Diese Meldung war vom 08.04.2022 bis zum 17.06.2022 gültig

Flagge MXMeldung für Mexiko (MX)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – Eingeschränkte Aufenthaltsdauer,Aktuelles - COVID-19 (Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land),Siche

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Eingeschränkte Aufenthaltsdauer

Die mexikanischen Behörden prüfen derzeit bei der Einreisekontrolle sehr genau, ob und für wie lange eine Unterkunft im Land bestätigt werden kann und ob ein entsprechendes Rückflugticket vorliegt. Die Aufenthaltsdauer wird dann auf dem Einreiseformular entsprechend eingegrenzt, oftmals, ohne dass Reisende sich dessen bewusst sind. Ob und in welchem Umfang eine Verlängerung des Aufenthaltszeitraums möglich ist, sollte vor Ablauf der gewährten Aufenthaltsdauer in einem Büro des Instituto Nacional de Migración (INM) geklärt werden. Erfahrungsgemäß ist eine spätere Änderung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Reisende sollten hierbei beachten, dass eine etwaige Verlängerung des Aufenthaltszeitraums bei einer möglichen Polizeikontrolle jederzeit dokumentarisch nachzuweisen ist.

  • Reisenden wird empfohlen, bereits bei der Einreise konkrete Angaben zur Aufenthaltsdauer zu machen, entsprechende Nachweise ausgedruckt vorzuweisen und in jedem Fall die gewährte Aufenthaltsdauer zu prüfen und zu respektieren. Mögliche Folgen des Überschreitens der gewährten Aufenthaltsdauer sind die Zahlung einer Geldstrafe, die (vorübergehende) Festnahme oder die Ausweisung aus Mexiko.
  • Nehmen Sie unmittelbar Kontakt INM auf, falls die gewährte Aufenthaltsdauer auf der Einreisekarte (FMM) nicht eindeutig erkennbar ist. Das FMM gilt bei Kontrollen als Aufenthaltserlaubnis und muss jederzeit im Original mitgeführt werden.

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Mexikos.

Ausreise und Transit

Die Ausreise nach Belize per Flugzeug und auf dem Landweg ist wieder möglich. Es wird ein gültiges COVID-Impfzertifikat verlangt (Hinweise der Behörden Belizes beachten). Bei Einreise muss eine Gebühr von derzeit 18 USD für eine Krankenversicherung entrichtet werden.

Beschränkungen im Land

Ganz Mexiko ist in ein vierstufiges Ampelsystem eingeteilt. Abstandsregeln und die Tragepflicht eines Mund-Nase-Schutzes gelten fort. Die Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat; die Disziplin bei der Umsetzung der Regeln ist unterschiedlich, wodurch Risiken für Reisende fortbestehen.

Mexikanische Gesundheitseinrichtungen sind durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, sodass auch für eine adäquate Notfallbehandlung mit Einschränkungen gerechnet werden muss. In privaten Einrichtungen wird nur gegen Vorkasse behandelt. Kosten sind sehr hoch (siehe Medizinische Versorgung). Kreditkartenlimits sollten entsprechend erhöht werden – auch bei bestehendem Reisekrankenversicherungsschutz. Patienten müssen meist in Vorlage treten.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können in einzelnen Bundesstaaten Geldstrafen verhängt werden.
  • Bitte sehen Sie von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich Überlandbussen sowie Kleinbussen im Großstadtbereich wegen der hohen Infektionsgefahr ab.
  • Informieren Sie sich über das in Mexiko eingeführte Ampelsystem und detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mexikanischen Regierung.
  • Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt.
  • Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise für das betreffende Land.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Ihrem Bundesstaat, z.B. über den nationalen Notruf 911 oder COVID-19-Hotlines.

Sicherheit

Von Reisen in folgende Regionen wird dringend abgeraten:

  • Bundesstaat Colima, mit Ausnahme von Manzanillo, bei Anreise per Schiff oder Flugzeug
  • Bundesstaat Guerrero, mit Ausnahme von Ixtapa-Zihuatanejo bei Anreise per Flugzeug sowie der Stadt Taxco, sofern An- und Abreise bei Tageslicht erfolgt
  • Im Bundesstaat Michoacán die Gebiete westlich der Landeshauptstadt Morelia
  • Bundesstaat  Sinaloa, mit Ausnahme von Mazatlán, dort Zona Dorada und historisches Zentrum, bei direkter An- und Abreise per Flugzeug sowie Los Mochis/ Bahnstrecke des „El Chepe“
  • Bundesstaat Tamaulipas
  • Bundesstaat Zacatecas
  • Grenzregion zu den USA für über das erforderliche Minimum für Ein- und Ausreise hinausgehende Aufenthalte.

Von Reisen in den Bundesstaat Guanajato wird abgeraten.

Bundesstaat Chiapas: Von Reisen auf der Bundesstraße 199, die Palenque mit San Cristobal de las Casas verbindet, wird abgeraten. Auf dieser Strecke kommt es regelmäßig zu Überfällen.

Zu besonderer Vorsicht wird geraten:

  • bei Reisen in die Bundesstaaten Jalisco, Veracruz und in die östlichen Landesteile des Bundesstaats Michoacán sowie der Landeshauptstadt Morelia
  • bei Besuchen in den Bezirken  Tepito, Doctores, Lagunilla, Venustiano Carranza, Gustavo A. Madero und Iztapalapa von Mexiko-Stadt.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

In Mexiko kommt es wiederholt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Banden der organisierten Kriminalität oder mit staatlichen Sicherheitskräften. Auch in den an Mexiko-Stadt angrenzenden Gemeinden des Estado de México nimmt die Zahl der Gewaltdelikte zu. Wohlhabendere Stadtviertel der mexikanischen Großstädte sind immer häufiger von gewalttätigen Vorfällen, mit teils erheblichen Beeinträchtigungen oder Verletzungen von Anwohnern betroffen.

Bei Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Banden der Organisierten Kriminalität werden Gegner brutal ermordet, auf Unbeteiligte wird keine Rücksicht genommen. Insoweit bieten auch öffentliche und frequentierte Orte nicht immer Sicherheit.

Landesweit kann es zu Blockaden der Hauptverkehrsverbindungen durch Demonstranten kommen.

Im Zusammenhang mit der Migration von Mittelamerikanern nach und durch Mexiko muss mit Behinderungen, insbesondere im Grenzgebiet zu Guatemala und den USA, gerechnet werden.

  • Führen Sie erforderliche Reisen in die Regionen und Städte, für die von Reisen dringend abgeraten wird, nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept durch.
  • Seien Sie bei Überlandfahrten generell besonders vorsichtig.
  • Verzichten Sie auf Nachtfahrten.
  • Informieren Sie sich über die Lage in den jeweiligen Grenzregionen und beschränken Sie Ihren Aufenthalt dort auf das für die Ein- und Ausreise erforderliche Minimum.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die kritische Sicherheitslage in Mexiko dauert unvermindert an. Gewaltdelikte sind an der Tagesordnung. Mitglieder der organisierten Kriminalität greifen rivalisierende Gruppen teils mit schweren Waffen in öffentlichen Bereichen und auch innerhalb gut geschützter Hotelanlagen an. Bei Schusswechseln zwischen rivalisierenden Gruppierungen bzw. mit den Sicherheitskräften geraten immer wieder unbeteiligte Touristen ins Kreuzfeuer und es kam dabei in letzter Zeit zu Todesfällen. Häufigste Verbrechen sind Diebstähle, Raubüberfälle und Express-Entführungen. Polizeikräfte oder uniformiertes Sicherheitspersonal bzw. Kriminelle, die sich als solche ausgeben, können grundsätzlich an Straftaten beteiligt sein.

Die Gewalt gegen Frauen ist sprunghaft angestiegen, darunter Morde, sexuelle Übergriffe und Entführungsversuche, auch in den Touristenregionen. Die meisten Straftaten werden nicht aufgeklärt. Schusswaffen sind weit verbreitet, ihr Einsatz erfolgt oft hemmungslos. Dies gilt auch bei Überfällen im stehenden Verkehr und in öffentlichen Bussen. Hier werden erfahrungsgemäß selbst verbale Entgegnungen brutal beantwortet.

Die Überfallgefahr ist bei Überlandfahrten nachts und abseits der mautpflichtigen Autobahnen sowie an unbelebten Raststätten und Tankstellen besonders hoch. Unter Vorwänden z.B. eines Defekts oder mit der Bitte um Pannenhilfe werden Reisende zum Halten bewegt und dann überfallen.

Erwerb und Konsum harter Drogen werden von den Sicherheitsbehörden kontrolliert und streng verfolgt. Wiederholt kam es zu schwersten gesundheitlichen Schädigungen und Todesfällen durch den Konsum verunreinigter Betäubungsmittel. Auch der Genuss von Marihuana ist in Mexiko untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Dennoch werden Drogen zunehmend offen und gerade in Ferienorten zum Kauf angeboten.

Reisen und Besuche in Gruppen bieten meist mehr Sicherheit als Besuche ohne jede Begleitung, ebenso geschützte Hotelanlagen gegenüber dem Ausgehen in Stadtzentren nach Einbruch der Dunkelheit. Organisierte und geführte Touren berücksichtigen in der Regel bestehende Sicherheitsrisiken.

Bei Wanderungen in Naturschutzgebieten, z.B. bei Vulkanbesteigungen, besteht die Gefahr von Raubüberfällen.
Für Wohnmobile bzw. Campingwagen gibt es nicht ausreichend bewachte Campingplätze.

Geldautomaten können manipuliert sein, um Daten zu kopieren, auch Kreditkartenmissbrauch ist weiterhin ein Problem.

  • Wenn Sie in eine Notlage geraten, wählen Sie 911. Es empfiehlt sich, die Apps 911 CDMX für Mexiko-Stadt oder/und Guest Assist App (für den Bundesstaat Quintana Roo) herunterzuladen. Bitte notieren Sie sich die Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes der Botschaft in Mexiko-Stadt.
  • Führen Sie zwingend notwendige Reisen in diese Gebiete nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept für die Fahrt und den Aufenthalt durch.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Nutzen Sie wo immer möglich mautpflichtige Autobahnen (Cuota).
  • Beschränken Sie Zwischenstopps auf das notwendige Minimum und halten Sie nur an belebten Rastplätzen und Tankstellen.
  • Leisten Sie bei Überfällen und Car-Jacking keinesfalls Gegenwehr, auch nicht verbal.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Bewegen Sie sich vorzugsweise in Gruppen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf, fertigen Kopien an oder speichern diese elektronisch.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Besuchen Sie auch in großen Badeorten Stadtzentren nicht alleine nach Einbruch der Dunkelheit, sondern bevorzugen Sie Unterhaltungsangebote in geschützten Hotelanlangen.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte in verlassenen Gegenden und Stadtvierteln, aber auch an einsamen Stränden.
  • Frauen sollten insbesondere nachts und in einsamen Gebieten nicht allein unterwegs sein, melden Sie (auch versuchte) sexuelle Übergriffe umgehend bei der nächstgelegenen Dienststelle des „Ministerio Público“ (Staatsanwaltschaft).
  • Gelegentlich kommt es zum gezielten Einsatz von K. O.-Tropfen oder anderen Betäubungsmitteln zur Vorbereitung einer Vergewaltigung oder eines Raubes. Nehmen Sie daher keine Getränke und Speisen von Unbekannten an. Lassen Sie Ihre Getränke und Speisen in Restaurants nicht unbeaufsichtigt.
  • Fahren Sie nur mit geschlossenen Fenstern und verriegelten Türen, stellen Sie Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen ab und lassen Sie keine Wertsachen zurück. Regelmäßig werden Einbrüche in Mietwagen angezeigt. Wenn Sie Ihr gesamtes Gepäck im Mietwagen haben, lassen Sie diesen nicht unbeaufsichtigt. Es besteht die Gefahr, dass man Sie beobachtet hat und die Chance nutzt. Ausweise/Dokumente sollen auch beim kurzzeitigem Verlassen des PKW mitgenommen werden.
  • Verzichten Sie unbedingt auf das Fahren als Anhalter und die Mitnahme von Anhaltern.
  • Seien Sie an Geldautomaten vorsichtig, nutzen Sie Automaten vorzugsweise tagsüber und innerhalb von gesicherten Gebäuden(Malls) und achten Sie auf mögliche Manipulationen.
  • Lassen Sie Ihre Kreditkarte beim Bezahlen nicht aus den Augen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Kontaktaufnahmen und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, insbesondere bei angeblichen Entführungen von Angehörigen. Bewahren Sie die Ruhe, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei (sogenannte „virtuelle Entführung“).
  • Der Botschaft liegen Berichte vor, wonach uniformierte Sicherheitskräfte, auch Polizisten, hohe Bußgelder verlangen oder mit Festnahme drohen. Bleiben Sie bei unklarer Rechtslage kritisch und nehmen Sie im Zweifel Kontakt zum mexikanischen Notruf 911 (auch Englisch) bzw. dem Bereitschaftsdienst der deutschen Botschaft auf. Leisten Sie keine Zahlungen, wenn Sie die vorgeworfene Tat nicht begangen haben, das geforderte Bußgeld unangemessen hoch erscheint oder wenn Ihnen keine Quittung/kein Protokoll ausgestellt werden kann. Notieren Sie sich die Personalien, Dienstnummern bzw. Kfz.-Kennzeichen der kontrollierenden Sicherheitskräfte.

Natur und Klima

Tropenstürme und Überschwemmungen

An den Küsten herrscht tropisches, in höheren Lagen wie in Mexiko-Stadt Höhenklima.
In Mexiko ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist insbesondere an allen Küsten mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen, die weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen können.

In der Regenzeit von Juni bis November kann es zu Überflutungen und Erdrutschen kommen, die die Verkehrsinfrastruktur erheblich beeinträchtigen. Straßen können unpassierbar und Brücken beschädigt werden.

Erdbeben und Vulkane

Mexiko liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es regelmäßig zu teils schweren Erdbeben kommt. Besonders gefährdet sind die auf dem ehemaligen Seegrund liegenden älteren Stadtviertel von Mexiko-Stadt, sowie die Stadtteile Condesa und Roma.
Der Großraum Mexiko-Stadt und die besonders erdbebengefährdeten Bundesstaaten an der Pazifikküste waren bisher immer nur in Teilen betroffen.

Der Vulkan Popocatépetl ist verstärkt aktiv. Es gilt eine Sperrzone von 12 km um den Krater. Auch der Vulkan Colima ist weiterhin aktiv und für Besucher geschlossen.

  • Rechnen Sie bei Naturereignisse kurzfristig mit Einschränkungen, auch im Flugverkehr.
  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen mexikanischer Behörden. Tagesaktuelle Verhaltenshinweise und Warnstufen für Vulkane bietet der mexikanische Zivilschutz.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums und nutzen Sie z.B. in Mexiko-Stadt die 911-CDMX-App für Apple bzw. Google, mit der Sie 60 Sekunden vor einem Erdstoß eine Warnmeldung erhalten.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.

Es gibt auch ein umfangreiches und kostengünstiges Überlandbusnetz. Busse der Luxusklasse und der ersten Klasse entsprechen gutem europäischem Standard.

Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von Mai bis November wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen.
Insbesondere während der Ferienzeiten kann es zu Sperrungen der Hauptverkehrsstraßen und Mautstationen durch Demonstranten kommen. Die Weiterfahrt wird zum Teil gegen ein Wegegeld gestattet.

An entsprechend markierten Stellen im Parkverbot abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt oder mit einer Parkkralle festgesetzt und können nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden.

Vor allem in Mexiko-Stadt herrscht hohes Verkehrsaufkommen mit erheblichen Staus.

Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, aber auch tagsüber, ein beachtliches Risiko entführt und/oder ausgeraubt zu werden.

In Mexiko gibt es keine flächendeckende Versicherungspflicht für Pkw-Halter. In zahlreichen mexikanischen Staaten, darunter Yucatán und Mexiko-Stadt, muss auch der Fahrer eines Pkw im Besitz einer Haftpflichtversicherung sein. Bei Verstößen können Geldbußen verhängt und der Pkw beschlagnahmt werden.

  • Meiden Sie Busse der zweiten und dritten Klasse aus Sicherheitsgründen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten nur tagsüber und bleiben Sie auf Hauptstrecken.
  • Bestreiten Sie verlangte Wegegelder nicht oder diskutieren über deren Rechtmäßigkeit.
  • Seien Sich auch innerorts wegen der vielen schlecht gekennzeichneten Geschwindigkeitsbarrieren (topes) besonders vorsichtig.
  • Nehmen Sie nur offizielle Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) oder bestellen diese z.B. über eine Taxi-App oder auch über Uber, Didi oder Cabify.
  • Benutzen Sie für die Fahrt zur Ausgrabungsstätte in Teotihuacán, im Nordosten von Mexiko-Stadt keine Linien-, sondern Touristenbusse.
  • Unternehmen Sie Individualreisen in entlegene Gebiete nicht ohne professionelle Führung, und zwar möglichst nur mit offiziellem Ausweis von SECTUR, dem mexikanischen Tourismusministerium.
  • Achten Sie bei Mietwagen unbedingt auf einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere Haftpflicht.

Führerschein

Der Internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise

Vorsicht ist – außer an touristischen Hotspots – beim Fotografieren geboten. Insbesondere die indigene Bevölkerung lässt sich nicht gern fotografieren, auch nicht, wenn Personen nicht direkt aufgenommen werden. Im Zweifelsfall sollte vor dem Fotografieren um Erlaubnis gebeten werden.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Drogen

Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge zehn Jahre. Die Höchststrafe beträgt 25 Jahre.

Alkohol und Erregung öffentlichen Ärgernisses

Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Straße sowie Urinieren an öffentlichen Plätzen ist in ganz Mexiko verboten und wird mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet.

Politische Aktivitäten

Ausländern sind politische Aktivitäten untersagt.

Menschenrechtstätigkeit durch Ausländer bedarf einer besonderen Genehmigung, siehe auch Visum.

Verstöße hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten, wie z. B. die Teilnahme an politischen Veranstaltungen und Demonstrationen.

Artenschutz

Bereits die Entfernung unter Artenschutz stehender Pflanzen (insbesondere Kakteen) aus ihrem natürlichen Umfeld ist in Mexiko unter Geld- oder Gefängnisstrafe gestellt; dies gilt auch für den Versuch, diese aus Mexiko auszuführen. Auch zum Verkauf angebotene Pflanzen können unter Artenschutz stehen.

Anzeige erstatten

Personen, die Opfer minderschwerer Delikte (z.B. Diebstahl, Verlust von Reisedokumenten) werden, haben in Mexiko-Stadt die Möglichkeit, diese online bei der Fiscalía General de Justicia anzuzeigen. Die Anzeige im Internet ersetzt nicht die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ("Ministerio Público"), kann aber unter Umständen das Verfahren dort erleichtern, weil alle relevanten Informationen bereits vorliegen.

Vermittelnd wirkt auch die Touristenpolizei in Mexiko-Stadt über (0052) 55 5207 4155 (spanisch-englisch). Der Kontakt kann auch über Whatsapp (0052) 55 4891 1166 hergestellt werden.

 Es gibt darüber hinaus in Mexiko-Stadt und auch in anderen Landesteilen die Möglichkeit, sich direkt an auf Touristen spezialisierte Staatsanwaltschaftsbüros zu wenden. Diese nennen sich Agencias del Ministerio Público especializadas en Atención al Turista und sind in Mexiko-Stadt u.a. unter folgenden Anschriften zu finden:

  • Calle Amberes 54, esquina Londres, Zona Rosa, Delegación Cuauhtémoc, Tel. 55 53455384

Dort können Anzeigen direkt erstattet werden, es gibt Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen (nicht unbedingt deutsch). Im Bundesstaat Quintana Roo (Riviera Maya) empfiehlt sich die Nutzung der App „Guest Assist“.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Peso (MXN). Der Kauf und Verkauf von USD- und EUR-Noten in Wechselstuben und größeren Hotels sind möglich. In touristischen Gebieten werden Preise häufig in USD angegeben.

Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, allerdings kommt es in Einzelfällen zu Verbindungsschwierigkeiten bei elektronischer Buchung mit ausländischen Kreditkarten. An Geldautomaten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, kann Bargeld mit der entsprechenden Bankkarte abgehoben werden.
Es sollten nur Geldautomaten genutzt werden, die sich innerhalb von gesicherten Gebäuden wie z.B. Banken, Hotels oder Einkaufszentren befinden. Auch dort sollten Reisende auf Personen in unmittelbarer Umgebung achten, die sie unter Umständen ausspähen oder ihnen folgen.

Über „Western Union“ kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Von anderweitigen Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer abzuraten.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein.
Beschädigte Reisedokumente (z.B. ausgefranster Außeneinband, gelockerte Bindung der Seiten) können zur Einreiseverweigerung führen.

Ein deutscher Reisepass, der bei einer Passbehörde gestohlen gemeldet, aber später wiedergefunden wurde, sollte nicht mehr benutzt werden, da die Ausschreibung in der internationalen Sachfahndung nicht rückgängig gemacht werden kann. Dies kann bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten führen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise bei touristischen Aufenthalten kein Visum. Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Reisende strenger kontrolliert. Der Reisezweck muss bei der Einreise auf Befragung schlüssig dargelegt werden, z.B. durch ausgedruckte Einladungsschreiben, Hotelreservierung, Nachweis von finanziellen Mitteln zur Bestreitung des geplanten Aufenthalts, Rück- oder Weiterflugticket, siehe Aktuelles.

Touristenkarte FMM

Sie erhalten bei der Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte (genannt „FMM“) für einen Aufenthalt bis zu 180 Tagen (Ausnahme: Einreise auf dem Landweg zum touristischen Aufenthalt von weniger als sieben Tagen). Die Kosten betragen ca. 640 MXN (Tarif 2022). Diese Gebühr ist bei Einreise mit dem Flugzeug (internationale Flüge) bereits in den Kosten für das Flugticket enthalten. Bei Einreise auf dem Landweg ist diese in bar in MXN gegen Quittung oder bei einer Bankfiliale zahlbar. Die Karte wird bei Grenzübertritt gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu 180 Tage kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko, dem Instituto Nacional de Migración beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch und das Verfahren ist langwierig.

Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss stets mitgeführt und bei Kontrollen (z.B. durch die Guardia Nacional) auf Verlangen vorgezeigt werden; sie muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Personenkontrollen zur Überprüfung des legalen Aufenthalts in Mexiko sind häufig, daher sollte man jederzeit eine Kopie von Pass und die Touristenkarte im Original plus Zahlungsbeleg/bzw. Flugticket mit sich führen.
Bei Verlust sollte umgehend (z.B. am Flughafen) gegen Gebühr (s.o.) eine neue Karte erworben werden. Bei Einreise per Flugzeug und Ausreise auf dem Landweg ist es angeraten, eine Kopie des Flugtickets vorzulegen, mit der die Zahlung der Gebühren nachgewiesen werden kann. Falls diese nicht vorgelegt wird, muss die Gebühr ggf. erneut gezahlt werden.

Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Es ist nicht möglich nach Einreise, beispielsweise als Tourist, einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszweck (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen.

Visum vor der Einreise

Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit, Freiwilligendienst, Humanitäre Hilfe oder Menschenrechtstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt (Main) hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.

Working-Holiday“ ist in Mexiko visumsfrei nicht gestattet. Bei einem Praktikum in einem Hotel-oder Gastronomiebetrieb wird bereits die Annahme von Trinkgeldern als Einkommen/Erwerbstätigkeit interpretiert und kann ohne entsprechende Genehmigung zu Festnahme und Ausweisung führen.

Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración.

Freiwilligendienste sollten möglichst im Rahmen von etablierten Programmen wie „kulturweit“ „weltwärts“ oder „IJFD“ geplant werden.
Es wird dringend davon abgeraten, die Weiterreise durch Mexiko ohne gültiges Touristenvisum anzutreten. Es besteht das Risiko, bei einer Kontrolle in Abschiebehaft genommen und zügig nach Deutschland ausgewiesen zu werden.

Ein- und Ausreise über die USA

Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA kann es vorkommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt werden. In diesem Fall muss dies, z. B. gegen Vorlage des Bustickets, beim Instituto Nacional de Migración des Grenzortes nachgeholt werden, dies ist z.B. in Tijuana auch im INM-Büro im Flughafen möglich.

Ausweispflicht

Bei Personenkontrollen wird nicht nur der Ausweis verlangt, sondern auch die mexikanische Aufenthaltserlaubnis (Touristenkarte FMM, bzw. Langzeitaufenthaltstitel FM 2/3). Ausländer sollten ihre mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit, zumindest als Kopie, bei sich führen (s.o.). Andernfalls besteht das Risiko, von der Einwanderungsbehörde in Gewahrsam genommen und ggf. abgeschoben zu werden.

Minderjährige

Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, sollten eine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern und/oder -teile, sowie Passkopien der Eltern mitführen.

Allein reisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko, die nicht von einem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko eine notarielle Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge. Dies gilt nicht für Minderjährige, die sich mit Touristenstatus in Mexiko aufhalten.

Einzelne Fluggesellschaften verlangen für die Ausreise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil den Nachweis des Einverständnisses des anderen Elternteils, hier sollte man sich bei der Fluggesellschaft genau erkundigen.

Kinder mit einem mexikanischen Elternteil besitzen die mexikanische Staatsangehörigkeit, auch wenn sie nicht in Mexiko geboren worden sind. Auch wenn sie mit einem deutschen Pass nach Mexiko eingereist sind, haben sie in Mexiko eigentlich keinen Touristenstatus, was bei der Ausreise ohne mexikanischen Pass zu Problemen führen kann. Eltern, die mit mexikanischen Minderjährigen reisen, sind überdies verpflichtet, ein Original der Geburtsurkunde des Kindes mitzuführen.

Einfuhrbestimmungen

Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000 USD müssen deklariert werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Wert von 10.000 USD, die von Fremdwährung auf den bei Einreise deklarierten Betrag erlaubt.

Verboten ist die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Kakteen, Korallen und anderen geschützten Tieren.

Die Einfuhr von elektrischen Zigaretten (vapes) nach Mexiko ist seit 20. Februar 2020 verboten.

Nähere Auskünfte finden sich auf der Website des mexikanischen Zolls.

Heimtiere

Zuständige mexikanische Behörde für die Ein- und Ausreisegenehmigung von Haustieren ist SENASICA. Die aktuellen Anforderungen und Kosten für die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren bietet der Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria.

Zusätzliche Auskünfte finden Sie auch beim mexikanischen Zolls oder bei der zuständigen mexikanischen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in vielen Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ganzjährig ein mittleres Übertragungs-Risiko (p. falciparum weniger als 1%) in ländlichen Gebieten unterhalb von 1.000 m Höhe in den südlichen Grenzregionen bzw. ein minimales Risiko in anderen Gebieten.
Als malariafrei gelten neben Höhenlagen (ca. mehr als 1.000m) größere Städte und die Halbinsel Yucatan.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Leishmaniasis

Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Leishmaniasis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen, siehe Merkblatt Leptospirose.

  • Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)

In Mexiko kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Luftverschmutzung

Hohe Luftverschmutzung tritt insbesondere in Mexiko-Stadt auf.

Medizinische Versorgung

Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Mexikos häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ


Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt