Diese Meldung war vom 27.03.2023 bis zum 08.11.2023 gültig
Meldung für Malediven (MV)
Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Einreise, Ausreise und Transit)Einreise und Zoll – ReisedokumenteRedaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei den maledivischen Grenzbehörden.
Visa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden bei Einreise kostenlos erteilt und können auf max. 90 Tage verlängert werden (siehe Einreise und Zoll). Voraussetzung für die Visumserteilung ist der Nachweis einer Hotelbuchung für die gesamte Dauer des Aufenthalts. Weitere Bestimmungen siehe Einreise und Zoll.
Außerdem ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, verpflichtend.
Reisende müssen keinen negativen PCR-Test bei Einreise vorlegen. Die aktuellen Bestimmungen sind auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden zu finden.
Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem PCR-Test am Flughafen unterziehen. Bei Gruppenreisen gilt dies für die ganze Gruppe. Darüber hinaus können stichprobenartige Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Ausführliche Informationen zu den maledivischen Quarantänebestimmungen können der Webseite des maledivischen Tourismusministeriums entnommen werden.
Den Quarantäneanordnungen der maledivischen Behörden ist Folge zu leisten. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests werden gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen. Der Abschluss einer Ergänzungsversicherung, welche die Erstattung solcher Mehrkosten abdeckt, wird dringend empfohlen.
Ausreise und Transit
Es bestehen derzeit keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen empfehlen die lokalen Behörden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Einreise in die Malediven mit verlängerten Kinderreisepässen nicht möglich ist, s. Einreise und Zoll.
- Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676.
Sicherheit
Terrorismus
Terroristische Anschläge können auch in den Malediven nicht ausgeschlossen werden. 2017 wurden einige Personen unter dem Verdacht, einen terroristischen Anschlag in Malé geplant zu haben, festgenommen. 2020 erfolgte die Festnahme mehrerer Personen im Zusammenhang mit einem Messerangriff auf ausländische Staatsangehörige in Hulhumalé. Zu dem Angriff hat sich eine radikale Gruppierung bekannt. Sicherheitskräfte an belebten Orten wie den internationalen Flughäfen wurden daraufhin verstärkt.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten außerhalb der Resort-Inseln und nahe religiöser Stätten wie Moscheen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Insbesondere im Vorfeld der am 9. September 2023 anstehenden Präsidentschaftswahlen kann es in Malé zu Protesten und Demonstrationen kommen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.
Der Transfer in die Resorts erfolgt in der Regel direkt vom Flughafen, so dass ein Aufenthalt in Malé nicht erforderlich ist.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalität auf den Resort-Inseln ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen dennoch auch an Stränden vor. Gewaltakte wie Messerstechereien, ausgehend von Angehörigen rivalisierender Jugendbanden, sind in Malé und Hulhumalé zu verzeichnen; Ausländer waren bisher nicht das Ziel.
- Seien Sie bei Besuchen in der Hauptstadt besonders vorsichtig, vor allem in den Abendstunden und bei Dunkelheit.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie am Flughafen, auf Märkten, auf Booten und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Die Malediven liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und Tsunamis kommen kann.
Es herrscht tropisches Klima mit relativ hoher Luftfeuchtigkeit.
Die Regenzeit erstreckt sich im Norden in der Regel von November bis April und im Süden von Mai bis Oktober. In dieser Zeit ist mit vereinzelten Tropenstürmen zu rechnen.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
In den Malediven gibt es keine berufskonsularische Vertretung, zuständig ist die deutsche Botschaft in Colombo/Sri Lanka.
In dringenden Fällen kann mit dem deutschen Honorarkonsul in den Malediven Kontakt aufgenommen werden.
Infrastruktur/Verkehr
Der Verkehr zwischen den maledivischen Inseln wird mit Booten und Wasserflugzeugen abgewickelt. Eine Beratung durch örtliche Reiseveranstalter ist empfehlenswert. Nur wenige Inseln bieten ein Straßennetz. Dort herrscht Linksverkehr.
- Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristen-Resorts mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen (auch in Fahrzeugen) – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime verboten.
Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen; Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
LGBTIQ
In den Malediven ist Homosexualität strafbar. Bei Nichtbeachtung droht strafrechtliche Verfolgung.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
In den Malediven ist jeglicher Rauschgiftbesitz strikt verboten. Verstöße können selbst bei geringen Mengen schwere Strafen zur Folge haben. Auch Touristen wurden bereits zu lebenslanger Haft verurteilt.
In den Malediven ist der Islam (sunnitischer Richtung) Staatsreligion, die Rechtsordnung orientiert sich an der Scharia. Jegliches Verhalten, das als christliche Missionstätigkeit ausgelegt werden kann, ist untersagt.
Außerhalb der touristisch erschlossenen Resorts, in sogenannten „Artificial Beach Areas“, z.B. in Malé oder in der Nähe von einfachen Gästehäusern, wurden Hinweisschilder angebracht, dass das Tragen unangemessener (“improper”) Badekleidung (z.B. Bikini) dort nicht gestattet ist.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Rufiyaa (MVR). International gängige Kreditkarten werden von nahezu allen Resorts akzeptiert, am Flughafen gibt es auch Geldautomaten. Es empfiehlt sich dennoch die Mitnahme von Bargeld in USD, da Geldbeschaffung auf den kleineren Inseln schwierig sein kann.
Auch Pauschalreisenden wird empfohlen, eine gültige Kreditkarte mit ausreichendem Kreditrahmen und PIN bzw. Bankkarte mitzuführen.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten innerhalb ihrer ursprünglichen Gültigkeitsdauer möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Nein, sofern verlängert oder aktualisiert. Einreise nur mit Kinderreisepass ohne Verlängerung/Aktualisierung möglich.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise grundsätzlich noch mindestens sechs Monate gültig sein. Auf Grund einer vorübergehenden Maßnahme der maledivischen Behörden müssen Reisedokumente derzeit bei Einreise nur noch mindestens einen Monat gültig sein. Die aktuell geltenden Bestimmungen veröffentlicht das Department of Immigration.
Die Einreise mit Reisedokumenten (siehe Kinderreisepass), die verlängert oder aktualisiert wurden, ist nicht möglich.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise in die Malediven kostenfrei erteilt.
Die Verlängerung eines Touristenvisums auf 90 Tage ist möglich, bedarf aber eines Antrages, der vor Ort (in den Malediven direkt) gestellt werden muss, sowie einer Empfehlung der entsprechenden Hotelinsel, die ebenfalls vor Ort ausgesprochen werden muss. Eine Genehmigung wird durch das "Department of Immigration and Emigration" in Malé erteilt.
Die Buchung eines touristischen Aufenthalts von einer Dauer, die 30 Tage überschreitet, erfolgt daher auf eigenes Risiko. Die Überschreitung der Visumfrist von 30 Tagen ohne genehmigte Verlängerung kann zu hohen Geldstrafen und zu einem Einreiseverbot führen.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen bietet das Department of Immigration.
Längerfristiger Aufenthalt
Bei Arbeitsaufnahme in den Malediven, z.B. in den Hotels, sollten Arbeitnehmer darauf achten, ihren Reisepass nicht dem Arbeitgeber über längere Zeit auszuhändigen, da der Pass häufig bei Arbeitsstreitigkeiten als Druckmittel verwendet wird.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Medikamente unterliegen einer strikten Einfuhrkontrolle. Die maledivische Regierung ist bestrebt, den Handel mit illegal eingeführten Medikamenten zu bekämpfen. Bei der Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten zum persönlichen Gebrauch ist daher eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mitzuführen, aus der der Name des Patienten, der Name des Medikaments bzw. der Medikamente und die therapeutische Tagesdosierung hervorgeht. Diese Bescheinigung muss in englischer Sprache abgefasst oder mit einer englischen Übersetzung versehen sein. Die Einfuhr nicht verschreibungspflichtiger Medikamente unterliegt keinen Beschränkungen. Allerdings wird auch hier empfohlen, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, sofern es sich nicht um allgemein bekannte Medikamente, z.B. gegen Magenprobleme oder Kopfschmerzen handelt.
Alkohol darf nicht eingeführt werden, auch nicht in den anderswo üblichen zollfreien Mengen. Ebenfalls verboten ist der Import von Götterabbildungen wie z.B. Buddha-Statuen. Derartige Waren können jedoch bei der Einreise gegen Quittung am Flughafen an einem Sonderschalter deponiert und bei Ausreise wieder abgeholt werden.
Zeitschriften, die spärlich bekleidete Personen zeigen, dürfen nicht eingeführt werden.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Die Malediven selbst sind kein Gelbfiebergebiet. Bei Einreise aus oder Ausreise in ein Land mit Nachweis von Poliomyelitis (Kinderlähmung) sowie bei einer Hadsch-Pilgerfahrt nach Saudi-Arabien ist der Nachweis einer Polioimpfung zu erbringen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Vereinzelt ist es bei schwangeren Touristinnen in den letzten Jahren zu nachgewiesenen Zika-Infektionen gekommen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen zu Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit vor allem während und unmittelbar nach der Regenzeit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Es gibt keine endemische Malaria in den Malediven.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von mückengebundenen Infektionen dennoch im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts.
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung besonders zur Mittagszeit sowie gefährliche Meeresströmungen werden von Urlaubern häufig unterschätzt. Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind selten. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).
- Achten Sie auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme insbesondere bei Kindern und älteren Personen.
- Beachten Sie Warnungen hinsichtlich gefährlicher Strömungen und Verunreinigungen an Stränden.
- Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen, siehe Tauchen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den Malediven ist eingeschränkt und entspricht in vielen Fachbereichen nicht europäischem Standard. Das gilt auch für die beiden Krankenhäuser in Malé. Insbesondere bei schweren Erkrankungen oder Unfällen ist meist eine Evakuierung, z.B. nach Indien oder Sri Lanka (erreichbar innerhalb von wenigen Stunden per Linienflug) notwendig. Druckkammer-Zentren gibt es gegenwärtig auf Bandos Island Resort & Spa (Nord-Malé-Atoll), Kuramathi Island Resort (Rasdhoo-Atoll), Kuredu Island Resort & Spa (Lhaviyani-Atoll) und Kandima (Dhaalu-Atoll).
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge mit und lassen sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen. Hinweise für eine individuelle Reiseapotheke bietet das Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt