Diese Meldung war vom 01.07.2021 bis zum 30.07.2021 gültig

Flagge KHMeldung für Kambodscha (KH)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Einreise, Reiseverbindungen)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste 

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.

Epidemiologische Lage

Das Infektionsaufkommen in Kambodscha ist zuletzt gestiegen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Eine Einreise für Touristen nach Kambodscha ist derzeit nicht möglich. Reisenden, die noch im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind, ist die Einreise gestattet.
Alle Landgrenzen zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.

Derzeit werden Visa durch die kambodschanischen Botschaften erteilt. Es werden keine „Visa on arrival“ oder Visa zu touristischen Zwecken erteilt.
Ausländer, die nach Kambodscha reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test einer staatlich anerkannten Einrichtung vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abreise sein darf. Zudem ist ein Nachweis über eine Krankenversicherung, die auch eine COVID-19-Behandlung abdeckt und eine Mindestversicherungssumme von 50.000 US-$ beinhaltet, beizubringen. Beide Dokumente sollten in englischer Sprache verfasst sein.
Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem PCR-Test unterziehen. Anschließend ist eine 14-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtend. Die Kosten des PCR-Tests sowie einer eventuellen Behandlung und der Unterbringung sind durch den Reisenden selbst zu tragen. Hierfür ist eine Kaution über 2.000 US-$ in bar bei Einreise zu hinterlegen. Laut Mitteilung des kambodschanischen Wirtschafts- und Finanzministeriums sind 165 US-$ für einen PCR-Test und bis ca. 2.000 US-$ für eine mögliche Behandlung bzw. Quarantäne-Unterbringung zu bezahlen.

Reiseerleichterungen für geimpfte und genesene Personen sind derzeit nicht geplant.

Reiseverbindungen

Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt, zum Beispiel über Singapur, Taiwan und Seoul. Es kann sehr kurzfristig zu Flugverschiebungen bzw. Flugstreichungen kommen.

Für einige Transitpunkte besteht die Notwendigkeit, einen negativen COVID-19-Test für den Transit vorzulegen. Weitere Informationen bietet die ausführende Fluggesellschaft.
Erfahrungsgemäß ist es derzeit nicht möglich, über Bangkok zu fliegen, auch wenn Internetportale diese Verbindung anbieten.

Beschränkungen im Land

In verschiedenen Provinzen, darunter Siem Reap, gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr. Der Lockdown in der Provinz Sihanoukville wurde aufgehoben. Es besteht dort ebenfalls eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr. Der Lockdown und die Ausgangssperre wurden für Phnom Penh aufgehoben, Restaurants und Geschäfte sind wieder geöffnet.

Den Anordnungen der Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbeachtung und des Verletzens von Quarantäne-Regelungen drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Änderungen, insbesondere Verschärfungen, der geltenden Regelungen können landesweit kurzfristig erfolgen.

Hygieneregeln

Bei Betreten von Geschäften, Hotels, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen ist das Einchecken mit dem QR-Code „StopCovid“ vorzunehmen. Zudem sind Fiebermessung und Handhygiene vorgesehen. In der Praxis halten sich Betreiber nicht überall daran.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
  • Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

In der Hauptstadt Phnom Penh besteht weiterhin die Gefahr von Unruhen und Protestaktionen. In der Vergangenheit führten Kundgebungen und Demonstrationen zu vereinzelten Gewaltausbrüchen und Verkehrsbehinderungen.

Schwierigkeiten können sich bei der Überquerung der kambodschanisch-laotischen Grenze ergeben, welche sich auf Spannungen im Zusammenhang mit Grenzverlaufsdiskussionen zwischen den beiden Ländern zurückführen lassen.

Der Territorialkonflikt zwischen Kambodscha und Thailand hinsichtlich des Grenzverlaufs um das den Tempel Preah Vihear umgebende Gebiet ist beigelegt; die Beziehungen zwischen beiden Ländern haben sich verbessert. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in Preah Vihear ist jedoch jederzeit möglich. Der Grenzübergang Suay Chrom in der Preah Vihear Provinz ist zudem nur für thailändische und kambodschanische Staatsangehörige passierbar.

In einigen Landesteilen außerhalb der Ballungszentren, insbesondere in Grenznähe zu Thailand und Vietnam, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt.

  • Informieren Sie sich vor einer Reise nach Preah Vihear kurzfristig über die konkrete Lage vor Ort und seien Sie dort besonders vorsichtig.
  • Verlassen Sie die gekennzeichneten Wege der Tempelanlagen nicht.
  • Zur Sicherheit auf der laotischen Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Laos.
  • Zur Situation auf thailändischer Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Thailand.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

In den touristischen Zentren, insbesondere in Phnom Penh, Sihanoukville und Kampot, ist ein Anstieg von tätlichen Angriffen und Raubüberfällen gegen Ausländer festzustellen, teilweise auch unter Gebrauch von Messern und/oder Schusswaffen. In Phnom Penh sind hiervon vor allem die Touristen- und Wohnviertel für Ausländer betroffen, u.a. auch die Gegend um das Flussufer des Tonle Sap („Riverside“) und Boeng Keng Kang 1 (BKK1).
In Phnom Penh, Siem Reap und Sihanoukville wird außerdem von einem erheblichen Anstieg von Diebstählen in Gasthäusern und Hotels berichtet.

In letzter Zeit wurden vereinzelt Ausländerinnen Opfer sexueller Übergriffe, vor allem bei einsamen nächtlichen Strandspaziergängen im Badeort Sihanoukville.

Bei Fahrten mit Motorradtaxis und Tuktuks, aber auch zu Fuß, ist damit zu rechnen, dass Taschen von vorbeifahrenden Motorradfahrern weggerissen oder abgeschnitten werden („bag snatching“), auch auf dem Weg von und zum Flughafen. Verletzungen werden billigend in Kauf genommen.

In Phnom Penh werden vermehrt ausländische Touristen unter verschiedenen Vorwänden angesprochen, z.B. mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden, und in Privathäuser eingeladen, um sie in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele zu verwickeln und letztlich unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden zu veranlassen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Speisen oder Getränke mit Drogen versetzt werden.
Im Übrigen sind vor allem in Phnom Penh und Siem Reap verschiedene Formen von Trickbetrügereien weit verbreitet.

In letzter Zeit sind Reisende vereinzelt Opfer von Betrügereien geworden, bei denen Vermieter von Motorrädern und –rollern für vorgebliche Beschädigungen des Mietgegenstands Schadensersatz gefordert haben. Vermieter versuchen, den Pass einzubehalten und die Einwanderungsbehörden zu informieren, um die Ausreise von Reisenden zu verhindern.

  • Lassen Sie insbesondere als allein Reisende besondere Vorsicht walten.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie nachts möglichst nicht allein unterwegs und organisieren Sie Ihre Rückfahrt zur Unterkunft im Vorfeld.
  • Führen Sie keine Hand- und Schultertaschen im Tuktuk und dem Motorrad mit, halten Sie Taschen auf der von der Straße abgewandten Seite.
  • Nehmen Sie für Fahrten zum Flughafen besser geschlossene Transportmittel.
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf. Es ist ausreichend, eine Kopie (möglichst Farbkopie) des Reisepasses mitzuführen.
  • Lassen Sie bei Privateinladungen große Umsicht walten und seien Sie skeptisch.
  • Hinterlegen Sie Ihren Reisepass nicht als Pfand bei der Anmietung von Verkehrsmitteln.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht feuchtheißes Monsunklima.
In der Regenzeit von Mai bis November können monsunartige Regenfälle weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche insbesondere entlang des Mekong-Flusses und in gebirgigen Regionen verursachen. Auch in Phnom Penh kommt es zu örtlich begrenzten Überflutungen von Straßen.

  • Verfolgen Sie Wetterberichte in den lokalen oder internationalen Medien.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die Infrastruktur ist unzureichend ausgebaut. Busse, Eisenbahn und Boote entsprechen – von Ausnahmen abgesehen- nicht im Mindestens den in Deutschland üblichen Sicherheitsstandards.

Auch bei Flugreisen innerhalb des Landes ist Vorsicht geboten. Kambodschanische Fluggesellschaften verfügen nicht über die hohen Sicherheitsstandards, wie sie beispielsweise in Deutschland üblich sind.

Straßen sind mit wenigen Ausnahmen in schlechtem Zustand. Von Fahrten mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgeraten; in einigen Landesteilen ist Ausländern das Fahren von Motorrädern untersagt. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Helms. Fahrer von Motorradtaxis (sog. Motordups) verfügen in der Regel nicht über Helme für ihre Fahrgäste.

Internet und Mobilfunknetz decken nicht alle Landesteile flächendeckend ab, insbesondere nicht abgelegene Gegenden und kleinere Inseln.

  • Planen Sie alle Reisen auf dem Landweg nach Möglichkeit so, dass das Ziel mit Sicherheit vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
  • Bei Fahrten auf Motorrädern und –rollen tragen Sie möglichst immer einen geeigneten Helm.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Ab einer Aufenthaltsdauer von 3 Monaten muss ein kambodschanischer Führer beantragt werden.

Besondere Verhaltenshinweise

Das Land ist für den Tourismus offen; insbesondere der Kulturtourismus ist willkommen. Traditionen und buddhistische Werte sind lebendig, darauf sollte bei Reisen Rücksicht genommen werden.

  • Verlassen Sie nicht die gekennzeichneten Wege der Tempelanlagen.
  • Respektieren Sie die Kultur Ihres Gastlandes.

LGBTIQ

Homosexualität ist nicht verboten bzw. strafbewährt. In der kambodschanischen Gesellschaft, vor allem in der Hauptstadt Phnom Penh und unter der jungen Bevölkerung, ist eine zunehmende, wenn auch verdeckte Akzeptanz festzustellen.

Rechtliche Besonderheiten

Vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art wird gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

Die Verwendung von Drohnen ist in Phnom Penh, Angkor Wat und anderen historischen Tempelanlagen ist verboten. Für einige Gebiete kann eine Genehmigung erworben werden. Die Regelung gilt besonders in der Umgebung von administrativen oder militärischen Gebäuden, sowie in Flughafennähe. Verstöße wurden in den letzten Jahren mit einer hohen Geldbuße bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen unter dem Vorwurf von Spionage geahndet.

Die Entwendung von Kulturgütern, dazu gehören auch beschädigte Teile von Tempeln und Statuen, ist streng verboten und wird mit drastischen Geld- oder Haftstrafen belegt.

Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen wird in Kambodscha hart bestraft und in Deutschland zusätzlich strafrechtlich verfolgt, auch wenn die Tat in Kambodscha begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer erhältlich, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.

Oft kann nicht mit einem Verfahren gerechnet werden, das einem rechtsstaatlichen Standard genügt (sehr lange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Verteidigung, harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit).

Kambodscha ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen – auch in sozialen Medien – können als Majestätsbeleidigung aufgefasst werden. Dies steht seit Anfang 2018 unter Strafe. Verstöße werden mit einer ein- bis fünfjährigen Haftstrafe und Geldbußen zwischen 500 und 2500 USD geahndet. Ab wann von einer Beleidigung der Majestät gesprochen werden kann, hängt dabei von der Gesetzesauslegung des jeweiligen Richters ab. Reisende sollten sich daher nur zurückhaltend über die Königsfamilie äußern.

  • Erwerben, verteilen und führen Sie keine Drogen ein oder aus und respektieren Sie Verbote der Benutzung.
  • Transportieren Sie keine Gegenstände, deren Inhalt Sie nicht kennen.
  • Entwenden Sie keine Kulturgüter und nehmen Sie keine beschädigten Teile von Tempeln und Statuen mit.
  • Vermeiden Sie kritische Äußerungen -auch in sozialen Medien-, die als Majestätsbeleidigung interpretiert werden könnten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kambodschanische Riel (KHR). Zahlungen werden überwiegend in bar in den Währungen US-Dollar und Riel (für Zahlungen mit einem Gegenwert von weniger als 10 US-Dollar) abgewickelt. Wechselgeld wird mittlerweile nur noch in Riel ausgegeben. Mitunter werden keine kleinen US-Dollar-Scheine akzeptiert. Kreditkarten werden in aller Regel nur in den größeren Hotels und Restaurants angenommen. Die Anzahl der Geldautomaten nimmt ständig zu. Bargeldabhebungen sind in der Regel nur mit Kreditkarten möglich, nur wenige Geldautomaten akzeptieren Maestro-Bankkarten. Die Echtheit der Scheine sollte noch am Geldautomaten geprüft werden.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass:  Ja
  • Vorläufiger Reisepass:  Ja
  • Personalausweis:  Nein
  • Vorläufiger Personalausweis:  Nein
  • Kinderreisepass:  Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Nach Auskunft der Immigrationsbehörde besteht für Besucher von Siem Reap (Tempelanlage Angkor Wat) eine Übernachtungspflicht von mindestens einer Nacht in Kambodscha. Ein Tagesausflug nach Siem Reap (Angkor Wat) aus einem Drittland, z.B. Thailand, ist daher nicht möglich.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Kambodscha ein Visum.

Visum vor Einreise

Die Beantragung eines Visums vor Einreise erfolgt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z.B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer von drei Monaten handelt es sich um die Nutzungsfrist. Die Einreise muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, die Dauer des zulässigen Aufenthalts beträgt 30 Tage ab dem Tag der Einreise. Sie wird vom Grenzbeamten bei Einreise festgelegt.

Online-Visum (eVisa)

Es werden derzeit keine Online-Visa ausgestellt.
Das Visum der Kategorie T (Tourismus) kann online als e-Visa beantragt werden. Es ist jedoch bei einer begrenzten Anzahl von Grenzübergängen nutzbar. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden, die Zahlung der Visumgebühr ist mit Bank- oder Kreditkarte, Paypal oder Überweisung möglich.

Visum bei Einreise (Visa on arrival)

Es werden derzeit keine Visa bei Einreise ausgestellt.
Die Einholung eines Visums bei Einreise („on arrival“) ist für Visa der Kategorie T (Tourismus) und E (Geschäftsreise) gegen eine Gebühr möglich. Das Visum wird grundsätzlich nur für eine einmalige Ein- bzw. Ausreise ausgestellt.
Seit Anfang Juni 2019 ist bei der Einreise ein neues Ein-/Ausreiseformular zu nutzen, das gleichzeitig als Antrag für ein Visum „on arrival“ dient. Es wird hierfür kein Passfoto mehr benötigt. Nicht alle Fluggesellschaften verteilen das neue Formular im Flugzeug, es ist auch am Flughafen verfügbar.

Verlängerung des Visums

Vor Ablauf der 30-tägigen Frist kann ein Visum der Kategorien T und E bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden. Visa der Kategorie T werden einmalig um weitere 30 Tage verlängert (bei weiterhin einmaliger Ein- und Ausreise). Visa der Kategorie E können um bis zu 12 Monaten verlängert werden, wobei nach der Verlängerung eine mehrfache Ein- und Ausreise möglich ist. Bei Beantragung einer Verlängerung ist der Aufenthaltszweck anzugeben und zu belegen. Die Umschreibung eines Visums der Kategorie E in ein Visum der Kategorien B oder C (Daueraufenthalt) ist vor Ort nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.

Einreisekontrolle

Bei Einreise wird ein Einreisestempel im Pass angebracht, mit dem auch die Länge der zulässigen Aufenthaltsdauer vermerkt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel kontrolliert werden.
Die Ein-/Ausreisekarte wird durch den Grenzbeamten abgestempelt und im Pass festgemacht. Die Karte ist bei Ausreise vorzulegen.

Arbeitsaufnahme/Freiwilligenprogramme

Zur Arbeitsaufnahme in Kambodscha bedarf es in aller Regel einer Arbeitserlaubnis. Unterschieden wird zwischen einer befristeten und einer unbefristeten Arbeitserlaubnis. Diese ist beim kambodschanischen Arbeitsministerium zu beantragen.

Teilnehmer des Programms „weltwärts“ bzw. generell Beschäftige bei Nichtregierungsorganisationen müssen vor der Einreise ein Visum der Kategorien B oder C beantragen. Die Ausstellung eines B- oder C-Visums ist bei Einreise am Grenzübergang oder elektronisch nicht möglich. Das Visum erlaubt eine einmalige Ein- bzw. Ausreise und ist für drei Monate gültig. Eine Verlängerung um bis zu 12 Monate kann beim kambodschanischen Außenministerium beantragt werden.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ab 10.000,- US-Dollar müssen deklariert werden.

Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen für Alkohol und Zigaretten für den persönlichen Bedarf gibt es nicht. In der Praxis werden i.d.R. jedoch maximal 1,5 l Alkohol bzw. zehn Päckchen Zigaretten bei der Einreise zugelassen. Für die temporäre Einfuhr von Pkw und Motorrädern auf dem Landweg ist vor Antritt der Reise eine schriftliche Genehmigung beim General Department of Customs and Excise Phnom Penh einzuholen.

Heimtiere

Haustiere können grundsätzlich eingeführt werden, wenn die Basisimpfungen (Tollwut) vorhanden sind und das Gesundheitszeugnis eines Veterinärs vorgelegt wird. Sollte beabsichtigt sein, andere Haustiere als Katzen oder Hunde mitzubringen, ist es ratsam, vorher die zuständige kambodschanische Vertretung kontaktieren, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Transport möglich ist. 

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Kambodscha besteht ganzjährig ein Malariarisiko, verstärkt während der Regenzeiten. Zunehmende Artemisinin-Resistenzen werden berichtet.
Ein mittleres Malariarisiko besteht in den meisten Landesteilen, am höchsten im Regenwald der Grenzgebiete zu Thailand und Laos, geringer in einem breiten Gürtel durch die Mitte des Landes von SO nach NW entlang des Mekong bis nördlich des Tonle Sap.
Ein geringes Risiko innerhalb dieses Gürtels in der Umgebung von Phnom Penh sowie unmittelbar um den Tonle Sap.
Phnom Penh und Angkor Wat gelten als malariafrei.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Entlang des Mekong und seiner Seitenarme besteht bei Süßwasserkontakt ein Infektionsrisiko mit dem Pärchenegel Schistosoma, der das chronische Krankheitsbild der Bilharziose, eine Entzündung von Harnblase oder Darm, hervorrufen kann.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern, entlang des Mekong und seiner Seitenarme, konsequent ab.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Merkblatt Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Seit kurzem wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 in Kambodscha bekannt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit, siehe Merkblatt Aviäre Influenza.

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.

Tuberkulose

Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte, die Darmtuberkulose durch den Genuss von roher Milch und von Milchprodukten infizierter Rinder. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Kambodscha.

Hand-Fuß-Mund-Krankheit

In den letzten Jahren wurden gehäuft Erkrankungen an der Hand-Fuß-Mund-Krankheit registriert (v .a. bei Kindern); eine Erkrankung die in regelmäßigen Abständen in Kambodscha auftritt. Als Ursache konnte von der WHO u.a. das Enterovirus EV71 identifiziert werden.

Anfängliche Symptome der HFMK können Benommenheit, Schwindel, Fieber, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Übelkeit und Bindehautentzündungen sein, gefolgt von typischen Hautveränderungen in der Mundregion, den Händen und gegebenenfalls Füßen. Bei Erwachsenen und älteren Kindern verläuft die Krankheit häufig unbemerkt. Prinzipiell ist die Hand-Fuß-Mundkrankheit eine harmlose Erkrankung, die keine medikamentöse Behandlung erfordert, da sie in der Regel rasch und selbstständig abheilt.

  • Halten Sie zur Prophylaxegrundlegende Hygienemaßnahmen wie häufiges, gründliches Händewaschen, Abkochen von Trinkwasser, Durcherhitzen von Lebensmitteln und Schälen von Obst strikt ein.

Quallen (Seewespen)

Quallen kommen insbesondere in den Sommermonaten an der Küste vor. Ihre Nesselzellen können bei Menschen starke Schmerzen verursachen, die normalerweise nach wenigen Stunden abklingen. Bei geschwächten Menschen oder Allergikern kann es jedoch zu einem allergischen Schock kommen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch.

Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Kambodscha bewusst sein. Für mit Gerinnungshemmern behandelte Menschen besteht bei Verletzungen ein hohes Risiko, da Gegenmittel zum Stoppen von Blutungen nicht zur Verfügung stehen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt