Diese Meldung war vom 04.02.2022 bis zum 07.02.2022 gültig

Flagge LRMeldung für Liberia (LR)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Entlistung als Hochrisikogebiet ab 6. Februar 2022)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Liberia wird gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 6. Februar 2022 nicht mehr.

Epidemiologische Lage

Liberia ist von COVID-19 weiterhin betroffen und ist noch bis einschließlich 5. Februar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Liberianischen Botschaft.

Der Flughafen Monrovia ist geöffnet. Eine Einreise von Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Indien, Pakistan oder Bangladesch aufgehalten haben, ist derzeit nicht möglich. Flüge mit Brussels Airlines von und nach Brüssel finden in reduziertem Umfang (aktuell 4x wöchentlich) statt, Air France bietet seit kurzem tägliche Flüge nach Paris, Royal Air Maroc einmal wöchentlich nach Casablanca. Jeder Reisende muss vor der Einreise online ein „Health Screening Arrival Form“ ausfüllen. Die entsprechende App ist im jeweiligen App-Store unter „Lib Travel“ herunterzuladen. Alle Reisenden müssen bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 96 Stunden sein darf. Am Flughafen Monrovia wird für alle Reisenden ein Schnelltest oder ggf. ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Für diesen Test wird eine Gebühr in Höhe von 75.- USD erhoben. Bei positivem Testergebnis müssen sich Betroffene in der Regel in staatliche Quarantäne (in der Regel im Militärhospital Nr. 14) begeben. Bei Ausreise ist ebenfalls ein negativer PCR-Test vorzulegen, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Teststelle befindet sich im Union Center, Sophia Road, Congo Town, Monrovia (Öffnungszeiten: täglich von 9 bis 16 Uhr). Die Testgebühr beträgt 75 USD.

Durch- und Weiterreise

Die Weiterreise auf dem Luftweg ist möglich, die Land- und Seegrenzen sind derzeit nur sporadisch für Personen- und Warenverkehr geöffnet.

Reiseverbindungen

Mit Einschränkungen im internationalen Flugverkehr ist weiterhin zu rechnen.

Beschränkungen im Land

Derzeit gibt es keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen im Land. Für Kaufhäuser, Supermärkte, Nachtlokale und Bars gelten Zugangsbeschränkungen. Gesellschaftliche Veranstaltungen mit über 20 Teilnehmern sind untersagt.

Hygieneregeln

Es gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Einhaltung von Abstandsregeln im öffentlichen Raum. In der Praxis beachten viele Menschen dies jedoch nicht.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der Liberianischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Sicherheit

Terrorismus

Terrorismus spielt bislang in Liberia keine Rolle. Aufgrund von terroristischen Vorkommnissen in der Region kann eine Gefährdung Liberias in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Innenpolitische Lage

Nach Ende des Bürgerkriegs im Jahr 2003 und seit dem Übergang der Sicherheitsverantwortung an die nationalen Behörden im Juli 2016 ist die Sicherheitslage in Liberia zwar unter Kontrolle, aber weiterhin fragil. Es besteht vielerorts noch eine Gefahr durch Minen.
Das Mandat der VN-Mission UNMIL endete Ende März 2018, der Abzug wurde Anfang Juli 2018 abgeschlossen. Insbesondere im Grenzgebiet zu Côte d'Ivoire mit gegenwärtig über 23.000 ivorischen Flüchtlingen kam es zu Zusammenstößen von bewaffneten Banden. Sicherheitskräfte sind dort nicht zahlreich.

Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Oppositionsparteien verlagern sich gelegentlich auf die Straße und führen immer wieder zu meist friedlichen Demonstrationen, gelegentlich aber auch zu gewaltsamen Zusammenstößen mit Sicherheitskräften.

  • Seien Sie bei Reisen nach Liberia besonders vorsichtig.
  • Verlassen Sie Straßen und Wege nicht unnötig und beachten Sie Warnschilder.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalität ist in Monrovia und in geringerem Maße auch in anderen Städten Liberias hoch. Es kommt zu Kleinkriminalität wie Diebstahl und Handtaschenraub, aber auch zu bewaffneten Überfällen. Besondere Vorsicht ist im Umfeld der Kunsthandwerksmärkte in der Nähe von internationalen Hotels geboten.

Auf Fahrten von und zum Roberts International Airport, der außerhalb von Monrovia liegt, gab es vermehrt Überfälle.

Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen werden häufig gemeldet.

  • Unternehmen Sie keine nächtlichen Spaziergänge in der Stadt.
  • Seien Sie als allein reisende Frau besonders umsichtig.
  • Organisieren Sie Ihre Abholung am Flughafen frühzeitig und planen Sie sie tagsüber.
  • Bevorzugen Sie vorbestellte Taxis gegenüber wartenden an Taxiständen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit und zeigen Sie diese insbesondere nicht in der Öffentlichkeit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen, wie z.B. am Flughafen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.

In der Regenzeit von Mitte Mai bis Ende November führen Starkregenfälle immer wieder zu unpassierbaren Straßen. Bestimmte Landesteile können dann vorübergehend auf dem Landweg abgeschnitten sein.

Im Atlantik gibt es starke ablandige Strömungen (rip currents), die Badende mit sich reißen können. Außer in geschützten Buchten kann das Schwimmen lebensgefährlich sein.

  • Schwimmen Sie nicht im offenen Meer, sondern bleiben Sie im flachen Wasser.
  • Versuchen Sie nicht, gegen die Strömung das Ufer zu erreichen, sollten Sie in eine Strömung geraten. 
  • Schwimmen Sie stattdessen parallel zum Ufer, bis Sie einen strömungsfreien Abschnitt erreichen.
  • Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft in Monrovia kann außer reiner Nothilfe keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnehmen. Für sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten wie Passausstellungen ist die deutsche Botschaft in Accra/Ghana zuständig.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die meisten Straßen außerhalb Monrovias sind nicht asphaltiert. Überwiegend asphaltiert sind zurzeit die Straßen zur westlichen Grenze mit Sierra Leone, nördlichen mit Guinea sowie die Straße über den Flughafen hinaus nach Buchanan.

Motorräder, die oft auch als Taxi unterwegs sind, sind überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt. Fast niemand trägt Sturzhelme; es kommt häufig zu Unfällen mit Verletzten.

Beim Besuch der Nationalparks Nimba und Grebo-Sapo ist die Begleitung durch ausgebildete „Park Ranger“ vorgeschrieben.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv und vermeiden Sie Mitfahrten auf Motorradtaxis.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit. Hindernisse oder Schlaglöcher tauchen oftmals erst im letzten Moment auf. Während der Regenzeit ist es außerdem oft unmöglich einzuschätzen, wie tief Schlaglöcher sind.
  • Fahren Sie über Land möglichst nicht alleine, sondern zu zweit oder im Konvoi.
  • Unternehmen Sie Touren abseits der Hauptstraßen und Besuche von Nationalparks wie z.B. Nimba, Grebo-Sapo nur mit ortskundigen Führern.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und gilt für die Dauer eines Jahres in Verbindung mit dem nationalen Führerschein.

LGBTIQ

Einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in der liberianischen Gesellschaft weiterhin ein strafbewehrtes Tabu, auch wenn in jüngster Zeit keine Fälle einer tatsächlichen strafrechtlichen Verfolgung bekannt geworden sind. Zurückhaltung ist hier angebracht. Eine Änderung der Gesetzgebung ist in naher Zukunft nicht zu erwarten.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz von und der Handel mit Drogen sind strafbar.

Polizisten und Soldaten sowie polizeiliche und militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Zuwiderhandlungen führen meist zu vorläufiger Festnahme, Verhör und einer Geldstrafe.

Geld/Kreditkarten

Hauptlandeswährung für Reisende ist der US-Dollar.
Nur in wenigen größeren Hotels stehen stabile technische Verbindungen zur Zahlung mit Kreditkarten (meist nur VISA und evtl. Mastercard) zur Verfügung. Für die Kartenzahlung wird dann oft ein Zuschlag von etwa 3,5 % erhoben. Andere Einrichtungen, auch kleinere Hotels und Kliniken, bieten theoretisch Kartenzahlmöglichkeiten an, die in der Praxis jedoch oft nicht funktionieren.

Geldautomaten (ATM) stehen bei einigen größeren Hotels und Banken zur Verfügung, sind jedoch nicht immer funktionsfähig. Es können dann oft nur kleinere Beträge abgehoben werden, so dass aufgrund von erforderlicher Mehrfachziehung evtl. hohe Gebühren anfallen können.
Der Wechsel von Euro oder anderen Währungen in Dollar ist schwierig und, falls überhaupt möglich, dann nur zu einem sehr ungünstigen Wechselkurs.

  • Bringen Sie am besten das für Ihre Reise erforderliche Bargeld in US-Dollar mit.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor Einreise bei der zuständigen Botschaft von Liberia in Berlin beantragt werden muss.
Nur in Ausnahmefällen kann die Erteilung eines Einreisevisums bei der Einreise am Flughafen erfolgen. Dies muss jedoch vor der Einreise über den einheimischen Partner beim liberianischen Immigrationsbüro arrangiert werden.

Minderjährige

Bei minderjährigen Alleinreisenden ist eine schriftliche Zustimmung der Eltern/des Vormundes zur Reise in englischer Sprache erforderlich.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Beträgen in Höhe von mehr als 10.000 US-Dollar (oder Gegenwert in anderen Währungen) ist im Zollformular zu deklarieren.

Die Einfuhr von Waffen ist verboten.

Heimtiere

Die üblichen internationalen Gesundheitszeugnisse und Impfnachweise für Haustiere werden in Liberia anerkannt.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Polio

Erstmalig seit einem Polioausbruch 2008 sind im Raum Monrovia der Impfstoff assoziierte Poliovirus Typ 2 (vaccine-derived poliovirus type 2 (cVDPV2)) nachgewiesen worden. Reisende sollten daher einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dringend empfohlen, da Liberia Gelbfieberinfektionsgebiet ist. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. Hier ist insbesondere auf einen bestehenden Masernimpfschutz (MMR-Impfstoff) zu achten, da derzeit vermehrt Masernfälle im Osten des Landes (Nimba County) gemeldet werden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS stellt in Liberia ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera tritt immer wieder vor allem im urbanen Großraum Monrovias auf, in den letzten Jahren jedoch seltener. Es wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Lassa-Fieber

Lassa-Fieber ist eine virale Erkrankung, die in Liberia endemisch ist. Menschen stecken sich i.d.R. durch Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Ratten an. Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf kann jedoch von einer Blutungsneigung  bis hin zu Schock und Multiorganversagen führen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei 15%. Eine frühe Diagnose und Therapie sind essentiell. Eine Impfung existiert nicht, siehe Merkblatt Lassa-Fieber.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Ratten, verzehren Sie kein „bush meat“ und achten Sie auf eine effiziente Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene.

Meningokokken-Krankheit

Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis April kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ gehäuft zu  Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Merkblatt Meningokokken.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. Landesweit besteht in Liberia ein hohes Risiko für Bissverletzungen, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei vorhandener Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen von Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern ab.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch  problematisch. Die ärztliche Versorgung auch in Monrovia ist aufgrund des Mangels an Fachärzten begrenzt. Aspenmedical Liberia (Mitgliedschaft erforderlich, auch für kurzen Zeitraum möglich) bietet eine gute Notfallversorgung in Monrovia und Zugang zur Evakuierung auf dem Land- und Luftweg innerhalb Westafrikas.

Notfalloperationen können in einigen Krankenhäusern durchgeführt werden (z. B. Firestone Hospital, Hope for Women Hospital, St. Joseph’s Catholic Hospital, John F. Kennedy Memorial Hospital – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr).

Nur wenige Apotheken führen ein sehr begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente u. a. europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt