Diese Meldung war vom 01.08.2021 bis zum 03.08.2021 gültig

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Grund letzte Änderung: Änderung aufgrund novellierter Corona-Einreiseverordnung.

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Indonesien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen, das Gesundheitssystem ist überlastet. Indonesien ist deshalb als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.

Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien besteht weiter. Bis vorerst 31. Juli 2021 ist die Einreise ausschließlich Inhabern von dauerhaften Aufenthaltstiteln (ITAS und ITAP) erlaubt, siehe Homepage der indonesischen Immigrationsbehörde.

Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise ein Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, das einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten muss. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 12 Jahren ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt.

Nach der Einreise erfolgt eine achttägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten, wo binnen 24 Stunden nach Einreise eine erneute kostenpflichtige PCR-Testung erfolgt. Am siebten Tag der achttägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten kostenpflichtigen Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus. Es kommt immer wieder zu falsch positiven Testergebnissen, die Testergebnisse dürfen nicht durch Wiederholungstests verifiziert werden. Die Behandlung einer Infektion in einem indonesischen Krankenhaus ist für Ausländer immer kostenpflichtig. Im Anschluss an die achttägige Hotelquarantäne soll eine vierzehntägige Heimquarantäne eingehalten werden. Reisende, die aus dem Ausland ohne Impfnachweis oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.

Für Geimpfte oder Genesene gibt es bei der Einreise und im Alltag keinerlei Erleichterungen oder Befreiungen.

Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal“ verlangt, die durch die Nutzung der App „eHAC“ erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.

Durch- und Weiterreise

Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.

Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.

Reiseverbindungen

Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen, aktuell erlauben weder Singapur noch die Vereinigten Arabischen Emirate ein Umsteigen von Passagieren aus Indonesien. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.

Beschränkungen im Land

Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Java und Bali und 15 weitere Regionen (darunter Medan, Batam und Padang in Sumatra, ferner Balikpapan, Berau und Pontianak in Kalimantan) gelten bis zunächst bis Anfang August 2021 erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit Ausgangsbeschränkungen und Straßensperren.

Aktuell gilt innerhalb Indonesiens ein Reiseverbot mit sehr eng gefassten Ausnahmen.

Im innerindonesischen Reiseverkehr von/nach Java und Bali und 15 weitere Regionen (s.o.) wird ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test sowie ab einem Alter von 12 Jahren ein Impfnachweis verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.

Sonstige Inseln: Neben dem Impfnachweis PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Antigentest nicht älter als 48 Stunden oder Antigentest nicht älter als 24 Stunden bei Abflug.

In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.

Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.

Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.

Hygieneregeln

In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
  • Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.

Sicherheit

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die Provinzen Papua und West-Papua wird derzeit abgeraten.

Terrorismus

In der Vergangenheit wurden vereinzelte Anschläge insbesondere in der Hauptstadt Jakarta verübt, Mitte Mai 2018 in Surabaya und Sidoarjo im Osten Javas. Die indonesischen Sicherheitskräfte gehen entschieden gegen Terrorismus vor. Dennoch besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen in ganz Indonesien. Internationale Hotels, Einkaufszentren, Diskotheken, Flugplätze, christliche Kirchen und westliche oder nicht-muslimische Einrichtungen insbesondere im großstädtischen Bereich, wie Jakarta, Bandung, Medan, Makassar und Surabaya sowie auf der Insel Bali, gelten als besonders anschlagsgefährdet.

In den Gewässern des Celebessees zwischen Indonesien, Malaysia und den Philippinen sowie in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) gibt es Fälle der Piraterie.
Auf insbesondere abgelegenen Inseln in den Grenzgebieten Ostkalimantans zu Malaysia und den Philippinen sowie Nord-Sulawesis besteht ein Risiko von Entführungen.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen (während des Fastenmonats Ramadan, zu den anschließenden Feiertagen wie dem Unabhängigkeitstag am 17. August, an christlichen Feiertagen wie Ostern oder Weihnachten, aber auch zum Balinesischen Neujahr Nyepi und dem chinesischen Neujahr, sowie im Umfeld wichtiger politischer Ereignisse wie z.B. Wahlen besonders aufmerksam.
  • Unternehmen Sie in den genannten Gewässern und Inseln keine individuellen Ausflüge, sondern nur organisierte und begleitete.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon sowie in Zentralsulawesi um die Stadt Poso kam es in der Vergangenheit zu Unruhen aufgrund von ethnischen und religiösen Spannungen mit Toten und Verletzten. Die Situation hat sich in beiden Regionen stabilisiert; Vorsicht bei Reisen in diese Regionen wird dennoch empfohlen.

Für Papua und West-Papua gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen für Einreise und Aufenthalt bei nicht-touristischen Aufenthalten. Es ist zuletzt im August und September 2019 zu teilweise gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften gekommen, das Internet wurde in den beiden Provinzen zeitweise gesperrt.

Auch in den übrigen Landesteilen sowie insbesondere in der Hauptstadt Jakarta kann es zu Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.

  • Vermeiden Sie nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die Provinzen Papua und West-Papua.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Indonesien zählt weltweit zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und jeder Art von Drogen hart bestraft, siehe Strafrecht. Schon bei der Mitnahme von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten wie auch bei der Mitnahme von Gegenständen für andere Personen ist Vorsicht geboten.

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle, aber auch bewaffnete Überfälle, Handtaschen- und Smartphoneraub in öffentlichen Verkehrsmitteln, an belebten Plätzen und in Cafés und Restaurants touristisch beliebter Orte und von motoradfahrenden Reisenden wie auf Bali und Lombok sowie erzwungene Bargeldabhebungen am Geldautomaten kommen regelmäßig vor.

In der Hauptstadt Jakarta besteht die Gefahr von Überfällen besonders für allein reisende Frauen. Taxis sollten nur von Bluebird, Silverbird oder Express genommen bzw. telefonisch bestellt werden.

Vereinzelt kommt es auch zum Einsatz von K.o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.
Auf Bali wie auch an vielen anderen Orten verleiten Falschspielerbanden Reisende zu verbotenen, manipulierten Glücksspielen.
Die Polizei ist häufig nicht bereit, Anzeigen entgegenzunehmen. 

  • Vermeiden Sie jeden Kontakt mit Drogen und unbekannten Substanzen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Achten Sie auf Ihre Umgebung, insbesondere bei Fahrten mit Mietfahrzeugen, halten Sie möglichst nur an sicher erscheinenden Orten an und Fenster und Türen bei der Fahrt geschlossen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und beim Bezahlvorgang Ihre Kreditkarte nicht außer Augen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben und Tsunamis

Indonesien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, dem pazifischen Feuerring, so dass es häufig zu vulkanischen Aktivitäten sowie Erd- und Seebeben kommt und auch Tsunamis ausgelöst werden können.
Im Dezember 2004 hatte ein schweres Seebeben vor der Insel Sumatra eine Flutwelle ausgelöst, die hunderttausende Todesopfer forderte.

Ende Juli und im August 2018 haben mehrere zum Teil schwere Erdbeben vor allem den Norden der Ferieninsel Lombok sowie Sumbawa erschüttert. Ende September 2018 ereigneten sich auf der Minahasa Halbinsel, Sulawesi, mehrere Erdbeben. Es wurde eine Flutwelle ausgelöst, die in der Provinzhauptstadt Palu und Umgebung zu Überschwemmungen führte Die Wiederherstellung der Infrastruktur wird noch lange Zeit in Anspruch nehmen. Die medizinische Versorgung ist nur sehr eingeschränkt möglich.

Vulkane

Mehrere Vulkane in verschiedenen Landesteilen zeigen erhöhte Aktivitäten. Es wird grundsätzlich empfohlen, die jeweiligen Gefahrenzonen großflächig zu meiden und sich vorab nach den aktuellen Gefährdungsstufen zu erkundigen. Mit Beeinträchtigungen im Flugverkehr bis zur Schließung von Flughäfen muss bei erhöhten vulkanischen Aktivitäten jederzeit gerechnet werden.

Derzeit liegt für zwei Vulkane die zweithöchste Gefährdungsstufe 3 (Vulkane Sinabung auf Nord-Sumatra und Karangetang nördlich von Sulawesi) und für 20 weitere Vulkane in Indonesien Gefährdungsstufe 2 vor.  

Nach einem Erdrutsch Ende Dezember 2018 unter dem bis heute aktiven Vulkan Anak Krakatau, der an den Stränden der Sundastraße in Pandeglang, Serang und Süd-Lampung, einen Tsunami verursachte, ist weiterhin eine Sperrzone im Umkreis von 2 Kilometern festgelegt.

Seit Ende November 2017 ist ferner der Vulkan Agung auf der Insel Bali verstärkt aktiv, für den seit Juli  2020 die Gefährdungsstufe 2 und eine Sperrzone von 2 km um den Krater gilt. Seit Anfang Oktober 2018 gilt auch um den Vulkan Soputan auf Sulawesi eine Sperrzone im Umkreis von 1,5 km, und die Gefährdungsstufe 2.

Seit Februar 2019 zeigt der Vulkan Bromo im Nationalpark Bromo-Tengger-Semeru (derzeit wegen Covid-19 geschlossen) auf der Insel Java erhöhte Aktivität, so dass eine - noch immer bestehende - Sperrzone von einem Kilometer eingerichtet wurde. Die Möglichkeit verstärkter Aktivitäten besteht auch weiterhin bei den Vulkanen Merapi in der Region Yogyakarta auf der Insel Java. Der Vulkan Rinjani ist für Wanderer während der Regenzeit von November bis April jeden Jahres geschlossen.

Überschwemmungen

Es herrscht tropisch-feuchtheißes Klima.
Weite Teile des Landes sind insbesondere während der Regenzeit, die meist von November bis März andauert, von Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen betroffen, die anhaltende Überflutungen und erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen nach sich ziehen können. Auch die Stromversorgung und Telefon- und Internetverbindungen können erheblich beeinträchtigt sein.

Waldbrände

Während der Trockenzeit kommt es besonders auf den Inseln Sumatra und Kalimantan (Borneo) immer wieder zu Waldbränden, die regelmäßig gesundheitsschädliche Luftbelastungen verursachen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien entspricht nicht europäischem Niveau. Straßen-, See- und Luftverkehr sind unfallträchtig. Verkehrswege sind nach Naturkatastrophen und zunehmenden Problemen mit Überschwemmungen in der Regenzeit in vielen Landesteilen zusätzlich beeinträchtigt. Es kommt nicht selten zu Unfällen mit Todesfolge, an denen Ausländer beteiligt sind.

Die Sicherheitsvorkehrungen im Schiffs- und Fährverkehr entsprechen nicht europäischem Niveau. Bei der Auswahl des Transportmittels zwischen indonesischen Inseln wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Es herrscht Linksverkehr. Autobahnen existieren kaum.
Fahrzeuge sollten nur von renommierten Firmen und mit Fahrer angemietet werden. Aufgrund des Unfall- und Diebstahlrisikos sollte auf ausreichenden Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz geachtet werden. Von der Anmietung von Krafträdern (Motorräder und Motorroller) und von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Aufgrund der für Ausländer ungewohnten Verkehrssituation kommen, vor allem auf Bali und Lombok, häufig Kraftradunfälle vor.

Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden, deren Verlässlichkeit durch Empfehlung vom Hotel oder Reisebüro als sicher gelten kann.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Indonesien ist mit Ausnahme von Bali ein überwiegend islamisch geprägtes Land. Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamische Länder gelten, sollten daher außer auf Bali insbesondere in ländlichen Gegenden Indonesiens berücksichtigt werden.

Während des Fastenmonats Ramadan ist in islamisch geprägten Landesteilen mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, dort tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit noch mehr auf möglichst dezente, langärmelige Kleidung achten, analog sollten Männer besonders auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

LGBTIQ

Homosexualität ist in Indonesien mit Ausnahme der Provinz Aceh nicht verboten, allerdings kommt es wiederholt zu Strafverfolgung von Betreibern und Gästen von LGBTIQ-Einrichtungen und Veranstaltungen auf Grundlage der Anti-Pornographiegesetzgebung. Nähere Informationen zur Strafbarkeit sexueller Handlungen finden Sie unter Strafrecht.

Auch in Provinzen, in denen sexuelle Handlungen von Gleichgeschlechtlichen nicht strafbar sind, werden diese gesellschaftlich kaum toleriert. In der Hauptstadt Jakarta und auf Bali ist die Akzeptanz höher als in ländlichen Gegenden.
Das Erstarken religiös-konservativer Kräfte in einigen Landesteilen hat zu einer sinkenden Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten geführt. Hiervon können sexuelle Minderheiten in besonderem Maße betroffen sein.

Rechtliche Besonderheiten

Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Schon der Besitz geringster Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zur Todesstrafe, die auch an Ausländern vollstreckt wird. Es wird daher eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgift gewarnt.

Auch Medikamente für den eigenen Bedarf, insbesondere wenn sie betäubungsmittelhaltig sind, wie z.B. Methadon, oder bei Psychopharmaka können ohne Nachweis der der Menge entsprechenden Verschreibung als Drogen qualifiziert werden und zu entsprechenden Konsequenzen führen.

Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus auch dann nach deutschem Recht strafbar, wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.

In Aceh wird die Scharia angewandt, so dass dort neben homosexuellen Beziehungen auch Glücksspiel, Alkoholkonsum und außerehelicher Geschlechtsverkehr unter Strafe wie Prügelstrafe stehen, auch für Reisende.

Indonesische Gerichts- und Ermittlungsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verdacht auf Verstöße gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Auch bei Verdacht auf geringfügige Vergehen, wie z. B. Sachbeschädigung, werden Ausländer, besonders auf Bali, von der indonesischen Polizei häufig in Untersuchungshaft genommen.

Aufgrund des Autonomiestatus der Provinz Aceh unterscheidet sich das dortige Strafrecht vom Rest Indonesiens. Durch Einführung einzelner Elemente islamischen Strafrechts stehen dort Handlungen wie Glücksspiel, Alkoholkonsum, außerehelicher Sex oder homosexuelle Beziehungen unter Strafe. Diese Strafvorschriften werden auch auf Nichtmuslime angewandt. Das mögliche Strafmaß kann drastische physische Maßnahmen (öffentliche Prügelstrafen) umfassen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist Rupiah (IDR). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. Aufgrund von Missbrauchsfällen sollte die Kreditkarte nie aus den Augen verloren und auf Anwesenheit beim Bezahlvorgang bestanden werden. Bargeld kann vielerorts mit Bank- und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Für entlegenere Gegenden wird die Mitnahme von Bargeld empfohlen.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, mit vor der Einreise erteiltem Visum
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Pässe, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, können nicht zur Einreise verwandt werden. Die indonesischen Grenzbehörden haben in letzter Zeit mehrfach deutschen Staatsangehörigen in solchen Fällen die Einreise verweigert. Wird ein als verloren oder gestohlen gemeldeter Pass wiederaufgefunden und dies der ausstellenden Behörde mitgeteilt, so kann es u. U. einige Zeit dauern, bis die Löschung der Fahndungsmeldung auch im Datenbestand der indonesischen Grenzbehörden erfolgt. 

Eine Einflussnahme der Botschaft Jakarta auf die indonesischen Behörden, im Fall einer Einreiseverweigerung trotzdem ausnahmsweise die Einreise zu gestatten, ist nicht möglich.

Visum

Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen derzeit pandemiebedingt häufigen Änderungen durch die indonesische Regierung unterworfen sind. Dies betrifft auch die Beantragung und Erteilung von elektronischen Visa für Indonesien. Ob nach Kenntnis der Deutschen Botschaft Jakarta eine Einreise derzeit möglich ist, wird näher unter „Aktuelles“ aufgeführt.

Im Folgenden sind die Visumbestimmungen vor Ausbruch der Pandemie aufgeführt.

Mit dem Reisepass oder dem Kinderreisepass können deutsche Staatsangehörige je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder

  • visumfrei einreisen,
  • bei der Einreise ein „Visa on Arrival“ erhalten, oder
  • vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen.

Während Visabestimmungen für Touristen gelockert wurden haben sich die Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Geschäftsleute in bestimmten Bereichen verschärft.

Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Die genauen Vorschriften sind nicht veröffentlicht.

Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können daher nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen.

Einreise ohne Visum („Visa free visit“)

Für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen zu touristischen Zwecken, zum Besuch, zur Seminarteilnahme oder im Flughafentransit können deutsche Staatsangehörige ohne Visum einreisen, wenn ein Rück- oder Weiterflugticket vorhanden ist. Die Verlängerung des visumfreien Aufenthalts über 30 Tage hinaus ist ausgeschlossen. Die indonesischen Behörden tolerieren nicht länger die bisherige Praxis, das Land kurzzeitig zu verlassen (z. B. Ausreise nach Singapur oder Kuala Lumpur) und anschließend erneut für bis zu 30 Tage visumfrei einzureisen. Vielmehr wurde dies in letzter Zeit als Umgehung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen betrachtet.

Für längerfristige Aufenthalte sollte daher rechtzeitig bei der örtlichen Ausländerbehörde in Indonesien eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Die visumfreie Ein- und Ausreise ist über die internationalen Flughäfen Soekarno-Hatta (Jakarta) und Ngurah Rai (Denpasar/Bali) sowie viele andere Grenzübergangsstellen möglich, jedoch nicht über alle Grenzübergangsstellen. Auskünfte hierzu erteilen die Auslandsvertretungen der Republik Indonesien.

Visum bei Einreise ("on Arrival")

Deutsche, die beabsichtigen, länger als 30 Tage, jedoch höchstens 60 Tage, in Indonesien zu bleiben und weder eine Arbeitsaufnahme noch einen Daueraufenthalt in Indonesien planen, können unter Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets und gegen die  Gebühr von 35,- US-Dollar in bar bei Einreise ein für 30 Tage gültiges Visum („Visa on Arrival“) erhalten.
Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich, kostet mindestens 30,- US-Dollar und muss mindestens sieben Arbeitstage vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums beantragt werden. Zuständig ist jede Ausländerbehörde (Imigrasi) in Indonesien. Dort müssen rechtzeitig vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums die genauen Kosten sowie die Bearbeitungsdauer erfragt werden.
Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten.
Bei Aus- und Wiedereinreise kann jederzeit erneut ein „Visa on Arrival“ beantragt werden.

Visum vor der Einreise

Ein vor der Einreise erteiltes Visum ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • für Aufenthalte, die auf eine Dauer von über 60 Tagen angelegt sind,
  • für Aufenthalte mit bestimmten Aufenthaltszwecken (Journalismus einschließlich Foto-, Video- und Audiojournalismus, Erwerbs- oder Forschungstätigkeit),
  • für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass.

Das Visum kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Auslandsvertretung der Republik Indonesien eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.

Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer

Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von einer Million Indonesischen Rupien (IDR) pro Person in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Auch Journalisten, die ohne das erforderliche Journalisten-Visum eingereist sind, werden verhaftet und abgeschoben.

Flughafensteuer

Die Flughafensteuer von bis zu 200.000 IDR je Passagier ist meist im Preis für das Flugticket enthalten. Es wird empfohlen, im Zweifel bei der Fluggesellschaft nachzufragen, ob dies der Fall ist.

Meldepflicht

Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Aufenthalte ab 24 Stunden nach Einreise. Bei Hotelaufenthalten ist nichts zu veranlassen. Reisende, die in Privatunterkünften nächtigen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT= Rukun Tetangga) vornimmt.

Minderjährige

Bezüglich der Einreise unbegleiteter Minderjähriger nach Indonesien wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft bzw. an die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien.

Einfuhrbestimmungen

Indonesien hat für Einreisende eine Verpflichtung zur Registrierung der International Mobile Equipment Identity (IMEI)-Nummer eingeführt. Dies betrifft Mobiltelefone und sonstige mit einer SIM-Karte ausgestattete elektronische Geräte, die in Indonesien genutzt werden sollen. Die Geräte müssen vor bzw. bei Einreise oder binnen 60 Tagen nach Einreise bei der indonesischen Zollverwaltung (Bea Cukai) registriert werden. Die Registrierung ist auf zwei Geräte pro Person limitiert. Ohne Registrierung wird die Nutzung der Geräte mit indonesischen SIM-Karten blockiert. Bei Registrierung der Geräte können Einfuhrabgaben fällig werden.

Die Einfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln mit einem Gegenwert, der 100 Mio. IDR (derzeit ca. 6.300 EUR) überschreitet, muss bei der Einreise dem indonesischen Zoll gemeldet werden. Unterbliebene oder unrichtige Meldungen werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mio. IDR geahndet.

Für die Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln, die den Gegenwert von 100 Mio. IDR überschreitet, ist eine Genehmigung der Zentralbank Bank Indonesia erforderlich.

Bei der Einfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Psychopharmaka ist unbedingt darauf zu achten, dass diese durch eine entsprechende Verschreibung mit Übersetzung nur und auch in der Menge entsprechend der Verschreibung eindeutig für den eigenen Bedarf sind und damit nicht als Betäubungsmittel in Indonesien verboten sind, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften. Im Zweifel sollte die Botschaft Indonesiens in Berlin befragt werden.

Heimtiere

Bezüglich des Imports von Heimtieren nach Indonesien wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft bzw. an die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien. 

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Indonesien ist selbst kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollen einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Bei Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen soll gemäß WHO eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise sichergestellt werden, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Die Durchführung von Kontrollen des Impfstatus bei Ausreise aus Indonesien ist derzeit nicht bekannt.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Das Malariarisiko besteht in Indonesien ganzjährig.
Ein hohes Risiko besteht in Lombok, West-Papua (Irian Jaya) und auf der Insel Sumba. Ein geringes Risiko liegt auf Kalimantan (Borneo), den Inseln vor der Westküste von Sumatra, Ost Nusa Tenggara (Inseln von Flores bis Timur) und der Inselgruppe der Molukken vor. Bali, Sumatra, Java, Sulawesi, West Nusa Tenggara (Inseln von Lombok bis Sumbawa) haben ein minimales Risiko
Die großen Städte gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Merkblatt Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Wie in anderen Ländern Asiens ist auch in Indonesien die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) aufgetreten. Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt. Die Letalität ist hoch, bisher war in den meisten Fällen jedoch direkter Kontakt zu infizierten Tieren nachweisbar, siehe Merkblatt Aviäre Influenza.

  • Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden.
  • Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.

Tuberkulose

Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.

Luftverschmutzung durch Waldbrände

In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können.

Methanolvergiftungen

Mehrere Kranken- und Todesfälle nach dem Genuss von alkoholischen Getränken lassen auf mit Methanol verunreinigte Getränke schließen. Methanolvergiftungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen und schlimmstenfalls tödlich verlaufen.

  • Konsumieren Sie ausschließlich alkoholische Getränke eindeutigen Ursprungs.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englischsprechende Ärzte.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt