Diese Meldung war vom 13.02.2023 bis zum 14.02.2023 gültig
Meldung für Gabun (GA)
Grund letzte Änderung: Aktuelles – Schließung der Landgrenze zwischen Gabun und ÄquatorialguineaGesundheit – Aktuelles Virale hämorrhagische FieberRedaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Schließung der Landgrenze zwischen Gabun und Äquatorialguinea
Die Grenze zwischen Gabun und Äquatorialguinea ist derzeit geschlossen. Im äquatorialguineischen Grenzgebiet wurden in den letzten Tagen mehrere ungeklärte Infektionen mit Todesfolge mit einem hämorrhagischen Fieber gemeldet. Weitere Informationen bietet das gabunische Gesundheitsministerium.
Die Grenze zwischen Gabun und Kamerun ist weiterhin geöffnet. Reisende aus Kamerun werden von den gabunischen Gesundheitsbehörden bei Einreise systematisch getestet.
- Halten Sie in der Grenzregion eine gute Hand-, Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene ein.
- Meiden Sie erkrankte Personen und deren Körperflüssigkeiten.
- Halten Sie sich streng an mögliche Auflagen der lokalen Behörden.
- Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt Gesundheit Virale hämorrhagische Fieber.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der gabunischen Regierung.
Für die Einreise bestehen derzeit keine Test- und Quarantänebestimmungen.
Ausreise und Transit
Es bestehen aktuell keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht derzeit keine Maskenpflicht. Die üblichen Abstandsregeln sind einzuhalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen wird weiterhin empfohlen.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der gabunischen Regierung und verfolgen Sie die lokalen Medien.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer 1401.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Insgesamt ist eine Zunahme der sozialen Spannungen aufgrund der schlechten Wirtschaftslage zu beobachten. Es kommt immer wieder zu Streiks z.B. aufgrund von Gehaltskürzungen im öffentlichen Sektor oder Kürzung bzw. Streichung von Stipendien im Bildungswesen, die teilweise auch Polizeieinsätze nach sich ziehen.
Demonstrationen sind weiterhin möglich und können auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Insbesondere in den größeren Städten Libreville, Franceville und Port Gentil kann es zu Kleinkriminalität wie Diebstählen kommen. In letzter Zeit häufen sich Handtaschendiebstähle und Betrugsfälle, u.a. mit Kreditkarten an Geldautomaten.
Im gesamten Golf von Guinea, hauptsächlich vor der Küste Nigerias, besteht die Gefahr von Piraterie. Banden verüben Überfälle auf Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen.
- Verriegeln Sie bei Autofahrten alle Türen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen und in Bussen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches Regenwaldklima. In den Regenzeiten von Oktober bis Mitte Dezember und von Mitte Februar bis Mai kann es zu größeren Überschwemmungen kommen.
- Verfolgen Sie in Regenzeiten die Wettervorhersagen und planen Sie entsprechend.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
S. Aktuelles.
Der Personenzugverkehr (Transgabonaise) zwischen Offoué und Booué ist derzeit eingestellt.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt Taxis, deren Mehrzahl in schlechtem technischem Zustand ist. Aufgrund häufiger und gravierender technischer Mängel und dem riskanten Fahrverhalten einheimischer Fahrer besteht erhöhte Unfallgefahr. Die Fahrzeuge sind oft unbeleuchtet, daher gilt dies in noch höherem Maß bei Dunkelheit. Bei Fahrten in einem Sammeltaxi besteht zudem die Gefahr, ausgeraubt zu werden.
Das gabunische Straßennetz ist dünn und streckenweise in sehr schlechtem Zustand, viele Dörfer sind praktisch nicht erreichbar. In der Regenzeit sind viele Straßen nur mit geländegängigen Fahrzeugen passierbar.
Aufgrund häufiger und gravierender technischer Mängel und dem riskanten Fahrverhalten einheimischer Fahrer besteht erhöhte Unfallgefahr. Die Fahrzeuge sind oft unbeleuchtet, Fahrten in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.
- Seien Sie im Straßenverkehr und bei der Nutzung von Sammeltaxis besonders vorsichtig.
- Halten Sie nur leere Taxen an und vereinbaren Sie mit dem Fahrer einen Tarif für die exklusive Nutzung.
- Achten Sie auch auf den äußeren Zustand der Fahrzeuge.
- Sehen Sie von Afrika-Durchquerungen auf dem Landweg ab.
Führerschein
Offiziell ist nur der nationale deutsche Führerschein mit französischer Übersetzung vorgeschrieben. Der Internationale Führerschein wird zur Vermeidung von Schwierigkeiten empfohlen.
LGBTIQ
Gabun ist eines der wenigen afrikanischen Länder, das die UN-Konvention zur Legalisierung von Homosexualität unterzeichnet hat. Entsprechend ist die per Gesetzesänderung vom Juli 2019 eingeführte Strafbarkeit sexueller Handlungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts seit Ende Juni 2020 revidiert und Homosexualität entkriminalisiert worden. In der Öffentlichkeit ist das Thema tabu. Offen vorgetragene Bekenntnisse zur Homosexualität werden von großen Teilen der Bevölkerung als Verstoß gegen die guten Sitten gewertet.
- Beachten Sie die allgemeinen Reisehinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Fotografieren aller sicherheitsrelevanten Bereiche (insbesondere Kasernen und sonstige militärische Anlagen, Polizeigebäude, Gefängnisse, Flughäfen, Hafenanlagen u. ä.) ist gesetzlich untersagt.
Das Fotografieren einzelner Personen bzw. -gruppen, insbesondere islamischer Religionszugehörigkeit, sollte ohne vorherige Erlaubnis des/der Betroffenen unter allen Umständen unterlassen werden, da es aggressives Verhalten auslösen kann.
Drogenhandel/-konsum und jede Art von Prostitution sind strafbar. Für nicht orts- und landeskundige Besucher kann es oft den Anschein haben, als würden diese Straftaten stillschweigend geduldet. Dies trifft nicht zu.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der CFA Franc (XAF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur vereinzelt möglich (z.B. in großen Hotels). Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in EUR oder USD mitzuführen und am Flughafen oder bei Banken zu wechseln. Auch große Hotels wechseln für ihre Kunden zum offiziellen Kurs.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Einreisedokument muss noch drei Monate nach Ablauf des Visums gültig sein
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Gabun ein Visum, möglichst vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Gabun eingeholt werden sollte. Grundsätzlich kann die Einreiseerlaubnis auch als e-Visum auf der Webseite der gabunischen Einwanderungsbehörde beantragt werden. Hiervon wird derzeit jedoch abgeraten, da die Vorlage von e-Visa bei der Einreise am Flughafen Libreville zuletzt mehrfach nicht akzeptiert wurde.
Visum vor der Einreise
Das Visum vor Einreise sollte bei den gabunischen Auslandsvertretungen wie der Botschaft der Gabunischen Republik Berlin beantragt werden.
Minderjährige
Alleinreisende Kinder benötigen ein beglaubigtes Genehmigungsschreiben der Sorgeberechtigten in französischer Sprache.
Einfuhrbestimmungen
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden.
Geld muss nicht deklariert werden, jedoch in Einzelfällen mitgeführte Notebooks.
Es dürfen maximal 200.000 XAF ausgeführt werden, das Geld sollte vorher in EUR umgetauscht werden.
Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.
Heimtiere
Heimtiere müssen über einen implantierten Chip, Papiere sowie einen internationalen Impfpass verfügen, der max. 72 Stunden vor Ausreise von einem Tierarzt ausgestellt wurde. Impfung gegen Tollwut ist vorgeschrieben.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Virale hämorrhagische Fieber
Ein Charakteristikum dieser Virusinfektionen ist hohes Fieber, ausgeprägtes Krankheitsgefühl und eine Blutungsneigung. Die Erkrankungen sind mit einer hohen Sterberate assoziiert.
Für alle hämorrhagischen Fieber (außer Gelbfieber) stellt der ungeschützte Kontakt zu Erkrankten, insbesondere deren Körperflüssigkeiten, ein hohes Risiko dar.
- Lassen Sie sich gegen Gelbfieber impfen.
- Meiden Sie Fledermaushöhlen und sonstige Ansammlungen dieser Tiere.
- Meiden Sie den Kontakt mit rohem Wildfleisch, insbesondere von Affen („bush meat“).
- Meiden Sie Schlachthöfe oder andere Tierschlachtungen und den Kontakt zu Tierblut.
- Wenden Sie Hautabwehrmittel gegen Mücken und Zecken an, auch tagsüber.
- Meiden Sie erkrankte Personen und deren Körperflüssigkeiten.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Eine Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei der Einreise gefordert und wird bei Einreise kontrolliert. Eine einmalige Impfung gilt bei Einreise als lebenslanger Nachweis. Gabun gehört zum Gelbfieberendemiegebiet Afrikas.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Meist fehlen auch gut ausgebildetes medizinisches Fachpersonal sowie englischsprachige Mediziner.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt