Diese Meldung war vom 10.02.2025 bis zum 04.03.2025 gültig
Meldung für Südsudan (SS)
Grund letzte Änderung: Aktuelles – Unruhen in SüdsudanGesundheitRedaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.
Unruhen in Südsudan/Ausgangssperre
In mehreren Stadtteilen von Dschuba ist es am Abend des 16. Januar 2025 zu Unruhen, Plünderungen und Schüssen gekommen. Die Unruhen haben sich mittlerweile auf andere Landesteile wie Malakal/Upper Nile, Aweil/Northern Bahr El Ghazal, Kuajok and Twic County/Warrap und Bor/Jonglei ausgeweitet.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung für Südsudan.
- Bleiben Sie an einem sicheren Ort und verfolgen Sie das Geschehen aufmerksam.
- Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND); weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Die Registrierung ist auch per ELEFAND-App möglich.
- Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
- Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen kontinuierlich auch über die lokalen Medien (z. B. www.eyeradio.org oder www.radiotamazuj.org )
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.
Terrorismus
Terroristische Anschläge können nicht ausgeschlossen werden, auch an bei Ausländern beliebten Orten.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles
Die Sicherheitslage ist instabil und von zahlreichen Konflikten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gekennzeichnet. Erschwert wird die Lage durch weitverbreitete humanitäre Not, Wirtschaftskrise, Vertreibungen, Überschwemmungen und Konflikte in den Nachbarstaaten. Auch Proteste und Demonstrationen haben stets Gewaltpotenzial.
Mit Neuabschluss eines Friedensvertrags im September 2018 sind politisch motivierte Kampfhandlungen zwischen den Konfliktparteien landesweit zwar zurückgegangen. Dennoch bleibt das Gewaltniveau gegen die Zivilbevölkerung allgemein sehr hoch.
In der Hauptstadt Dschuba kommt es gelegentlich zu Schusswaffengebrauch. In weiten Teilen des Landes besteht die Gefahr eines Aufflammens bewaffneter Auseinandersetzungen.
Insbesondere außerhalb der größeren Städte besteht hohes Potential für gewaltsam ausgetragene interkommunale Konflikte sowie Überfälle durch marodierende Sicherheitskräfte.
Ausländern ist es derzeit nicht möglich, ohne weiteres nach Südsudan einzureisen und sich im Land frei zu bewegen. Landesweit finden zahlreiche Kontrollen statt. Ausländer werden unter Hinweis auf angeblich notwendige Genehmigungen verstärkt von Sicherheitskräften angehalten und erpresst.
Die Grenzziehung zu mehreren Nachbarstaaten ist in Teilen nach wie vor ungeklärt. Rebellenverbände aus Sudan operieren im Grenzgebiet zwischen beiden Staaten.
Darüber hinaus besteht im ganzen Land eine erhebliche Gefahr durch Landminen.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung für Südsudan.
- Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Südsudan reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
- Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, kriegerischer Auseinandersetzungen, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Südsudan zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben. Bewegen Sie sich bei notwendigen Aufenthalten in Südsudan stets äußerst vorsichtig und nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept.
- Sofern Sie sich trotz Reisewarnung in Südsudan aufhalten, informieren Sie sich über die lokalen, sozialen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
- Bewegen Sie sich bei notwendigen Aufenthalten in Südsudan stets äußerst vorsichtig und nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept.
- Setzen Sie sich vor Überlandfahrten mit UNDSS in Verbindung und beachten Sie deren Empfehlungen hinsichtlich polizeilicher oder militärischer Eskortierung.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinesfalls Widerstand.
- Meiden Sie militärische Einrichtungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub in den Städten kommt es zu Entführungen, bewaffneten Überfällen, Einbrüchen und Fahrzeugraub (Carjacking).
Im Grenzgebiet zu Uganda, zur Zentralafrikanischen Republik und zur Demokratischen Republik Kongo erfolgen regelmäßig Übergriffe durch Bewaffnete und Kriminelle.
Für Angehörige westlicher Staaten besteht landesweit ein erhebliches Risiko, Opfer von Entführungen zu werden, mehrere Ausländer wurden seit Anfang 2017 entführt.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinesfalls Widerstand.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht subtropisch-feuchtes Klima.
In der Regenzeit von März bis November kommt es regelmäßig zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch unpassierbare Straßen und Brücken.
Ansonsten ist das Land von extremer Trockenheit und Dürre betroffen.
- Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles
Zuständige Auslandsvertretung
Die deutsche Botschaft in Dschuba kann außer reiner Nothilfe keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnehmen. Für Rechts- und Konsularangelegenheiten wie Passausstellungen ist die deutsche Botschaft in Kampala/Uganda zuständig.
Infrastruktur/Verkehr
Die Infrastruktur in Südsudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Dschuba wegen mangelnder Infrastruktur, insbesondere während der Regenzeit und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen nur sehr eingeschränkt möglich.
Verschiedene Luftfahrtgesellschaften bieten Flugreisen innerhalb des Landes an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor. Einen Anhaltspunkt bietet die „Schwarze Liste“ der nicht für die Europäische Union zugelassenen Fluggesellschaften.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen nicht unterschätzt werden. Mit Überfällen durch kriminelle Banden, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss jederzeit gerechnet werden. Nachtfahrten sollten ganz vermieden werden.
Eine Durchquerung des Landes ist weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Südsudan strafbar. Öffentliches Zeigen von Zuneigung von Personen gleichen Geschlechts wird auch gesellschaftlich nicht toleriert.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Besondere Verhaltenshinweise
Empfohlen wird klimaangepasste, vor Insektenstichen schützende Kleidung. In der Öffentlichkeit sollten Frauen wie Männer auf das Tragen von kurzen Hosen verzichten. Sehr kurze Röcke werden bei Frauen ebenfalls ungern gesehen.
Rechtliche Besonderheiten
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen stehen unter Strafe.
Das Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum ist nicht gestattet. Bei Verstößen ist mit hartem Vorgehen der Sicherheitskräfte zu rechnen. Professionelle Fotografen und Journalisten bedürfen einer gebührenpflichtigen Fotoerlaubnis der Media Authority. Auch mit Genehmigung dürfen bestimmte Objekte (Ministerien, Einrichtungen der Sicherheitsbehörden, Brücken und Flugplätze) nicht fotografiert werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das Südsudanesische Pfund (SSP).
Kreditkarten (Mastercard/VISA) können in Dschuba in ausgewählten Geschäften, Hotels und Restaurants verwendet werden. Andere ausländische Bankkarten werden in Südsudan nicht akzeptiert. Bargeld, vorzugsweise in USD, sollte mitgeführt werden.
USD-Noten sollten aktuell sein, ältere Scheine werden häufig zurückgewiesen. Bevorzugt werden 100 USD-Noten.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und für das Visum noch sechs freie Seiten aufweisen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor Einreise bei der Botschaft der Republik Südsudan in Berlin beantragt werden muss. Südsudan bietet auch die Möglichkeit an, ein E-Visum online zu beantragen.
Ohne Visum eingereiste Ausländer laufen Gefahr, wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.
In jüngster Zeit mehren sich die Forderungen, bei Seminaren, Workshops oder sonstigen Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen eine Vorabgenehmigung des jeweiligen südsudanesischen Partners einzuholen.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
In Südsudan sind die Ein- und Ausfuhrbestimmungen noch nicht abschließend geregelt. Es muss deshalb bei der Einreise unter Umständen mit Einzelfallenscheidungen gerechnet werden.
Privatreisende dürfen bis zu 10.000 USD steuer- und abgabenfrei einführen. Bei Überschreitung dieses Betrages fallen 10% Zoll und 15% Steuer an. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reisende im Auftrag von Hilfsorganisationen, die Projektgelder mitführen und den beabsichtigten Verwendungszweck der mitgeführten Mittel durch ein Bestätigungsschreiben der betreffenden Organisation nachweisen können. Betroffenen wird geraten, sich zu den exakten Regelungen vorab zu erkundigen. Kurzfristige Neuregelungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bei der Einfuhr von Foto- und Filmkameras kann es zu langwierigen Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden kommen (s. auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten).
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und von geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.
Reiseimpfungen:
Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Südsudan ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind große Teile der medizinischen Infrastruktur auch in Dschuba zerstört. Es fehlt zudem Englisch oder Französisch sprechendes ärztliches Personal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten nicht vor Ort durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land, inkl. den Städten. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt 96%, 2% entfallen auf die Malaria tropica (P. vivax) und 2% auf andere Spezies. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber und West-Nil-Fieber. Es ist davon auszugehen, dass auch Chikungunyafieber und Zikavirus-Infektionen eine Rolle in Südsudan spielen.
- Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Die in Südsudan vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen. Durch Zecken kann Afrikanisches Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, übertragen werden. Die afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen.
- Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen, siehe Schutz vor Insekten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Südsudan wurde Poliomyelitis (cVDPV-2) nachgewiesen.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
- Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Südsudan besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen, Mpox und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
- Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.
- Beachten Sie lokale Warnungen.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.
- Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können auch durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell ebenfalls durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
- Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. In Südsudan leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione. Daneben kommen auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. bestimmte Schmetterlingsraupen oder Hundertfüßer vor.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Sollten Sie von einem Hund, einer Giftschlange oder von einem anderen giftigen Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
- Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
- Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung, insbesondere Staubbelastung, zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt