Diese Meldung war vom 26.10.2020 bis zum 27.10.2020 gültig

Flagge TDMeldung für Tschad (TD)

Grund letzte Änderung: Aktuelles

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles

Aktuelles

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Tschad weiterhin gewarnt.

Die Landgrenzen sind geschlossen. Der kommerzielle Flugbetrieb am Flughafen N’Djamena, wurde am 1. August 2020 wieder eröffnet. Air France, Egypt Air, Turkish Airlines und Ethiopian Airlines planen vorerst ein bis zwei Flüge pro Woche.

Die Einreise ist jedoch derzeit nur für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässe sowie für Personen, die mit Sondergenehmigung der Regierung reisen, gestattet. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzeigen, der höchstens sieben Tage alt sein darf. Auch bei der Ausreise aus dem Tschad ist ein negativer Test vorzulegen.

Quarantäneregelungen unterscheiden sich seit dem 1. August 2020 je nach Aufenthaltsdauer:

Bei Aufenthalt von sieben Tagen und mehr muss der Reisende sich in häusliche Quarantäne begeben. Dort muss er die üblichen Hygieneregeln einhalten (Gesichtsmaske, Hände waschen und Abstandsregel) und nach sieben Tagen in einer der autorisierten Einrichtungen in N’Djamena einen neuerlichen Test durchführen lassen. Die Kosten 15.000,00 XAF (ca. 22,50 Euro) trägt der Reisende. Bei Aufenthalten bis zu sieben Tagen muss der Reisende seine Kontaktdaten (Hotel oder Wohnung, Arbeitsplatz) für eine eventuelle epidemiologische Untersuchung mitteilen.

Für mehrere Provinzen sowie in der Hauptstadt gelten nächtliche Ausgangssperren.
Gebetsstätten sind geöffnet, sportliche Aktivitäten sind wieder möglich, allerdings ohne Publikum.

Es gilt eine Maskentragepflicht, die bei Nichtbefolgung unter Strafe gestellt ist.

  • Berücksichtigen Sie bei dringend erforderlichen Reisen die vorgeschriebene Sammelisolation sowie die unzureichende medizinische Versorgung, siehe Gesundheit.
  • Beachten Sie unsere laufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Der vom 27. März bis einschließlich 16. April 2020 geltende Ausnahmezustand in den Départements Fouli und Kaya der Provinz Lac wurde um weitere drei Monate verlängert. Auch wenn diesbezüglich bisher keine formelle Verlautbarung erfolgt ist, ist nach bisherigen Erfahrungen von einer Fortgeltung auszugehen.

  • Beachten Sie die Teilreisewarnung.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in folgende Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt:

  • in die Region des Tschadsees,
  • in das Grenzgebiet zu Kamerun,
  • in das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik sowie
  • in das Grenzgebiet zu Libyen.

Von nicht zwingend erforderlichen Reisen in alle anderen Regionen der Republik Tschad einschließlich der Hauptstadt N’Djamena, insbesondere der Gebiete der Sahara, ihrer Randgebiete und der Sahelzone wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Am 23. März 2020 ereignete sich der verlustreichste Terrorangriff gegen tschadisches Militär in der Provinz Lac. In der Region um den Tschadsee ist es in jüngster Zeit wiederholt zu terroristischen Angriffen mit Todesfolge gegen Sicherheitskräfte und Zivilisten gekommen.

2015 hat Boko Haram in der Hauptstadt N’Djamena und in Baga Sola am Tschadsee insgesamt sieben Sprengstoffanschläge verübt, bei denen 80 Menschen starben und zahlreiche verletzt wurden.

Es ist nicht auszuschließen, dass es in N´Djamena und in anderen Landesteilen zu weiteren Anschlägen kommt. Öffentliche Plätze und größere Menschenansammlungen gelten noch immer als gefährdet und sollten gemieden werden. Zudem ist immer wieder mit verschärften Sicherheitskontrollen zu rechnen.

Tschadische Truppen engagieren sich bei der Bekämpfung der Terrororganisation Boko Haram; deren Anführer haben dafür Vergeltungsschläge gegen tschadische Ziele angedroht.

Auch in den an Kamerun und Nordost-Nigeria angrenzenden Landesteilen des Tschad besteht ein erhöhtes Anschlags- bzw. Entführungsrisiko. Im Grenzgebiet zu Libyen kommt es zu illegalem Goldabbau und in dessen Folge zu gewalttätigen Auseinandersetzungen sowie zu Menschen-, Waffen und Drogenschmuggel.

Innenpolitische Lage

Aufgrund der schlechten Haushaltslage und der Notwendigkeit, Maßnahmen zur Ausgabenkürzung zu ergreifen, ist die sozio-politische Lage angespannt. Allgemeine soziale Unruhen, Demonstrationen sowie Ausschreitungen vor allem in der Hauptstadt N´Djamena sind nicht auszuschließen.

Die Grenze zu Libyen ist aufgrund anhaltender Konflikte im Grenzgebiet geschlossen. Dieses Gebiet dient Schmugglern, Schleppern und Rebellen als Rückzugsraum.

Die Grenzübergänge zwischen Tschad und Kamerun sowie das gemeinsame Grenzgebiet werden stark kontrolliert. Dasselbe gilt im Grenzgebiet zum Niger. Zufahrtswege nach Nigeria sind aufgrund der Terrorbedrohung durch Boko Haram im Tschadseegebiet geschlossen. In letzter Zeit ist es regelmäßig zu Überfällen, Tötungsdelikten und Entführungen in den Dörfern, auf den Straßen und den Inseln in der Tschadseeregion gekommen. Die Grenze zur Zentralafrikanischen Republik ist geschlossen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Es besteht landesweit einschließlich der Hauptstadt N‘Djamena ein hohes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden. Insbesondere bei Überlandfahrten besteht die Gefahr, von sog. „coupeurs de routes“ (motorisierte und häufig bewaffnete Straßenräuber) überfallen zu werden. Diese sind auch jederzeit bereit, von Messern oder Schusswaffen Gebrauch zu machen. Oftmals werden die Fahrzeuge geraubt und die Passagiere weit außerhalb von Siedlungen freigelassen.

Bewaffnete Überfälle auf Fahrzeuge der Entwicklungszusammenarbeit haben zugenommen, insbesondere auf Hauptstraßen nahe der Hauptstadt N´Djamena.

  • Seien Sie generell und insbesondere in N’Djamena besonders vorsichtig in der Nähe von Märkten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und wenn Sie zu Fuß unterwegs sind.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

In der Sudan-Zone herrscht hohe Feuchtigkeit, in der Sahel- und Sahara-Zone trockene Hitze.

Die Regenzeit erstreckt sich im Süden von Mai bis Oktober und im Zentrum von Juni bis September. In dieser Zeit führt Starkregen auf trockenem Boden immer wieder zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur wie an Straßen und Brücken.

Weite Landesteile können ansonsten von erheblichen Dürreperioden betroffen sein.

  • Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft in N’Djamena kann Nothilfe für Deutsche nur in eingeschränktem Umfang leisten. Sie nimmt darüber hinaus keine weiteren Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt auch keine Visa: Für beides ist die deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig. Schengen-Visa können jedoch bei der französischen Botschaft in N`Djamena beantragt werden.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Im Norden und Osten des Landes gibt es ausgedehnte, z.T. unmarkierte Minenfelder. Touren durch die Sahara (Tibesti, Ennedi, Borkou) sind mit erheblichen Verkehrs- und Gesundheitsrisiken verbunden; auch hier gilt ein erhöhtes Anschlags- oder Entführungsrisiko für westliche Reisende.

Straßen befinden sich generell in schlechtem Zustand. Es besteht ein erhebliches Unfallrisiko.

Bei Unfällen mit Personenschäden muss mit Aggressionen gerechnet werden. Eine ausreichende Gesundheitsversorgung ist in den nördlichen Landesteilen nicht gegeben; Evakuierungsmöglichkeiten bestehen nur vom Flughafen Faya Largeau.

Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.

  • Vermeiden Sie nächtliche Überlandfahrten.
  • Nehmen sie in die nördlichen Regionen ein Satelliten-Telefon mit (nur mit Genehmigung der tschadischen Behörden erlaubt).

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen sind verboten und können mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und zwei Jahren und Geldstrafe geahndet werden.

Rechtliche Besonderheiten

Fotografieren ist nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Es wird dringend davon abgeraten, strategisch wichtige Einrichtungen (Regierungsgebäude, militärische Einrichtungen u.a.) zu fotografieren. Im Einzelfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zur Beschlagnahmung des Aufnahmegeräts, Festnahme oder Schusswaffengebrauch ohne Vorwarnung führen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der CFA-Franc (Äquatorial XAF). Außerhalb der Hauptstadt N’Djamena werden Kreditkarten kaum akzeptiert, Geldautomaten zum Abheben von Bargeld sind kaum vorhanden. Das Mitführen von Bargeld in Euro oder US-Dollar ist empfehlenswert.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei der tschadischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.

Einreise auf dem Luftweg

Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena stempeln die Passbehörden unter Umständen eine Aufforderung in den Pass, sich beim zuständigen Kommissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggf. innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.

Einreise auf dem Landweg

Bei der nicht empfohlenen Einreise auf dem Landwegfinden an der tschadisch-nigrischen Grenze häufig keine Grenzkontrollen statt. Sollten Sie von dort mit einem eigenen Fahrzeug eingereist sein, suchen Sie bitte umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur auf, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.

Für alle Präfekturen im Lande ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler“) erforderlich. Bitte beantragen Sie die Reiseerlaubnis vor Einreise zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft. Sie wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich, muss ab einem Wert von 10.000 XAF aber deklariert werden.

Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.

Für die Ausfuhr von im Tschad erworbenen kunsthandwerklichen Gütern kann im Einzelfall eine Genehmigung verlangt werden, die beim Tourismusministerium zu beantragen ist.

Die Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützten Pflanzen und Tierarten ist untersagt, obwohl ihr Erwerb im Tschad häufig möglich ist.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Chikungunya-Fieber

Weiterhin ist ein starker Anstieg der Infektionen von Chikungunya-Fieber vor allem in den im Osten des Landes gelegenen Provinzen Wadi Fira, Ouaddaï und Sila festzustellen.

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.  

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Der Tschad ist Gelbfieberinfektionsgebiet. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Die Impfung ist aus medizinischen Gründen dringend empfohlen, da der Tschad Gelbfieberinfektionsgebiet ist.

Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über 4 Wochen wird eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Meningokokken (ACWY), Tollwut und Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Malariarisiko besteht bei Reisen südlich der Sahara einschließlich N’Djamena. Ein geringes Risiko liegt bei Reisen nur in die Sahara vor. Im Tschad kommt vorrangig die gefährliche Malaria tropica vor, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Weitere Infektionskrankheiten

Grundsätzlich kommen im Tschad eine Vielzahl von weiteren klassischen Tropen- und sonstigen Infektionskrankheiten wie z.B. Afrikanische Trypanosomiasis, Leishmaniasis, Schistosomiasis und West-Nil-Fieber vor.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Das französische Centro Medico-Social (CMS) bietet auch für Touristen eine allgemeinmedizinische Erstversorgung an.

  • Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung z.B. bei AMREF-Flying Doctors ab.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt