Diese Meldung war vom 01.09.2022 bis zum 05.12.2022 gültig

Flagge SCMeldung für Seychellen (SC)

Grund letzte Änderung: Aktuelles - COVID-19: redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich beim Tourismusverband der Seychellen.

Zur Einreise ist für Reisende ab 12 Jahren kein negativer PCR-Test erforderlich, wenn vollständiger Impfschutz besteht.

Ungeimpfte Personen ab 12 Jahren müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.

Nähere Informationen, Ausnahmeregeln für Genesene sowie Regelungen für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP), Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen und auf dem Seeweg Einreisende erteilt der Tourismusverband der Seychellen.

Reisende müssen vor Abflug eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragen.  Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu allen (zertifizierten) Unterkünften, negatives PCR-Testergebnis, Genesenennachweis und/oder Impfnachweis, Auslandskrankenversicherungsnachweis mit COVID-19-Deckung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu neun Stunden dauern.

Ausreise und Transit

Aufgrund von Vorgaben des Ziellandes evtl. erforderliche COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail an covid19test@health.gov.sc oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:

  • Dr. Jivan’s Private Clinic (Tel 4324008, 2713610) –Antigen-Schnelltest
  • EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
  • Seychelles Medical Services (Tel 4366999) – PCR-Test und Antigen-Schnelltest
  • Future Care (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Schnelltest
  • Victoria Health Clinic (Tel 2421880) – Antigen-Schnelltest.

Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen.

Beschränkungen im Land

Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis).

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusverbands.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist ruhig. Vereinzelte Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen vor, insbesondere an Stränden wie dem Côte d’Or-Strand und Umgebung auf der Insel Praslin.
Vereinzelt wurden Touristen z.B. bei Trekking-Touren auch Opfer von Überfällen und Fahrzeuge werden aufgebrochen und Wertsachen daraus entwendet. Kreditkartenmissbrauch ist möglich.

  • Vermeiden Sie einsame Gegenden, Strände und Straßenzüge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Lassen Sie keine Wertsachen im Auto zurück.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente z.B. im Hotelsafe sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Piraterie auf hoher See

Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind Schiffe insbesondere vor den Küsten Somalias gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie kann ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.

  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches Inselklima. Die Regenzeit erstreckt sich von Dezember bis März. In dieser Zeit kann es zu Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen kommen, so dass Straßen und Brücken unpassierbar werden können.

Hai-Angriffe in den Seychellen sind selten. An bestimmten Stränden, vor allem auf der Insel Praslin, kam es aber in den letzten Jahren zu tödlichen Hai-Angriffen.

An einigen Küstenabschnitten gibt es äußerst gefährliche Strömungen.

Bei Wanderungen in dicht bewachsenen Wäldern (Dschungel) kommt es immer wieder zu tödlichen Unfällen durch verborgene Erdlöcher und Schluchten.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der Seychelles Meteorological Authority.
  • Seien Sie an Stränden am späten Nachmittag und frühen Abend insbesondere auf der Insel Praslin besonders wachsam und beachten Sie die Hinweisschilder.
  • Schwimmen Sie möglichst nicht zu weit hinaus, achten Sie auf gefährliche Strömungen und erkundigen Sie sich in Ihrem Hotel oder bei der Reiseleitung nach örtlichen Gefahren.
  • Seien Sie bei Wanderungen besonders vorsichtig und engagieren Sie möglichst einen ortskundigen Führer.
  • Wandern Sie nicht alleine zu weit bzw. kehren Sie ggf. rechtzeitig um.
  • Achten Sie darauf, nicht die Orientierung zu verlieren, und führen Sie immer einen ausreichenden Trinkwasservorrat mit sich.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

In den Seychellen gibt es keine berufskonsularische deutsche Auslandsvertretung. Zuständig für die Seychellen ist die deutsche Botschaft in Nairobi, Kenia.
In Notfällen kann vor Ort die deutsche Honorarkonsulin in Victoria, Mahe kontaktiert werden.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Boots- und Schiffsverkehr sowie Busverbindungen auf den Hauptinseln. Es herrscht Linksverkehr, die Straßen sind eng und kurvenreich.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Homosexualität ist in den Seychellen nicht mehr strafbar.

Rechtliche Besonderheiten

Drogendelikte werden mit Freiheitsstrafen geahndet.

Für das Hauptquartier der seychellischen Armee („Army Head Quarters“) gilt Fotografierverbot.

Devisenvergehen werden mit Geldstrafe und/oder Haftstrafe geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Seychellische Rupie (SCR), die frei konvertierbar ist. Gängige Kreditkarten werden weithin akzeptiert. Bargeld wird an Automaten nur in Landeswährung ausgezahlt.

Bargeld kann am Flughafen gewechselt werden. Einige Geschäfte akzeptieren auch EUR.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens bis zum Ende der geplanten Reisedauer und Rückkehr in das Heimatland gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Eine Aufenthaltserlaubnis für die Reisedauer wird bei Ankunft an der Grenze ausgestellt. Für die Einreise werden Reisepass, Rückflug- oder Weiterreiseticket, Hotelbuchung und genügend finanzielle Mittel benötigt (ca. 150 USD pro Tag). Kontrollen bei der Einreise kommen vor, Mittel können in bar, Reiseschecks oder Kreditkarten mitgeführt werden.

Weitere Informationen bietet das seychellische Außenministerium.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Devisen und Landeswährung können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen jedoch bei Beträgen über (vergleichbar) 10.000 USD deklariert werden.

Landeswährung darf nur bis zu einem Betrag von 2.000 SCR (entspricht ca. 115 EUR) ein- bzw. ausgeführt werden.

Erlaubt ist die Mitnahme von Spirituosen (auch Wein, Bier, Starkbier, Port), Parfüms und Tabak:

  • 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak
  • zwei Liter Spirituosen und zwei Liter Wein/Bier
  • 200 ml Parfüm oder Eau de Toilette

Persönliches Eigentum, welches bei der Ausreise wieder ausgeführt werden soll, wird nicht besteuert. Zusätzlich zu den oben angegebenen Duty-Free-Bestimmungen, darf jeder Besucher zollfrei eine Video- und Kameraausrüstung, Musikinstrument, tragbare elektronische oder elektrische Geräte, Sportausrüstung und andere Gegenstände des Freizeitbedarfes einführen.

Die Einfuhr von Waffen, Munition, Schreckschusspistolen, Drogen, Giftstoffen, radioaktiven Substanzen, FCKW-Gasen, Falschgeld, pornografischem Material, Tarnkleidung, Fahrzeugteilen, Abfällen, Tierfellen, Palmen und Tabakersatzprodukten (z.B. E-Zigarette) ist verboten.  

U.a. für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenteilen, Tieren und Tierprodukten, Gefahrenstoffen, Pyrotechnik, Mineralstoffen, pharmazeutischen Artikeln und Funkausrüstung ist eine Genehmigung durch die entsprechenden Behörden erforderlich.

Weitere Informationen bietet die Seychelles Revenue Commission.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Hunden und Katzen ist neben einem Mikrochip, einer mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate alten Tollwutimpfung, einem Gesundheitsattest, einem Tollwut-Titer-Test, einer anti-parasitären Behandlung auch eine Einfuhrgenehmigung sowie Quarantäne erforderlich. Der Aufenthalt der Tiere auf den Inseln muss eine Zeit von sechs Monaten überschreiten.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Das gilt auch bei Anreise mit Transit in einem Gelbfieberendemiegebiet. Eine Gelbfieberimpfung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Transitzeit im Gelbfieberendemiegebiet weniger als 12 Stunden beträgt und der Passagier das Flughafenterminal nicht verlässt, hier weitere Informationen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

In den Seychellen kommt es regelhaft zu Dengue-Fieber, auch im Rahmen von Epidemien. Betroffen sind  auch die von Touristen bevorzugt besuchten Inseln inklusive der Hauptinsel.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Die Seychellen sind malariafrei.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Hepatitis C

Hepatitis C ist insbesondere unter Drogenabhängigen extrem weit verbreitet. Schutzmaßnahmen entsprechend denen von HIV (s.o.).

Leptospirose

Die Übertragung dieser bakteriellen Erkrankung erfolgt durch die intakte feuchte Haut, sowie die Schleim- und die Bindehäute beim Kontakt mit infizierter Erde und Wasser. In den Seychellen ist sie die häufigste infektiöse Todesursache in der lokalen Bevölkerung. Die Infektion erfolgt durch Barfußgehen und ungeschütztem Arbeiten in feuchten Erdreich, hauptsächlich während der Regenzeiten.

Charakteristisch sind Fieber, Muskelschmerzen, Übelkeit und eine Bindehautentzündung. Im weiteren Verlauf können Komplikationen mit Leber- und Nierenversagen auftreten. Die Erkrankung ist, wenn rechtzeitig erkannt, antibiotisch gut behandelbar.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist auf der Hauptinsel insgesamt für die meisten Krankheitsbilder/Unfallversorgungen ausreichend, allerdings trotzdem noch nicht mit europäischen Versorgungsmöglichkeiten vergleichbar. Auf den meisten der Inseln ist die medizinische Versorgung ungleich schlechter oder auch gar nicht vorhanden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ


Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt