Diese Meldung war vom 07.01.2022 bis zum 10.01.2022 gültig

Flagge MRMeldung für Mauretanien (MR)

Grund letzte Änderung: Aktuelles - COVID-19 (Einstufung Mauretaniens als Hochrisikogebiet ab 9. Januar 2022)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Mit Wirkung vom 9. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauretanien gewarnt.

Epidemiologische Lage

Mauretanien ist von COVID-19 stark betroffen und ist mit Wirkung vom 9. Januar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich möglich, das Einreisevisum kann wie bisher bei Einreise am Flughafen erteilt werden. Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen offiziellen Nachweis vorlegen über die vollständige Impfung mit von der WHO anerkannten Impfstoffen. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Die Landgrenzen Mauretaniens zu Marokko und Algerien sind geschlossen. Die Landgrenzen zu Senegal und Mali sind für die Ausreise grundsätzlich geöffnet; allerdings ist die Einreise nur mit vorheriger Genehmigung möglich und daher derzeit nicht zu empfehlen.

Reiseverbindungen

Regulärer internationaler Flugverkehr findet statt. Es gibt Flug-/Umsteigeverbindungen nach Europa.

Beschränkungen im Land

Die Ausgangssperre ist aufgehoben.

Hygieneregeln

Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen betreffend PCR-Tests und der Anerkennung von Impfungen für die Einreise nach Mauretanien.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird gewarnt.

Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone, insbesondere
- die Region Tiris Zemmour nördlich der Stadt Zouérate und
-
die östlich und nordöstlich der Stadt Ouadane gelegenen Teile von Adrar
wird dringend abgeraten.
Von unbegleiteten Reisen ohne ausgearbeitetes Sicherheitskonzept in Abstimmung mit lokalen Sicherheitsbehörden in die Regionen Hodh El Gharbi – insbesondere in das Grenzgebiet zu Mali - und Hodh El Charghi (mit Oualata) sowie die östlich von Tidjikja gelegenen Wüstengebiete in der Region Tagant (Tichitt),
wird abgeraten.

Terrorismus

In Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region grundsätzlich Anschlags- und Entführungsrisiken. Anschläge terroristischer Gruppen, die sich auch gegen ausländische Interessen richten können, sind in der gesamten Region und damit grundsätzlich auch in Mauretanien zu befürchten. Besonders gefährdet sind die Grenzgebiete zu Mali und Algerien.

Innenpolitische Lage

In der Region Tiris Zemmour im Nordosten gibt es ein militärisches Sperrgebiet zwischen Cheggat im Nordosten, Ain Bentili im Nordwesten, Dhar Tichitt im Südwesten und Lemreyye im Südosten, das nicht betreten werden darf.

Bei spontanen Kundgebungen und Demonstrationen insbesondere im Anschluss an das Freitagsgebet in den Moscheen der Städte können gewaltsame Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.

  • Respektieren Sie Sperrzonen.

  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Allgemeine Kriminalität wie Diebstahl und u.U. bewaffneter Raub kommen vor, auch Sexualdelikte werden berichtet.

Die Sicherheitslage insbesondere in den Grenzgebieten zu Algerien und Mali wird auch durch grenzüberschreitend operierende kriminelle Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.

  • Seien Sie wachsam und beachten Sie die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.
  • Meiden Sie abgelegene und dunkle Stadtteile und begeben Sie sich nicht alleine auf unbekanntes Terrain.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht überwiegend trockenes und heißes Wüstenklima.

Während der Regenzeit von Juli bis Anfang Oktober kann es insbesondere am Senegalfluss, aber auch in den Regionen Adrar und Tagant, Hodh El Chargui und Hodh El Gharbi, zu Überschwemmungen und nicht passierbaren Pisten und Straßen kommen. Auch die Stromversorgung und Kommunikation können beeinträchtigt sein.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Auf Überlandstraßen besteht aufgrund undisziplinierter Fahrweise und unvermutet auftauchender Hindernisse wie Tiere und Menschen auf der Strecke eine erhöhte Unfallgefahr, insbesondere bei Dunkelheit. Im Winterhalbjahr und im Osten des Landes wird es teils schon zwischen 17 und 18 Uhr dunkel. Immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen, wobei es auf dem Land in der Regel keine Möglichkeit der schnellen Erstversorgung bzw. des Transports in ein Krankenhaus gibt. Dies gilt besonders für die sogenannte „Route de l’Espoir“ von Nouakchott nach Néma, die vor allem auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert.

Die „Route de l’Espoir“ ist derzeit zwischen Boutilimit und Kiffa aufgrund von Bauarbeiten nur eingeschränkt befahrbar; ggf. muss das Gebiet sehr weiträumig südlich über Bogué, Kaédi und Kankossa umfahren werden. Auch dort sind Teile der Strecke in sehr schlechtem Zustand. Das gilt auch für Teile der Strecke zwischen Kiffa und Ayoun El-Atrous.

Bei Fahrten ins tiefe Land ist ausreichend Wasser und Treibstoff mitzuführen, da es keine Versorgungsmöglichkeiten gibt; Brunnen sind selten und häufig verunreinigt. Bei Reisen in Wüstengebiete bestehen erhebliche Risiken, auch durch das extreme Klima.

In weiten Teilen Mauretaniens abseits der großen Städte besteht kein Mobilfunknetz.

  • Verzichten Sie unbedingt auf Fahrten bei Dunkelheit.
  • Fahren Sie über Land und insbesondere abseits der asphaltierten Straßen stets im Konvoi und mit angemessener Ausrüstung sowie Wasser-, Treibstoff- und Lebensmittelvorräten.
  • Nutzen Sie möglichst erfahrene Reiseführer oder informieren Sie sich genau.
  • Hinterlassen Sie Informationen über geplante Routen und Abfahrts- und Ankunftszeiten.
  • Führen Sie nach Möglichkeit auf Überlandfahrten und Wüstentouren auch adäquate Kommunikationsmittel wie z.B. ein Satellitentelefon mit.

Führerschein

Es wird ein internationaler Führerschein benötigt, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

Ein- und Ausreise von und nach Algerien, Senegal und Mali

Von Versuchen, über Algerien oder Mali wie auch auf dem Landweg durch die Westsahara ein- oder auszureisen, wird u.a. aufgrund der Gefahr von Überfällen abgeraten.

Die Einreise nach und von Senegal ist an den offiziellen Grenzübergängen in Diama und Rosso grundsätzlich möglich, derzeit aufgrund von COVID-19 aber nur eingeschränkt und grundsätzlich nicht für touristische Reisen. In Diama gibt es einen Damm für Fußgänger und Fahrzeuge, in Rosso tagsüber eine Fährverbindung. Es gibt längere Wartezeiten. Der Grenzübertritt an anderen Stellen oder mit einem Boot ist verboten.

Ein- und Ausreise in die Westsahara

Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird abgeraten. Die Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist problematisch, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt. In der Westsahara kann keine konsularische Hilfe geleistet werden.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land, Rechtsgrundlage ist die Scharia. Auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen ist Rücksicht zu nehmen.

Der bewegliche Fastenmonat Ramadan beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. So sind z.B. Restaurants dann mit Ausnahme von größeren Hotels tagsüber geschlossen.

LGBTIQ

Homosexualität ist im mauretanischen Strafrecht ein schweres Vergehen und mit Todesstrafe bedroht. In der Praxis werden homosexuelle Lebenspartnerschaften jedoch meist stillschweigend geduldet, sofern Diskretion gewahrt wird. Eine rechtliche Gleichstellung besteht nicht. Die öffentliche Zurschaustellung von Intimität, auch in heterosexuellen Partnerschaften, kann zu heftigen Reaktionen führen und sollte vermieden werden..

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten.

Der Verkauf von Alkohol, Drogenhandel und Prostitution sind verboten und werden streng geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Ouguiya (MRU). Sie ist nicht frei konvertierbar. Kreditkarten werden meist nur in größeren Hotels akzeptiert. Die Mitnahme von Devisen ist daher empfehlenswert.

In Nouakchott und einigen größeren Städten gibt es Möglichkeiten zum Geldtransfer. Vor allem in Nouakchott und Nouadhibou ist an einer wachsenden Zahl von Geldautomaten das Geldabheben mit Kredit- und zum Teil auch mit Bankkarte möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien ein Visum, das derzeit nur bei Einreise an der Grenze bzw. an den Flughäfen Nouakchott und Nouadhibou gegen eine Gebühr von 55.- Euro (passend in bar zu entrichten) erteilt wird.
Derzeit ist keine Visumerteilung vor Einreise bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien in Berlin möglich.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Devisen können bis zu einem Gegenwert von 1.000,- US-Dollar ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag ist bei Einfuhr zu deklarieren, zumal bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird.
Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000,- US-Dollar in Devisen.
Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich. Sorgfältig aufbewahrt werden sollten die Umtauschquittungen der Banken und Wechselstuben, um sie bei Ausreise auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Ausfuhr von größeren Beträgen der Landeswährung ist nicht erlaubt.

Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak ohne Erklärung eingeführt werden.

Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden.

Die Einfuhr von alkoholischen Getränken und Schweinefleisch ist streng verboten; entsprechende Ware wird ggf. bei Einreise konfisziert und Geldstrafen werden fällig.

Bei Ankunft am Flughafen von Nouakchott wird jedes Gepäckstück durchleuchtet.

Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für „Travail supplémentaire TS“ erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollte der Reisende verlangen.

Einreise mit dem Fahrzeug

Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung mit französischsprachiger Bescheinigung darüber vorzulegen oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen.

Eine Pflicht zur Vorlage eines Zollbürgscheins (Carnet de Passage) bei Einreise mit dem Fahrzeug besteht in der Praxis nicht mehr. Auch eine Fahrzeugkaution wird nicht mehr verlangt. Das Fahrzeug wird lediglich im Reisepass des Besitzers eingetragen.

Sollte das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist gemeinsam mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott vorzusprechen. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei der Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren fällig.

Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden.

Heimtiere

Bei Einfuhr von Hunden und Katzen sind ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis und ein Nachweis über Tollwutimpfung erforderlich. Das Gesundheitszeugnis soll nicht älter als eine Woche sein. Ein Mikrochip wie in der EU ist bei Einreise nicht erforderlich.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist (außer für Kinder unter einem Jahr) eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als 4 Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und ggf. Meningokokken empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.

Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein mittleres Risiko besteht ganzjährig in den südlichen Landesteilen in der Nähe des Senegal-Flusses sowie in Adrar und Inchiri. Als gänzlich malariafrei gelten die Provinzen Dakhlet-Nouadhibou und Tiris-Zemour im Norden des Landes.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil kann neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll sein. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Krim-Kongo-Fieber

Mauretanien gehört zu den Ländern, in denen das Krim-Kongo-Fieber sporadisch auftreten kann. Seit 2003 wurden, hauptsächlich in Nouakchott, bis ca. 40 Erkrankungen gemeldet, von denen wenige tödlich verliefen. Übertragen wird der Virus über Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Guter Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.

Rift Valley Fever

Die Krankheit ist endemisch in Mauretanien im Grenzgebiet zu Mali; 2011 wurde sie durch infizierte Kamele in die Oasen des Nordens verschleppt. In den letzten Jahren hat Mauretanien wiederholt kleinere Ausbrüche bei Menschen gemeldet (2012: 34 Infektionen beim Menschen, 2015: 20 Fälle, davon 8 Todesfälle, 2020 zuletzt 2 Todesfälle).

Prinzipiell handelt es sich um eine virale Zoonose (Erkrankung bei Tieren), die regelmäßig seit den 1980er Jahren Schafe, Ziegen, Kamele, Kühe, Esel und in Einzelfällen auch den Menschen befällt. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten (z. B. auch Milch) oder Organen infizierter Tiere, durch virushaltige Aerosole oder aber durch Moskitostiche (vor allem Aedes-Mücken). Eine Mensch zu Mensch – Übertragung ist bislang nicht dokumentiert. Sofern Standardvorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, sollte es auch bei Krankenhauspersonal nicht zu Infektionen kommen. Gefährdet sind vor allem Menschen, die im Kamelhandel tätig sind oder sonst beruflich mit Tieren zu tun haben (Schlachter).

Die Erkrankung verläuft normalerweise mild. In weniger als 4 % der Fälle soll es zu einem schweren Verlauf kommen (Quelle: WHO) bis hin zu hämorrhagischem Fieber mit Einblutungen in verschiedene Organe.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser (durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Nouakchott ist begrenzt. Französischsprachige Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutschsprachige Ärzte sind nicht bekannt. Außerhalb von Nouakchott gibt es nur eine äußerst rudimentäre medizinische Versorgung.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen ggf. einige Privatkliniken und einige öffentliche Krankenhäuser in Nouakchott in Betracht.

Die Apotheken in Nouakchott haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt