind. Die sri-lankischen Behörden bestehen auch bei kleinen Fehlern (z. B. Zahlendreher oder versehentliche Eintragung des Buchstaben „O“ anstatt der Zahl „0“ in der Passnummer) auf der Ausstellung eines neuen Visums am Flughafen.
- Bitte achten Sie zudem darauf, bei der Visumbeantragung unbedingt den richtigen Reisezweck anzugeben. Reisende, die ihr Visum für einen nicht genannten Reisezweck missbrauchen (z. B. geschäftliche Aktivitäten oder Teilnahme an Konferenzen mit einem Touristenvisum) riskieren verhaftet und deportiert zu werden.
Visum bei Einreise („on arrival“)
Das Visum kann auch am Flughafen als Visum bei Einreise beantragt werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, das Einreisevisum vorab im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) zu beantragen.
- Bitte beachten Sie jedoch, dass es für das Visum bei Einreise nur eingeschränkte Kapazitäten am Flughafen zur Verfügung stehen und es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Bitte beantragen Sie daher das Einreisevisum vorab im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA).
Längerfristige Aufenthalte
Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri-lankische Auslandsvertretung möglich.
- Wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder informieren Sie sich online.
- Bitte wenden Sie sich auch bei technischen Problemen bei der Beantragung eines E-Visums an die zuständige Behörde.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist für Touristen nicht erlaubt. Die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 15.000 USD deklarationspflichtig. Fremdwährung kann bis zu einem Wert von 10.000 USD ausgeführt werden, wenn sie bei der Einreise deklariert wurde.
Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist – wie nahezu überall auf der Welt - untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (in der Regel Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung.
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen sind streng untersagt.
Informationen zu den Einfuhrbestimmungen bieten die Webseiten des Bandaranaike-Flughafens und des sri-lankischen Zolls.
Heimtiere
Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen. Aufgrund des großen bürokratischen Aufwands wird hiervon abgeraten.
Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die sri-lankische Botschaft in Berlin oder direkt beim „Department of Animal Production and Health“ beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel. +94 91 2388195, Fax.: +94 81 2388619, E-Mail: dgdaph@sltnet.lk und Webseite).
Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert.
- Führen Sie einen EU-Heimtierausweis mit. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Japanische Enzephalitis. In Sri Lanka findet sich ein geringes Übertragungsrisiko in ländlichen Gebieten unter 1.000 m Höhe und vorwiegend in den Monaten November/Dezember.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren zirkulieren in Sri Lanka vor allem in den Monaten Februar bis April.
- Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen.
- Achten Sie auf persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, ggf. Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen).
Geographisch bedingte Erkrankungen
Die Intensität der Sonneneinstrahlung wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden. Gefährliche Meeresströmungen führen immer wieder zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen auch ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist nicht immer und überall gewährleistet.
- Achten Sie auf entsprechende Warnungen an den Stränden.
- Vermeiden Sie Alkoholkonsum beim Baden und Schwimmen.
- Lassen Sie Kinder an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen.
Medizinische Versorgung
Importbeschränkungen und Lieferengpässe konnten nach der Wirtschaftskrise noch nicht lückenlos behoben werden, wovon insbesondere auch die Medikamentenversorgung betroffen ist. Besonders in ländlichen Gebieten und staatlichen Institutionen sind nicht immer alle Medikamente erhältlich. Die medizinische Versorgung ist im allgemeinen in den großen Städten und Tourismuszentren ausreichend bis gut, entspricht aber nicht überall europäischem Standard. In Colombo ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen bis sehr hohen Niveau.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie notwendige Medikamente aus Deutschland mit.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt