Diese Meldung war vom 31.01.2022 bis zum 03.03.2022 gültig
Meldung für Burundi (BI)
Grund letzte Änderung: Letzte Änderung:Aktuelles – COVID-19 (Entlistung als Hochrisikogebiet),redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Weiterhin gilt besondere Vorsicht bei allen Reisen und die Kenntnisnahme der fortlaufend aktualisierten Infobox zu COVID-19/Coronavirus. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung. Benötigt wird der Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung oder ein aktueller negativer COVID-19-Test.
Epidemiologische Lage
Burundi ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministère de la Santé Publique und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Burundis.
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100,- USD für ausländische Staatsangehörige, Bezahlung auch in Euro möglich, auch per Master und Visa-Kreditkarte). Die Zeit bis zum Eingang des Testergebnisses (in der Regel ein bis zwei Tage) muss in Quarantäne an einem selbst gewählten Ort verbracht werden. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und einer Behandlung auf eigene Kosten.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. 25,- €).
Für die Durchführung der Tests bei Einreise am Flughafen Melchior Ndadaye und vor der Ausreise im Institut National de Santé Public (INSP) ist eine vorherige Online-Registrierung erforderlich. Erleichterungen für Geimpfte und Genesene gibt es bisher nicht.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten Demokratische Republik Kongo, Ruanda und Tansania sind mit Ausnahme der Grenzübergänge Gatumba (Demokratische Republik Kongo) Kobero und Mugina (Tansania) sowie der Häfen Bujumbura und Rumonge für den Personenverkehr geschlossen. Der Corona-Schnelltest an diesen Orten kostet für Ausländer 15,- USD, für Burundier 15.000,- FBu.
Reiseverbindungen
Zwischen Bujumbura und Deutschland bestehen in beide Richtungen Umsteigeflugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind größere private Feiern oder Zusammenkünfte aus sozialem Anlass lediglich am Wochenende gestattet. Trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters können Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden.
Hygieneregeln
Vor Behörden, Restaurants und größeren Geschäften besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Die Handhygieneregeln werden trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters – auch abhängig von der Pandemieentwicklung - von einzelnen lokalen Verwaltungen als verbindlich angesehen. Abstandsregeln dagegen haben lediglich Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich. Eine Maskenpflicht besteht für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.
Sicherheit
Von Reisen in das burundisch-kongolesisch –ruandische Grenzgebiet - westlich und östlich der Route Nationale (RN) 10 und nördlich der RN 6 (nördlich und westlich der Stadt Cibitoke und auch nördlich der Stadt Kayanza, besonders das Kibira-Waldgebiet) - wird dringend abgeraten. Von Reisen in die Provinz Bubanza wird abgeraten. Das gilt nicht für die Provinzhauptstädte.
Terrorismus
Auch in Burundi sind terroristische Anschläge nicht auszuschließen.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage in Burundi hat sich nach den weitgehend friedlich verlaufenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2020 weiter stabilisiert. Dennoch kommt es vereinzelt immer wieder zu Attacken durch Rebellengruppen bzw. Anschläge (v.a. mit Handgranaten) auch in belebten, allerdings von Ausländern i.d.R. nicht frequentierten Zonen. Überdies sind aufgrund der schlechten wirtschaftlichen und humanitären Lage der Bevölkerung Akte von Gewaltkriminalität wie Raubüberfälle und Plünderungen nicht auszuschließen, die sich aber bislang nicht gezielt gegen Ausländer gerichtet haben.
Die Präsenz der Sicherheitskräfte im ganzen Land ist hoch.
Es finden landesweit viele Kontrollen statt, nicht nur von staatlich legitimierten Sicherheitsbehörden. Dabei kommen auch vorübergehende Festnahmen von Ausländern z.B. zur Identitätsfeststellung gelegentlich vor.
In der Nähe zur Grenze mit der Demokratischen Republik Kongo in den Provinzen Bubanza und Cibitoke ist es 2020 zu mehreren nächtlichen Überfällen von Rebellengruppen gekommen. Diese nutzen häufig die Naturschutzgebiete (Kibira, Rukoko & Monge) auf burundischem Hoheitsgebiet für ihren Unterschlupf (Provinzen Kayanza, Rumonge und Bujumbura rurale). Auf die Teilreisewarnung für angrenzende Regionen des Nachbarlands Demokratische Republik Kongo wird hingewiesen.
- Meiden Sie ab Einbruch der Dämmerung auch die westlich des Hotels Club du Lac Tanganyika verlaufende Chaussée d’Uvira (RN 4), die von Bujumbura über Gatumba zur Grenze der Demokratischen Republik Kongo führt.
- Meiden Sie in den Städten größere lokale Märkte und Busbahnhöfe.
- Meiden Sie Demonstrationen, Parteiversammlungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Unterlassen Sie grundsätzlich öffentliche politische Aussagen.
- Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
Kriminalität
Der seit Jahren andauernde wirtschaftliche Niedergang treibt die allgemeine Armut weiter an. Zwar sind Ausländer bei weitem weniger von Straftaten betroffen, aber auch sie werden gelegentlich Opfer von Gewaltkriminalität, Überfällen und Diebstahl. In Bujumbura sind besonders folgende Stadtteile, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit betroffen: Kanyosha, Bwiza, Jabe, Buyenzi, Nyakabiga, Musaga, Kamenge, Cibitoke, Ngagara und Mutakura. Zuletzt ist es nach Einbruch der Dunkelheit auch in der Provinz Muramvya auf der Route Nationale RN2 zu bisher nicht aufgeklärten Anschlägen bzw. Überfällen auf passierende Kleinbusse und Personenkraftfahrzeuge gekommen.
Polizei und Justiz entsprechen nicht europäischem Standard.
- Vermeiden Sie unbedingt Autofahrten in der Nacht.
- Verzichten Sie auf Spaziergänge bei Dunkelheit, insbesondere in den Außenbezirken, aber auch im Zentrum Bujumburas.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht ein äquatoriales Regenklima, in Höhenlagen gemäßigt.
Die Trockenzeiten gehen von Mitte Mai bis Anfang Oktober und Januar bis Februar.
In den Regenzeiten von Mitte Oktober bis Dezember und Februar bis Mitte Mai führen starke Regenfälle häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu unpassierbaren Straßen und Brücken und damit erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Burundi liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
- Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
Die deutsche Botschaft in Bujumbura kann außer reiner Nothilfe keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnehmen. Für Rechts- und Konsularangelegenheiten wie Passausstellungen ist die deutsche Botschaft in Nairobi/Kenia zuständig.
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Der Zustand der Straßen ist im Land sehr unterschiedlich. Strecken sind häufiger ohne Markierung oder beschädigt, schlecht beleuchtet, haben keine Verkehrszeichen. In der Regenzeit sind Straßen und Brücken des Öfteren unpassierbar. Hinzu kommt ein oft unkalkulierbares und riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer.
Verkehrsunfälle sind eine der häufigsten Todesursachen in Burundi. Bei Unfällen dürfen die beschädigten Fahrzeuge nicht vor dem Eintreffen der Polizei bewegt werden.
Insbesondere in den ländlichen Gegenden werden die Straßen in der Dunkelheit kaum noch von regulären Polizei- und Sicherheitskräften kontrolliert.
Tankstellen sind selten, die Treibstoffversorgung im Land ist teilweise schwierig.
Taxifahrer gehören manchmal zu kriminellen Netzwerken, Fahrdienste von Hotels und bei bekannten Unternehmen vorbestellte Taxis sind sicherer.
- Unternehmen Sie Ausflüge und Überlandfahrten möglichst nur mit vertrauensvollen Kontaktpersonen.
- Vermeiden Sie Fahrten im Landesinneren nach Einbruch der Dunkelheit.
- Übernachten Sie möglichst nur in den Provinzhauptstädten.
- Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
- Stellen Sie sich auf ein riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer ein.
- Fahren Sie stets mit genügend Treibstoffreserven und rechnen Sie mit Wartezeiten an Tankstellen.
- Verzichten Sie auf die Benutzung von Taxis am Ort bzw. greifen Sie auf verlässliche Unternehmen bzw. vorbestellte Taxis zurück.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Sexuelle Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen sind verboten und können zu Haftstrafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren oder Geldstrafen führen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Flughafen sowie militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
Aufgrund von Anschlagsdrohungen praktiziert die Polizei auch ein weitgehendes Fotografierverbot aller öffentlichen sowie sonstigen sensiblen Einrichtungen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Burundi-Franc (BIF). Devisen und Bargeld im Land sind knapp bis kaum mehr vorhanden, es gibt immer wieder Engpässe in der Bargeldversorgung.
Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros getauscht werden. Mit den Kreditkarten Visa und MasterCard können Beträge in Landeswährung bei verschiedenen Banken in Bujumbura abgehoben werden. Jedoch sind Zahlungen mit Kreditkarten nur sehr selten möglich, z.B. in großen Hotels in Bujumbura. Die Bargeldversorgung per Western Union oder MoneyGram funktioniert innerhalb eines Tages.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Burundi in Berlin beantragt werden kann.
Mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens drei Wochen ist zu rechnen.
Die Ausstellung eines Visums bei Einreise am Flughafen Bujumbura ist ebenfalls möglich (Kosten 90,- USD, Zahlung auch per Kreditkarte möglich).
Die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden und zu Verzögerungen bei der Ausreise führen.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbeschränkt, die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung auf 2.000 BIF beschränkt möglich.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Verboten ist die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornografischem Material. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist beschränkt.
Heimtiere
Heimtiere können nur über den internationalen Flughafen Bujumbura Melchior NDADAYE (BJM) eingeführt werden und benötigen neben einem Nachweis der Tollwutimpfung, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Einreise erfolgt sein muss, ein amtstierärztliches Zeugnis, das maximal 15 Tage vor Einreise ausgestellt sein darf und die Gesundheit der Heimtiere bestätigt. Über die Frage, ob auch eine Importgenehmigung erforderlich ist, sollte die Botschaft der Republik Burundi in Berlin kontaktiert werden.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Alle Reisenden ≥ 9 Monaten müssen bei Einreise eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. Eine Cholera-Impfung ist für Reisende und im Land lebende Ausländer nur in Ausnahmefällen (s.u.) erforderlich.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie in den Abendstunden und nachts wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen.
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
- Der Kontakt zu den Reservoir-Tieren und deren Ausscheidungen sollte durch eine effiziente Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene unterbrochen werden.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Merkblatt Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Meningokokken-Krankheit
Vor allem in der Trockenzeit (Monate Mai bis September und Januar bis März) kommt es zu Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Merkblatt Meningokokken.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Im gesamten Land kann es sporadisch zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. So infizierten sich zuletzt mehrere Touristen während des Besuchs des Serengeti-Nationalparks.
- Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor.
- Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt.
- Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen entfernen Sie evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln.
Medizinische Versorgung
Burundi gehört zu den medizinisch äußerst unzureichend versorgten Ländern in der Region Ostafrika. Fehlende Finanzen schränken die Ausstattung von Krankenhäusern und die Beschaffung von medizinischen Geräten erheblich ein. Ebenso ist der Fachkräftemangel eklatant.
- Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung z.B. bei AMREF-Flying Doctors ab.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt