Diese Meldung war vom 30.11.2021 bis zum 05.01.2022 gültig

Flagge SBMeldung für Salomonen (SB)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Proteste in Honiara),Sicherheit (Innenpolitische Lage)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Proteste in Honiara

Die Sicherheitslage in der Hauptstadt Honiara ist nach Protesten und Ausschreitungen weiterhin sehr angespannt. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre, siehe Innenpolitische Lage.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Weiterhin gilt besondere Vorsicht bei allen Reisen und die Kenntnisnahme der fortlaufend aktualisierten Infobox zu COVID-19/Coronavirus. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung. Benötigt wird der Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung oder einen aktuellen negativen COVID-19-Test.

Epidemiologische Lage

Die Salomonen waren von COVID-19 bislang nicht betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Es besteht eine Einreisesperre für alle Reisenden, die nicht Staatsbürger der Salomonen sind oder eine permanente Aufenthaltsbewilligung haben.

Reisende müssen vor Einreise bis zu drei COVID-19-Tests über einen Zeitraum von 21 Tagen durchführen und die negativen Testergebnisse vorlegen. Alle Reisenden müssen für mindestens 14 Tage in Quarantäne und sich in dieser Zeit weiteren COVID-19-Tests unterziehen. Die Einreise nach Aufenthalt in Ländern, in denen die Delta-Variante nachgewiesen wurde, ist ab sofort auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich.

Durch- und Weiterreise

Die Grenze zu Papua-Neuguinea ist geschlossen.

Reiseverbindungen

Derzeit findet kein regulärer internationaler Flugverkehr statt. Nur vom National Disaster Council genehmigte Cargo- und Charterflüge werden durchgeführt. Solomon Airlines hat alle regulären internationalen Flüge bis mindestens 26. März 2022 eingestellt.
Die Häfen von Honiara und Noro wurden zu den einzigen Anlaufhäfen für alle in salomonischen Gewässern operierenden Schiffe bestimmt. Je nach Herkunftsland eines Frachtschiffes besteht eine fünf-, neun- oder 14-tägige Quarantänepflicht vor einem Landgang.
Einreisen mit Kreuzfahrtschiffen und Yachten sind nicht gestattet.

Beschränkungen im Land

Der öffentliche Notstand wurde bis auf weiteres verlängert. Es bestehen jedoch derzeit keine internen Bewegungseinschränkungen.

Hygieneregeln

Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Salomonen.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium der Salomonen.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Sicherheitslage ist in weiten Teilen des Landes grundsätzlich stabil, in der Hauptstadt Honiara kam es jedoch Ende November 2021 nach einem politischen Protest zu erheblichen Ausschreitungen. Die Sicherheitslage ist weiterhin angespannt; es gilt bis auf Weiteres eine nächtliche Ausgangssperre von 19 – 6 Uhr. Sicherheitskräfte aus Australien (Polizei und Armee) und aus pazifischen Nachbarstaaten sind auf Wunsch der Regierung für Unterstützung bei der Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung vor Ort eingetroffen.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Die staatlichen Verwaltungsstrukturen sind noch immer schwach ausgeprägt; dies gilt auch für die Organisation der Sicherheits- und Polizeikräfte, so dass zum Teil nur mit eingeschränkter Hilfe in einer Notlage gerechnet werden kann. Politische Unstimmigkeiten, regionale Differenzen und vorbeugende Maßnahmen gegen das Eindringen von COVID-19 verstärken Protestbereitschaft und damit die erneute Gefahr krisenhafter Entwicklungen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kriminalität kommt in Form von Raubüberfällen, Handtaschenraub, Taschendiebstahl und Trickdiebstählen insbesondere nahe Märkten und Stränden vor. Auf den Inseln Guadalcanal einschließlich der Hauptstadt Honiara und Malaita besteht die Gefahr von kriminellen Übergriffen und Diebstählen, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
Auch Einbruchdiebstahl kommt vor.
Die Polizeikräfte haben limitierte Kapazitäten und ihre Reaktionszeit kann entsprechend länger sein.

  • Meiden Sie Spaziergänge und Radtouren insbesondere in Honiara nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und Stränden oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das gesamte Inselgebiet der Salomonen liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erd- und Seebeben sowie Tsunamis kommen kann.

Das gesamte Inselgebiet der Salomonen ist tropisch und im Zeitraum von Anfang November bis Ende April oft von Starkregen mit extremen Winden, die Zyklon- oder Taifunstärke erreichen können, betroffen. Es kann dann zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Deutschland unterhält keine Botschaft auf den Salomonen. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra/ Australien. Zuständig für die Erteilung von Pässen und Visa und sonstige konsularische Angelegenheiten von Personen mit Aufenthalt auf den Salomonen ist das deutsche Generalkonsulat in Sydney.
In Notfällen kann vor Ort auch der deutsche Honorarkonsul in Honiara/Salomonen um Unterstützung gebeten werden.

Die Salomonen unterhalten keine Auslandsvertretung in Deutschland. Zuständig ist die salomonische Botschaft in Brüssel/Belgien.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Eine touristische Infrastruktur ist nur in Ansätzen vorhanden.

Über Inlandsflüge und Bootsverbindungen sind alle Inseln erreichbar. Diese Verkehrsmittel sind jedoch unzuverlässig und entsprechen nicht den in Europa gewohnten Sicherheitsstandards. Der einzige internationale Flughafen und gleichzeitig einziger Flughafen mit beleuchteter Start- und Landebahn befindet sich in Honiara.

Auf den Salomonen herrscht Linksverkehr. Straßen und Fahrzeuge befinden sich generell in schlechtem Zustand. Es gibt nur wenige asphaltierte Straßen, die meisten davon auf den Inseln Guadalcanal und Malaita. In einigen Gegenden sind Brücken eingebrochen. Wegen Tieren und Fußgängern auf der Fahrbahn, erheblichen Schlaglöchern sowie wegen fehlender Straßenbeleuchtung bestehen für Autofahrer insbesondere bei Nachtfahrten erhöhte Unfallgefahren.

In Teilen der Hauptstadt Honiara musste die Wasserversorgung  in den vergangenen Wochen an einzelnen Tagen unterbrochen werden, was auf Verunreinigungen des Trinkwassers durch Schlamm im Wassereinzugsgebiet Kongalai zurück zu führen ist. Mit Unterbrechungen der Wasserversorgung im Stadtgebiet ist auch zukünftig zu rechnen.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden.

Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr von Drogen und Rauschmitteln jedweder Art wird mit harten Strafen geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der salomonische Dollar (SBD). Kreditkarten werden nur in Hauptreiseorten (Honiara, Ghizo) akzeptiert.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App Zoll und Reise finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.
Für längerfristige Aufenthalte wenden Sie sich bitte vorab an die zuständigen Auslandsvertretungen der Salomonen. Die zuständigen Behörden achten auf genaue Einhaltung der Einreisebestimmungen und bestrafen Verstöße.

Einreisekontrolle

Der einzige internationale Flughafen zur Ein- und Ausreise in die Salomonen befindet sich in Honiara. Die Ein- und Ausreise über den Seeweg ist nur an einigen offiziellen Eingangshäfen möglich.
Einreisen über nicht offizielle Eingangshäfen werden mit hohen Geldstrafen geahndet. Ggf. muss auch mit Inhaftierung und Abschiebung auf eigene Kosten gerechnet werden.

  • Erkundigen Sie sich vor der geplanten Reise bei den zuständigen salomonischen Behörden über diesbezügliche Ein- und Ausreisemöglichkeiten, da diese sich auch kurzfristig ändern können.

Minderjährige

Allein reisende Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren müssen bei der Fluggesellschaft als minderjährige Reisende (unaccompanied minor) angemeldet werden. Allein reisende Kinder im Alter von zwölf bis fünfzehn Jahren können als minderjährige Reisende angemeldet werden; sollten jedoch immer als junge Reisende (young passenger) identifiziert sein. Weitere Informationen stellen beispielsweise Qantas oder Virgin Australia zur Verfügung.

Einfuhrbestimmungen

Lokale und Fremdwährung darf uneingeschränkt eingeführt werden, muss aber deklariert werden, bzw. bei Fremdwährung ab einem Wert von 50.000 SBD. Die Wiederausfuhr ist bis zum bei Einfuhr deklarierten Betrag möglich.

Derzeit dürfen 200 Zigaretten oder 250 g Tabak und zwei Liter alkoholhaltige Getränke zollfrei ein- oder ausgeführt werden. Waren im Wert von mehr als 500 SBD (das entspricht etwa 50 EUR) unterliegen der Zollpflicht.

Die Einfuhr von Honig ist untersagt.

Heimtiere

Das australische Landwirtschaftsministerium stellt Informationen zur Einfuhr von Heimtieren auf die Salomonen zur Verfügung.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko. Seit Dezember 2019 besteht bei Einreise aus bestimmten Ländern eine Masern-Impfpflicht auf den Salomonen (s.u.).

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von 9 Monate gefordert, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen.

Bei Einreise aus Australien, Neuseeland, Amerikanisch-Samoa, Samoa, Fidschi, Tonga, den Philippinen sowie ab dem 20.01.2020 auch aus Kiribati und Papua Neuguinea muss eine Masernimpfung, die mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt ist, nachgewiesen werden. Dies gilt nicht bei Transitaufenthalten, solange der ursprüngliche Abflugort nicht eines der o.g. Länder ist. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter sechs Monaten, Schwangere und Personen, die eine Kontraindikation zur Masernimpfung durch ein ärztliches Attest belegen können. Wird kein Nachweis einer Masernimpfung erbracht, wird die Einreise verweigert.

Die Impfung ist im internationalen Impfausweis auf der Seite „Internationale Bescheinigung über Impfung oder andere Prophylaxe“ einzutragen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Auf den Salomonen besteht landesweit ganzjährig ein hohes Malariarisiko, hauptsächlich durch Pl. falciparum (ca. 40%) und Pl. vivax (ca. 60%), siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung auf den Salomonen ist rudimentär, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht vorhanden. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oftmals sofortige Bezahlung der medizinischen Leistungen in bar. Die nächstgelegene moderne medizinische Versorgung befindet sich in Australien und Neuseeland.
Taucher sollten beachten, dass es auf den Salomonen keine Dekompressionskammern gibt. Die nächstgelegenen Druckkammern befinden sich in Australien und Neuseeland.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt