Diese Meldung war vom 13.04.2023 bis zum 11.08.2023 gültig

Flagge BFMeldung für Burkina Faso (BF)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – Nächtliche Ausgangssperren & AusnahmezustandSicherheit – Teilreisewarnung, Terrorismus, Innenpolitische Lage, KriminalitätRedaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Nächtliche Ausgangssperren & Ausnahmezustand

Die Regierung hat den Ausnahmezustand auf nun insgesamt über 22 Provinzen ausgedehnt, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.

Aktuell bestehen nächtliche Ausgangssperren in den folgenden Regionen und Provinzen, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage:

  • die gesamte Region Sahel;
  • die gesamte Region Nord;
  • die Provinz Koulpélogo in der Region Centre-Est;
  • die Provinzen Bam und Sanmatenga in der Region Centre-Nord;
  • die Region Est.

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise 

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der burkinischen Regierung.

Bei Einreise - und bei Visabeantragung bei der burkinischen Botschaft in Berlin - ist neben dem Nachweis über die Gelbfieberimpfung zwingend ein mindestens 14 Tage alter Impfnachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorzulegen. Neben dem (gelben) Impfausweis der Weltgesundheitsbehörde WHO (sog. „Internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch“) oder dem offiziellen nationale Impfnachweis von Burkina Faso sollte auch das (digitale) Impfzertifikat der EU mitgeführt werden. Sollte kein anerkannter Impfnachweis vorliegen, ist zwingend ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. 

Ausreise und Transit

Für die Ausreise ist erneut zwingend ein Nachweis über eine vollständige Impfung identisch zur Einreise vorzuweisen, bzw. ein negativer PCR-Test, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer sind zu beachten. Grundsätzlich kann es bei der Ausreise aus Burkina Faso zu Verzögerungen in den Testzentren und Labors kommen, sodass nicht gewährleistet ist, dass das Testergebnis den Vorgaben entsprechend pünktlich vorliegt.

Beschränkungen im Land

In Geschäften und öffentlichen Einrichtungen besteht vereinzelt Maskenpflicht.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der burkinischen Regierung. 

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in folgende Landesteile wird gewarnt

-          im Norden alle Provinzen der Regionen Sahel, Nord und Centre-Nord,

-          im Osten alle Provinzen der Regionen Est und Centre-Est,

-          im Zentrum die Provinz Ganzourgou der Region Plateau-Central,

-          im Süden alle Provinzen der Region Centre-Sud,

-          im Westen alle Provinzen der Regionen Boucle du Mouhoun, Cascades, Sud-Ouest, Centre-Ouest und Hauts-Bassins außer der Regionalhauptstadt Bobo-Dioulasso.

Von

-          der Nutzung der Straßenverbindung N 1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso

wird dringend abgeraten.

Terrorismus

In großen Teilen des Landes, außerhalb der Hauptstadt besteht erhöhte Terrorgefahr. Sicherheitsrelevante Vorfälle haben zuletzt erheblich zugenommen. Die Anzahl der Binnenflüchtlinge hat stark zugenommen.

Es besteht eine hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte und Entführungen. Davon sind auch touristische Ziele betroffen, wie z.B. die Nationalparks „W“ und Arly im Südosten (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage), der geschützte Wald von Nazinga im Süden an der Grenze zu Ghana und die Wasserfälle von Banfora im Südosten oder die Stadt Pô im Süden (siehe Sicherheit - Teilreisewarnung).

Neben der Bevölkerung sind auch westliche Ausländer Opfer gezielter Entführungen, wie 2018 und 2019 im Pendjari-Nationalpark auf beninischer Seite im Grenzgebiet mit anschließender Verschleppung nach Burkina Faso. Zuletzt wurden im April 2021 in der Nähe von Pama im Südosten drei europäische Staatsangehörige bei einem Entführungsversuch getötet.

In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden. Von westlichen Ausländern frequentierte Hotels und Restaurants in der Hauptstadt Ouagadougou waren 2016 Ziel von Anschlägen mit zahlreichen Opfern. 2018 wurden die französische Botschaft und das Hauptquartier der burkinischen Armee in Ouagadougou von Terroristen angegriffen.

  • Reisen Sie nur auf dem Luftweg und nicht auf dem Landweg nach Burkina Faso ein. Führen Sie unbedingt notwendige, längere Reisen auf dem Landweg außerhalb des unmittelbaren Stadtgebiets Ouagadougous nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept und nur tagsüber durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen und in der Innenstadt von Ouagadougou besonders vorsichtig.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

S. Aktuelles

Im September 2022 kam es in Burkina Faso zu einem erneuten Militärputsch. Die Lage in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso hat sich weitgehend stabilisiert. Sie bleibt jedoch angespannt und kann sich auch kurzfristig wieder verschlechtern. Proteste und Demonstrationen können schnell zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen. Das mobile Internet kann im Zuge von Demonstrationen abgeschaltet werden.

  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.  

Die Sicherheitslage außerhalb der großen Städte bleibt sehr angespannt.

In folgenden Provinzen gilt der Ausnahmezustand, womit u.a. Reisebeschränkungen, Ausgangssperren und erleichterte Hausdurchsuchungen möglich sind:

  • Region Boucle du Mouhoun: Provinzen Banwa, Kossi, Nayala und Sourou,
  • Region Centre-Est: Provinz Koulpélogo,
  • Region Est: Provinzen Gnagna, Gourma, Komandjari, Kompienga und Tapoa,
  • Region Hauts Bassins: Provinzen Kénédougou und Tuy,
  • Region Nord: Provinzen Loroum und Yatenga,
  • Region Cascades: Provinz Comoé,
  • Region Centre-Nord: Provinzen Bam, Namentenga, und Sanmatenga,
  • Region Sahel: Provinzen Oudalan, Séno, Soum und Yagha.

  • Seien Sie besonders vorsichtig, insbesondere in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Die Regierung hat große Teile der Nationalparks im Südosten des Landes zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt.

  • Parc National du „W“,
  • Réserve Totale de Faune de Singou,
  • Réserve Partielle de Faune de Pama,
  • Réserve Totale de Faune de Madjoari,
  • Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
  • Réserve Totale de Faune d´Arly,
  • Réserve Partielle de Faune d´Arly

Militärisches Sperrgebiet sind auch Teile der Region Sahel, für die auch die Teilreisewarnung gilt (s. Sicherheit – Teilreisewarnung):

  • Provinz Soum (das Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird).

Kriminalität

Landesweit besteht die erhebliche Gefahr von Entführungen, siehe Terrorismus, und krimineller Übergriffe. Die räuberische Kriminalität ist in den letzten Jahren angestiegen, auch in der Hauptstadt Ouagadougou. Es kommt gelegentlich zu Überfällen an vielbesuchten öffentlichen Orten wie dem beliebten Stadtpark „Parc Urbain Bangr-Weogo“ oder  den bei westlichen Staatsangehörigen beliebten Wohngegenden „Zone du Bois“ und „Ouaga 2000“.

Seit mehreren Jahren kommt es in Burkina Faso auf Überlandstraßen immer wieder zu bewaffneten Überfällen und Entführungen von Personen. Der Osten und Südosten des Landes waren in den vergangenen Jahren besonders betroffen. Mehrere derartige Vorfälle kamen auch im Südwesten vor. Bei Überlandreisen bestehen besonders in vorgenannten Regionen erhebliche Gefahren. Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz.

Bei auch zunächst harmlosen Unfällen, insbesondere mit Personenschäden, entstehen häufig sofort Menschenansammlungen und nachfolgend teilweise gewalttätige Ausschreitungen.

  • Vermeiden Sie Fahrten über Land möglichst und unbedingt Nachtfahrten.
  • Führen Sie auch am Tag unausweichliche Reisen über Land ausschließlich mit bewaffneter Eskorte und nach Anmeldung bei der Polizei und/oder Gendarmerie durch.
  • Ziehen Sie bei Verkehrsunfällen immer Polizei oder Gendarmerie hinzu (Tel. 17 und 1010) und bewahren Sie Ruhe.
  • Seien Sie auch während des Tages und an stark frequentierten Orten grundsätzlich vorsichtig und wachsam und führen Sie möglichst keine Wertgegenstände mit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit.
  • Seien Sie insbesondere an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Im Süden herrscht wechselfeuchtes subtropisches Klima, im Norden Trockensavanne.
In der Regenzeit von Juni bis Oktober kann es zu andauerndem Starkregen kommen, der zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Verkehrsbeeinträchtigungen mit unpassierbaren Straßen und Brücken und Straßenschäden führen kann.

  • Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die touristische Infrastruktur in Burkina Faso befindet sich abgesehen von der Hauptstadt Ouagadougou und der zweitgrößten Stadt Bobo-Dioulasso auf überwiegend einfachem Niveau.

Führerschein

Der Internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Gegen Vorlage des deutschen Führerscheins stellen Behörden vor Ort zudem befristete Fahrerlaubnisse aus.

LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften stoßen in Burkina Faso auf heftige gesellschaftliche Ablehnung. Homosexualität findet im Strafgesetzbuch als Straftatbestand keine explizite Erwähnung, kann aber als „Störung der öffentlichen Ordnung“ oder „Verstoß gegen die guten Sitten“ strafrechtlich verfolgt und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr, der Besitz (darunter fällt auch der Besitz zum eigenen Konsum) und Verkauf von Rauschmitteln ist verboten und wird mit Haftstrafen von bis zu 20 Jahren und hohen Geldstrafen geahndet.

Das Fotografieren bestimmter Einrichtungen ist untersagt. Nicht-Beachtung dieses Verbots kann unangenehme Situationen verursachen (z.B. Handgreiflichkeiten). Mit der Konfiszierung des Fotoapparates ist in jedem Fall zu rechnen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der in der Parität an den EUR gekoppelte Franc CFA (1 EUR = 656 FCFA). Kreditkarten werden nur in größeren Hotels akzeptiert, weshalb sich die Mitnahme von Bargeld in USD oder EUR empfiehlt.

Einreise und Zoll

Siehe auch Aktuelles.

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbinliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Visumantragsstellung noch mindestens sechs Monate nach Ende des geplanten Aufenthaltes in Burkina Faso gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Burkina Faso. Das Visum soll seit Februar 2023 vor Reiseantritt online beantragt werden. Eine Visumbeantragung bei der Botschaft von Burkina Faso bleibt jedoch weiterhin möglich, wenn Antragsteller bei der Einreichung der Unterlagen persönlich vorsprechen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie ausreichend Devisen für die Zeit des touristischen Aufenthalts können ohne Probleme eingeführt werden. Für die Einfuhr von Jagdwaffen bedarf es einer besonderen Genehmigung. Die Einfuhr pornographischen Materials ist verboten.

Während des Aufenthaltes in Burkina Faso erworbene Souvenirs aus Bronze müssen bei der Ausreise per Flugzeug im Koffer verstaut werden, da sie als gefährliche Gegenstände eingestuft sind.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Haustieren gelten die allgemein gültigen Bestimmungen wie erforderlicher Mikrochip, amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nach Möglichkeit in französischer Übersetzung, und Nachweis einer Tollwutimpfung, die nicht älter als 12 Monate, aber mindestens 30 Tage alt sein muss.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Burkina Faso ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden über neun Monaten vorgeschrieben und wird bei Einreise kontrolliert.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate als auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Burkina Faso. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließender Abnahme in der Trockenzeit.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

Mpox (Affenpocken)

In Teilen Westafrikas, so auch in Burkina Faso, ist das Mpox-Virus endemisch. Infektionen kommen immer wieder vor. In jüngster Zeit wurden vermehrt Fälle von Mpox außerhalb der bekannten Endemiegebiete gemeldet.

Reisende in Westafrika sollten den Kontakt mit erkrankten Menschen meiden. Die Erkrankung wird über sowohl über Nagetiere, Affen und Schimpansen als auch über Tierprodukte und Materialien wie kontaminierte Kleidung oder Bettzeug übertragen.

Der Krankheitsverlauf ist meist mild und in der Regel selbstlimitierend. Eine Impfung wird aktuell nur für Risikopatienten und Kontaktpersonen angeboten und ist nicht allgemein verfügbar.

  • Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie Fieber, Schüttelfrost, neu geschwollene Lymphknoten und/oder einen neuen Hautausschlag entwickeln, und vermeiden Sie den Kontakt mit anderen.
  • Rufen Sie, wenn möglich, vorher an, bevor Sie eine medizinische Einrichtung aufsuchen.
  • Für weitere Information beachten Sie bitte die Hinweise zu Mpox.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Seit kurzem wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 in Burkina Faso bekannt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit, siehe Aviäre Influenza.

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Ouagadougou ist begrenzt. Französischsprachige Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutschsprachige Ärzte sind nicht bekannt.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Ouagadougou in Betracht.

Die Apotheken in Ouagadougou haben ein Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Die Lagerung und der Transport sind vielfach unzureichend. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt