Diese Meldung war vom 01.08.2023 bis zum 02.08.2023 gültig
Meldung für Niger (NE)
Grund letzte Änderung: Aktuelles – Reisewarnung; Sicherheitslage in NiameySicherheit – Reisewarnung; Innenpolitische LageEinreise und Zoll - Mögliche Einreisebeschränkungen/
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Aktuelles
Vor Reisen nach Niger wird derzeit gewarnt.
Falls Sie sich derzeit in Niger aufhalten: Prüfen Sie, ob Ihr Aufenthalt noch zwingend erforderlich ist und nutzen Sie gegebenenfalls die nächste sich bietende Möglichkeit zur Ausreise.
Sicherheitslage in Niamey
Am 28. Juli 2023 hat sich der bisherige Kommandeur der Präsidialgarde, Brigadegeneral Tchiani, zum Staatsoberhaupt der Republik Niger und den 2021 demokratisch gewählten Präsidenten Bazoum für abgesetzt erklärt. Die Lage vor allem in der Hauptstadt Niamey bleibt unübersichtlich. Bis auf Weiteres gilt eine Ausgangssperre von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Der Luftraum über Niger ist bis einschließlich Freitag, 4. August 2023 gesperrt. Die Landgrenzen sind bis auf Weiteres geschlossen. Die Deutsche Botschaft Niamey ist gegenwärtig für den Publikumsverkehr geschlossen und bleibt telefonisch sowie über E-Mail erreichbar.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseempfehlung für Niger.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Niger aufhalten bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.
- Seien Sie vor allem in der Hauptstadt Niamey besonders vorsichtig; bleiben Sie nach Möglichkeit an einem sicheren Standort und vermeiden Sie unnötige Bewegungen im Stadtgebiet.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
- Halten Sie sich über die lokalen und sozialen Medien über die weiteren Entwicklungen informiert.
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
- Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Terrorismus/Anschlagsgefahr
Im Bereich der Hauptstadt Niamey besteht derzeit eine erhöhte Gefahr von terroristischen Anschlägen. Dabei können grundsätzlich auch Orte im Fokus stehen, die von Ausländern frequentiert werden (siehe Sicherheit – Terrorismus).
- Meiden Sie Örtlichkeiten, die vor allem von internationalem Publikum frequentiert werden, sowie größere Menschenansammlungen.
- Seien Sie an öffentlichen Orten besonders vorsichtig und aufmerksam.
- Machen Sie sich mit Ihrer Umgebung (u.a. mit jeweils nahegelegenen Anlaufpunkten wie Kommissariaten und Gendarmeriestationen) vertraut.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
- Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Niger aufhalten bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Niger wird derzeit gewarnt.
Falls Sie sich derzeit in Niger aufhalten: Prüfen Sie, ob Ihr Aufenthalt noch zwingend erforderlich ist und nutzen Sie gegebenenfalls die nächste sich bietende Möglichkeit zur Ausreise.
Terrorismus
Es besteht in zahlreichen Regionen ein hohes Risiko von Entführungen, Gewaltkriminalität und mancherorts auch von Terroranschlägen. Westliche Staatsangehörige sind bevorzugte Entführungsopfer von Terrorgruppen und krimineller Banden und werden gezielt ausgespäht. Staatsangehörige mehrerer westlicher Staaten wurden in den vergangenen Jahren in Niger entführt und befinden sich z.T. seit Jahren in den Händen der Entführer.
2020 kam es zu dem bis dahin folgenschwersten Angriff auf Ausländer, bei dem im Giraffenreservat Kouré 60 km südöstlich von Niamey sechs französische Staatsangehörige und zwei nigrische Begleiter ermordet wurden. Weitere gezielte Angriffe auf Ausländer und von Ausländern frequentierte Orte und Einrichtungen können auch in Niamey nicht ausgeschlossen werden (siehe Aktuelles).
In den an Mali und Burkina Faso grenzenden Departements der Region Tillabéri im Norden der Region Tahoua wie auch in den an Tschad und Nigeria grenzenden Departements der Region Diffa kommt es immer wieder zu Überfällen, die hauptsächlich auf Sicherheitskräfte abzielen, aber auch auf traditionelle Führer und die lokal ansässige Bevölkerung.
Für Inlandsreisen besteht die staatliche Auflage, dass Niamey per Kfz nur in bewaffneter Begleitung verlassen werden darf. Auch Flugreisen gestalten sich für nicht einheimische Privatreisende schwierig (nur mit Charter- bzw. UNHAS-Flug).
Reisen in die Städte Agadez, Zinder, Maradi, Tahoua und Dosso sind nur in Begleitung einer lokalen Person des Vertrauens oder mit einem bewaffneten Personenschutz der Polizei (zwei Beamte in Zivilkleidung) kurzfristig mit bis zu zwei Tagen Aufenthalt möglich.
Darüber hinaus dürfen Ausländer im ganzen Land außerhalb der Städte nur mit bewaffneter Eskorte reisen. Dies gilt auch für Entwicklungs- und Hilfsorganisationen.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseempfehlung für Niger.
- Lassen Sie sich bei Bewegungen in der Hauptstadt Niamey von einem vertrauenswürdigen und ortskundigen Führer begleiten. Beachten Sie die staatlichen Auflagen bei Reisen außerhalb Niameys.
- Führen Sie Inlandsreisen nach Möglichkeit mit dem Flugzeug durch.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Meiden Sie größeren Menschenansammlungen.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Am 28. Juli 2023 hat sich der bisherige Kommandeur der Präsidialgarde, Brigadegeneral Tchiani, zum Staatsoberhaupt der Republik Niger und den 2021 demokratisch gewählten Präsidenten Bazoum für abgesetzt erklärt.
Bis zum Eintritt der aktuellen Lage (siehe auch Aktuelles – Sicherheitslage in Niamey) hatte Niger seit 2011 eine vergleichsweise demokratische Entwicklung genommen. Nach Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2020 bzw. 2021 fand der erste verfassungsmäßige Regierungswechsel in der Geschichte des Landes statt. Ein in diesem Zusammenhang unternommener Putschversuch scheiterte bereits im Ansatz; die beteiligten Offiziere wurden 2022 verurteilt.
Niger war und ist gleichwohl von Fragilität geprägt: die Sicherheitskräfte sind überdehnt, die öffentliche Verwaltung ist in der Fläche des Landes nicht ausreichend präsent, der Bevölkerung fehlt es vielfach an wirtschaftlichen Perspektiven. Aufgrund der Klimakrise knapper werdende natürliche Ressourcen führen immer wieder zu Verteilungskonflikten. Auch organisierte Kriminalität, grenzüberschreitender Terrorismus und irreguläre Migration gehen mit starken gesellschaftspolitischen Herausforderungen einher.
In den nördlichen Landesteilen (im Aïr- und in Teilen des Djado-Gebirges) stellen früher verlegte, noch nicht in allen Gebieten geräumte Landminen eine zusätzliche besondere Gefahr dar. Die betroffenen Zonen sind ortskundigen Führern und dem Militär bekannt und müssen weiträumig umfahren werden.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
In der Vergangenheit gab es vereinzelte bewaffnete Überfälle in der Hauptstadt Niamey. Ein Großteil dieser Delikte findet jedoch außerhalb der größeren Städte in den Regionen Tillabéri, Tahoua und Agadez statt. In der Region und der Stadt Agadez kam es in den letzten Monaten zu gezielten Raubüberfällen auf Privatpersonen in Bussen oder in der Stadt, die große Mengen an Gold oder Bargeld mit sich führten.
Eigentumsdelikte wie Raub, Einbrüche, Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen in Niamey ebenfalls vor.
- Vermeiden Sie Unternehmungen in entlegenen Stadtvierteln und bei Dunkelheit im gesamten Stadtgebiet von Niamey ohne ortskundige Begleitung.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Von November bis März ist es sehr warm und trocken, von April bis Juni sehr heiß und trocken.
Die Regenzeit erstreckt sich von Mitte Juni bis Ende September. In dieser Zeit kann es zu heftigen Regenfällen kommen, die zu Überschwemmungen und Behinderungen im Reiseverkehr führen können. Jedes Jahr ertrinken im ganzen Land über einhundert Menschen in den nach Regenfällen schnell anschwellenden Trockenflussbetten.
- Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Siehe Sicherheit – Terrorismus.
Die Straßen in Niger sind in häufig schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Abschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern oder Pisten über. Riskante Fahrweise, freilaufende Tiere und Fahrzeuge in schlechtem technischem Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen. Auf bestimmten Routen außerhalb der großen Städte in den Regionen Agadez, Zinder, Tahoua und Tillabéri besteht zudem die Gefahr von Straßensperren durch Banditen.
Von Fahrten in der Dunkelheit außerhalb der Städte wird abgeraten. Während der Wintermonate um den Jahreswechsel beginnt die Dunkelheit bereits um 18 Uhr und setzt ohne Dämmerungszeiten sofort ein.
Auf Asphaltstraßen wird an offiziell gekennzeichneten Stellen „poste de péage“ (Straßennutzungsgebühr) erhoben.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Personal, Staudämmen, Flughäfen, Brücken, öffentlichen Gebäuden und Personen in Uniform (Militär, Sicherheitskräfte) ist verboten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der CFA Franc (West XOF). Es besteht in Niger außerhalb der Hauptstadt kein Bankautomatennetz. Kreditkarten können nur in sehr wenigen Restaurants/Hotels sowie in einigen wenigen großen Supermärkten in Niamey, und auch meist nur auf bestimmte Kartenarten (Visa, vereinzelt auch Mastercard) beschränkt, benutzt werden. Kreditkarten von American Express funktionieren in Niger nicht. Deshalb ist auf ausreichende Bargeldmitnahme zu achten.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Nigers sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Einreise
Bei Einreise ist entweder ein Nachweis über eine vollständige Impfung (in der Regel drei Impfungen), deren letzte Dosis mindestens vier Wochen vor Einreise verabreicht worden sein muss, oder ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für Reisende aus der UEMOA-Region (Länder der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion) darf der Test bei der Einreise nach Niger nicht älter als fünf Tage sein.
Es werden nur PCR-Testzertifikate akzeptiert, die über die "Trusted Travel" Plattform generiert oder über das „Global Haven System" geprüft wurden. Dafür müssen Reisende sich vor Reiseantritt bei "Trusted Travel" registrieren und einen PCR-Test bei einem von „Trusted Travel“ akkreditierten Labor durchführen oder alternativ ihr Testergebnis nachträglich über das „ Global Haven System" überprüfen lassen.
Reisende, die ausnahmsweise ohne gültigen PCR-Test und ohne dritte COVID-19-Impfung („Boosterimpfung“), die mindestens vier Wochen zurückliegen muss, einreisen, müssen sich für sieben Tage in Quarantäne bzw. Selbstisolierung begeben. Am siebten Tag der Selbstisolierung erfolgt ein Antigen-Test. Bei negativem Testergebnis ist die Selbstisolierung beendet. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung. Werden bei der Einreise COVID-19 Symptome festgestellt (z.B. erhöhte Körpertemperatur), wird noch am Flughafen ein kostenloser Antigen-Test durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise ist die Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung (in der Regel drei Impfungen), deren letzte Dosis mindestens vier Wochen vor Ausreise verabreicht worden sein muss, oder eines von „Trusted Travel" generierten PCR-Testzertifikates erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und auf eigene Kosten (25.000 XOF, ca. 38 EUR) vorzunehmen ist. Für Kinder unter fünf Jahren ist der Test kostenlos. In Niamey ist bisher ausschließlich folgende Institution bei „Trusted Travel“ akkreditiert: Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsbürger benötigen zur Einreise in den Niger ein Visum, das vor der Reise bei der Botschaft der Republik Niger in Berlin beantragt werden muss.
Die Einreise in den Niger ist grundsätzlich nur an Grenzposten mit Zollstation zulässig. Nigerreisende sind gehalten, ihre Reiseroute und den Ort des Grenzübergangs bei Beantragung des Visums für den Niger anzugeben.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist uneingeschränkt möglich, die Ausfuhr der Landeswährung XOF ist auf 25.000 beschränkt.
Gesundheit
Impfschutz
Niger ist gemäß WHO Gelbfieberinfektionsgebiet. Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden ab neun Monaten bei Einreise vorgeschrieben.
- Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko bei Reisen südlich der Sahara. Bei Reisen nur in die Sahara liegt ganzjährig ein geringes Risiko vor, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. .
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
In Niger muss mit Choleraausbrüchen gerechnet werden. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Cholera ist eine akute Durchfallerkrankung, die unbehandelt innerhalb weniger Stunden zum Tod führen kann. Allerdings erkrankt nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Schwere Fälle müssen schnell mit intravenöser Flüssigkeit und Antibiotika behandelt werden. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Virushepatitis
Virus-Hepatitiden werden vor allem durch die Hepatitisviren A, B, C, D und E verursacht und entsprechend bezeichnet.
Hepatitis A und E: Die Viren werden mit dem Stuhl ausgeschieden und i.d.R. übertragen, indem sie von anderen Menschen über den Mund aufgenommen werden (fäkal-orale Übertragung) oder über verunreinigtes Wasser.
Hepatitis B, C und D: Die Viren werden vor allem durch Blut und beim Geschlechtsverkehr übertragen.
Symptomarme Verläufe kommen ebenso vor, wie schwere Entzündungen der Leber mit nachfolgenden chronischen Schädigungen, siehe Virushepatitis.
Meningokokken-Krankheit
Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis April kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ gehäuft zu Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Meningokokken. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert.
Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.
Rift-Valley-Fieber (RVF)
Das RVF ist eine Zoonose (von Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung), die in Afrika südlich der Sahara immer wieder epidemisch und epizootisch auftritt, so auch in Niger.
RVF betrifft vor allem beruflich Reisende während Tierepidemien. Besonders gefährdet sind in der Landwirtschaft tätige Personen, Metzger oder Entwicklungshelfer. Reisende in Ausbruchsgebiete können sich durch Mückenstiche oder mangelnde Nahrungsmittelhygiene infizieren, siehe Rift-Valley-Fieber.
- Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Mücken und halten Sie sich von Schlachthöfen und Nutztieren in den betroffenen Gebieten fern.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Schistosomiasis wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern wie z.B. im Niger-Fluss und den Timia Wasserfällen konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Niamey ist begrenzt.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für chirurgische und internistische Notfälle, die nicht mehr evakuiert werden können, kommen einige Privatkliniken in Betracht. Die Apotheken in Niamey haben ein Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt