Diese Meldung war vom 16.12.2022 bis zum 07.03.2023 gültig
Meldung für Vietnam (VN)
Grund letzte Änderung: Reiseinfos - Infrastruktur/VerkehrEinreise und Zoll - DrohnenGesundheit - Medizinische Versorgung
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Neue Regeln zur visafreien Einreise
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise bis zu maximal 15 Tagen kein Visum mehr. Hierfür muss der Reisepass ab dem Tag der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Für die visumfreie Einreise sollte ein Ausdruck des Rückflugtickets mitgeführt und bei Einreise vorgelegt werden. Reisende sollten direkt bei Einreise kontrollieren, ob sie einen Einreisestempel mit Gültigkeitsdatum erhalten haben. Andernfalls droht bei Ausreise ein Bußgeld.
Die visumfreie Einreise gilt nicht für Journalisten und Filmemacher, die in Vietnam beruflich tätig werden, z.B. Dokumentarfilme und Reportagen erstellen wollen. Hinweise zur Beantragung eines Journalisten- und Filmemachervisums bieten die deutschen Vertretungen in Vietnam.
Zuständig und verantwortlich für die Gewährung der visafreien Einreise sind ausschließlich die vietnamesischen Behörden. Bei konkreten Fragen sollten Sie sich an die zuständige vietnamesische Auslandsvertretung wenden. Informationen finden Sie z.B. auf der Webseite der vietnamesischen Botschaft in Berlin und des vietnamesischen Generalkonsulats in Frankfurt/Main.
Für andere Zwecke und längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich, das vor der Einreise online oder als e-Visum sowie unter bestimmten Umständen bei Einreise „on arrival“ beantragt werden kann. Letzteres kann aber nicht empfohlen werden.
Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer ständigen oder temporären Aufenthaltsgenehmigung für Vietnam sind, dürfen ohne vorherige Einreisegenehmigung der Einwanderungsbehörde nach Vietnam einreisen.
Vietnamesische Staatsangehörige, die im Ausland leben, dürfen ohne vorherige Genehmigung einreisen.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der Botschaft von Vietnam.
Es gelten folgende Bestimmungen bei Einreise:
Bei Transitflügen nach Vietnam müssen ggf. ebenfalls die Vorgaben des Transitlands beachtet werden.
Alle Reisenden müssen nach Einreise zehn Tage Selbstbeobachtung absolvieren. Währenddessen darf die Wohnung verlassen werden. Falls in dieser Zeit COVID-19-Symptome beobachtet werden, sind geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen und eine entsprechende Selbstisolierung durchzuführen. Zudem ist für weitere Vorgehensweisen eine medizinische Einrichtung zu benachrichtigen. Diese Regelung wurde bisher nicht aufgehoben; sie wird aber nicht mehr umgesetzt.
Diese Regelungen gelten auch für unbegleitet eingereiste Kinder.
Grundsätzlich müssen sich Reisende, die während ihres Aufenthaltes in Vietnam an COVID-19 erkranken, an die geltenden Vorschriften zum Infektionsschutz halten und isolieren, bis sie negativ getestet sind. Bei schwerem Verlauf erfolgt eine Behandlung im Krankenhaus. Ein Verstoß gegen die Vorschriften wird mit hohen Geldstrafen belegt.
Ein Impf- oder Genesenennachweis ist zwar aktuell nicht ausdrücklich vorgeschrieben, es wird jedoch angeraten, einen solchen Nachweis mitzuführen.
Bei dem Impfnachweis muss es sich um ein Impfzertifikat handeln, das in Vietnam anerkannt wird (für Reisende aus Deutschland: WHO-Impfpass oder COVID-Zertifikat der EU in Papierformat). Eine Vorlage per App ist nicht möglich. Sofern das Impfzertifikat des ausstellenden Landes nicht bereits von Vietnam anerkannt wurde, muss es durch die zuständige Behörde legalisiert werden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage vor Einreise und nicht länger als 12 Monate vor Einreise erfolgt sein.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Vietnam.
Ausreise und Transit
Fluggesellschaften verlangen beim Check-in unter Umständen aktuelle PCR-Tests, dies kann bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht gilt bei Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs (einschließlich Flugzeugen, Zügen, Schiffen, Straßenbahnen, Fähren, Pkws, Bussen, Taxis usw.), beim Betreten öffentlicher Orte in Gebieten mit COVID-19-Risikostufe 3 oder 4 und beim Besuch von Gesundheitseinrichtungen und medizinischen Isolationseinrichtungen.
Daneben müssen Personen mit akuten Symptomen einer Atemwegsinfektion und Personen mit bestätigter oder vermuteter COVID-19-Infektion eine Maske tragen. Für Berufstätige können anderweitige Regeln gelten.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der sog. 2-K-Regeln (Maskenpflicht und Desinfektion) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
- Halten Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten eine Selbstisolation ein.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Demonstrationen in der Öffentlichkeit sind verboten und wurden in der Vergangenheit von Sicherheitskräften aufgelöst. Die Teilnahme kann zu harten Strafen wie langen Haftstrafen führen.
Es gibt militärische Sperrgebiete, die nicht immer als solche gekennzeichnet sind, bzw. lediglich Schilder auf Vietnamesisch tragen, sowie das unmittelbare Grenzgebiet, das ebenfalls nicht immer ausreichend gekennzeichnet ist. Dessen Ausdehnung bzw. der Abstand vom tatsächlichen Grenzverlauf wird von den örtlichen Sicherheitsorganen oft willkürlich interpretiert. Bei beabsichtigten Besuchen in Grenznähe müssen gesondert zu beantragende Genehmigungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit mitgeführt werden. Gebiete können auch kurzfristig zu „restricted areas“ erklärt werden.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Respektieren Sie Sperrgebiete bzw. beantragen Sie entsprechende Genehmigungen. Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt abseits der Hauptstrecken bei den örtlichen Volkskomitees oder Polizeibehörden.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig und es gibt wenig Gewaltkriminalität gegen Ausländer. Ein Anstieg von Kleinkriminalität wie Diebstahl, insbesondere in Touristengebieten, ist jedoch zu beobachten. Am Bahnhof von Hanoi wurden häufiger Touristen v.a. mit dem Nachtzug aus Hue oder Sapa ankommend bestohlen. Außerdem kommt es verstärkt zum Diebstahl von Bargeld aus Hotelzimmern, auch aus "besseren" Hotels. Für allein reisende Frauen besteht die Gefahr sexueller Belästigung und Übergriffe.
In Hanoi, vor allem am Hoan Kiem See, gibt es immer wieder Betrugsversuche. Vereinzelt verlangen Straßenverkäufer für das Fotografieren „Gebühren“, in anderen Fällen werden Schuhe von Touristen beschmutzt oder mit Klebstoff beschmiert, entzogen und eine „Rückgabegebühr“ verlangt. Fälle von Kreditkartenbetrug wurden bekannt, in denen Karten kopiert und Abbuchungen vorgenommen worden sind.
In Ho-Chi-Minh-Stadt, Nha Trang und Hanoi mehren sich Handtaschen- und Gepäckdiebstahl, sowohl von vorbeifahrenden Mopeds aus als auch nach Ablenkungsmanövern durch Kinderbanden, insbesondere bei Ankunft und Abreise vor dem Hotel.
In Ho-Chi-Minh-Stadt werden vermehrt ausländische Touristen unter verschiedenen Vorwänden - beispielsweise mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden - angesprochen und in Privathäuser eingeladen. Nach Schaffung einer gastfreundlichen und geselligen Atmosphäre wird im weiteren Verlauf das Opfer in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele verwickelt, an deren Ende das Opfer verliert und unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden veranlasst wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Speisen oder Getränke mit Drogen versetzt werden.
Kommt es zu einem Diebstahl, protokollieren weder die Ausländerpolizei in Hanoi noch andere Polizeidienststellen nachträglich Verlustanzeigen. In der Vergangenheit hat sich die Polizei mehrfach geweigert, Protokolle aufzunehmen, vor allem dann, wenn Zweifel am Hergang der Tat oder an den Wertangaben bestanden.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Bahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Wertgegenstände im Hotelsafe auf und führen Sie nur unbedingt benötigte Wertgegenstände mit.
- Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrradtaxis (Cyclos) oder Motorradtaxis (Xe Om).
- Fragen Sie vor dem Fotografieren von Straßenverkäufern um Erlaubnis.
- Weisen Sie Angebote ggf. mit lauter Stimme als Abschreckungseffekt zurück und halten Sie sich von Schuhputzern möglichst fern.
- Lassen Sie Speisen und Getränke an unbekannten Orten nicht aus den Augen.
- Sollten Reisedokumente, Bargeld oder sonstige Wertgegenstände abhandenkommen, zeigen Sie den Verlust sofort bei der Polizei am Tatort an.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, privaten Einladungen und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Tropenstürme, Überschwemmungen
Es herrscht tropisches bis subtropisches Klima.
In den Provinzen von Mittelvietnam und dem Mekong-Delta, aber auch in einigen Provinzen im Süden Vietnams, kann es besonders zwischen Juni und November zu Taifunen kommen, die großflächige Überschwemmungen, Erdrutsche und Beeinträchtigungen der Infrastruktur hervorrufen können.
Starke Regenfälle führen auch in der Regen- bzw. Monsunzeit von Juni bis September im Norden und Süden und von Oktober bis Dezember in Mittelvietnam zu Überschwemmungen und Erdrutschen. Hanoi, insbesondere entlang des Red River, und das Mekong-Flussdelta-Regionen im Süden sind regelmäßig betroffen.
Erdbeben und Tsunamis
Vietnam liegt in einer nur leicht seismisch aktiven Zone, sodass die Erdbebengefahr nicht besonders hoch ist. Tsunamis, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Vietnam erreichen.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Center for Hydro-Meteorological Forecasting oder des Joint Typhoon Warning Center.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein relativ gut ausgebautes Inlandsflugnetz, Eisenbahnen zwischen großen Städten, Reisebusse für Überlandfahrten und Taxis.
Eine starke Gefährdung geht vom Straßenverkehr aus. Die Zahl der Verkehrstoten ist eine der höchsten im internationalen Vergleich, das Risiko, einem Unfall zum Opfer zu fallen, ist um ein Vielfaches höher als in Deutschland. Die meisten Unfälle passieren nach Einbruch der Dunkelheit. Auch die mittlerweile eingeführte Helmpflicht für Mopedfahrer hat daran nichts geändert, denn Gründe sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise sowie die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer. Die vietnamesischen Straßenverhältnisse sind auch für geübte Motorradfahrer schwierig zu handhaben. In den letzten Jahren kam es mehrfach zu tödlichen Motorradunfällen von Reisenden in den Provinzen.
Für alle Teilnehmer im Straßenverkehr (auch Fahrradfahrer) gilt seit Anfang 2020 die strikte Alkoholgrenze von 0 Promille.
Die angeschriebenen Fahrpreise im Taxi gelten nicht pro Person, sondern pro Fahrt. Taxifahrer, die nicht einem als zuverlässig bekannten Unternehmen angehörten, haben des Öfteren das Taxameter manipuliert und bei Fahrtende den ungerechtfertigt hohen Fahrpreis unter Gewaltandrohung eingefordert. In Ho-Chi-Minh-Stadt kommt am offiziellen Taxistand des Flughafens vermehrt Taxibetrug vor. Manche Taxifahrer weigern sich, den Taxameter einzuschalten und verlangen Fantasiebeträge.
- Bitten Sie in einem solchen Fall bei der Ankunft am Hotel das Hotelpersonal um Hilfe, bevor Sie zahlen.
Sogenannte Vermittler haben verschiedentlich Transportdienstleistungen zu völlig überhöhten Preisen bei Bussen, Bahnen und Taxis angeboten. Beim Verkauf von Tickets für Busse, Bahnen, Boote usw. haben sich Fahrscheine schon des Öfteren als Fälschungen herausgestellt und die Beförderung wurde abgelehnt bzw. ein zweiter Fahrscheinkauf nötig.
Die Diebstahlsrate von Zweirädern ist sehr hoch. Der Abschluss von Diebstahlversicherungen ist nicht üblich und wird auch nicht angeboten. Bei Hinterlegung des Passes als Pfand wurden vereinzelt hohe Auslösegebühren als Ersatz verlangt.
Fast überall im Stadtgebiet, insbesondere vor Restaurants und Geschäften, finden Sie Wächter, die für eine geringe Gebühr die Parkplätze bewachen.
In den letzten Jahren gab es in der Ha Long Bucht wiederholt Schiffsunfälle, die zum Teil tödlich verliefen. Schiffe sind häufig nicht mehr wirklich seetüchtig und verfügen nicht immer über ausreichend Rettungswesten.
- Lassen Sie größtmögliche Vorsicht im Straßenverkehr walten und verzichten Sie während des Urlaubaufenthaltes auf die individuelle Anmietung von Pkws oder Mopeds.
- Falls Sie doch ein Moped/Motorroller mieten: seien Sie bei der Anmietung vorsichtig und hinterlegen Sie nicht Ihren Reisepass als Pfand.
- Stellen Sie Ihr Moped/Ihren Motorroller nie unbeaufsichtigt ab.
Benutzen Sie am Flughafen nur offizielle Taxis und auch sonst nur von möglichst als zuverlässig geltenden Anbietern.
Erwerben Sie Fahrscheine für Busse, Bahnen und Boote nur an offiziellen Verkaufsstellen.
Informieren Sie sich stets vor Fahrtantritt mit Bussen, Bahnen und Taxis nach Preisen.
Erwerben Sie Fahrscheine für Busse, Bahnen und Boote nur an offiziellen Verkaufsstellen.
- Buchen Sie Ausflüge nur bei renommierten Unternehmen und vergewissern Sie sich selbst über die Seetüchtigkeit des Schiffs und das Vorhandensein ausreichender Rettungsmittel und Fluchtwege.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. In diesem Fall ist eine Umschreibung des ausländischen in einen vietnamesischen Führerschein nicht mehr nötig. Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann mit einem Bußgeld oder - im Fall eines schweren Unfalls - mit einer mehrjährigen Haftstrafe geahndet werden.
- Beachten Sie, dass das Fahren von Motorrädern oder Motorrollern über 50 cm³ Hubraum mit einem Führerschein der Klasse B nicht erlaubt ist.
LGBTIQ
Das Verbot einer gleichgeschlechtlichen Ehe wurde aufgehoben. Homosexualität wird strafrechtlich nicht verfolgt. Allerdings wurde weder eine Lebenspartnerschaft noch die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt. Partei und Regierung Vietnams nehmen eine vorsichtig positive Haltung zur Gleichstellung der LGBTIQ-Gemeinschaft ein; die Gesellschaft Vietnams ist weiterhin von einem konservativen Frauen- und Familienbild geprägt. Es sind keine Fälle homophober Gewalt bekannt. Grundsätzlich ist in Vietnam zu beachten, dass öffentliche Zärtlichkeiten, egal ob hetero- oder homoerotisch, traditionell nicht gutgeheißen werden und insbesondere mit körperlichen Berührungen in der Öffentlichkeit sehr sparsam umgegangen wird.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Rauschgiftdelikte wie der Erwerb, die Verteilung und die Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art werden strafrechtlich streng verfolgt und es drohen harte Strafen. Schon der Besitz geringer Drogenmengen (auch im Transitbereich von Flughäfen) führt zu hohen Freiheitsstrafen. Bei Herstellung, Transport und Handel mit Drogen droht die Todesstrafe.
Prostitution ist gesetzlich verboten. Freiern drohen Verwarnungen oder (bei Ausländern eher üblich) Geldbußen in Höhe von umgerechnet bis zu 200 EUR.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird hart bestraft. Es droht Freiheitsentzug, in besonders schweren Fällen sogar die Todesstrafe. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Die Todesstrafe wurde in letzter Zeit in Vietnam auch an Ausländern vollstreckt. Gerichtsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Zu beklagen sind u.a. jahrelange Untersuchungshaft, teure und dennoch unzureichende anwaltliche Verteidigung und harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Vietnam Dong (VND). Bargeld darf nur an offiziellen Wechselbüros mit eindeutigen Hinweisen gewechselt werden. Kreditkarten werden zwar vielerorts akzeptiert und es finden sich auch Geldautomaten, aber außerhalb größerer Städte ist weiterhin Bargeld oft das einzige akzeptierte Zahlungsmittel.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss ab dem Tag der Einreise sechs Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein.
Mit dem deutschen Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge und für Staatenlose ist eine Einreise in Vietnam nicht möglich.
Visum
Deutsche Staatsangehörige müssen für die Einreise nach Vietnam ein Visum beantragen, sofern der Aufenthalt länger als 15 Tage dauert. Sie benötigen für einen Aufenthalt bis zu maximal 15 Tagen kein Visum. Für die visafreie Einreise sollte ein Ausdruck des Rückflugtickets mitgeführt und bei Einreise vorgelegt werden.
Reisende sollten direkt bei Einreise kontrollieren, dass sie einen Einreisestempel mit Gültigkeitsdatum erhalten haben. Andernfalls droht bei Ausreise ein Bußgeld.
E-Visum
Der Online-Antrag ist auf der Webseite der vietnamesischen Einwanderungsbehörde abrufbar. Das Verfahren gilt für 80 Staaten, u.a. für deutsche Staatsangehörige. Das e-Visum ist für max. 30 Tage und für eine einmalige Einreise (single entry) gültig. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Tage.
Hinweis: Die Einreise mit e-Visum ist nur über acht Flughäfen und nicht an jedem Land- und Seeübergang möglich. Die vietnamesische Regierung stellt hierfür eine Übersicht zur Verfügung.
Online-Visum
Für weitere Visaarten muss der Visumsantrag online unter Vietnam Visa Application ausgefüllt, ausgedruckt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen vietnamesischen Auslandsvertretung in Deutschland eingereicht werden.
Ein Touristenvisum wird in der Regel für vier Wochen zur einmaligen Einreise ausgestellt. Die Erteilung für einen längeren Zeitraum und mit zwei- oder mehrfachen Einreise ist nach Auskunft der vietnamesischen Botschaft bei entsprechender Beantragung und Vorlage weiterer Unterlagen gegen eine höhere Gebühr möglich.
Visa für Geschäftsreisende und Investoren können für die Dauer von bis zu fünf Jahren ausgestellt werden Für diesen Personenkreis kann auch nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bis zu zehn Jahren ausgestellt werden. Einzelheiten dazu sollten direkt bei der vietnamesischen Botschaft erfragt werden.
Allgemein gilt:
Bei Einreise mit einem Visum ist darauf zu achten, dass der bei der Passkontrolle anzubringende Aufenthaltsvermerk dem gesamten Gültigkeitszeitraum des Visums entspricht und nicht etwa nur den 15 Tagen, die bei visafreier Einreise gewährt werden.
Visum bei Einreise (on Arrival)
Im Internet werden vielfach sogenannte Visa on Arrival angeboten. Damit ist eine Einreise nur über die internationalen Flughäfen in Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt und Da Nang möglich. Es wird grundsätzlich jedoch die vorherige Einholung des Visums bei einer vietnamesischen Auslandsvertretung empfohlen, da damit die Einreise nach Vietnam an jedem offiziellen Grenzübergang (auch über den Landweg aus den Nachbarländern) möglich ist, und das Visa on Arrival eigentlich für Fälle der Eilbedürftigkeit, oder wenn im Aufenthaltsland keine vietnamesische Auslandsvertretung existiert, vorgesehen ist. Über die Zuverlässigkeit einzelner Internet-Anbieter können keine Aussagen getroffen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Die Verlängerung oder Änderung der Gültigkeitsdauer eines Visums in Vietnam liegt im Ermessen der vietnamesischen Behörden. Eine Verlängerung muss über ein vietnamesisches Reisebüro beantragt werden; einige wenige Reisebüros bieten diesen Service gegen hohe Gebühren an.
Transit
Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Transitvisum, sofern Sie den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. Erfolgt eine Einreise, d. h. wird der Transitbereich verlassen, um z. B. einen inländischen Weiterflug anzutreten, so beachten Sie die o.g. Regelungen zur visafreien Einreise.
Familienangehörige von Vietnamesen und Personen vietnamesischer Abstammung
Familienangehörige von Vietnamesen und Personen vietnamesischer Abstammung, die keine vietnamesische Staatsangehörigkeit mehr besitzen, können auf Antrag von der Visumspflicht befreit werden. Darüber wird eine für fünf Jahre gültige Bescheinigung ausgestellt, mit der mehrere Ein- und Ausreisen und ein Aufenthalt von bis zu sechs Monaten je Besuch möglich sind. Nähere Informationen erteilen die vietnamesischen Auslandsvertretungen.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Registrierung
Es besteht Registrierungspflicht. Diese wird jedoch meist vom Hotel übernommen.
Einfuhrbestimmungen
Bargeld ausländischer Währungen im Wert über 5.000 USD und Bargeld der vietnamesischen Währung Dong im Wert über 15 Mio. VND muss deklariert werden.
Bei Einreise können folgende Gegenstände von Personen über 18 Jahren zollfrei eingeführt werden:
- 200 Zigaretten oder 20 Zigarren oder 250 g Tabak
- 1,5 l Alkohol über 20% oder 2 l Alkohol unter 20%; Bier: 3 l.
Persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden.
Als persönliche Gegenstände zählen solche Gegenstände, die man in angemessener Anzahl und Menge unter Berücksichtigung von Zweck und Dauer der Reise benötigt bzw. mit sich führt. Darüber hinaus gehende Gegenstände sind zu verzollen, wenn sie den Wert von 10 Mio. VND übersteigen.
Heimtiere
Die Einfuhr Ihrer Heimtiere ist mit tierärztlichem Impfzeugnis (gültige Tollwutimpfung) möglich. Eine Tollwut-Titer-Bestimmung für die Rückeinfuhr in die EU ist in Vietnam nicht möglich, jedoch werden von Tierärzten Blutproben entnommen und nach Frankreich zur Untersuchung geschickt. Das Verfahren ist daher entsprechend kostenintensiv. Wir empfehlen Ihnen, die Titer-Bestimmung Ihrer Heimtiere vor Einreise durchzuführen und im Zweifel bei einer vietnamesischen Vertretung oder Ihrer Fluggesellschaft nachzufragen.
Drohnen
Die Einfuhr von Drohnen für den privaten Gebrauch nach Vietnam ist zwar grundsätzlich erlaubt. Für die Inbetriebnahme in Vietnam ist jedoch zwingend eine Genehmigung des Verteidigungsministeriums erforderlich. Bei Verstoß drohen hohe Bußgelder, in schweren Fällen gibt es sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Japanische Enzephalitis (JE) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in vielen Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Malaria tritt in Vietnam regionsabhängig ganzjährig auf. Der größte Teil der Fälle im Land werden durch die gefährlichere Form Plasmodium falciparum hervorgerufen. Ein hohes Malariarisiko besteht in den Grenzregionen zu Kambodscha. Im restlichen Land liegt ein minimales Risiko vor. Hiervon ausgenommen sind die großen Stadtzentren, die als malariafrei gelten, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkt achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS ist im Lande, insbesondere in den Risikogruppen verbreitet. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Jährlich kommt es in Vietnam während und nach den Regenzeiten zu vermehrtem Auftreten von Durchfallerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden vor allem im Süden während der Regen- und der frühen Trockenzeit und im Norden im Spätsommer und Herbst von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer JE-Impfung beraten und ggf. impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Vietnam nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Tuberkulose
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.
Aviäre Influenza
Seit einigen Jahren ist in Vietnam die klassische Geflügelpest (aviäre Influenza A/H5N1, Vogelgrippe) bekannt. Seit den ersten Krankheitsfällen, im Dezember 2003, wurden in Vietnam immer wieder Ausbrüche von H5N1 registriert.
Zahlenangaben der WHO zu den menschlichen Erkrankungen sowie weitere Informationen können über www.who.int sowie www.pandemicflu.gov eingesehen werden.
Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt als Übertragungsweg weiterhin der direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel.
Verzichten Sie bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Sonstige Gesundheitsgefahren
In den Provinzen Ha Tinh, Quang Binh, Quang Tri und Thua Thien-Hue ist das Meerwasser durch Industrieabwässer verunreinigt.
- Vermeiden Sie den Verzehr von Fisch und Meeresfrüchten in den betroffenen Regionen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auch gibt es keine notfallärztliche Versorgung. Die Verständigung ist schwierig; i.d.R. spricht das Krankenhauspersonal und Ärzte in den Provinzkrankenhäusern nur Vietnamesisch. Lediglich in Hanoi und HCMC gibt es mehrere Krankenhäuser, die bessere Standards verfügen. Einige internationale Kliniken (Family Medical Practice, SOS International) sind oftmals erste Anlaufstellen für erkrankte Besucher bzw. Touristen. Hier kann die Verständigung auf Englisch erfolgen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt