Diese Meldung war vom 30.05.2022 bis zum 13.07.2022 gültig
Meldung für Tunesien (TN)
Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Einreise),redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Innenpolitische Lage/Auseinandersetzungen
Am 25. Juli 2021 hat Staatspräsident Saied unter Berufung auf den Notstands-Artikel 80 der tunesischen Verfassung den Regierungschef abgesetzt, das Parlament suspendiert und die Regierungsgeschäfte übernommen. Am 22. September 2021 hat der Staatspräsident per Dekret alle Macht auf sich konzentriert und eine provisorische, neue öffentliche Ordnung geschaffen. Für diese Maßnahmen findet er bislang überwiegend Zustimmung in der Bevölkerung. Am 11. Oktober 2021 hat er eine neue Regierung vereidigt, mit Najla Bouden als neuer Regierungschefin.
Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage finden noch lokal begrenzte Demonstrationen und teilweise gewalttätige Auseinandersetzungen in Tunis und weiteren Landesteilen statt.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum und bleiben Sie während der Proteste an einem sicheren Ort.
- Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.
Geimpfte Reisende müssen bei Einreise ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorlegen. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren letzte Impfung mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson & Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende ab 18 Jahren müssen bei Einreise einen negativen, beim Check-in maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Alternativ kann auch ein Nachweis über einen negativen beim Check-in maximal 24 Stunden alten Antigenschnelltest vorgelegt werden.
Der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis ist in ausgedruckter Form vorzulegen. Das Dokument wird beim Flughafen Check-in geprüft und muss bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen weder einen negativen Test noch einen Impfnachweis vorlegen.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket kann verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Ausreise und Transit
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen bleiben weiterhin verboten.
Für den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, zum Flughafen, etc. benötigt man einen tunesischen Gesundheitsausweis, einen Impfnachweis oder einen aktuellen negativen PCR-Test. Personen, die aus dem Ausland kommen und dort geimpft wurden, können diesen Nachweis durch ein Ausweisdokument und einen Impfpass erbringen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck der Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten des tunesischen Gesundheitsministeriums bei sich zu führen.
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen im Freiluftbereich 100% und in geschlossenen Räumen 75% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen. Es ist der Impfnachweis vorzulegen und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (außer am Tisch). Ansonsten gilt in der Gastronomie die Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten sowie das Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen. Mit Wirkung vom 1. April 2022 ist vorgesehen, die Bewirtung in geschlossenen Räumen bei voller Kapazität zu ermöglichen.
Hotels und Touristenbusse dürfen wieder voll ausgelastet werden.
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines Pkws ab einem Beifahrer.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Sicherheit
Von Reisen
- in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt,
- das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und insbesondere in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis und einschließlich der Provinz Kasserine und
- individuellen, nicht organisierten Wüstentouren wird abgeraten.
Terrorismus
In Tunesien besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. In der Vergangenheit wurden zum Teil schwere terroristische Anschläge verübt, bei denen auch ausländische Reisende unter den Opfern waren, wie im März 2015 vor dem Bardo-Museum in Tunis und im Juni 2015 auf ein Strandhotel in Sousse. Zuletzt wurden Ende Oktober 2018 und Ende Juni 2019 in der Innenstadt sowie Anfang März in einem Vorort von Tunis Anschläge verübt.
Die tunesischen Sicherheitskräfte verstärken ihre Präsenz saisonbedingt in den Touristengebieten. Das tunesische Innenministerium hat die Touristenpolizei erheblich aufgestockt sowie mobile Sicherheitsposten eingerichtet, die in den Sommermonaten an touristischen Anlaufpunkten, Stränden und öffentlichen Plätzen im Einsatz sind.
In den Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine, besonderes in den Bergen des Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mrhila in der Provinz Kasserine sind bewaffnete Auseinandersetzungen mit dort operierenden Terrorgruppen möglich. Im Juli 2018 wurden bei einem Anschlag bei der Ortschaft Ain Soltane im Bezirk Jendouba sechs tunesische Nationalgardisten getötet; Sicherheitsoperationen halten an. Gebiete sind dort teilweise vermint.
Die Sicherheitslage ist in der Stadt und in der Region um Ben Guerdane nahe der libyschen Grenze besonders angespannt.
Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.
Südlich bzw. südöstlich der Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt sowie abseits der Touristenzentren am Rande der Sahara und insbesondere in Grenzgebieten besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.
- Halten Sie sich über die Medien informiert und achten Sie auf Informationen der Reiseveranstalter.
- Meiden Sie Menschensammlungen auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen und Moscheen möglichst bzw. seien Sie dort besonders aufmerksam.
- Seien Sie bei Reisen in westliche Landesteile besonders vorsichtig und meiden Sie die Gebirgsregion nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine.
- Sehen Sie von touristischen und anderen nicht erforderlichen Reisen in das Gebiet südlich von Touzeur, Douz, Ksar Ghilane, Tataouine und Zarzis ab.
- Seien Sie bei notwendigen Reisen in der Region um Ben Guerdane ganz besonders vorsichtig.
- Unternehmen Sie Ausflüge und Offroad-Touren in die Wüstengebiete grundsätzlich nur organisiert in einer Gruppe und mit landeskundigen Reiseführern.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Der seit Ende 2015 verhängte Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitskräfte wurde mehrfach verlängert und gilt landesweit fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist landesweit weiterhin zu rechnen.
Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.
Der tunesisch-libysche Grenzübergang Ras Jedir ist für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg zeitweise vollständig geschlossen. Es kann zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommen.
Demonstrationen und Proteste können sich spontan und unerwartet entwickeln. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihre Reiseveranstalter und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
- Beachten Sie Sperrzonen sowie bei beabsichtigten Reisen in Nachbarländer sorgfältig die aktuelle Sicherheitslage und die Reise- und Sicherheitshinweise Algerien bzw. die Reisewarnung für Libyen.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Befolgen Sie stets die Anweisungen von Sicherheitskräften.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate hat sich in Tunesien erhöht, insbesondere die Anzahl von Einbruchs- und Diebstahldelikten, z.B. durch Entreißen von Handtaschen von motorisierten Zweirädern.
Auch bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen besteht die Gefahr von Taschen- und Trickdiebstählen. Die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum sind zuletzt angestiegen.
In Hotels bieten häufig neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Ausflüge und Aktivitäten an, die oft keine ausreichende rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; Falschgeld ist im Umlauf.
- Achten Sie insbesondere bei Besuchen in Altstädten und Märkten („Souk“) sowie an Bahnhöfen und in Verkehrsmitteln auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Sie alleine reisen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen und vom Reisedokument nur eine Kopie mit.
- Seien Sie wachsam, wenn Sie nach dem Weg fragen und Geldautomaten benutzen. „False Guides“ und aggressives Betteln sind weitverbreitet.
- Vergewissern Sie sich bei Ausflügen ggf. des technischen Zustands von Fahrzeugen und des Versicherungsschutzes.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima ist im Norden mediterran, im Süden herrscht Wüstenklima.
Die Sahara kann sehr heiß werden. Staub- und Sandstürme sind möglich.
Insbesondere in den Wintermonaten können landesweit Überflutungen auftreten.
Tunesien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Machen Sie sich ggf. mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Tunesien verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur mit Inlandsflügen, teilweise Bahnverbindungen und vor allem Überlandbussen.
Reisen auf dem Landweg, insbesondere im Landesinneren, sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
Im Straßenverkehr besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Selbst Ampeln werden nicht immer beachtet. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen.
Die Promillegrenze beträgt 0,3. Für Fahranfänger und Fahrer in der Tourismusbranche besteht absolutes Alkoholverbot. Die Benutzung der Autobahn ist mautpflichtig und wird in bar entrichtet.
- Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.
- Vermeiden Sie Nachtfahrten, insbesondere auf Nebenstrecken.
- Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz, möglichst Vollkasko und Insassenschutz.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist bei touristischen Aufenthalten ausreichend. Die Mitnahme des internationalen Führerscheins wird jedoch zusätzlich empfohlen.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Die Mehrheit der Bevölkerung ist muslimisch. Auch wenn viele Tunesierinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt. Alleinreisende Frauen sollten sich außerhalb der Touristenzentren daher zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen.
Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken.
Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag wie z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen (auch in Fahrzeugen), und selbst das Kauen von Kaugummi, ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime nicht gestattet.
LGBTIQ
Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind verboten und können in Tunesien strafverfolgt werden.
- Vermeiden Sie Zeichen der Zuneigung in der Öffentlichkeit.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.
Das Fotografieren militärischer Anlagen und öffentlicher Gebäude ist nicht erlaubt.
Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen nicht-verheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden.
Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TND). Es ist eine Tausenderwährung, d.h. 1 TND entspricht 1000 Millimes.
Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Straße ist verboten. Geldabhebungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa) und auch mit der Bankkarte möglich (nicht jedoch V-Pay). Zeitweise gibt es an einigen Bankautomaten Probleme, Geld mit der Bankkarte abzuheben. Teilweise wird gar kein Geld, teilweise nur geringe Beträge ausgegeben.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Einreise mit lediglich einem deutschen Personalausweis ist nur möglich, wenn eine Pauschalreise gebucht wurde und die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Hierfür müssen Buchungsunterlagen für Hin- und Rückflug sowie die Hotelbuchungsbestätigung für die gesamte Dauer des Aufenthalts mitgeführt werden.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise zu touristischen und geschäftlichen Zwecken und einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Visum.
Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20 TND pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweis für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Deutsch-tunesische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in Tunesien ausschließlich als Tunesier behandelt und unterliegen uneingeschränkt den tunesischen Gesetzen.
Minderjährige
Minderjährige, die nicht vom tunesischen Elternteil begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation parentale, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Elternteil besitzt und die Ausreise aus Tunesien daher auch von dessen schriftlichem Einverständnis abhängig gemacht wird.
Einfuhrbestimmungen
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Tunesische Dinar (TND) dürfen weder ein- noch ausgeführt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist ohne Begrenzung möglich, ab einem Gegenwert von 10.000 TND muss jedoch eine Einfuhr- bzw. Ausfuhrdeklaration beim Zoll erfolgen.
Reisende, welche keinen permanenten Aufenthalt in Tunesien haben, und die Absicht haben, eine Restsumme der Devisen im Wert von 5.000 TND oder mehr wieder auszuführen, müssen bereits bei der Einfuhr den Wert der mitgeführten Devisen deklarieren. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht zulässig.
Beim Erwerb von teureren Souvenirs wie Teppichen, aber auch bei tierischen und pflanzlichen Produkten sollten Reisende besonders vorsichtig sein. Solche Käufe sollten nur bei vertrauensvollen oder vom Tourismusbüro (Office National du Tourisme Tunisien) bzw. bei von Reiseleitern empfohlenen Geschäften und Händlern getätigt werden. Zusätzlich sollte man sich stets der Zollbestimmungen vergewissern.
Einfuhr eines Fahrzeugs
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt. Die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit dem Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.
Vor der Einfuhr eines Kfz für länger als drei Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden. Die Einfuhr eines Kfz, das älter als drei Jahre ist, ist für einen längeren Zeitraum nach tunesischen Vorschriften nicht möglich.
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt und das Fahrzeug zolltechnisch abgewickelt/verzollt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Bei einer evtl. notwendigen Verschrottung des Fahrzeugs ist mit hohen Zollgebühren zu rechnen.
Auch im Falle eines Fahrzeugdiebstahls sind grundsätzlich erhebliche Zollgebühren zu entrichten. Der Abschluss von Versicherungen, die die o.a. Risiken abdecken, wird dringend empfohlen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. zwei Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TND bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist eine Tollwutimpfung erforderlich, die z.B. mittels EU-Heimtierausweis nachgewiesen werden kann.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Weitere Infektionskrankheiten
Vereinzelt kommen jedes Jahr menschliche Tollwutfälle vor. Außerdem finden sich einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten, diese sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nil-Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).
Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Tunis gut. Viele gut ausgestattete Privatkliniken (Clinique International Hannibal, Polyclinique Les Berges du Lac, Clinique de la Soukra u.a.) sind auch Ziel von Patienten aus benachbarten afrikanischen Ländern. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt