Diese Meldung war vom 18.01.2023 bis zum 20.01.2023 gültig

Flagge TGMeldung für Togo (TG)

Grund letzte Änderung: Gesundheit – Dengue-Fieber; Meningokokken-Krankheit; Lassa-Fieber; TollwutRedaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage häufig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der togoischen Regierung.

Die Landgrenzen sind für vollständig geimpfte Personen geöffnet.

Für die Ein- und Ausreise über den Flughafen Lomé bestehen folgende Regeln:

Flugreisende müssen sich vorab elektronisch registrieren; hierbei erhält man eine Bestätigung mit QR-Code (bordereau de voyage). Das Mitführen eines Ausdrucks der Bestätigung hat sich bewährt.

Impfnachweise werden u.a. in Form des Digitalen COVID-Zertifikats der EU akzeptiert.

Vollständig geimpfte Flugreisende müssen im Registrierungsverfahren Angaben zur Impfung machen und den Impfnachweis hochladen. Danach sind sie von der Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses sowie des zusätzlichen PCR-Tests bei Ankunft am Flughafen in Lomé befreit.

Nicht (vollständig) geimpfte Reisende müssen im Registrierungsverfahren einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als fünf Kalendertage sein darf, hochladen; hierbei erfolgt auch die elektronische Anmeldung und Zahlung für einen weiteren PCR-Test, der bei Ankunft in Lomé durchgeführt wird. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich Reisende in Isolation an einem selbstgewählten Ort begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann man sich frei bewegen.

Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung an einem mit den lokalen Behörden abgestimmten Ort (falls symptomfrei oder nur leichte Symptome) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei schweren Symptomen).

Ausreise und Transit

Für die Ausreise über den Flughafen Lomé gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise. Alle Flugreisenden müssen sich vorab elektronisch registrieren (bordereau de voyage).

Nicht geimpfte Reisende müssen zusätzlich einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als fünf Kalendertage sein darf, vorlegen. Alle einschlägigen Bedingungen und das Registrierungsverfahren veröffentlichen die togoischen Behörden.

Im Fall eines positiven PCR-Tests vor der Ausreise erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung an einem mit den lokalen Behörden abgestimmten Ort zwecks Isolation. Eine Ausreise ist erst bei einem negativen Testergebnis möglich.

Beschränkungen im Land

Kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen und Konferenzen unterliegen ebenso wie traditionelle oder größere private Veranstaltungen weiterhin besonderen hygienischen Auflagen. Der Zugang zu Verwaltungsgebäuden ist weiterhin offiziell nur bei Nachweis einer vollständigen Impfung möglich (akzeptiert werden alle Impfstoffe, die eine WHO-Anerkennung haben).

Auch die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zentralen öffentlichen Plätzen, Märkten und im Straßenverkehr wurde bisher nicht aufgehoben, obwohl sie im täglichen Leben kauf noch eingehalten wird. Abstandsregeln sind zu beachten.

Über die allgemeinen und kurzfristigen Regelungen bezüglich COVID-19 informiert die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der togoischen Regierung.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die spezielle COVID-19-Notfallnummer in Togo 111.

Sicherheit

Von Reisen in die nördliche Region Togos (v. a. Präfekturen Cinkassé, Tone, Kpendjal-Ouest, Kpendjal) wird abgeraten. Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Burkina Faso und einer Weiterreise nach Burkina Faso wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Seit November 2021 wurden wiederholt Angriffe auf Sicherheitskräfte mit terroristischem Hintergrund im Grenzgebiet Togos zu Burkina Faso registriert. Im Juli 2022 gab es zum ersten Mal auch zivile Todesopfer.. Es besteht aufgrund der Sicherheitslage in der Sahel-Region, insbesondere im äußersten Norden Togos, grundsätzlich eine erhöhte Gefahr terroristischer Gewaltakte, Entführungen und krimineller Übergriffe, nicht zuletzt durch Einsickern von kriminellen oder terroristischen Gruppen aus dem nördlichen Nachbarland Burkina Faso. In Absprache mit seinen Nachbarn hat Togo im Grenzgebiet seine Sicherheitskräfte verstärkt; es ist mit Kontrollen zu rechnen. Am 13. Juni 2022 erklärte die Regierung aufgrund der angespannten Sicherheitslage der Notstand für die Region Savanes, was zu weiteren, auch kurzfristigen bzw. lokal beschränkten Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen kann.
Von Reisen in die nördliche Region Togos (v. a. Präfekturen Cinkassé, Tone, Kpendjal-Ouest, Kpendjal) wird daher abgeraten. Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Burkina Faso und von der Weiterfahrt nach Burkina Faso wird dringend abgeraten, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Burkina Faso.

  • Seien Sie in der gesamten nördlichen Region besonders vorsichtig.
  • Lassen Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besondere Umsicht walten.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Von 2017 bis 2019 gab es soziale Spannungen und damit verbundene Proteste und Demonstrationen, vereinzelt auch mit gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen durch Straßenbarrikaden.
Derzeit ist die Lage ruhig, aber einzelne erneute Proteste sind nicht auszuschließen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Diebstähle, Taschendiebstähle, aber auch Raubüberfälle kommen im Großraum Lomé, auch gegen europäische Reisende und insbesondere auch an Stränden, vor. Bewaffnete Überfälle auf Autos finden hauptsächlich nachts statt.

Internetbetrügereien sind wie in vielen westafrikanischen Ländern üblich, auch mit geduldigen Anbahnungsversuchen zum Aufbau eines Vertrauensverhältnisses.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen
  • Seien Sie besonders vorsichtig außerhalb bewachter Strandabschnitte.
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit den Strandbereich und verzichten Sie im Stadtbereich von Lomé auf Spaziergänge.
  • Reisen Sie als Frau nicht allein und unternehmen Sie Exkursionen möglichst in Gruppen, verzichten Sie nachts darauf.
  • Leisten Sie bei Überfällen keine Gegenwehr, um unkontrollierte Gegenreaktionen der Täter zu vermeiden.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.

In der Regenzeit von April bis November kann es zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Verkehrsbehinderungen kommen.

Im Meer gibt es gefährliche Unterströmungen und eine starke Brandung.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Baden Sie nur an bewachten Stränden, schwimmen Sie nicht zu weit hinaus und achten auf die Hinweise von lokalen Kräften.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.
Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtung riskant. Bei einem Verkehrsunfall muss grundsätzlich die Polizei gerufen werden. Nach einem Unfall kann es schnell zu emotionalen Bedrohungen kommen, auch unabhängig von der Verursacherfrage.

Die weit verbreiteten Motorrad-Taxis sind häufig in schwere Unfälle verwickelt. Die Halter der Motorrad-Taxis haben oft nicht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Nach Einbruch der Dunkelheit führen die Sicherheitskräfte vermehrt Straßenkontrollen durch.

  • Sehen Sie soweit möglich von Überlandfahrten in der Nacht ab.
  • Benutzen Sie, wenn möglich, die wenig teureren Sammeltaxis anstatt der Motorrad-Taxis.
  • Tragen Sie, wenn Sie dennoch Motorrad-Taxis benutzen - auch wenn für Passagiere keine rechtliche Pflicht dazu besteht - zumindest einen Helm.
  • Suchen Sie nach einem Unfall möglichst das nächste Polizeirevier auf, statt am Unfallort zu bleiben.
  • Führen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird im EU-Format zwar anerkannt, es ist aber empfehlenswert, den Internationalen Führerschein mitzuführen, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren und Geldstrafen bestraft werden.

Rechtliche Besonderheiten

Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.

Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 EUR und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (fünf bis zehn Jahre) hingewiesen wird.

Prostitution ist in Togo verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafen bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 EUR und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der CFA-Franc (XOF). Eine Geldversorgung mit der Bankkarte ist in Togo nicht möglich. Kreditkarten (Visa/Mastercard) funktionieren an vielen Geldautomaten und werden zunehmend in Hotels und in größeren Geschäften akzeptiert; ein Missbrauch kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.

  • Tauschen Sie Bargeld grundsätzlich nur bei Banken.
  • Nehmen Sie keine größere Summe von Barmitteln mit als nötig.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Jedes Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens drei Monate und auf jeden Fall bis zum Ende des Visums bzw. Aufenthalts gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Togo ein Visum.
Das Visum muss online bei Einreise mit dem Flugzeug bzw. bei Einreise auf dem Landweg über die offizielle Webseite der Regierung beantragt werden. Es wird als sogenanntes e-Visum ausgestellt.

Die Online-Beantragung befindet sich noch in der Anlaufphase. Insbesondere die Beantragung der Landeinreise weist noch gelegentliche Schwächen auf.

Bitte planen Sie für Beschaffung des e-Visums (Flugreise oder Landweg) mit ausreichendem Zeitvorlauf.

Eine (auch mehrfache) Verlängerung eines Visums bei der Passbehörde (Direction générale de la documentation nationale – DGDN) ist gegen zusätzliche Kosten grundsätzlich möglich. Die maximale Dauer des Aufenthalts für Touristen beträgt drei Monate. Businessvisa können bis zu einem Jahr verlängert werden.
Das Verfahren in der DGDN kann recht zeitaufwändig sein und in Einzelfällen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr. Bei Nichtzahlung kann die Ausreise verweigert werden.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Geldscheine der FCFA-Zone können frei eingeführt werden. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 XOF (ca. 1.500 EUR) übersteigen. Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert von bis zu 500.000 XOF (ca. 750 EUR) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel.

Die Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind offiziell sehr strikt, so ist z.B. die Einfuhr von Tabak laut Merkblatt der Zollbehörde auf 50 Zigaretten beschränkt.

Heimtiere

Für die Einreise mit Heimtieren ist eine gültige Tollwutimpfung und ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft von Togo ist empfehlenswert.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Togo ist Gelbfieberinfektionsgebiet. Bei Einreise müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Cholera

Cholera ist in Togo endemisch und wird sporadisch über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden vereinzelt durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen, es wird eine höhere Dunkelziffer vermutet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Lassen Sie sich tropenmedizinisch bezüglich einer Impfung gegen Dengue-Fieber beraten, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

Meningokokken-Krankheit

Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine hochansteckende Form der Hirnhautentzündung. Sie wird hauptsächlich während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis Mai übertragen und tritt vorwiegend im Norden des Landes auf, kann sich jedoch rasch auch auf das gesamte Landesgebiet ausbreiten, siehe Merkblatt Meningokokken.

  • Lassen Sie sich entsprechend Ihrer Reiseart und -zeit hinsichtlich einer Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) beraten.

HIV/AIDS

HIV/AIDS-Infektionen stellen ein relevantes Problem in Togo dar. Mehr als 2% der erwachsenen Bevölkerung und über 10% der Prostituierten sind HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Lassa-Fieber

Lassa-Fieber ist eine virale Erkrankung, die in Togo endemisch ist. Menschen stecken sich i.d.R. durch Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Ratten an. Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf kann jedoch von einer Blutungsneigung bis hin zu Schock und Multiorganversagen führen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei 15%. Eine frühe Diagnose und Therapie sind essentiell. Eine Impfung existiert nicht, siehe Merkblatt Lassa-Fieber.

  • Der Kontakt zu den Reservoir-Tieren und deren Ausscheidungen sollte durch eine effiziente Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene unterbrochen werden.
  • Meiden Sie den Kontakt zu Lassa-Fieber-Infizierten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser (z.B. Lac Togo) durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, in Togo auch Flughunde oder andere Wildtiere) oder Menschen übertragen werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Milzbrand (Anthrax)

Im Norden des Landes kommt es seit Jahren immer wieder zu Infektionen mit dieser bakteriellen Erkrankung, die vorrangig Tiere betrifft (v.a. Ziege, Schafe, Kühe). Die Infektion von Menschen erfolgt meist über Kontakt verletzter Haut zu an Milzbrand erkrankten oder verendeten Tieren (Hautmilzbrand) oder selten durch Essen von infiziertem und nicht ausreichend gegartem Fleisch erkrankter Tiere (Darmmilzbrand). Sehr selten ist der gefährliche Lungenmilzbrand durch Einatmen infizierter Sporen. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist unwahrscheinlich.

  • Halten Sie sich von Tieren fern.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist zwar begrenzt, aber es sind französisch sprechende Fachärzte vieler Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur wenige Privatkliniken in Lomé in Betracht. Ein zuverlässiger Ambulanzdienst existiert nicht.

Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen häufig Vorkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt