Diese Meldung war vom 07.12.2022 bis zum 09.01.2023 gültig
Meldung für Honduras (HN)
Grund letzte Änderung: Aktuelles – Ausnahmezustand,Aktuelles – COVID-19,Sicherheit – Kriminalität,Reiseinfos – Natur und Klima, Rechtliche Besond
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Ausnahmezustand
Seit dem 6. Dezember 2022 besteht in Honduras der teilweise und regional beschränkte Ausnahmezustand zur Bekämpfung der Bandenkriminalität. Er gilt zunächst bis zum 6. Januar 2023. Hierdurch werden die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit in einigen Stadtteilen von Tegucigalpa und San Pedro Sula eingeschränkt und die Durchgriffsrechte der Sicherheitskräfte verstärkt.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Honduras.
Für die Einreise nach Honduras ist nach wie vor ein negativer PCR- oder Antigentest oder ein Impfnachweis in Papierform erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Die Einreise mit Impfnachweis ist frühestens 14 Tage nach der vollständigen Impfung erlaubt. Bei zweistufigen Impfungen 14 Tage nach der zweiten Impfung, bei einstufiger Impfung 14 Tage nach der einmaligen Impfung. Derzeit sind folgende Impfstoffe anerkannt: AstraZeneca, Biontech/Pfizer, Moderna, Sputnik V (jeweils zwei Impfdosen) und Johnson & Johnson (eine Impfdosis). Eine Online-Registrierung der Einreise auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Ausreise und Transit
Auch bei Transitreisen muss ein negativer PCR-/Antigentest oder ein Impfnachweis vorgelegt werden. Die Anmeldung der Ausreise auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Die Landgrenzen sind nur zwischen 6 und 18 Uhr für den Personenverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
In allen öffentlichen Bereichen besteht weiterhin Masken- und Abstandspflicht; eine Aufhebung wird immer wieder erwogen, ist aber noch nicht realisiert.
Empfehlungen
- Achten Sie weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft, die von den staatlichen Bestimmungen in Honduras abweichen können.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Neben der Hauptstadt Tegucigalpa kommt es auch in anderen Städten zu regelmäßigen Demonstrationen und Streikaktionen, die zu Verkehrsbehinderungen und auch gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Honduras ist sehr hoch. Vor allem im Zusammenhang mit Drogen besteht eine hohe Gewaltbereitschaft und eine geringere Hemmschwelle beim Gebrauch von Schusswaffen. In San Pedro Sula, Tegucigalpa und La Ceiba kommt es häufig zu Entführungen und Überfällen mit Schusswaffengebrauch.
Übergriffe auf Reisende werden insbesondere in den größeren Städten, auf der Strecke von San Pedro Sula zur Mayastätte Copán Ruinas, aber auch in den Naturparks und Wandergebieten gemeldet. Wanderungen sollten nur im Beisein ortskundiger Touristenführer durchgeführt werden. Besonders gefährlich ist die Stadt San Pedro Sula und die Gegend in und um Tela und La Ceiba an der Karibikküste.
Eine Sondereinheit der Polizei („Policía Turística“), die speziell zum Schutz von Touristen gebildet wurde, bietet Reisegruppen eine Eskorte bei Überlandfahrten an. Dieser kann über den jeweiligen Reiseveranstalter gegen geringe Mehrkosten gebucht werden.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Meiden Sie einsame Strände und Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
- Nehmen Sie keine Anhalter mit und reisen Sie selbst nicht als solcher.
- Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand.
- Bevorzugen Sie sogenannte Radiotaxis, deren Fahrer, Fahrzeugnummer, sowie das Fahrziel von einer Taxizentrale notiert werden.
- Bestehen Sie als Frau bei Kontrollen durch Sicherheitskräfte auf die Begleitung durch eine weitere Person.
- Nehmen Sie möglichst Angebote der Begleitung durch eine Eskorte bei Überlandfahrten in Anspruch.
- Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches, in den höher gelegenen Landesteilen subtropisches Klima. Von Juni bis Ende November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist insbesondere an den Küsten und auf der Inselgruppe Islas de la Bahia mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen.
Die Tropenstürme Eta und Iota aus dem Jahr 2020 wie auch die saisonalen regenbedingten Überschwemmungen in diesem Jahr haben zahlreiche Schäden im Land hinterlassen. Reisende müssen weiterhin mit Einschränkungen durch nicht passierbare Verkehrswege im gesamten Land rechnen. Besonders betroffen sind die Regionen an der Karibikküste, das Valle de Sula und die Departments Copán, Santa Bárbara und El Paraíso.
Honduras liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
- Beachten Sie die Hinweise des staatlichen honduranischen Technischen Hilfswerks COPECO.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Reisende müssen sich auf ein spärliches und sehr stark beschädigtes Straßennetz einstellen. Lediglich die Autobahn zwischen Tegucigalpa und San Pedro Sula ist in einem guten Zustand.
Nachtfahrten sind wegen der unzureichenden Straßenverhältnisse, fehlender Beleuchtung anderer Verkehrsteilnehmer und der Gefahr von Überfallen und Entführungen unbedingt zu vermeiden.
Von der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in den größeren Städten ist aufgrund der sehr großen Überfallgefahr abzuraten. Weiterhin sollten keine Taxis am Straßenrand „herangewunken“ werden, da Überfalle und Entführungen möglich sind.
Zwischen den Städten verkehren recht zuverlässige Überlandbusse, die zum Teil klimatisiert sind. Die Busverbindungen sind gut, aber die Fahrten verkehrstechnisch nicht immer sicher. Des Weiteren muss, insbesondere bei Linien, die nicht direkt verkehren, sondern unterwegs anhalten, mit Überfällen gerechnet werden.
- Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
- Für Fahrten außerhalb der Überlandstraßen wird die Nutzung eines geländegängigen Fahrzeugs empfohlen.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die honduranische "Ley Antidrogas" (dt. Antidrogengesetz) sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor. Ausländer werden aufgrund von Drogenbesitz auch bei Kleinstmengen mit erheblichen Geld- oder auch Gefängnisstrafen belegt und ausgewiesen.
- Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Lempira (HNL). EUR können in Honduras in einigen wenigen Banken inzwischen eingetauscht werden. Akzeptiert werden häufig gängige internationale Kreditkarten sowie USD.
Die Geldversorgung über eine Bankkarte mit Maestro ist problematisch. Neben der Bankkarte sollte auch eine internationale Kreditkarte mitgeführt werden, da Bargeld mit der Bankkarte nicht immer abgehoben werden kann.
Geldwechsel ist in Banken, Wechselstuben und Hotels möglich; Straßenwechsler sind nicht zu empfehlen.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Deutsche Touristen und Geschäftsreisende erhalten in der Regel bei Einreise an den Flughäfen und Grenzen gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen.
Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gesamtraum des CA-4-Gebiets zulässig ist.
Visum für langfristigen Aufenthalt
Falls ein längerfristiger und/oder Aufenthalt zu anderen Zwecken erwünscht ist, sollte das Visum möglichst bereits vor der Einreise bei der Botschaft von Honduras in Berlin beantragt werden.
Visum nach Einreise
Es ist zulässig, zunächst als Tourist einzureisen und seinen Aufenthaltsstatus dann erst nach der Einreise nach Honduras dort zu ändern). Hiervon wird jedoch abgeraten, da die Beschaffung der zahlreichen hierfür erforderlichen deutschen Urkunden inklusive Apostillen und Übersetzungen von Deutschland aus wesentlich einfacher ist.
Minderjährige
Befindet sich ein Minderjähriger bei Ausreise aus dem Staatsgebiet der Republik Honduras lediglich in Begleitung eines Elternteils, so muss den honduranischen Behörden die Geburtsurkunde des Kindes, sowie ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine entsprechende Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Nachweise müssen notariell beglaubigt und mit einer spanischen Übersetzung versehen sein.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Ein- und Ausreise über die USA
Bei einer Ein- oder Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 USD aber deklarationspflichtig.
Die Ausfuhr von Antiquitäten und von gewissen Tieren ist generell verboten, für Pflanzen ist eine Exportgenehmigung notwendig.
Heimtiere
Tierhalter benötigen zur Einfuhr von Tieren die Erlaubnis des honduranischen Landwirtschaftsministeriums sowie eine Gesundheitsbescheinigung der Behörde des Absendeorts in spanischer Sprache. Hilfreich sind ein EU-Haustierausweis mit darin enthaltener gesonderter tierärztlicher Gesundheitsbescheinigung und ein Impfzeugnis. Auch bei Transitaufenthalt während des Fluges sind die Veterinärbestimmungen des Transitlandes zu beachten. Die bisher wenigen Präzedenzfälle gestalteten sich über das entsprechende Büro/Tierarzt am Flughafen als relativ einfach. Chips bei Katzen und Hunden sind Pflicht und müssen ebenfalls nachgewiesen werden.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Aufgrund eines rasanten Anstiegs an Dengue-Fieber wurde im Juli 2019 der nationale Gesundheitsnotstand ausgerufen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist in Honduras endemisch und weist immer wieder hohe Infektionszahlen auf. Sie geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land unterhalb von 1.000 m Höhe, vor allem in Gracias a Dios, geringer auf den Islas de la Bahia, in Atlántida, Colón, Olancho, Valle und Yoro (P. falciparum insgesamt ca. 10 %). Als malariafrei gelten Tegucigalpa und San Pedro Sula.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Leishmaniasis
In Honduras wird durch Sandfliegen sehr selten die viszerale (generalisierte) Leishmaniasis und häufiger die kutane (auf die Haut beschränkte) Form übertragen.
Wichtig zu beachten ist u. a., dass die Zeit zwischen Insektenstich und Auftreten von Symptomen sehr lang (Wochen bis mehrere Monate) sein kann.
- Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
- Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.
Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
- Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In Honduras kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
- Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.
Medizinische Versorgung
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist - allenfalls mit Ausnahme der Hauptstadt Tegucigalpa - insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d. h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt