Diese Meldung war vom 29.11.2021 bis zum 03.12.2021 gültig
Meldung für Philippinen (PH)
Grund letzte Änderung: Letzte Änderung: Aktuelles - COVID-19 (Einreise)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Das Gesundheitssystem ist sehr belastet. Die Philippinen sind als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisenden, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in bestimmten Hochrisikogebieten, in denen die neue Omikron-Mutation des Coronavirus festgestellt wurde, aufgehalten haben, und die nicht die philippinische Staatsangehörigkeit besitzen, ist die Einreise in die Philippinen derzeit untersagt. Aus diesen Ländern ankommende internationale Flüge wurden bis auf weiteres ausgesetzt. Nähere Informationen können bei der philippinischen Botschaft erfragt werden.
Passagiere, die sich in diesen Ländern lediglich im Flughafentransit aufgehalten haben, sind von der Einreisesperre nicht betroffen. Sie unterliegen den aktuellen philippinischen Quarantänevorschriften.
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise für touristische Zwecke in die Philippinen verboten. Erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue touristische Visa werden derzeit grundsätzlich nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeug- und Schiffsbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Ausländer, die bereits im Besitz von Langzeitvisa sind. Die Quarantänevorgaben richten sich nach dem Aufenthalt in den letzten 14 Tagen vor Einreise aus einem der vom Gesundheitsministerium definierten Länder der „Green“ oder „Yellow List" und dem Impfstatus. Einreisen aus Ländern der „Red List“ (darunter derzeit Österreich, Tschechien, Ungarn, Niederlande, Schweiz, Belgien und Italien) sind bei Voraufenthalten in den letzten 14 Tagen verboten. Ausschließlicher Flughafentransit fällt nicht unter dieses Verbot. Deutschland gehört bislang zu den Ländern der „Yellow List“.
Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen von den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert, eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend.
Green List (derzeit ausgesetzt):
- Vollgeimpft, PCR-Test nicht älter als 72 Stunden vor Abflug → keine Quarantäne, 14 Tage Selbstbeobachtung auf Symptome.
- Ungeimpft, nicht vollständig geimpft, Impfstatus nicht feststellbar oder vollgeimpft, aber kein PCR-Test vor Abreise → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am fünften Tag, nach negativem Ergebnis Entlassung und Selbstbeobachtung auf Symptome bis zum 14. Tag.
Yellow List:
- Vollgeimpft, PCR-Test nicht älter als 72 Stunden vor Abflug → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am dritten Tag, nach negativem Ergebnis Entlassung und Selbstbeobachtung auf Symptome bis zum 14. Tag.
- Vollgeimpft, ohne PCR-Test vor Abflug → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am fünften Tag, nach negativem Ergebnis Entlassung und Selbstbeobachtung auf Symptome bis zum zehnten Tag.
- Ungeimpft, nicht vollständig geimpft, Impfstatus nicht feststellbar → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am siebten Tag, nach negativem Ergebnis Entlassung und Heimquarantäne bis zum 14. Tag.
Die Quarantänevorgaben für Minderjährige richten sich nach den Vorgaben für begleitende Sorgeberechtigte/Eltern, unabhängig von ihrem eigenen Impfstatus oder Herkunftsland.
Vollständig geimpfte Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen müssen bei Einreise aus einem Land der „Green List“ einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Die Quarantäne entfällt, an deren Stelle tritt 14-tägige Selbstbeobachtung auf Symptome. Bei Einreise aus einem Land der „Yellow List“ sind Heimquarantäne und am fünften Tag ein PCR-Test zu absolvieren. Nach negativem Ergebnis endet die Heimquarantäne und es erfolgt Selbstbeobachtung auf Symptome bis zum zehnten Tag.
Reisende müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass“ registrieren. Der Nachweis in Form eines QR Codes ist den Fluggesellschaften beim Einchecken vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test oder philippinische/anerkannte ausländische Impfnachweise vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden.
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen PCR-Test oder einen Impfnachweis.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über die Flughäfen in Manila, Clark und Cebu bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine Quarantänestufe mit Einschränkungen in der Versorgung und der Bewegungsfreiheit sowie eine nächtliche Ausgangssperre für Minderjährige. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wieder aufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden, aber auch im Freien) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in medizinischen Einrichtungen zusätzlich einen Gesichtsschutz (face-shield). Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt. Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung grundsätzlich in staatlicher Unterbringung.
Empfehlungen
- Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
- Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung.
- Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind oder eine Sondereinreisegenehmigung mit Touristenvisum beantragen möchten, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Einreise möglich ist.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in folgende Regionen oder Gebiete wird gewarnt:
- Zamboanga Peninsula (Region IX)
- Northern Mindanao (Region X)
- Davao-Region (Region XI) mit Ausnahme des Stadtgebietes von Davao City
- Soccsksargen (Region XII)
- Bangsamoro Autonomous Region in Muslim Mindanao (BARMM)
- Inseln des Sulu-Archipels
- Süd-Palawan mit Ausnahme von Puerto Princesa
Von nicht erforderlichen Reisen in andere Regionen von Mindanao und in der Mindanao-See wird abgeraten.
Terrorismus
In mehreren Regionen des Landes besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge und von Entführungen, sowohl zu Land als auch zur See.
In den o.g. Gebieten sind unterschiedliche Gruppen von islamistischen Terroristen und Rebellen aktiv, es kommt immer wieder zu Anschlägen sowie Kampfhandlungen mit der philippinischen Armee und Sicherheitskräften. Die Armee konnte die von IS-nahen Terroristen besetzte Stadt Marawi im Oktober 2017 erst nach fünf Monaten schwerster Gefechte mit über 1000 Todesopfern und hunderttausenden Vertriebenen zurückerobern.
In Westmindanao werden bis heute vermehrt Bombenanschläge verübt, bei denen zahlreiche Menschen getötet und eine noch höhere Zahl von Personen verletzt wurden. Die Anschlagsziele lagen in Midsayap, Cotabato City, Isulan,General Santos City und Datu Saudi Ampatuan auf Mindanao; in Lamitan City auf Basilan sowie auf Jolo und Indanan in Sulu.
Die in der Region operierende islamistische Terrorgruppe Abu Sayyaf ist für Entführungen und Ermordungen vor allem auf Mindanao und in der Sulu-See verantwortlich und zielt auf ausländische Entführungsopfer. Im November 2016 wurde eine deutsche Geisel ermordet, im Februar 2017 ihr Reisegefährte und zuletzt 2019 ein niederländischer und 2020 ein indonesischer Staatsangehöriger. Auch ortskundige Ausländer sind gefährdet.
Im April 2017 gab es in Bohol sowie bei Davao Gefechte zwischen schwerbewaffneten Gruppen und philippinischen Sicherheitskräften.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Seit Juli 2016 führen Polizei und Behörden eine intensivierte Kampagne gegen illegale Drogen. Eine Folge dieser oft auch „Krieg gegen Drogen“ genannten Politik sind sehr hohe Todesopferzahlen. Nach Regierungsangaben kamen bei Polizeieinsätzen über 8500 Personen ums Leben, Nichtregierungsorganisationen und andere Beobachter liegt die Zahl der Todesopfer weit höher, bei bis zu 30.000. Es besteht stets die Gefahr, „zur falschen Zeit am falschen Ort“ zu sein und in Schusswechsel zu geraten.
Es kann zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen auch gewalttätige Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Seien Sie im gesamten Land besonders vorsichtig und meiden Sie jeden Kontakt mit Drogen und Personen, die mit Drogen handeln.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist hoch. Es kommt zu Taschendiebstählen, Handtaschenraub z.B. durch Motoradfahrer und verschiedene Betrugsmaschen werden angewandt. Straßenkriminalität hat im Zuge der Corona-Pandemie deutlich zugenommen.
Von schweren Gewaltverbrechen sind vor allem Einheimische bedroht, jedoch steigt auch die Zahl von Überfällen auf Ausländer durch organisierte Banden, aber auch durch Einzeltäter. Hiervon ist auch der Autoverkehr, z.B. wartende Fahrzeuge an Ampeln, betroffen.
Entführungen insbesondere von Geschäftsleuten und andere Erpressungsmethoden zwecks Erlangung von Löse- und Schutzgeldern sind verbreitet. Vereinzelt haben auch Sicherheitsmitarbeiter verbotene Gegenstände in das Gepäck von Reisenden platziert, um unter Androhung von Strafen und des Herbeiziehens von Polizei aufgrund angeblich begangener Ordnungswidrigkeiten Geld zu erpressen.
Des Öfteren werden Touristen gebeten, Gegenstände und Gepäckstücke zu transportieren, insbesondere auf inländischen aber auch internationalen Flügen. Hierbei kann es sich um Drogen handeln, die im Falle des Auffindens dann oft schwerwiegende Folgen für Touristen haben.
In Vergnügungsvierteln kommt es zum Einsatz von Drogen bzw. K.o.-Tropfen in Speisen und Getränken, um einen Raub zu begehen sowie zu erhöhten Rechnungen. Dies ist auch bei Taxis häufiger, die auf der Straße angehalten werden, wie auch Touristenführern der Fall.
Zudem bergen private Fahrzeuge oder illegale Taxidienste auch die Gefahr von Raubüberfällen.
Kreditkartenbetrug und Trickbetrügereien (Scams) beim Geldwechsel, von Künstlern, aber auch per Telefon und E-Mail sind ebenfalls weit verbreitet.
Aus den Philippinen heraus werden häufig Internetbetrügereien begangen. Nicht selten werden zunächst im Internet persönliche Scheinbeziehungen angebahnt, um sich dann Geld zu leihen, welches nie zurückgezahlt wird.
Bei Alkoholkonsum wie z.B. bei Strandpartys kann unvermittelte Gewalt ausbrechen und es dabei auch zu Todesfällen kommen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, lassen Sie Ihre Karten nicht außer Sicht und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Busbahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Halten Sie bei Fahrten mit Privat-Pkw oder Taxi in der Stadt die Türen und die Fenster geschlossen.
- Nutzen Sie möglichst nur offizielle Taxis oder Hoteltaxis, achten Sie auf den Einsatz des Taxameters oder vereinbaren Sie den Fahrpreis vor Fahrtantritt.
- Nehmen Sie keine Angebote von Fremden zu Touristenführungen an und lehnen Sie die Mitnahme von Gepäckstücken ab.
- Lassen Sie Speisen und Getränke nie unbeaufsichtigt und nehmen diese nicht von Fremden an.
- Seien Sie in Gesellschaft bei Alkoholkonsum vorsichtig und zurückhaltend.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Tropenstürme und Überschwemmungen
Es herrscht maritimes Tropenklima, vor allem im Südosten ganzjährig mit hoher Luftfeuchtigkeit.
Jährlich ziehen durchschnittlich 20 Taifune über das Gebiet der Philippinen, vor allem in der Regenzeit von Juni bis Dezember. Dabei kommt es örtlich zu heftigen, lebensbedrohlichen Stürmen und Starkregenfällen, die Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen können. Zuletzt haben die Taifune Rolly und Ulysses im November 2020 die Region Luzon heimgesucht, wo sie mehr als 130 Menschenleben gefordert und erhebliche Schäden angerichtet haben. Die Infrastruktur und insbesondere Straßen und Brücken werden regelmäßig stark beschädigt und werden unpassierbar.
Erdbeben, Vulkane, Tsunamis
Die Philippinen liegen in einer seismisch sehr aktiven Zone, dem Feuerring, sodass es jederzeit zu Erd- und Seebeben, vulkanischen Aktivitäten sowie Tsunamis kommen kann.
Stärkere Erdbeben richten regelmäßig erhebliche Schäden an und fordern Todesopfer.
Von zahlreichen Vulkanen sind 53 aktiv. Der Höchste von ihnen ist der knapp 3000 Meter hohe Mount Apo, der aktivste Feuerberg ist der Mayon und als gefährlichster gilt der Pinatubo. Der Taal gilt als Supervulkan. Es gelten oft Gefahrenstufen und Sperrzonen.
Vulkan-Eruptionen und Ascheregen mit Auswirkungen auf den Flugverkehr sind jederzeit möglich.
- Beachten Sie Wettervorhersagen und insbesondere Taifunwarnungen wie beim Joint Typhoon Warning Center oder beim philippinischen Wetterdienst „Pagasa".
- Beachten Sie bei einer Sturmwarnung die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Beachten Sie aktuelle vulkanische Aktivitäten und Warnstufen der philippinischen Vulkan- und Erdbebenwarte (PHIVOLCS).
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege und die touristische Infrastruktur können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein Inlandsflugnetz, zahlreiche Fährverbindungen, Überlandbusse, teilweise Schienenverkehr und Taxidienste.
Fähren sind häufig überladen, nicht immer mit ausreichend Rettungsbooten ausgestattet, oft unzureichend gewartet und relativ gering gesichert. Auch andere öffentliche Verkehrsmittel sind häufig überfüllt und schlecht gewartet.
Ungeachtet der im Beförderungsschein enthaltenen Gebühren fallen häufig gesonderte Flug- oder Seehafengebühren vor Ort an, die in der Regel in bar zu entrichten sind.
Der Zustand der Straßen ist landesweit in der Regel schlecht. Es gibt sehr viel Verkehr in Ballungszentren. Fahrzeuge in oft keinem guten technischen Zustand und mangelnde Fahrdisziplin stellen erhöhte Unfallgefahren dar.
Reiseziele mit ausgebauter touristischer Infrastruktur finden sich insbesondere auf einzelnen Inseln der Inselgruppe der Visayas (z.B. Cebu, Bohol). Informationen zu zugelassenen Touristenunterkünften bietet das philippinische Department of Tourism sowie die Philippine Information Agency.
Mobiltelefone haben auf einigen Inseln nur eingeschränkten oder keinen Empfang.
- Vermeiden Sie Fahrten mit Fähren, wenn andere Reisemöglichkeiten bestehen.
- Nutzen Sie einfache öffentliche Transportmittel nicht.
- Lassen Sie besondere Vorsicht in der Regenzeit walten.
- Vermeiden Sie Nachtfahrten.
- Erfragen Sie mögliche Zusatzgebühren beim Beförderer oder beim Flug- bzw. Seehafen.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte von bis zu drei Monaten ausreichend.
LGBTIQ
Es gibt in den Philippinen keine gegen die Rechte von LGBTIQ-Personen gerichteten gesetzlichen Einschränkungen; eine völlige rechtliche Gleichstellung besteht jedoch nicht. Das philippinische Familienrecht kennt keine gleichgeschlechtliche Partnerschaft/Ehe und erkennt diese nicht an.
Die Akzeptanz ist gesellschaftlich gut ausgeprägt. Zahlreiche offen homosexuelle Modedesigner, Schauspieler und Künstler genießen große gesellschaftliche Akzeptanz.
- Beachten Sie dennoch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Todesstrafe wurde 2006 abgeschafft; eine Wiedereinführung wird gelegentlich diskutiert. Sehr hohe Freiheitsstrafen werden verhängt bei Drogenstraftaten, Sexualdelikten und insbesondere bei Kindesmissbrauch und Menschenhandel. Prostitution ist in den Philippinen verboten.
Illegaler Drogenbesitz wird in den Philippinen mit harten Gefängnisstrafen geahndet wird, ab 5 Gramm ist lebenslange Freiheitsstrafe möglich, bei einer Festnahme in einem Flug- oder Fährhafen wird strafverschärfend Handel unterstellt. Die eindringlichen Warnungen der Behörden sollten unbedingt befolgt werden.
Die philippinische Regierung verbietet Alkoholkonsum auf der Straße und das Rauchen außerhalb ausgewiesener Raucherzonen; bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbuße oder auch Arrest. Die Ahndung von Verstößen ist uneinheitlich, insbesondere auch Ausländer werden für Übertretungen zur Rechenschaft gezogen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der philippinische Peso (PHP). Geldautomaten stehen landesweit zur Verfügung, für einen Aufenthalt in der Provinz ist jedoch die Mitnahme von Bargeld in US-Dollar oder Euro anzuraten. Kreditkarten sind ein gängiges Zahlungsmittel, jedoch werden Karten ausländischer Banken außerhalb renommierter Geschäfte und Hotels als Zahlungsmittel gelegentlich nicht akzeptiert.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente sollten noch sechs Monate über die vorgesehene Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Bedingt durch die weltweite COVID-19-Pandemie haben die Philippinen die Visumserteilung für Ausländer bis auf weiteres ausgesetzt, siehe Aktuelles.
Für die Verlängerung eines Visums ist das Bureau of Immigration (BI), Intramuros, Manila oder ein örtliches BI-Regionalbüro (u.a. in Cagayan de Oro, Cebu City, Davao City, Iloilo, Pampanga, San Fernando, Tacloban) zuständig.
Die philippinische Immigrationsbehörde achtet bei der Ausreise von Ausländern darauf, dass die Gültigkeitsdauer des Visums nicht überschritten wurde; bei Verstößen wird die Ausreise erst nach Bezahlung hoher Strafgebühren und ggf. Haft gestattet.
Für eine Arbeitsaufnahme o. ä. oder längerfristigen Aufenthalt ist grundsätzlich vorab bei der zuständigen philippinischen Auslandsvertretung ein Visum einzuholen. Diese Verfahren sind wegen der weltweiten COVID-19-Pandemie bis auf weiteres ausgesetzt
Am Flughafen wird ein nach soziokulturellem Verständnis grob unhöfliches Benehmen mit Verweigerung der Einreise, Geldstrafe oder Haft sanktioniert.
Minderjährige
Alleinreisende oder in Begleitung sonstiger Personen reisende Kinder unter 15 Jahren benötigen ein Travel Permit, ausgestellt von der philippinischen Botschaft in Berlin, in dem die Eltern bestätigen, dass sie mit der Reise einverstanden sind. In jüngster Zeit wird diese Regelung verschärft durchgesetzt. Es ist dabei rechtlich vorgesehen, dass bei Einreise eine Gebühr von 3.120 PHP erhoben werden kann und der Pass der betroffenen Person bis zur Ausreise am Flughafen einbehalten wird. Nähere Informationen bietet das Bureau of Immigration and Deportation.
Einfuhrbestimmungen
Ohne Anmeldung ist die Ein- und Ausfuhr von 50.000 PHP und 10.000 US-Dollar gestattet.
Importverbote bestehen insbesondere für
- Nachtsichtgeräte,
- Waffen, Waffenteile und Munition, auch wenn sie nur dekorativen Charakter haben (z.B. Amulette in Waffenform, die überall angeboten werden),
- Subversive, obszöne oder pornographische Materialien und
- Medikamente oder medizinische Geräte zur Durchführung einer Abtreibung.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Tieren muss vorab beim Bureau of Animal Industry eine Erlaubnis eingeholt werden, die mit zwei- bis dreimonatiger Gültigkeit ausgestellt wird.
Gesundheit
Aktuelles
Coronavirus
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Gefälschte Tollwutimpfstoffe
Die WHO hat im Juli 2019 einen Hinweis auf drei gefälschte Tollwutimpfstoffe (Verorab®, Speeda® und Rabipur®) sowie ein gefälschtes Anti-Tollwut-Serum (Equirab®) auf den Philippinen veröffentlicht.
- Lassen Sie sich nach dem Biss eines tollwutverdächtigen Tieres möglichst nur in vertrauenswürdigen Institutionen, z.B. den großen privaten Krankenhäusern Manilas, behandeln und impfen.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Die Philippinen selbst sind kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
Ab Juni 2019 wurden auf den Philippinen Fälle von Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Impfpolioviren dokumentiert. Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollen einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Bei Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen soll gemäß WHO eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise sichergestellt werden, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit insbesondere während und kurz nach der Regenzeit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Auf den Philippinen besteht regionsabhängig ganzjährig ein Malariarisiko. Auf der Insel Palawan liegt ein hohes Risiko, im Rest des Landes ein minimales Risiko vor. Als malariafrei gelten Manila und andere große Städte, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden ganzjährig von nachtaktiven Stechmücken übertragen, insbesondere in den Monaten Juni und Juli. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Merkblatt Japanische Enzephalitis.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
Leptospirose-Infektionen
Nach Überschwemmungen wie z.B. nach Taifunen kommt es regelmäßig unter der betroffenen Bevölkerung zu Leptospiroseinfektionen. Hautkontakt mit Überschwemmungswasser sollte unbedingt vermieden werden.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Tuberkulose
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
In Manila wie in den anderen größeren Metropolen des Landes ist die ambulante und stationäre ärztliche Versorgung durch private Krankenhäuser gut geregelt. In ländlichen Gebieten ist dies - inklusive des Rettungswesens – in der Regel nicht der Fall. Die meisten Ärzte können sich auf Englisch verständigen, Medikamente sind in breiter Auswahl in den Apotheken erhältlich.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt