Diese Meldung war vom 01.10.2020 bis zum 27.11.2020 gültig

Flagge SGMeldung für Singapur (SG)

Grund letzte Änderung: Aktuelles

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.

Epidemiologische Lage

Singapur ist bisher von COVID-19 mäßig stark betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die singapurische Regierung untersagt weiterhin allen Besuchsreisenden die Einreise nach Singapur.

Inhaber von Daueraufenthaltstiteln (Permanent Residents) dürfen einreisen. Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln dürfen nach vorheriger Genehmigung durch das Ministry of Manpower (MoM) oder Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einreisen. Die Zuständigkeit, teilweise auch anderer Behörden, richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels.

Alle Reisenden müssen vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen. Nach der Einreise muss eine 14-tägige Quarantäne (Stay Home notice, SHN) eingehalten werden, gegen deren Ende ein verpflichtender COVID-19-Test auf Kosten des Reisenden durchgeführt wird. Die Quarantäne ist in speziellen kostenpflichtigen SHN-Einrichtungen („dedicated facilities“) zu verbringen, die Kosten sind vom Reisenden zu tragen.

Durch- und Weiterreise

Ein Transit ist derzeit nur auf ausgewählten Strecken von Singapore Airlines, Scoot und Silk Air möglich.

Reiseverbindungen

Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Direktflüge von und nach Deutschland sind derzeit mit Lufthansa und Singapore Airlines möglich. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft über kurzfristige Änderungen.

Beschränkungen im Land

Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss ein „Safe-Entry“-QR-Code zur Registrierung genutzt werden.

Hygieneregeln

Es besteht die generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

  • Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
  • Informieren Sie sich bei Singapore Airlines bezüglich der Transitmöglichkeiten.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Die Regierung von Singapur ist sich einer allgemeinen terroristischen Bedrohung bewusst. Anzeichen für eine konkrete Bedrohung gibt es derzeit nicht. Gleichwohl gibt es immer wieder Festnahmen von radikalisierten Verdächtigen.

Innenpolitische Lage

Die Lage ist stabil. Vereinzelte Proteste und Demonstrationen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist sehr niedrig. Taschendiebstähle und Handtaschenraub kann an von Touristen sehr frequentierten Orten nicht ausgeschlossen werden. Gewaltkriminalität ist äußerst selten.

In der Straße von Singapur, die die Straße von Malakka mit dem Südchinesischen Meer verbindet, ist es zuletzt zu einem Anstieg der Überfälle von Piraten auf gewerbliche Schiffe gekommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Seien Sie wachsam und vorsichtig auf See, melden Sie Zwischenfälle dem ReCAAP Information Centre.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches Klima mit hoher Luftfeuchtigkeit.
Von Dezember bis März sowie von Juni bis September können monsunartige Regenfälle und Ausläufer von Taifunen auftreten und dabei Überschwemmungen, Erdrutsche sowie Verkehrsbeeinträchtigungen verursachen.

Singapur liegt zwar außerhalb des Erdbebengebiets, Erschütterungen, meist von Beben in Sumatra/Indonesien, können jedoch wahrgenommen werden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Singapur ist ein wirtschaftlich hoch entwickelter Stadtstaat mit einer sehr gut ausgebauten Infrastruktur. Ein dichtes Netz von Bus- und S-Bahn- bzw. U-Bahnlinien (MRT genannt) sorgt für einen effizienten Transport. Hinzu kommt eine Vielzahl von Taxis, die im Stadtzentrum an vorgesehenen Standorten stehen, außerhalb des Zentrums aber meist überall entlang der Straße herangewinkt werden können. Auch diverse Taxi-Apps stehen zur Verfügung.

Es herrscht Linksverkehr. Autofahrer müssen mit hohen Kosten für Mietwagen, Treibstoff, Parkgebühren und elektronischen Mautsystemen rechnen.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise

Beim Besuch von Bars, Diskotheken und anderen Abendlokalen sollten unterschiedliche kulturelle Prägungen beachtet werden. In Singapur als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen („outrage of modesty“) kann zur Festnahme und Strafen führen.
Auf in der Öffentlichkeit angebrachte Verbotsschilder ist unbedingt zu achten. So ist z.B. der Verzehr von Speisen und Getränken in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt und wird mit hohem Bußgeld (bis ca. 500 SGD) geahndet.
Das Rauchen ist in Singapur nur an wenigen Orten gestattet. Grundsätzlich ist das Rauchen in Gebäuden, Parks, öffentlichen Verkehrsmitteln und im Umkreis von 5 Metern von Bushaltestellen verboten. Weitere Hinweise bietet die National Environment Agency.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind dem Text des Strafgesetzbuches nach in Singapur nach wie vor strafbar; es hat allerdings schon seit längerem keine Strafverfolgungen mehr gegeben.

Rechtliche Besonderheiten

In Singapur ist es in der Öffentlichkeit an vielen Orten verboten zu rauchen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gestattet.
Das Wegwerfen von Abfall, auch Zigarettenresten, ist strikt untersagt und wird mit Geldstrafen geahndet.

Auf bestimmte Delikte wie Mord, aber auch Drogendelikte steht die Todesstrafe. Auch ziehen verschiedene Delikte eine Prügelstrafe nach sich.

Strafrechtliche Verbote werden konsequent durchgesetzt, insbesondere werden Drogenhandel und Drogenkonsum streng bestraft (z. B. Todesstrafe oder lebenslange Freiheitsstrafe für den Besitz von mehr als 15g Heroin bzw. 500g Marihuana, Bei diesen Mengen wird Drogenhandel unterstellt).

Als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen („outrage of modesty“ in etwa zu übersetzen mit „unsittlichem Verhalten“) kann auch in Bars, Diskotheken und anderen Lokalitäten zu Festnahme, Haftstrafe und im Extremfall zu Prügelstrafe führen. Bei Festnahmen kann die Beauftragung eines Anwaltes erforderlich werden. Dadurch können hohe Kosten entstehen. Der Pass wird bis Abschluss des Verfahrens einbehalten; ein Verlassen des Landes ist nicht möglich, solange das Verfahren andauert.

Ordnungswidriges und unanständiges Verhalten, auch in betrunkenem Zustand, kann mit Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden.

Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen zwischen 22.30 und 7.00 Uhr ist ebenfalls strafbar. Dies betrifft nicht entsprechend lizensierte Restaurants/Bars.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Singapur-Dollar (SGD). Das Abheben von Bargeld ist mit Kreditkarten und häufig auch mit Bankkarten (z.B. Maestro) an gekennzeichneten Geldautomaten möglich, die Bezahlung mit Kreditkarten weit verbreitet.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und noch freie Seiten enthalten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Bei Einreise wird eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage erteilt.
Die Überschreitung kann streng geahndet werden. Informationen zu Einreisebestimmungen bietet Singapore Government.

Längerfristiger Aufenthalt

Längerfristige Aufenthalte sind nur mit entsprechender Aufenthaltsgenehmigung möglich. Mögliche Kategorien und weitere Informationen bietet die Immigration and Checkpoints Authority (ICA).

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Erfassung biometrischer Daten

Von jedem Reisenden, d. h. auch von nicht-visapflichtigen Besuchern, werden an der Passkontrolle bei jeder Ein- und/oder Ausreise Daumenabdrücke digital eingescannt. Ausgenommen sind Personen unter sechs Jahren. Weitere Informationen bietet die Immigration & Checkpoint Authority (ICA).

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich, aber ab einem Wert von SGD 20.000,- anzumelden.

In Singapur ist auf eingeführte Waren eine Abgabe von 7 Prozent GST (Goods and Service Tax) fällig.

Freigrenzen gibt es für Waren (Neuwaren, Souvenirs, Geschenke etc.), die nach Singapur zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Bei Aufenthalt außerhalb von Singapur bis zu 48 Stunden beträgt die Freigrenze 100 SGD. Für einen Aufenthalt von 48 Stunden oder länger außerhalb Singapurs beträgt die Freigrenze 500 SGD.

Waffen, Munition, kugelsichere Kleidung und Handschellen, Feuerwerkskörper, Spielzeugwaffen, E-Zigaretten, Kaugummi, Produkte von geschützten Tieren und Pflanzen sowie pornographische Artikel dürfen nicht eingeführt werden.
Das Mitführen von Gegenständen im Handgepäck, die als Waffen genutzt werden könnten oder Ähnlichkeit mit Waffen aufweisen (z.B. Spielzeug, aber auch einzelne Patronen), kann erfahrungsgemäß zu polizeilichen Ermittlungen und zumindest zu stundenlangen Verzögerungen bei der Einreise führen. Hinweise auf Termine, Anschlussflüge o.ä. führen nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens.

Für andere Waren sind behördliche Genehmigungen notwendig. Hierzu zählt z.B. die Einfuhr von Obst, Gemüse, Fleisch und Fleischprodukten.

Verbotene und erlaubnispflichtige Waren sind hier ersichtlich: Singapore Customs-Prohibited and Controlled Goods.

Alkohol darf nur unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei eingeführt werden: Die Person muss über 18 Jahre alt sein und sich mind. 48 Stunden außerhalb Singapurs aufgehalten haben. Ferner darf die Einreise nicht aus Malaysia kommend erfolgen und die alkoholischen Getränke, die in Singapur nicht verboten sind, dürfen nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Die Einfuhrmengen variieren, Informationen bietet Singapore Customs.

Tabakwaren dürfen nur gegen eine Einfuhrsteuer eingeführt werden; es gibt keine Freimengen. Raucher, die bei der Einreise mit undeklarierten Zigaretten angetroffen werden, müssen mit einer Strafe von mindestens 200,- SGD pro Packung rechnen. Eine reguläre Packung mit 20 Zigaretten kostet in Singapur umgerechnet ca. 7,- Euro.

Für die Mitnahme von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch gelten besondere Bestimmungen, die wie auch die Liste der Substanzen, für die eine vorherige Genehmigung eingeholt werden muss, bei der Health Science Authority erhältlich sind.

Weitergehende Informationen über die singapurischen Zollbestimmungen bietet Singapore Customs (allgemeine Einfuhrwaren) bzw. Singapore Food Agency (Nahrungsmittel).

Weitere nützliche Informationen zu Zollformalitäten finden sich im Customs Guide for Travellers.

Heimtiere

Für die Einreise mit bestimmten Heimtieren wie Hunden und Katzen gelten strenge Vorschriften und erfordern neben der gültigen Tollwutimpfung, einem Gesundheitszeugnis und einer Einfuhrgenehmigung eine einmonatige Quarantäne, auch bei direkter Einreise aus Deutschland. Informationen bietet der Animal & Veterinary Service.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.
  • Bei Reisen in Nachbarländer sind ggf. auch Impfungen gegen Tollwut und Japanische Enzephalitis ratsam.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

In Singapur wurden in den letzten Jahren hohe Zahlen von Dengue-Fieber Erkrankungen registriert.  Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Singapur gilt als malariafrei.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Hand-Fuß-Mund-Krankheit

In Singapur treten gelegentlich Fälle der Hand-Fuß-Mund-Krankheit auf. Es handelt sich um eine Virusinfektion des Menschen (u. a. mit Coxsackie A 16 Virus), die Viren werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt als Schmierinfektion, über Nahrungsmittel oder als Tröpfcheninfektion (Husten/Niesen). Prinzipiell handelt es sich um eine harmlose und relativ rasch (7 bis 10 Tage) abheilende Krankheit.

  • Halten Sie strikte Hygienemaßnahmen (Händewaschen) ein, damit ist eine Prophylaxe eingeschränkt möglich.

Luftverschmutzung

Die Luftqualität in Singapur ist während des gesamten Jahres durch den sogenannten Haze häufig eingeschränkt.
Beim „Haze“ handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbrände in Malaysia und vor allem in Indonesien verursacht werden. Je nach Wetterlage können die Schadstoffwerte, die von malaysischen Stellen veröffentlicht werden, täglich und von Ort zu Ort schwanken. Dabei ist zu beachten, dass in Malaysia die gefährlicheren Feinpartikel (PM 2,5) nicht gemessen werden, so dass die tatsächliche Belastung zumeist deutlich höher ist als die veröffentlichten Zahlen. Soweit dort stark erhöhte Schadstoffkonzentrationen vorliegen, können Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie alte Menschen und Kleinkinder sind stärker gefährdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine körperliche Betätigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen einschlägigen gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker, u.a.) sollten vor Reisen in eventuell betroffene Gebiete einen Arzt konsultieren.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande hat ein hohes, mit Europa vergleichbares Niveau und ist vor allem in privaten Krankenhäusern sehr teuer.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt