Diese Meldung war vom 10.09.2021 bis zum 13.09.2021 gültig

Flagge PYMeldung für Paraguay (PY)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Entlistung Paraguays als Hochrisikogebiet ab 12.09.2021)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Paraguay wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September nicht mehr.

Epidemiologische Lage

Paraguay ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Paraguay ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Bei Einreise muss ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 (PCR) bzw. 24 (Antigen) Stunden sein darf. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon ausgenommen. Personen, die innerhalb der letzten 14 bis 90 Tage vor Einreise nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests befreit, müssen dies aber durch entsprechende Laborbefunde nachweisen. Für alle, die über keinen kompletten Impfschutz verfügen, ist eine fünftägige Quarantäne verpflichtend, beginnend ab dem Tag des PCR- bzw. Antigen-Tests. Diese kann zu Hause, im Hotel oder an einem anderen Ort verbracht werden. Alternativ stehen auch Sammelunterkünfte und sogenannte „Gesundheitshotels“ zur Verfügung. Fünf Tage nach dem ersten Test muss ein erneuter PCR-Test erfolgen. Ist der Test negativ, ist die Quarantäne beendet; ist der Test positiv, verlängert sich die Quarantäne um weitere sieben Tage. Reisende müssen innerhalb von 24 Stunden vor Einreise online ein Gesundheitsformular des paraguayischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Ausländer aus Nicht-Mercosur und assoziierten Staaten (Argentinien, Brasilien, Uruguay, Venezuela, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Guyana, Peru, Surinam), die nicht über einen Aufenthaltstitel in Paraguay verfügen und sich nur vorübergehend im Land aufhalten, müssen bei der Einreise einen gültigen Krankenversicherungsschutz nachweisen, der auch eine ärztliche Behandlung im Falle einer Erkrankung an COVID-19 abdeckt.

Durch- und Weiterreise

Es gelten Beschränkungen für den Grenzverkehr mit den Nachbarländern. Für die drei geöffneten Grenzübergänge zu Brasilien gelten folgende Öffnungszeiten:

  • Puente Internacional de la Amistad (Ciudad del Este und Foz de Iguazú): 5 Uhr bis 14 Uhr, außerhalb dieser Zeiten ist die Einreise nur für paraguayische Staatsangehörige und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel für Paraguay möglich.
  • Pedro Juan Caballero und Ponta Porã: 9 Uhr bis 22 Uhr
  • Salto del Guairá und Mundo Novo: 6 Uhr bis 21 Uhr.

Reiseverbindungen

Der kommerzielle Flugverkehr am internationalen Flughafen in Asunción findet in regulärem Umfang statt.

Beschränkungen im Land

Je nach epidemiologischer Lage gilt bis auf weiteres eine nächtliche Ausgangssperre (1 bis 5 Uhr). Veranstaltungen, kulturelle, religiöse und private Treffen sind zeitlich begrenzt und nur mit einer begrenzten Personenzahl erlaubt.
Für Hotels gelten Hygieneauflagen. Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen im öffentlichen Raum aufhalten. Veranstaltungen, kulturelle, religiöse und private Treffen sind zeitlich begrenzt und nur mit einer begrenzten Personenzahl erlaubt.
Für Hotels gelten Hygieneauflagen. Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen im öffentlichen Raum aufhalten.

Hygieneregeln

Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die üblichen Hygieneregeln im Zusammenhang mit COVID-19.

Sicherheit

Terrorismus

Im nördlichen Teil des Departamentos San Pedro und dem südlichen Teil des Departamentos Concepción befindet sich das Operationsgebiet der paraguayischen Guerilla-Organisation EPP (Ejército del Pueblo Paraguayo). Bei ihren Anschlägen zielt die EPP hauptsächlich auf Polizei und Militär, mitunter sind aber auch Zivilisten betroffen, immer wieder auch mit Todesfolge.

  • Vermeiden Sie nicht unbedingt erforderliche Reisen in diese Gebiete.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die Sicherheitslage sowohl in den Städten als auch auf dem Land erfordert ständige Aufmerksamkeit. Im Grenzgebiet zwischen Paraguay und Brasilien kommt es in letzter Zeit vermehrt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Drogenkartellen.

Es kann zudem vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, die auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen wie Straßenblockaden führen können.

  • Seien Sie insbesondere in der Grenzstadt Pedro Juan Caballero vorsichtig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und Gewaltbereitschaft ist hoch. Auch in den bei Deutschen beliebten Siedlungsgebieten werden Überfälle verübt. Täter sind häufig bewaffnet und machen teilweise schon aus geringfügigem Anlass von der Waffe Gebrauch.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Verzichten Sie auf das Tragen auffälliger Kleidung und von Schmuck und wertvollen Uhren
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie am Flughafen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Vermeiden Sie Spaziergänge ohne Begleitung nach Einbruch der Dunkelheit sowie nächtliche Überlandfahrten.
  • Achten Sie auf konsequente Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen (Fenstergitter, feste Türen, Alarmanlagen etc.)
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches bis subtropisches Klima.

In der Regenzeit von November bis April kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch unpassierbare Straßen und Brücken, insbesondere in der Chaco-Region.

Vor allem in den Sommermonaten kommt es insbesondere im Nordosten und der Chaco-Region aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die touristische Infrastruktur des Landes ist bescheiden, doch stehen neben Mietwagen zu allen Touristenzielen auch Reisebusse zur Verfügung.

Der Zustand der Straßen ist oft schlecht, es gibt viele, auch größere Schlaglöcher.
Bei und nach schweren Regenfällen sind viele Straßen auch in städtischen Bereichen nur eingeschränkt und unter Gefahr befahrbar.
Die Unfallzahlen sind deutlich höher als in Mitteleuropa.

Es gibt keine gesetzliche Versicherungspflicht für Kfz. Bei Unfällen werden entstandene Schäden mangels ausreichender finanzieller Mittel des Verursachers nicht immer erstattet.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Seien Sie als Fußgänger besonders achtsam.
  • Vermeiden Sie nächtliche Überlandfahrten.

Führerschein

Der Internationale Führerschein wird für die Dauer von 90 Tagen anerkannt und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Immobiliengeschäfte

Bei Immobiliengeschäften in Paraguay ist besondere Vorsicht angebracht. Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Land mehrfach verkauft wurde, oder es wird Land von Personen angeboten, die nicht Eigentümer sind.

Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen vor paraguayischen Gerichten ist häufig mühsam und selten erfolgreich.

  • Informieren Sie sich aus verschiedenen Quellen und vergleichen Sie die Grundstückspreise.
  • Kaufen Sie nichts, was Sie nicht zuvor besichtigt haben.
  • Prüfen Sie die Eigentumsverhältnisse vor dem Kauf ausreichend und lassen Sie sich den aktuellen Grundstückstitel vorlegen.
  • Schalten Sie in Grundstücksangelegenheiten einen Rechtsanwalt oder Notar ein.

Rechtliche Besonderheiten

In den letzten Jahren wurde Paraguay verstärkt von Drogenkurieren als Transitland genutzt. Die paraguayische Anti-Drogenbehörde SENAD verzeichnet seit längerem international anerkannte Fahndungserfolge; in den Gefängnissen von Asunción sitzen auch Europäer wegen Drogenschmuggels ein.

Im Fall einer Festnahme sollte in jeden Fall um sofortige Unterrichtung der deutschen Botschaft in Asunción gebeten werden.

Strafverfahren in Paraguay sind langwierig und entsprechen oft nicht deutschen Standards. Mit langer Untersuchungshaft und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Im Falle einer Verurteilung ist die Haftstrafe grundsätzlich in Paraguay zu verbüßen.

  • Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Guaraní. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in weiten Teilen des Landes möglich. Die Höchstgrenze für Geldabhebungen liegt in der Regel bei 1.500.000 – 3.000.000 Guaranies (rund 220 – 440 EUR) pro Tag.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen als Tourist kein Visum.

Der Aufenthalt kann mit Genehmigung der paraguayischen Migrationsbehörde (Migraciones) einmalig um 90 Tage verlängert werden.

Bei einem geplanten längerfristigen Aufenthalt in Paraguay sind Informationen vorab über die Aufenthaltsbestimmungen bei der paraguayischen Botschaft in Berlin einzuholen.

Minderjährige

Für touristische Aufenthalte bis 90 Tagen benötigen alleine oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige keine Reisegenehmigung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mehr. Es genügt die Vorlage der Geburtsurkunde.
Für deutsche Minderjährige, die in Paraguay leben, ist weiterhin eine Reisgenehmigung erforderlich. Die Reisegenehmigung („permiso del menor“) muss vor einem Friedensrichter („juzgado de paz“) abgegeben werden und ist maximal 90 Tage gültig.
Neben der Reisegenehmigung ist auch die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich. Deutsche Geburtsurkunden müssen von der paraguayischen Botschaft legalisiert und von einem anerkannten Übersetzer ins Spanische übersetzt sein.
Eine detaillierte Übersicht zu den Ein- und Ausreisebestimmungen für Minderjährige in spanischer Sprache bietet die paraguayische Migrationsbehörde.

Ein- und Ausreise auf dem Landweg

Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcón (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Am Grenzübergang Ciudad del Este/Foz do Iguacu werden Fahrzeuge in der Regel nicht angehalten, so dass Eigeninitiative erforderlich ist, um diese Stempel zu erlangen. Andernfalls ist bei Kontrollen auf Überlandstraßen und bei der Ausreise eine Strafgebühr von derzeit rund 240.000 Gs. (ca. 35 EUR) zu zahlen.
Um Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden, sollte die Strafe nicht erst am Flughafen bezahlt werden, sondern schon 1-2 Tage vor Abflug bei der Migrationsbehörde (Migraciones).

Einreise aus und Weiterreise nach Brasilien

Für die Einreise aus den von Gelbfieber betroffenen Regionen Brasiliens wie auch für die Ausreise dorthin ist die Vorlage eines internationalen Gelbfieberausweises bei der Passkontrolle erforderlich.

Die Gelbfieberimpfung und der internationale Gelbfieberausweise sind nach Auskunft des paraguayischen Gesundheitsministeriums u.a. bei den staatlichen Regionalkrankenhäusern und der „Décimo Octavo Región Sanitaria“ in Asunción (Avda. Brasil e/ Manuel Domínguez y Fulgencio R. Moreno, Tel. 021-204 758) erhältlich.

Einfuhrbestimmungen

Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.

Heimtiere

Informationen über die Einfuhr von Tieren nach Paraguay erteilt die zuständige SENACSA.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Aufgrund der Zunahme an Fällen von Dengue-Fieber wurde Anfang 2020 für die Stadt Asunción ein gesundheitlicher Notstand ausgerufen.

  • Beachten Sie die Informationen im Abschnitt Dengue-Fieber.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus gelbfieberendemischen Gebieten ist eine Gelbfieberimpfung für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vorgeschrieben. Bei geplantem Aufenthalt insbesondere in den südlichen Landesteilen ist eine Gelbfieberimpfung auch medizinisch sinnvoll.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Es besteht ein geringes Risiko in den Grenzprovinzen Canindeyú, Alto Paraná, Caaguazú.
Als malariafrei gelten der Rest des Landes sowie Städte.
Die Mitnahme einer Notfallmedikation kann je nach Reisestil nach Rücksprache mit einem Reise-/ Tropenmediziner sinnvoll sein.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Leihsmaniasis

In Paraguay wird durch Sandfliegen sehr selten die viszerale (generalisierte) Leishmaniasis und weniger selten die kutane (auf die Haut beschränkte) Form übertragen.
Wichtig zu beachten ist u. a., dass die Zeit zwischen Insektenstich und Auftreten von Symptomen sehr lang (Wochen bis mehrere Monate) sein kann.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)

In Paraguay kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist - mit Ausnahme der Hauptstadt Asunción - insbesondere in vielen ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt