Diese Meldung war vom 05.12.2023 bis zum 14.06.2024 gültig

Flagge NIMeldung für Nicaragua (NI)

Grund letzte Änderung: Letzte Änderung:Einreise und Zoll - EinreiseverweigerungenRedaktionelle Änderungen

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Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

2018 wurden im gesamten Land bei massiven Demonstrationen gegen die Regierung und gewalttätigen Auseinandersetzungen Hunderte Menschen getötet. Seitdem unterbinden Sicherheitskräfte weitere Demonstrationen frühzeitig. Die Lage ist derzeit ruhig. Ein Wiederaufflammen der Proteste und Gewalt ist jedoch nicht ausgeschlossen. Sicherheitsbehörden nehmen nicht selten aus politischen Motiven, Personen wegen des angeblichen Verdachts der Geldwäsche, des Terrorismus, des Landesverrats oder der organisierten Kriminalität fest oder hindern diese an der Ausreise aus Nicaragua.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Im Vergleich zu den meisten Ländern Lateinamerikas ist die Kriminalität in Nicaragua niedrig, aber zuletzt im Ansteigen begriffen. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub, aber auch gelegentlich Raubüberfälle gibt es vor allem an von Touristen besuchten Orten wie Granada, San Juan del Sur, León, der Laguna de Apoyo, den Grenzübergängen, Busbahnhöfen und dem Flughafen Managua. Nach Einbruch der Dunkelheit sind die Gefahren nochmals erhöht.

In Überlandbussen im gesamten Land, gehäuft jedoch in der Pazifikregion (v. a. nahe Managua und Granada), kommt es häufiger zu Diebstählen von Wertsachen.

In den Regionen Nueva Segovia, Madriz, Jinotega, Esteli´und Matagalpa besteht abseits der Städte für Reisende erhöhtes Sicherheitsrisiko. Insbesondere in den autonomen Gebieten „Region Autonoma del Atlantico Sur“ (RAAS) sowie und der „Region Autonoma del Atlantico Norte“ (RAAN)“ liegen Kapitalverbrechen weit über dem Landesdurchschnitt.

An der südlichen Atlantikküste (RAAS), zu der auch die Touristenziele Bluefields, Pearl Lagoon und die Corn Islands zählen, kam es auch zu sexuellen Übergriffen auf Reisende.

  • Vermeiden Sie Spaziergänge und möglichst auch Taxifahrten bei Dunkelheit.
  • Zelten Sie nicht außerhalb bewachter Campingplätze.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Leisten Sie im Falle eines Überfalls keinen Widerstand.
  • Lassen Sie Ihr Gepäck nie aus den Augen und Getränke nie unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben

Nicaragua liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und vulkanischer Aktivität kommt. Dies gilt insbesondere für die Hauptstadt Managua und die Universitätsstadt León, hier gibt es häufig kleinere Erdbeben.

Vulkane

Alle sechs aktiven Vulkane in Nicaragua zeigen derzeit erhöhte Aktivität (moderate Eruptionen, mehrere kleinere vulkanische Beben, erhöhter Austritt von Schwefeldioxid, Anstieg der Lava im Vulkankessel, etc.).
Menschen kamen bisher nicht zu Schaden. Es ist mit weiteren vulkanischen Beben zu rechnen.

Von der Besteigung des Vulkans Momotombo sowie vom Besuch der Laguna Xiloa am Vulkan Apoyeque wird aufgrund der aktuellen seismischen Aktivität ausdrücklich abgeraten. Auch bei allen anderen Vulkanen Nicaraguas kann es plötzlich zu vulkanischer und seismischer Aktivität kommen. Bei der Insel Ometepe ist zu berücksichtigen, dass durch die Insellage eine ggf. erforderliche Evakuierung erschwert wird.

Tropenstürme

Es herrscht tropisches Klima. Von Mai bis November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen und in der Folge mit Überschwemmungen, Erdrutschen und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr zu rechnen. Tropenstürme haben in der Vergangenheit (zuletzt 2020) zahlreiche Schäden im Land verursacht, besonders in der Region Nordkaribik. Einschränkungen durch Erdrutsche und nicht passierbare Verkehrswege sind nicht auszuschließen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Nicaragua verfügt mit Ausnahme der Karibikregion über ein relativ gutes Straßenverkehrsnetz, vor allem auf den Haupttourismusrouten zwischen den größeren Städten des westlichen Landesteils (Managua, Granada, León, San Juan del Sur, Matagalpa). Kleinere Straßen sind dagegen oft nicht asphaltiert und in schlechtem Zustand.

Aufgrund der teilweise unberechenbaren Fahrweise der Verkehrsteilnehmer und des oft mangelhaften Zustands der Fahrzeuge (fehlende Beleuchtung vor allem an Motorrädern) besteht eine hohe Unfallgefahr. Nachtfahrten sind aufgrund der oft mangelnden Beleuchtung sowohl der Fahrzeuge als auch der Straßen mit besonderem Risiko behaftet und wenig ratsam.

Im Fall eines Unfalls führen schon kleinste Manöver, wie das Fahren an den Straßenrand, dazu, dass die Polizei automatisch dem Fahrer die Schuld am Unfall zuspricht.

Schiffsüberfahrten auf die bei Touristen beliebten Inseln Corn Island und Little Corn Island in der Atlantikregion können aufgrund gravierender Sicherheitsmängel der Schiffe bzw. kleineren Boote gefährlich sein. Passagierschiffe zwischen dem Atlantikhafen „El Bluff“ (Nähe Bluefields) und Corn Island sind nicht selten überladen. Die Hygienebedingungen für die rund sechsstündige Überfahrt lassen zu wünschen übrig. Bei schlechten Witterungsverhältnissen wird der Fährbetrieb auch kurzfristig ohne Vorankündigung unterbrochen.

Taxifahrer nehmen grundsätzlich mehrere Passagiere mit und können sowohl hinsichtlich der Preisgestaltung nach Fahrtende als auch hinsichtlich eines möglichen Überfalles ein Risiko für Reisende darstellen.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Vergewissern Sie sich vor Fahrtbeginn, ob der Straßenzustand auf Ihrer Route unter Umständen die Nutzung eines Allradfahrzeugs nötig macht.
  • Bewegen Sie im Falle eines Unfalles Ihr Fahrzeug auf keinen Fall von der Unfallstelle.
  • Vereinbaren Sie bei Taxifahrten den Fahrpreis vor Fahrtantritt und auch, ob andere Fahrgäste zusteigen dürfen. Fahren Sie möglichst nicht alleine Taxi.

  • Teilen Sie zu Ihrer Sicherheit für den Taxifahrer sichtbar vor der Fahrt die Nummer des Taxis, Lizenz des Fahrers und Fahrtziel anderen mit.

Führerschein

Der gültige deutsche Führerschein wird bei touristischen Kurzaufenthalten als Fahrerlaubnis anerkannt.

LGBTIQ

Gemäß der nicaraguanischen Verfassung genießen alle Menschen Gleichheit vor dem Gesetz, es darf keine Diskriminierung aufgrund unter anderem der sexuellen Orientierung geben.

Rechtliche Besonderheiten

Ausländern ist die politische Betätigung verboten. Dies schließt auch Äußerungen zur nicaraguanischen Politik oder das Teilen solcher Inhalte in den Sozialen Medien ein. S. auch Einreise und Zoll –Einreiseverweigerungen.

Drogenbesitz und Drogenkonsum werden streng bestraft.

Die Bestechung oder der bloße Versuch gegenüber nicaraguanischen Behördenmitarbeitern (Grenzbeamte, Polizisten, etc.) sind strafbar.

Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse und Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß droht die Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme. Reisende berichteten auch über die Beschlagnahme von Ferngläsern bei der Einreise.

Die Benutzung von Drohnen ist nicht gestattet und kann zur Beschlagnahme des Gerätes durch die Polizei führen, selbst wenn es bei der Einreise beim Zoll angemeldet wurde. Auch Ferngläser können bei Einfuhr oder Nutzung konfisziert werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Córdoba (NIO), USD sind jedoch landesweit ebenfalls als Zahlungsmittel akzeptiert. Manche Preise sind in USD ausgezeichnet. Geld in beiden Währungen kann mit Kreditkarten an Geldautomaten abgehoben werden.
EUR werden nicht akzeptiert, ihr Umtausch ist bei einzelnen Banken mit deutlichen Kursverlusten verbunden.
Kreditkarten (Visa und Mastercard) werden in den meisten Hotels, Supermärkten und Restaurants akzeptiert. EC-Karten können nicht verwendet werden.

  • Nehmen Sie für Reisen ins Landesinnere abseits der großen Städte Bargeld mit, da nicht immer Geldautomaten zur Verfügung stehen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nicaraguas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreiseverweigerungen

Reisende müssen damit rechnen, dass die nicaraguanischen Behörden Internet-Recherchen über sie anstellen. Reisenden – auch solchen mit nicaraguanischer Staatsangehörigkeit - wird die Einreise häufig auch aufgrund teils Jahre zurückliegender Äußerungen in den Sozialen Medien verweigert. Auch Personen, die journalistisch oder (entwicklungs-)politisch – auch im weitesten Sinne und ohne Bezug zu Nicaragua - tätig sind oder waren, müssen an der Grenze oder bereits auf dem Transitflughafen mit Zurückweisung rechnen. Dasselbe gilt für Personen, die früher in der Entwicklungszusammenarbeit mit Nicaragua tätig waren, sowie katholische Geistliche.

Seit 2021 hat die Regierung ihr Vorgehen gegen ihre Gegner erheblich verschärft. Regierungsgegner - insbesondere mutmaßliche Teilnehmer und Unterstützer (etwa in den Sozialen Medien) der Demonstrationen von 2018 sowie deren Familienangehörige - müssen damit rechnen, nach Einreise verhaftet und unter dem Vorwurf von Terrorismus und Landesverrat zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt zu werden. Doppelstaatern kann in der Regel kein konsularischer Schutz gewährt werden.

  • Nehmen Sie auf keinen Fall an Demonstrationen oder politischen Zusammenkünften teil.
  • Vermeiden Sie politische Diskussionen mit Einheimischen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt zu touristischen Zwecken von bis zu 90 Tagen kein Visum.

Bei der Einreise wird jedoch der Erwerb einer Touristenkarte verlangt. Diese kostet derzeit 10 USD, zuzüglich einer Einreisegebühr von 2 USD. Bei der Ausreise wird die Gebühr von 2 USD ebenfalls verlangt. Bei Flugreisen ist die Einreisegebühr in der Regel bereits im Preis des Flugtickets enthalten. Die Touristenkarte weist eine Gültigkeit von 30 Tagen auf, der Aufenthalt ist dennoch bis zu 90 Tage gestattet. Der tatsächliche Nachweis wird über die Stempel im Pass geführt.

Die maximale visafreie Aufenthaltsdauer beträgt drei Monate. Eine Verlängerung kann bei der nicaraguanischen Einwanderungsbehörde (Migración) beantragt werden. Die bei Antragstellung vorzulegenden Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. Bei Überziehung des Aufenthaltes fällt eine von der Dauer abhängige Geldbuße in erheblicher Höhe an.

Ein- und Ausreise über die USA

Beachten Sie für die Ein- und Ausreise über die USA die Einreisebestimmungen für die USA.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung der Eltern in spanischer Sprache mitführen.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, Fleisch- und Wurstwaren sowie von Milchprodukten ist verboten. Das Gepäck ankommender Reisender wird regelmäßig von Spürhunden kontrolliert.

Die Ein- und Ausfuhr und die Verwendung elektronischer Nikotinabgabesysteme, elektronischer Zigaretten, Verdampfer oder ähnlicher Geräte mit oder ohne Nikotin ist verboten.

  • Reisende müssen damit rechnen, dass elektronische Nikotinabgabesysteme, elektronische Zigaretten, etc. durch Zoll oder Polizei beschlagnahmt werden.
  • Führen Sie keinesfalls Pakete für andere nach Nicaragua ein oder aus. Es ist nicht auszuschließen, das Drogenschmuggler auf diese Weise illegale Substanzen schmuggeln.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren nach Nicaragua sind ein Gesundheitszeugnis eines im Herkunftsland registrierten Tierarztes erforderlich, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und generell gesund ist sowie ein Impfzeugnis über eine Tollwutimpfung, die mindestens 25 Tage vor Einfuhr verabreicht wurde sowie ein Staupeimpfung.
Alle Unterlagen müssen in spanischer Sprache vorliegen.

Gesundheit

Aktuelles

Im Vergleich zu den Vorjahren werden im Jahr 2023 deutlich mehr Fälle von Dengue-Fieber gemeldet.

  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung ärztlich beraten.
  • Beachten Sie die weiterführenden Informationen zu Dengue-Fieber, s. unten.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig in den nördlichen Landesteilen in den autonomen atlantischen Provinzen und Miskito Cay (Mosquito-Insel“).Ein mittleres Risiko besteht in den restlichen autonomen-atlantischen Provinzen, im Nordosten der Provinz Jinotega und im Süden der Provinz Rio San Juan.

Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes einschließlich Corn Islands. Malariafrei ist die Stadt Managua. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 55%, 45% sind Malaria tertiana-Fälle (P. vivax). Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)

In Nicaragua kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Leishmaniasis

Insbesondere die Haut-Leishmaniasis ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren.Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
  • Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.

Grippe (Saisonale Influenza)

Saisonale Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Nicaragua vor allem in den Wintermonaten.

  • Informieren Sie sich über die Notwendigkeit einer Schutzimpfung bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen.
  • Achten Sie auf persönliche Hygienemaßnahmen wie Händewaschen oder –desinfektion sowie die Verwendung von Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Oberflächenwasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.

  • Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin.

Medizinische Versorgung

In Nicaragua entspricht die Gesundheitsversorgung besonders in ländlichen Gebieten häufig nicht den technischen und hygienischen Standards in Deutschland
Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden. Es wird daher empfohlen eine ausreichend gedeckte Kreditkarte mitzuführen. Es sind in den vergangenen Monaten mehrere Fälle bekannt geworden, in denen trotz eines Notfalles bis zur Klärung der Kostenfrage dringend notwendige Behandlungen oder Operationen nicht vorgenommen wurden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt