Diese Meldung war vom 17.12.2021 bis zum 03.03.2022 gültig

Flagge KPMeldung für Korea, Demokratische Volksrepublik (KP)

Grund letzte Änderung: Sicherheit (Innenpolitische Lage)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Demokratische Volksrepublik Korea wird gewarnt.

Epidemiologische Lage

Verlässliche Zahlen zum Infektionsgeschehen in Nordkorea liegen nicht vor. Es ist von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen. Die Demokratische Volksrepublik Korea ist als Hochrisikogebiet eingestuft.

Einreise

Die Einreise nach Nordkorea ist seit März 2020 für Ausländer strikt untersagt.  

Reiseverbindungen

Der Flug- und Schienenverkehr zwischen Nordkorea und dem Ausland (China und Russland) ist bis auf Weiteres komplett eingestellt.

Beschränkungen im Land

Die Deutsche Botschaft ist wie die anderen Botschaften europäischer Staaten seit  März 2020 vorübergehend geschlossen. Eine konsularische Unterstützung für deutsche Staatsangehörige ist gegenwärtig nicht gewährleistet.

Es muss davon ausgegangen werden, dass das örtliche Gesundheitssystem nicht über die Möglichkeiten zu Diagnose und Behandlung einer akuten COVID-19-Erkrankung verfügt.

Hygieneregeln

Die pandemiebedingten Hygieneregeln sollten zur eigenen Sicherheit eingehalten werden. Dazu gehören das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, gute Handhygiene und die Wahrung sozialer Distanz.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Sicherheit

Von Reisen in die Demokratische Volksrepublik Korea wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Das politische Leben Nordkoreas ist von allgegenwärtiger Propaganda geprägt. Die gegen das Ausland, besonders gegen die USA und Südkorea, gerichtete Rhetorik besteht weiter. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer Verschlechterung der Lage auf der koreanischen Halbinsel kommt.

Von der nordkoreanischen Propaganda werden ausländische Einflüsse als schädlich und zersetzend bezeichnet. Vor Ausländern müsse man sich daher in Acht nehmen. Ausländern wird seitens der koreanischen Bevölkerung außerhalb reglementierter Begegnungen mit Misstrauen begegnet. Insbesondere bei Versuchen einer selbständigen Erkundung kommt es häufig zu Zwischenfällen. Hierbei kann es auch dazu kommen, dass die betreffenden Personen durch Sicherheitskräfte festgesetzt werden. Bei militärischen Kontrollpunkten finden bei nahezu allen Zu- und Abgangsstrecken von größeren Städten Ausweiskontrollen statt.

Wegen angeblich republikfeindlicher Akte ist es mehrfach zu Festnahmen von Ausländern gekommen. Mehrere Ausländer wurden zu teilweise langjährigen Haftstrafen bzw. Arbeitslager verurteilt. Als republikfeindlich kann dabei eine Vielzahl von Akten eingestuft werden. Insbesondere das Verteilen, aber auch schon das bloße Mitführen südkoreanischer, nordkoreakritischer oder religiöser Medien aller Art - einschließlich Bibeln - wird von den nordkoreanischen Behörden als Vorwand zur Festnahme genutzt.
Deutsche Staatsangehörige waren bislang nicht von längerer Inhaftierung betroffen, sind aber im eigenen Interesse zu größter Zurückhaltung aufgerufen. Sollten Sie sich trotz der schwierigen Voraussetzungen zu einer Reise nach Nordkorea entschließen, gilt folgendes:

  • Informieren Sie sich sorgfältig vor Antritt einer Reise.
  • Verzichten Sie auf die Mitnahme südkoreanischer und religiöser Medien jeder Art.
  • Üben Sie bei Aufenthalten vor Ort größte Zurückhaltung.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt insbesondere am Pyongyang Sunan International Airport vor.
Reisende in Nordkorea werden aufgrund der strengen Abschottung von der Bevölkerung nicht mit Kriminalität in Berührung kommen. Hotelzimmer verfügen in der Regel nicht über Safes.

  • Behalten Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente dennoch stets bei sich und achten Sie auf ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie elektronische Geräte und Speichermedien nicht unbeaufsichtigt.

Natur und Klima

Es gibt vier ausgeprägte Jahreszeiten: Die Monsunzeit von Juni bis August ist feuchtheiß, der Winter von Dezember bis Februar kalt-trocken, das Frühjahr und der Herbst sind gemäßigt.

In Nordkorea kommt es in der Regenzeit im Juli und August häufiger zu Überschwemmungen, die auch den Reiseverkehr beeinträchtigen können.
Im August und September sind zudem Taifune möglich.

Nordkorea liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Air Koryo steht mit Ausnahme von zwei Flugzeugen „Tupolev 204“P-632 und P-633 auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU. Auch bei diesen Flugzeugen wurde wiederholt über sicherheitsrelevante Vorfälle berichtet, die Zweifel an ihrer Flugsicherheit zulassen.

Im Land stehen Eisenbahnen und Busverbindungen zur Verfügung, lokal Straßenbahnen und Autobusse. In Pjöngjang existiert eine U-Bahn.

Nordkorea ist eines der für Ausländer am schwersten zugänglichen Länder. Touristen werden ständig durch Dolmetscher und/oder Kontrollpersonen begleitet. Nicht alle Regionen sind für Ausländer zugänglich; Besuche außerhalb der Hauptstadt sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Unkontrollierte Kontakte mit Einheimischen sind praktisch unmöglich und der Bevölkerung unter Strafandrohung untersagt. Individualtourismus europäischen Zuschnitts gibt es nicht. Die touristische Infrastruktur ist auch in den zugänglichen Gebieten stark unterentwickelt.

Nordkorea leidet seit Jahren unter schweren Versorgungsmängeln. Insbesondere außerhalb Pjöngjangs ist mit häufigen Strom- und Wasserausfällen ebenso zu rechnen wie mit im Winter ungeheizten Räumen. Die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs ist eingeschränkt, auf dem Lande stärker als in der Hauptstadt. Die Lebensmittelhygiene ist häufig schlecht.

  • Verzichten Sie auf die Nutzung der Fluglinie Air Koryo.
  • Führen Sie jegliche Reisen ausschließlich organisiert mit gestellten Dolmetschern und Kontrollpersonen und Genehmigung durch das Außenministerium durch.
  • Stellen Sie sich auf Versorgungsengpässe und im Winter ungeheizte Räumlichkeiten ein.

Kommunikation

Ausländische Medien sind nicht erhältlich; Zugang zu ihnen ist Einheimischen untersagt. Internetverbindungen stehen Reisenden in der Regel nicht zur Verfügung.

Eine Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft innerhalb Nordkoreas ist derzeit aufgrund der temporären Schließung unmöglich. Dies gilt umso mehr im Falle einer Naturkatastrophe.

Führerschein

Das Führen von Kraftfahrzeugen ist im Rahmen touristischer Reisen nicht möglich. Internationale Führerscheine werden nicht akzeptiert.

LGBTIQ

Ein öffentliches Ausleben von sexuellen Identitäten jenseits der Heterosexualität ist in Nordkorea nicht erkennbar. Die genauen zivil- und/oder strafrechtlichen Regelungen sind nicht bekannt.

Besondere Verhaltenshinweise

Eine Respektierung des herrschenden Personenkults wird erwartet.

Das Verhalten von Reisenden im Land kann auch für die koreanische Bevölkerung Folgen haben. Spontane Unterhaltungen mit Nordkoreanern können die Angesprochenen in Schwierigkeiten bringen. Im Zweifelsfall wird deshalb empfohlen, die ständig anwesende Begleitung zu fragen, ob eine Kontaktaufnahme möglich ist.

Rechtliche Besonderheiten

Die Strafverfolgung ist nicht an rechtsstaatliche Grundsätze gebunden. Neben der politisch motivierten Rechtsprechung sind auch die bekannten strafrechtlichen Paragraphen so formuliert, dass eine Vielzahl von möglichen Verhaltensweisen unter ihnen erfasst werden kann, ohne dass dies dem Beschuldigten vorher deutlich sein muss. In Gerichtsverfahren wird fast ohne Ausnahme dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Strafen gegenüber Ausländern können auch für geringe Vergehen drakonische Schärfe haben.

Drogenbesitz wird strengstens geahndet.

Die Nutzung eines VPN-Netzwerks ist verboten.

Für Ausländer ist in den meisten Fällen nicht zu erkennen, ob eine Fotoaufnahme gegen Bestimmungen verstößt oder nicht. Die Definition dessen, was als sicherheitsrelevanter Bereich nicht fotografiert werden darf, ist sehr weit gefasst und umfasst mindestens militärische Anlagen, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen, Brücken, aber auch Baustellen etc. Das Gleiche gilt für alles, was die Staatsorgane als dem eigenen Image abträglich ansehen könnten, z. B. auch Szenen, die einen geringeren Lebensstandard als in der offiziellen Staatspropaganda nahelegen. Im Zweifelsfall wird empfohlen, die ständig anwesende Begleitung zu fragen.

Eine konsularische Betreuung von deutschen Staatsangehörigen in Haft kann nicht sichergestellt werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Won (KPW). Alle Ausgaben, die Ausländer in Nordkorea vornehmen, müssen in Euro, US-Dollar oder Yuan und ausschließlich in bar geleistet werden. Kreditkarten und Schecks werden nicht akzeptiert. Geldautomaten oder bargeldloses Bezahlen für Ausländer gibt es nicht. In vielen Fällen wird zudem die Annahme von auch nur geringfügig beschädigten Scheinen verweigert.

Es gibt keine Möglichkeit über Western Union oder andere Banken Geld nach Nordkorea zu transferieren, auch nicht über die deutsche Botschaft in Pjöngjang. Für die gesamte Reise und alle zu erwartenden Ausgaben muss Bargeld in den oben genannten Währungen mitgebracht werden.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nordkorea ein Visum, das in der Regel von der nordkoreanischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird.
In Ausnahmefällen kann das Visum auch durch eine andere nordkoreanische Botschaft, z.B. in Peking, ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen mindestens vier Wochen. In jedem Fall ist eine Einladung von koreanischer Seite erforderlich.
Bei touristischen Reisen regelt dies das Reisebüro. Die Antragsunterlagen können der nordkoreanischen Botschaft vorab auf dem Postweg zugesandt werden. Zur Visaerteilung selbst ist in der Regel eine persönliche Vorsprache nötig.

Die Verlängerung des Visums ist in Ausnahmefällen vor Ort möglich, falls die koreanische Seite Interesse an einem verlängerten Aufenthalt hat.

Im Zusammenhang mit politischen Großereignissen in Nordkorea kommt es immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Visa- und Einreisepolitik.

Reisen in die USA nach Aufenthalten in Nordkorea

Reisen nach Nordkorea können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Devisen müssen bei Einreise deklariert werden.

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Fotoapparate, Radios, ausländische Publikationen, Mobiltelefone, Computer und andere GPS-fähige Geräte müssen bei der Einreise deklariert werden. Mobiltelefone können vom Zollbeamten einbehalten bzw. versiegelt werden, wenn Sie vor Ort keinen nordkoreanischen Mobilfunkvertrag abschließen bzw. keine nordkoreanische SIM-Karte besitzen. Der nordkoreanische Zoll führt Kontrollen des Inhalts der mitgebrachten Geräte durch, insbesondere bei Laptops und Kameras. Es kommt vor, dass Ferngläser beschlagnahmt werden.

Am Flughafen in Pjöngjang und den anderen Einreisepunkten werden verschärfte Einreisekontrollen durchgeführt. Es ist streng verboten, Medien (z.B. Fotos, Videos, Druckerzeugnisse mit Texten, Handys und Speichermedien, „verschwörerische“ oder „falsche“ Propagandamaterialien) aus dem Ausland einzuführen oder während des Aufenthaltes zu besitzen oder zu benutzen, die die Oberste Würde Nordkoreas beleidigen und herabsetzen, das System kritisieren und herabsetzen oder in Zusammenhang mit sexuellen Handlungen stehen. Die Einreisekontrolle umfasst die Durchsuchung von Computern, mobilen Geräten und Kameras. Beanstandete Dateien werden gelöscht. In einigen Fällen wurden ganze Applikationen gelöscht bzw. Festplatten neu formatiert.

Die Einfuhr von Waffen, mit Ausnahme von Jagdwaffen, die bei der Einreise deklariert werden müssen, ist strikt untersagt.

Heimtiere

Von der Einfuhr von Heimtieren wird dringend abgeraten.

Gesundheit

Aktuelles

Ausbrüche von Epidemien oder neu aufgetretene gesundheitliche Risiken (Infektionen, Luftqualität, radioaktive Belastung, usw.) werden von staatlichen Stellen nicht immer weitergegeben, mit Informationslücken muss immer gerechnet werden.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und B sowie Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Typhus, Meningitis (A/CW/Y) und Japanische Enzephalitis (JE) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria (nur Malaria tertiana, P. vivax) kommt im Sommer im Süden des Landes selten vor. Auf Grund der Reisebeschränkungen im Land stellen diese Infektionskrankheiten ein geringes oder kein Risiko dar.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tuberkulose

Tuberkulose ist in der einheimischen Bevölkerung immer noch ein Problem, das in den letzten Jahren allerdings deutlich zurückgegangen ist. Durch den sehr eingeschränkten Kontakt zur einheimischen Bevölkerung ist eine Infektionsgefahr für Ausländer minimal.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Merkblatt Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Weitere Infektionskrankheiten

Weitere im Land vorkommende Erkrankungen sind Hepatitis A, B und C, Tsutsugamushifieber, Hantavirusinfektionen, Wurminfektionen, Typhus, Meningitis (überwiegend A und C) und Tollwut. Über die  Erkrankungshäufigkeit liegen keine Angaben vor.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist landesweit äußerst unzureichend. Wegen des allgemeinen Mangels an Medikamenten, Verbandstoffen, medizinischen Instrumenten und Hilfsmitteln wird eine gut ausgestattete Reiseapotheke empfohlen. Krankenhäuser, selbst die speziell für Ausländer vorgesehenen, bieten nicht annähernd „westlichen“ Standard. Ernstere Erkrankungen müssen deshalb in Nachbarländern oder in Deutschland behandelt werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt