Diese Meldung war vom 25.07.2024 bis zum 08.11.2024 gültig
Meldung für Niger (NE)
Grund letzte Änderung: Aktuelles, Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Vor Reisen nach Niger wird derzeit gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
Sicherheitslage in Niamey
Im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum Jahrestag des Militärputsches vom 26. Juli 2023 besteht für die ca. einwöchigen Feierlichkeiten eine erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge. Nach der landesweiten Zunahme terroristischer Angriffe kann nicht ausgeschlossen werden, dass Terroristen das für die Machthabenden symbolträchtige Datum zum Anlass nehmen, Anschläge auch im Stadtgebiet der Hautstadt Niamey zu verüben.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseempfehlung für Niger.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Niger aufhalten bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf. Sollten Sie bereits ausgereist sein oder halten sich urlaubshalber außerhalb des Niger auf, aktualisieren Sie bitte Ihre Daten entsprechend in der Krisenvorsorgeliste (Elefand).
- Seien Sie vor allem in der Hauptstadt Niamey besonders vorsichtig; bleiben Sie nach Möglichkeit an einem sicheren Standort und vermeiden Sie unnötige Bewegungen im Stadtgebiet.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
- Halten Sie sich über die lokalen und sozialen sowie internationalen Medien über die weiteren Entwicklungen informiert.
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
- Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Terrorismus/Anschlagsgefahr
Im Bereich der Hauptstadt Niamey besteht derzeit eine erhöhte Gefahr von terroristischen Anschlägen. Dabei können grundsätzlich auch Orte im Fokus stehen, die von Ausländern frequentiert werden (siehe Sicherheit – Terrorismus).
- Meiden Sie Örtlichkeiten, die vor allem von internationalem Publikum frequentiert werden, sowie größere Menschenansammlungen.
- Seien Sie an öffentlichen Orten besonders vorsichtig und aufmerksam.
- Machen Sie sich mit Ihrer Umgebung (u.a. mit jeweils nahegelegenen Anlaufpunkten wie Kommissariaten und Gendarmeriestationen) vertraut.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
- Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Niger aufhalten bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Niger wird derzeit gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
Terrorismus
Es besteht in zahlreichen Regionen ein hohes Risiko von Entführungen, Gewaltkriminalität und mancherorts auch von Terroranschlägen. Westliche Staatsangehörige sind bevorzugte Entführungsopfer von Terrorgruppen und krimineller Banden und werden gezielt ausgespäht. Staatsangehörige mehrerer westlicher Staaten wurden in den vergangenen Jahren in Niger entführt und befinden sich z.T. seit Jahren in den Händen der Entführer.
2020 kam es zu dem bis dahin folgenschwersten Angriff auf Ausländer, bei dem im Giraffenreservat Kouré 60 km südöstlich von Niamey sechs französische Staatsangehörige und zwei nigrische Begleiter ermordet wurden. Weitere gezielte Angriffe auf Ausländer und von Ausländern frequentierte Orte und Einrichtungen können auch in Niamey nicht ausgeschlossen werden (siehe Aktuelles).
In den an Mali und Burkina Faso grenzenden Departements der Region Tillabéri im Norden der Region Tahoua wie auch in den an Tschad und Nigeria grenzenden Departements der Region Diffa kommt es immer wieder zu Überfällen, die hauptsächlich auf Sicherheitskräfte abzielen, aber auch auf traditionelle Führer und die lokal ansässige Bevölkerung.
Für Inlandsreisen besteht die staatliche Auflage, dass Niamey per Kfz nur in bewaffneter Begleitung verlassen werden darf. Auch Flugreisen gestalten sich für nicht einheimische Privatreisende schwierig (nur mit Charter- bzw. UNHAS-Flug).
Reisen in die Städte Agadez, Zinder, Maradi, Tahoua und Dosso sind nur in Begleitung einer lokalen Person des Vertrauens oder mit einem bewaffneten Personenschutz der Polizei (zwei Beamte in Zivilkleidung) kurzfristig mit bis zu zwei Tagen Aufenthalt möglich.
Darüber hinaus dürfen Ausländer im ganzen Land außerhalb der Städte nur mit bewaffneter Eskorte reisen. Dies gilt auch für Entwicklungs- und Hilfsorganisationen.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseempfehlung für Niger.
- Lassen Sie sich bei Bewegungen in der Hauptstadt Niamey von einem vertrauenswürdigen und ortskundigen Führer begleiten. Beachten Sie die staatlichen Auflagen bei Reisen außerhalb Niameys.
- Führen Sie Inlandsreisen nach Möglichkeit mit dem Flugzeug durch.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Meiden Sie größeren Menschenansammlungen.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Am 28. Juli 2023 hat sich der bisherige Kommandeur der Präsidialgarde, Brigadegeneral Tchiani, zum Staatsoberhaupt der Republik Niger und den 2021 demokratisch gewählten Präsidenten Bazoum für abgesetzt erklärt.
Bis zum Eintritt der aktuellen Lage (siehe auch Aktuelles – Sicherheitslage in Niamey) hatte Niger seit 2011 eine vergleichsweise demokratische Entwicklung genommen. Nach Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2020 bzw. 2021 fand der erste verfassungsmäßige Regierungswechsel in der Geschichte des Landes statt. Ein in diesem Zusammenhang unternommener Putschversuch scheiterte bereits im Ansatz; die beteiligten Offiziere wurden 2022 verurteilt.
Niger war und ist gleichwohl von Fragilität geprägt: die Sicherheitskräfte sind überdehnt, die öffentliche Verwaltung ist in der Fläche des Landes nicht ausreichend präsent, der Bevölkerung fehlt es vielfach an wirtschaftlichen Perspektiven. Aufgrund der Klimakrise knapper werdende natürliche Ressourcen führen immer wieder zu Verteilungskonflikten. Auch organisierte Kriminalität, grenzüberschreitender Terrorismus und irreguläre Migration gehen mit starken gesellschaftspolitischen Herausforderungen einher.
In den nördlichen Landesteilen (im Aïr- und in Teilen des Djado-Gebirges) stellen früher verlegte, noch nicht in allen Gebieten geräumte Landminen eine zusätzliche besondere Gefahr dar. Die betroffenen Zonen sind ortskundigen Führern und dem Militär bekannt und müssen weiträumig umfahren werden.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
In der Vergangenheit gab es vereinzelte bewaffnete Überfälle in der Hauptstadt Niamey. Ein Großteil dieser Delikte findet jedoch außerhalb der größeren Städte in den Regionen Tillabéri, Tahoua und Agadez statt. In der Region und der Stadt Agadez kam es in den letzten Monaten zu gezielten Raubüberfällen auf Privatpersonen in Bussen oder in der Stadt, die große Mengen an Gold oder Bargeld mit sich führten.
Eigentumsdelikte wie Raub, Einbrüche, Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen in Niamey ebenfalls vor.
- Vermeiden Sie Unternehmungen in entlegenen Stadtvierteln und bei Dunkelheit im gesamten Stadtgebiet von Niamey ohne ortskundige Begleitung.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Von November bis März ist es sehr warm und trocken, von April bis Juni sehr heiß und trocken.
Die Regenzeit erstreckt sich von Mitte Juni bis Ende September. In dieser Zeit kann es zu heftigen Regenfällen kommen, die zu Überschwemmungen und Behinderungen im Reiseverkehr führen können. Jedes Jahr ertrinken im ganzen Land über einhundert Menschen in den nach Regenfällen schnell anschwellenden Trockenflussbetten.
- Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles
Einreise und Zoll
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Nigers sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Siehe Aktuelles
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen: | Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.
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Reiseimpfungen: | Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.
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Standardimpfungen: | Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden. |
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Niger ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:
- Ganzjährig hohes Risiko: südliches Drittel mit den Städten Tahoua und Niamey
- Saisonal hohes Risiko von Juni bis Dezember: Region zwischen Sahara und tropischen Landesteilen inkl. Stadt Agadez
- Saisonal mittleres Risiko von Januar bis Mai: Region zwischen Sahara und tropischen Landesteilen inkl. Stadt Agadez
- Ganzjährig mittleres Risiko: bei Reisen nur in die Sahara
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen und Rift-Valley-Fieber. Es ist davon auszugehen, dass auch Chikungunyafieber und Zikavirus-Infektionen im Land vorkommt.
- Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Niger wurde Poliomyelitis (cVDPV-2) nachgewiesen.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über vier Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter vier Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
- Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Niger besteht eine Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
- Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
- Beachten Sie lokale Warnungen.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Landesweit kommen Giftschlangen vor.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
- Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
- Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt