Diese Meldung war vom 22.07.2020 bis zum 22.10.2020 gültig
Meldung für Bahamas (BS)
Grund letzte Änderung: Aktuelles
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Aktuelles
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bahamas weiterhin gewarnt.
Die Luft- und Seegrenzen der Bahamas sind für zurückkehrende bahamaische Staatsangehörige, Personen mit legalem Aufenthaltsstatus und für Touristen und Besucher aus der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich sowie Kanada geöffnet, sofern sie die detaillierten Einreisevorschriften erfüllen. Kreuzfahrten sind wieder möglich, ebenso die Einreise auf eigenen oder angemieteten Yachten oder Booten. Ab 23. Juli 2020 (00:00 Uhr) wird eine Einreisesperre für Besucher aus den USA, Mexiko, Panama und die karibischen Nachbarstaaten verhängt. Davon ausgenommen sind Privat- und Charterflugzeuge und –yachten. Bahamasair hat mit sofortiger Wirkung alle regulären Flüge in die USA gestrichen. Lediglich bahamaische Staatsangehörige werden noch zurückgeholt.
Grand Bahama wird auch innerhalb des Landes wegen der hohen Infektionszahlen isoliert. Inländische Flüge und Fährverbindungen wurden gestrichen.
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden vorab einen negativen Covid-19 RT PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 10 Tage sein darf, unter http://travel.gov.bs hochladen, die dort erteilte Bestätigung und das Testergebnis bei Einreise zur Hand haben und am Reiseziel vorhalten. In dem vorgenannten Reiseportal muss die „Bahamas Health Visa Card“ vorab online beantragt werden.
Das Testergebnis muss auf “negativ“ oder „nicht nachweisbar“ lauten. Es werden nur Testergebnisse von Labors anerkannt, die vom College of American Pathologists (CAP), von „Clinical Laboratory Improvement Amendments (CLIA), COLA Inc., der Joint Commission International (JCI) oder einer ähnlich zertifizierenden Behörde/Institution akkreditiert sind.
Ausnahmen von dem o. a. Testerfordernis sind vorgesehen für Kinder unter zwei Jahren, Privatpiloten, die ihre Maschine nicht verlassen sowie Bahamaische Staatsangehörige, Personen mit legalem Aufenthaltsstatus und Hauseigentümer auf den Bahamas, die von einem englischsprachigen CARICOM Staat einreisen. Kinder unter zehn Jahren sollen ebenfalls vom Test befreit werden, sofern das Abreiseland Testungen für diese Kinder nicht vorsieht. Eine schriftliche Bestätigung dieser Rechtslage ist erforderlich. Außerdem benötigen bahamaische Staatsangehörige und Personen mit legalem Aufenthaltsstatus keinen Test zur Wiedereinreise, wenn sie nur für weniger als 72 Stunden ausgereist waren.
Durch diese Maßnahmen werden die meisten Besucher von einer Quarantäne bei Einreise befreit. Jedoch werden Einreisende, die COVID-19 Symptome haben, von den übrigen Passagieren getrennt und weiter evaluiert.
Für Reisende ist in Flughäfen und Häfen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben, z. B. im Transit, bei Sicherheitschecks, beim Zoll, in Gepäckhallen oder sonstigen öffentlichen Bereichen.
Zurückkehrende Personen, die in den Bahamas wohnhaft sind, können ohne Test wieder einreisen, sofern sie den Nachweis von einer amtlichen Behörde, Institution (z. B. dem Land, Rechtsbezirk, Gebiet, Krankenhaus oder Labor usw.) erbringen, dass sie nicht getestet werden können. Für sie wird jedoch eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Entsprechende Nachweise können unter http://travel.gov.bs hochgeladen oder per Email versandt werden.
Bei Problemen mit der Beantragung der Health Visa Card in dem Portal http://travel.gov.bs stehen zwei Hotlines zur Verfügung: Tourismus Hotline +1 242 502 0829/Gesundheitshotline +1 242 502 7382.
In Grand Bahama und New Providence sind die Strände gesperrt. Es gilt überall eine generelle Ausgangssperre zwischen 19 Uhr und 6 Uhr.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Bahamas ab 24. Juli 2020 zu einer umfassenden Ausgangssperre zurückkehren. Das bedeutet Ausgangssperren auch am Wochenende und die Schließung von Geschäften und öffentlichen Einrichtungen.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Der Hurrikan Dorian hat im September 2019 auf den nordwestlichen Inseln der Bahamas, insbesondere Grand Bahama und Abacos Islands schwere Schäden verursacht. Die Wiederherstellung der Infrastruktur einschließlich der Strom- und Wasserversorgung, der Telekommunikation und auch der medizinischen und Notfallversorgungandauert an.
- Sehen Sie von nicht erforderlichen Aufenthalten auf Grand Bahama und Abacos Islands ab.
- Informieren Sie sich vor Ort über den Twitterkanal der Katastrophenschutzbehörde der Bahamas NEMA.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Behörden.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Auf den Bahamas ist die innenpolitische Lage ruhig.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Auf den Bahamas gibt es neben Kleinkriminalität auch Gewaltverbrechen. Insbesondere nachts in abgelegenen und dunklen Gegenden auf den Inseln Grand Bahama und New Providence ist die Gefahr für Raubüberfälle, Handtaschenraub, Betrug und auch vereinzelte sexuelle Übergriffe gestiegen, auch unter Einsatz von K.O.-Tropfen.
- Vermeiden Sie Spaziergänge bei Dunkelheit ohne Begleitung.
- Seien Sie in abgelegenen Gegenden und an einsamen Stränden besonders vorsichtig.
- Lassen Sie Speisen und Getränke nicht unbeaufsichtigt.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Busbahnhöfen, auf Märkten und in Bars besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht subtropisch-mildes, maritimes Klima.
Von Mai bis November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen, die zu Erdrutschen, Überflutungen sowie erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr und in der Infrastruktur führen können.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
In den Bahamas gibt es keine berufskonsularische deutsche Vertretung.
Zuständig für die Bahamas ist die deutsche Botschaft in Kingston, Jamaika.
Pass- und Personalausweisangelegenheiten für die Bahamas nimmt das deutsche Generalkonsulat in Miami, Florida wahr.
In Notfällen können sich Reisende vor Ort an den deutschen Honorarkonsul in Nassau wenden.
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Zwischen den bewohnten Inseln gibt es Fährverkehr, auf diesen Taxis, Mietwagen und Kleinbusse auf Nassau/Paradise Island.
Es herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunender Tiere sowie der ungewöhnlichen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr angeraten. Motorräder und -roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden.
Bei Ausflügen und sportlichen Aktivitäten gibt es nur wenige verlässliche Vorschriften und Sicherheitsstandards sind häufig entsprechend niedrig. Auf eine ausreichende Versicherung des Veranstalters und Mindeststandards an Sicherheitsvorkehrungen sollte geachtet werden.
Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer zu entrichten. Es ist dringend zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.
Führerschein
Der deutsche Führerschein im EU-Format ist für touristische Aufenthalte ausreichend.
LGBTIQ
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Behörden strengstens verfolgt. Man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Bei der Ausreise sollten keinesfalls Gepäckstücke (auch: größere Umschläge) von Dritten unter eigenem Namen mitgeführt werden. Das eigene Gepäck sollte in der Wartezeit vor dem Abflug ständig beaufsichtigt werden, damit Sendungen Dritter nicht unbemerkt beigepackt werden können.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Bahama-Dollar (BSD). Auf den Bahamas können gängige Währungen in Hotels und in den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur US-Dollar. Die Zahlung per Kreditkarte (American Express, Mastercard, Visa) ist relativ weit verbreitet.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Ein- und Ausreise über die USA
- Für Ein- und Ausreisen über die USA beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der USA.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Die Bahamas selbst sind kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlung.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Die letzten lokal erworbenen Malariafälle wurden 2011 dokumentiert. Es ist keine Malariaprophylaxe empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Ciguatera
Ciguatera ist eine Fischvergiftung, die nach dem Verzehr von Meeresfischen in tropischen Gewässern auftreten kann. Die Fische nehmen giftige Algen auf, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können. Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken, siehe Merkblatt Ciguatera.
- Beachten Sie lokale Warnungen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist verhältnismäßig gut, wurde im Nordwesten der Bahamas jedoch durch den Hurrikan Dorian im September 2019 beeinträchtigt. Die Wiederherstellung aller medizinischen Infrastrukturen wird dort andauern.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt