Diese Meldung war vom 27.12.2021 bis zum 03.01.2022 gültig

Flagge MZMeldung für Mosambik (MZ)

Grund letzte Änderung: Aktuelles - COVID-19 (Redaktionelle Änderungen)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

In der Provinz Cabo Delgado wird vor Reisen in die Distrikte Palma, Nangade, Mueda, Mocímboa da Praia, Muidumbe, Macomia, Meluco, Quissanga, Ancuabe, Montepuez, Namuno, Balama und auf die der Küste vorgelagerten Inseln im Norden des Landes gewarnt.
Von nicht erforderlichen Reisen in die übrigen Teile der Provinz Cabo Delgado wird abgeraten.

In der Provinz Niassa wird vor Reisen in die Distrikte Mecula, Marrupa, Nipepe, Maúa, Metarica, Mavago, Sanga, Lago, Muembe und Majune gewarnt.

Terroristische Angriffe

In der Provinz Cabo Delgado und in der Provinz Niassa kommt es immer wieder zu islamistisch-extremistisch motivierten Angriffen.

  • Verfolgen Sie die lokalen Medien und die Lage in der Region sehr aufmerksam.
  • Seien Sie besonders vorsichtig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen von Sicherheitskräften.

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird gewarnt.

Epidemiologische Lage

Mosambik ist von COVID-19 stark betroffen. Mosambik ist als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.

Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab sechs Jahre müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.

Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von sieben Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.

Reiseverbindungen

Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt.

Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021, zuletzt aktualisiert am 23. Dezember 2021, und die Einstufung Mosambiks als Virusvariantengebiet muss bei Reisen aus Mosambik nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und verlängerter und ausnahmsloser Quarantänepflicht auch der Nachweis eines negativen PCR-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn der Beförderung nach Deutschland vorgenommen worden sein. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.

Das geltende Beförderungsverbot für Personen, die von Mosambik nach Deutschland im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr reisen, gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.

Beschränkungen im Land

Der am 1. September 2020 in Kraft getretene „Katastrophenfall“ schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.

In allen Städten und Ortschaften des Landes („Cidades“ und „Vilas“) gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr (Ausnahmen für medizinische Notfälle).

Die Öffnungszeiten von Restaurants und Bars, sowie der Verkauf von Alkohol sind zeitlich begrenzt. Private Veranstaltungen sind ebenfalls begrenzt erlaubt. Kirchen, Kinos, Casinos, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen dürfen unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Der Aufenthalt an Stränden ist untersagt.

Hygieneregeln

Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter sind einzuhalten.

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen. Beachten Sie, dass seit dem 23. Dezember 2021 für alle Reisenden ab sechs Jahren ein höchstens 48 Stunden vor Beginn der Beförderung nach Deutschland abgenommener PCR-Test vorgelegt werden muss.
  • Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Transportunternehmen über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
  • Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in die Distrikte Palma, Nangade, Mueda, Mocímboa da Praia, Muidumbe, Macomia, Meluco, Quissanga, Ancuabe sowie auf die der Küste vorgelagerten Inseln in der Provinz Cabo Delgado im Norden des Landes wird gewarnt.

Von nicht erforderlichen Reisen in die übrigen Teile der Provinz Cabo Delgado wird abgeraten.

In der Provinz Niassa wird vor Reisen in die Distrikte Mecula, Marrupa, Nipepe, Maúa, Metarica, Mavago, Sanga, Lago, Muembe und Majune gewarnt.

Terrorismus

In der Provinz Cabo Delgado und in der Provinz Niassa wurden wiederholt islamistisch-extremistisch motivierte Angriffe auf die zivile Bevölkerung verübt. Es ist mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen in der Region zu rechnen.

  • Verfolgen Sie die lokalen Medien und die Lage vor Ort sehr aufmerksam.
  • Seien Sie besonders vorsichtig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen von Sicherheitskräften.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Der langjährige Bürgerkrieg mit teilweise gewalttätigen Feindseligkeiten zwischen Regierung und RENAMO wurde mit dem Waffenstillstandsvertrag vom 1. August 2019 und dem Friedensvertrag vom 6. August 2019 beendet. Es gibt noch vereinzelte ablehnende Stimmen im Land, die den Friedensschluss nicht vollständig akzeptieren.
Bis zur Feuerpause im Dezember 2016 war es in den Provinzen Manica, Sofala, Tete, Zambezia, Niassa und Nampula vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem bewaffneten Arm der Oppositionspartei RENAMO und Sicherheitskräften des Landes gekommen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Mosambik verzeichnet ein erhöhtes Niveau an Kriminalität, vor allem innerhalb der Städte. Der Anteil der Gewaltkriminalität ist in den letzten Jahren gestiegen.
Insbesondere in Maputo kommt es auch zu Entführungen, die auch Ausländer betreffen.
Es kommt immer wieder vor, dass mosambikanische Polizisten Touristen wegen angeblicher Verkehrsdelikte festhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern. Grundsätzlich ist nur die Verkehrspolizei (dunkelblaue Hose, weißes Hemd, blaue oder weiße Kappe) zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verkehrsdelikten berechtigt, die Schutzpolizei (graue Uniformen) darf Verkehrsteilnehmer für allgemeine Identitätskontrollen anhalten.
Es sind auch Fälle bekannt, in denen ausländische Staatsangehörige bei Identitätskontrollen von der Schutzpolizei bedroht und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gedrängt wurden.

  • Machen Sie sich vor Ihrer Reise mit den mosambikanischen Verkehrsvorschriften vertraut. Hinweise hierzu geben u.a. Mietwagenfirmen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Führen Sie Ausweisdokument und Aufenthaltsgenehmigung stets im Original mit sich.
  • Seien Sie generell wachsam und verhalten Sie sich umsichtig.
  • Halten Sie im Auto die Fenster immer geschlossen und verriegeln Sie die Türen von innen.
  • Lassen Sie keine Handtaschen, Mobiltelefone und andere Wertsachen sichtbar im Auto liegen.
  • Geben Sie bei einem eventuellen Überfall Wertgegenstände ohne Gegenwehr heraus.
  • Bei Gesprächen mit der Polizei bewahren Sie stets Ruhe, zeigen Sie Ihre Ausweispapiere im Original ohne Diskussion vor und bestehen auf Aufnahme eines ordentlichen Protokolls.
  • Bezahlen Sie Bußgelder nur im Polizeirevier gegen offizielle Quittung („recibo“).
  • Bei offensichtlichem Fehlverhalten der Polizei, notieren Sie sich den Namen des Polizisten und melden den Vorfall im Anschluss direkt bei der nächstgelegenen Polizeistation und der deutschen Botschaft in Maputo.
  • Offensichtliche Korruptionsfälle durch die Polizei können Sie beim Zentralbüro zur Korruptionsbekämpfung („Gabinete Central de Combate á Corrupção“) unter folgenden Telefonnummern 823404, 843404 oder 863404000 melden.

Piraterie auf hoher See

Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet. Auch wenn es vor den Küsten Mosambiks längere Zeit keine Kaperungen mehr gegeben hat, bleibt die Gefahr latent vorhanden.

  • Wenn Sie Schiffsführer in den vorgenannten Gebieten sind, lassen Sie Vorsicht walten.
  • Registrieren Sie sich beim Maritime Security Centre

Natur und Klima

Mosambik liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist subtropisch bis tropisch. In der Regenzeit, insbesondere von Januar bis April, kann es zu starken Regenfällen mit Überschwemmungen und in der Küstenregion zu verheerenden tropischen Zyklonen kommen.
Starke Regenfälle in den Nachbarländern verursachen saisonal hohe Flusspegelstände und Überschwemmungen in Mosambik. Hierdurch können Personen- und Sachschäden entstehen sowie Verkehrsverbindungen unterbrochen werden.

Die Zyklone Idai und Kenneth haben im März bzw. April 2019 in den Provinzen Sofala, Manica und Tete bzw. in der Provinz Cabo Delgado im Norden schwere Schäden verursacht. Die Wiederherstellung der Infrastruktur dauert an.

  • Informieren Sie sich regelmäßig über Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen über Land anstehen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

In Mosambik gilt Linksverkehr. In großen Städten gibt es Taxis, ansonsten ist ein Mietwagen zu empfehlen. Nur sehr wenige Überlandstraßen sind in gutem Zustand. Fahrten über Land bergen aufgrund des teilweise extrem schlechten Straßenzustands und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ein sehr hohes Unfallrisiko.
In der Regenzeit können Straßen aufgrund von Überschwemmungen unpassierbar sein, dies betrifft auch innerstädtische Gebiete.

  • Fahren Sie bei Fahrten über Land besonders aufmerksam.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
  • Nutzen Sie auf kleineren Verbindungs- und Nebenstrecken Allradfahrzeuge. 

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexualität ist nicht strafbar. Es gibt eine relativ liberale Gesetzgebung, die allerdings nicht gesellschaftlich verankert ist.

Rechtliche Besonderheiten

Neben Ein- und Ausfuhr sind auch Besitz, Konsum und Handel mit Drogen aller Art strikt verboten. 

Öffentliche Gebäude und Anlagen (z.B. das „Mural“ an der Praça dos Heróis in Maputo oder der Präsidentenpalast an der Avenida Julius Nyerere, Ministerien), uniformierte Personen, Militäranlagen und -fahrzeuge sowie einzelne Botschaften sollten nicht ohne Erlaubnis fotografiert werden. Nicht immer sind Gebäude entsprechend gekennzeichnet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Neue Metical (MZN). An Geldautomaten kann üblicherweise in allen größeren Städten Bargeld mit Bank- oder Kreditkarten abgehoben werden und mit Kreditkarten auch in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo und anderen größeren Städten bezahlt werden. In Mosambik werden auch US-Dollar und insbesondere im südlichen Mosambik südafrikanische Rand akzeptiert. Euro werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert. Für Reisen insbesondere in Landesinnere sollte Bargeld mitgeführt werden.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

In Mosambik besteht Ausweispflicht. Die mosambikanische Polizei ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.

  • Führen Sie stets Ihren Pass mit gültigem Visum/Aufenthaltserlaubnis (DIRE) im Original mit sich und bewahren Sie beglaubigte Kopien der Dokumente separat sicher auf.

Visum

Für die Einreise nach Mosambik ist ein Visum erforderlich. Es werden Visa für touristische Zwecke auch bei Einreise an größeren mosambikanischen Grenzübergängen und an internationalen Flughäfen in Mosambik erteilt. Allerdings werden Grenzvisa für Personen, die aus Ländern kommen, in denen es eine mosambikanische Auslandsvertretung gibt, nur erteilt, wenn besonders nachvollziehbar begründet wird, warum vor Einreise kein Visum bei der mosambikanischen Auslandsvertretung beantragt werden konnte. Entsprechend informiert auch die Botschaft von Mosambik in Berlin, dass Visa vor Einreise eingeholt werden müssen. Nähere Auskünfte erteilen die mosambikanischen Auslandsvertretungen. Auch Fluglinien können beim Check-in die Vorlage eines gültigen Visums verlangen und ggf. die Beförderung ablehnen.

  • Beantragen Sie Visa vor einer geplanten Einreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung.

Der Gültigkeitszeitraum des Visums und die zulässige Aufenthaltsdauer können auseinanderfallen. In den meisten Fällen berechtigt das Touristenvisum trotz dreimonatiger Gültigkeitsdauer nur zu einem ununterbrochenen Aufenthalt von max. 30 Tagen.
Ein Visum ohne Berechtigung zur Wohnsitznahme („Sem residência“) kann nur nach Ausreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung verlängert bzw. neu beantragt werden.
Falls Ausflüge z.B. in den angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park beabsichtigt sind, muss vor der ersten Abreise nach Mosambik ein Visum zur mehrfachen Einreise (visto múltiplo) beantragt werden.
Bei den Ein- und Ausreiseformalitäten muss der Pass persönlich vorgelegt werden. Die Beauftragung von Dritten, sogenannten "Runners", für die Abwicklung der Ein- und Ausreise ist verboten.
Bei Überschreitung der im Visum gestatteten Aufenthaltsdauer drohen hohe Geld-, z. T. sogar Haftstrafen.

Reisende, die einen anderen als touristischen Aufenthalt planen, (insbesondere Arbeitsaufnahme, auch Freiwilligeneinsätze) müssen in jedem Fall zuvor über die zuständige mosambikanische Auslandsvertretung ein Visum einholen.

  • Bringen Sie für einen Daueraufenthalt bereits bei Einreise ein deutsches Führungszeugnis mit. 

Minderjährige

  • Achten Sie darauf, dass Kinder mit einem Ausweisdokument mit einem aktuellen Passbild reisen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist.
  • Führen Sie eine internationale Geburtsurkunde des Kindes mit, da es in Einzelfällen zu Kontrollen der Einwanderungsbehörden gekommen ist.

Einfuhrbestimmungen

Fremdwährung darf nur bis zu einem Wert von 10.000 US-Dollar ein- und ausgeführt werden.
Aufgrund einer Exportbeschränkung ist die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung auf Beträge von maximal 10.000,- Meticais (MZN) beschränkt.

Die Ein- und Ausfuhr von Diamanten, Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von antiken Geldmünzen ist untersagt.

Die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, ist nur unter Vorlage der entsprechenden Aus- und Einfuhrdokumente gestattet, ggf. nach Landesrecht sogar verboten (z. B. Langustinen, Muscheln). Die ungenehmigte Ausfuhr aus Mosambik und Einfuhr nach Deutschland kann eine Straftat darstellen, die mit hohen Geld- und ggf. Haftstrafen geahndet wird. Beim Bundesamt für Naturschutz sind unter dem Stichwort WA-Vollzug/CITES ausführliche Informationen zu artenschutzrechtlichen Erfordernissen erhältlich. 

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Transitreisen über Addis Abeba und Nairobi können unabhängig von der Dauer des dortigen Aufenthalts bei der Einreise nach Impfzertifikat gefragt werden. Mosambik selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber und Chikungunya-Fieber

Beide fieberhafte Infektionen treten bisher vereinzelt hauptsächlich im Küstenbereich von Mosambik auf und werden durch tagaktive Mücken übertragen. In der Regel stehen Symptome wie Kopf- und Gliederschmerzen im Vordergrund. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten.

·         Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen..

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ganzjährig im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Nehmen Sie einen ausreichenden Vorrat mit.

HIV/AIDS

HIV/AIDS stellt in Mosambik ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Und kann daher gut durch entsprechende lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Insbesondere während der Regenzeit kommt es immer wieder zu vermehrten Cholerafällen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen von Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach personelles, technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Englischsprachiges medizinisches Personal ist außerhalb der Hauptstadt Maputo nur selten anzutreffen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ


Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt